Zum Inhalt springen
markox

Freistellungsauftrag im laufenden Jahr ändern und die unterschiedliche Handhabung von Flatex und Anderen?

Empfohlene Beiträge

markox

Hallo,

 

ich musste bei Flatex gerade mal wieder den Freistellungsauftrag ändern (reduzieren) und habe 200€ davon gleich wieder für ein neues Depot bei der ING DIBA eingetragen.

Verwirrend dabei finde ich dabei immer, das Flatex das mit der Gültigkeitsdauer ganz anders handhabt als alle anderen Banken von denen ich das kenne. Und zwar kann ich dort für einen neuen Freistellungsauftrag nur den nächsten Werktag wählen (oder den 01.01. des Folgejahres). Bei der ING DIBA kann ich hingegen nur ab dem 01.01. wählen, aber nicht nur ab sofort. 

 

Optisch sieht das dann so aus, dass bei Flatex 350€ vom 01.01.2019 bis 03.11.2019 gelten von denen ~143€ ausgeschöpft wurden und 150€ vom 04.11.2019 bis 31.12.2019 gelten von denen 0€ ausgeschöpft sind. 

Logischer und wie bei den Anderen wäre es, wenn ich einfach die 350€ auf 150€ mit Gültigkeit ab 01.01.2019 reduzieren könnte von denen dann immer noch die 143€ ausgeschöpft sind. 

 

Bei ING DIBA kann ich nun aber nicht gültig ab 04.11.2019 auswählen, sondern nur 01.01.2019. 

 

Rechnerisch hätte ich somit rein optisch rückwirkend vom 01.01.2019 bis 03.11.2019 1001€ an Freistellung beantragt, also 350€ bei Flatex, 200€ bei ING, 251€ bei Institut C und 200€ bei Institut D. 

Logisch und tatsächlich sind aber in Summe weniger als die Hälfte der 801€ angefallen und bei der ING DIBA bis zum 03.11.2019 noch gar nichts. 

 

Bei Flatex stehen jetzt die beiden Freistellungsaufträge in einer Liste untereinander und beide haben einen Lösch-Butten? Den traue ich mich jetzt nicht zu nutzen. Aber es würde mich schon interessieren, was passiert wenn ich den alten versuche zu löschen. Denn dann würden ja in dem Moment Steuern auf die ursprünglich freigestellten 143€ fällig werden. Aber da für diesen Zeitraum dann kein Auftrag mehr besteht, würde sich dann vielleicht erst ein neuer ab dem 01.01.2019 erstellen lassen?

 

:w00t:

 

Kann ich das jetzt wohl einfach so stehen lassen oder gibt es da noch bessere Varianten?

Vielleicht hat ja jemand den Durchblick. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

was meinst du mit "optisch"? Bzw., ich weiß schon was du damit meinst, aber es sieht einfach niemand (also optisch für wen?)

 

Dem Finanzamt wird ausschließlich der in Anspruch genommene Freistellungsauftrag mitgeteilt.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Der FSA gilt immer für das gesamte Jahr und nicht für einen unterjährigen Teilzeitraum.

Allerdings kann eine bereits erfolgte Freistellung (also hier die 143 EUR) mWn nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

Bei bestehendem FSA kann also nur der Teil gelöscht werden, der noch nicht verbraucht ist.

Kommt unterjährig ein FSA bei einer Bank an, werden bei den meisten Banken bereits besteuerte Erträge zeitnah und rückwirkend freigestellt. Bleibt dann noch FSA übrig, werden zukünftige Erträge freigestellt, bis er verbarucht ist.

Es ist aber, glaube ich, auch zulässig, die nachträgliche Verrechnung am Jahresende vorzunehmen. Ich meine mich zu erinnern, dass flatex das bei mir mal so gemacht hat.

 

Wenn Banken Dir die Möglichkeit geben, den FSA unterjährig gelten zu lassen, kann es mE nur darum gehen, entweder zwischen diesem und nächstem Jahr zu differenzieren oder deutlich zu machen, dass eine Rückwirkung erst am Jahresende wirksam wird.

 

vor 8 Stunden von reckoner:

Dem Finanzamt wird ausschließlich der in Anspruch genommene Freistellungsauftrag mitgeteilt.

Edit: stimmte so nicht, siehe mein Post #8

Ich glaube nicht, dass das stimmt. Ein Familienmitglied zeigt mir periodisch immer mal seine Steuerbescheide. Da steht seit Jahren regelmäßig drin, dass er in Summe zu hohe FSA hat. Er meint, das mache nichts, weil er die meisten nicht ausnutzen würde und in Summe die 1602 EUR nicht überschreite. Ob das wirklich und immer stimmt, weiß ich nicht. Allerdings deklariert er immer alle Kapitaleinkünfte, hat also keinen (endgültigen) Vorteil von den zu hohen FSA.

Passiert ist bisher weiter nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
vor 1 Minute von kleinerfisch:

Ich glaube nicht, dass das stimmt. Ein Familienmitglied zeigt mir periodisch immer mal seine Steuerbescheide. Da steht seit Jahren regelmäßig drin, dass er in Summe zu hohe FSA hat. Er meint, das mache nichts, weil er die meisten nicht ausnutzen würde und in Summe die 1602 EUR nicht überschreite. Ob das wirklich und immer stimmt, weiß ich nicht. Allerdings deklariert er immer alle Kapitaleinkünfte, hat also keinen (endgültigen) Vorteil von den zu hohen FSA.

Passiert ist bisher weiter nichts.

Das stimmt schon, guckst Du auch hier: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/KontrollverfahrenFreistellungsauftraege/Kontrollverfahren_Freistellungsauftraege/kontrollverfahren_freistellungsauftraege_node.html

 

Noch macht das nichts aus, ist aber natürlich formal Steuerhinterziehung auf Zeit und kann ungemütlich werden, wenn man die Abgabefrist für die Steuererklärung mal nicht einhält (Wenn die Summe von EUR 1.602 nicht überschritten wird, kann der Text aber eigentlich nicht angedruckt werden, da würde ich den SV doch mal genauer überprüfen...).

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 14 Minuten von Taxadvisor:

Das stimmt schon

Kann sein, dass das FA aus der Erklärung bzw den JStB die Summe der FSA kennt. Die Erklärungen kenne ich nicht.

 

vor 14 Minuten von Taxadvisor:

Wenn die Summe von EUR 1.602 nicht überschritten wird, kann der Text aber eigentlich nicht angedruckt werden

Auf dem Bescheid sehe ich nur, dass die Kapitalerträge größer als 1602 EUR sind. Wiviel davon freigestellt waren, steht ja nicht drin.

 

vor 14 Minuten von Taxadvisor:

da würde ich den SV doch mal genauer überprüfen

Was ist SV?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

SV = Sachverhalt

Aber wenn jetzt doch mehr als EUR 1.602 KAP erzielt wurden, passt es ja wieder (im ersten Posting habe ich das anders verstanden).

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo kleinerfisch,

 

Zitat

und in Summe die 1602 EUR nicht überschreite.

 

Zitat

Auf dem Bescheid sehe ich nur, dass die Kapitalerträge größer als 1602 EUR sind.

Kannst du dann den Widerspruch dieser beiden Zitate mal erklären?

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Gern (ich glaube @Taxadvisor hatte mich da auch nicht ganz richtig verstanden):

Der werte Verwandte hat mehrere Bankverbindungen, bei denen er in Summe >1602 an FSAs laufen hat.

Die Summe der Erträge bei diesen Banken liegt unter 1602.

Dann hat er auch noch andere Bankverbindungen, bei denen keine FSAs bestehen aber Erträge anfallen.

Die Summe aller Erträge liegt dann über 1602 EUR.

So hatte ich es gemeint.

 

So war es aber nicht.

 

Daraus, dass er den Hinweistext auf zu hohe FSAs regelmäßig im Bescheid stehen hat, hatte ich geschlossen, dass das FA auch eine Info über gestellte FSAs bekommt, unabhängig von der Höhe ihrer Ausnutzung.

Dann hatte ich gedacht, das man im Rahmen der Erklärung die gestellten FSAs angibt, unabhängig von ihrer Nutzung und dass das FA daher weiß, das zuviel FSA beauftragt wurde. Mittlerweile habe ich bei mir selber noch mal nachgeschaut und das stimmt auch nicht. In der Anlage KAP wird nur nach den verbrauchten Anteilen des FSA gefragt.

Daraufhin habe ich den Betroffenen angerufen und noch mal nachgefragt. Die Sache hat sich dann dahingehend aufgelöst, dass er doch über 1602 EUR Erträge freigestellt hat. Zwar "nur ganz wenig", so um 5 EUR Tagesgeldzinsen, aber knapp drüber ist ja auch drüber.

Also alles wie taxadvisor schon sagte: SV nochmals prüfen und schon löst sich der Knoten.

Sorry für die Verwirrung.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
markox
Am 4.11.2019 um 10:55 von reckoner:

was meinst du mit "optisch"?

Damit meine ich, wenn ich für den Zeitraum 01.01.2019 bis 03.11.2019 meine Freistellungsaufträge zusammen rechne steht da nun "optisch" auf dem Taschenrechner oder dem Zettel eine Summe von 1001€ , obwohl es real eigentlich nur die zulässigen 801€ waren. Und das halt wegen der unüblichen Zeitrechnung von Flatex. 

 

Hier noch mal übersichtlicher. 

 

ursprünglich 01.01.2019 bis 31.12.2019:

  350€ Flatex

+251€ Institut C

+200€ Institut D

=801€ 

 

nach Änderung am 03.11.2019 für 01.01.2019 bis 03.11.2019:

  350€ Flatex (rückwirkend nicht reduzierbar für den abgelaufenen Zeitraum)

+200€ ING DIBA (nur rückwirkend ab 01.01.2019 obwohl erst am 03.11.2019 erteilt)

+251€ Institut C

+200€ Institut D

=1001€

 

nach Änderung am 03.11.2019 für 04.11.2019 bis 31.12.2019:

  150€ Flatex (rückwirkend nicht reduzierbar für den abgelaufenen Zeitraum)

+200€ ING DIBA (nur rückwirkend ab 01.01.2019 obwohl erst am 03.11.2019 erteilt)

+251€ Institut C

+200€ Institut D

=801€

 

So ist es hier nun schwarz auf weiß zu sehen, also "optisch". Real sind die 1001€ aber Schwachsinn weil der komischen Handhabung von Flatex geschuldet. Verunsichern tut mich das aber dann doch etwas, deswegen hier sicherheitshalber noch mal die Nachfrage.

Danke für die Antworten, ich denke dann sollte das wohl alles korrekt so sein. Oder sollte ich bei Flatex doch noch mal probieren den "Löschen" Button für den ersten Freistellungsauftrag zu drücken und kucken was passiert? Wenn man rückwirkend die bereits verrechnete Summe eh nicht unterschreiten kann, dürfte ja nichts schlimmes passieren, wenn sich überhaupt was tut. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

das ist alles OK, du musst gar nichts tun.

Wie ich schon geschrieben hatte bekommt das - außer dir - eh' niemand zu sehen (na gut, wir jetzt auch :lol: ).

 

Es gibt sogar Menschen die bei all' ihren Banken 801 Euro freistellen lassen, und zwar weil sie vorher nicht genau sagen können wie verteilt werden müsste. Ich finde das zwar auch nicht klug weil man dann immer selbst mitrechnen muss, aber solange die Summe nicht über 801 Euro kommt ist das praktisch egal.

 

Stefan

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...