igh Oktober 30, 2019 Hallo liebes Forum, ich habe vor ein paar Monaten eine PKV abgeschlossen und auch einige Vorerkrankungen genannt (kleinere Sachen beim Autounfall etc). Jetzt war ich beim Arzt, weil ich mir die Schulter ausgekugelt habe und mir ist dabei eingefallen, dass mir das letztes Jahr schonmal passiert ist, als ich noch in der GKV war. Die PKV hat dem Arzt nun Fragen gestellt und er hat ihnen geantwortet, dass ich vor einem Jahr schonmal eine Luxation der Schulter hatte. Jetzt habe ich Angst, dass man mich wegen falscher Angaben kündigt. Besteht die Chance, dass sie das nachträglich ändern oder wenigstens einen Ausschuss machen oder werde ich wohl direkt gekündigt. Falls die Kündigung kommt, ist es mir denn möglich bei einer anderen PKV in einen höheren Tarif zu gehen oder bekomme ich nur den Basistarif? Wäre es denn theoretisch irgendwann möglich aus dem Basistarif wieder hoch zu gehen? Viele Grüße und danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
qmb63 Oktober 30, 2019 Sorry, aber willst du wirklich behaupten, du hättest eine Schulterluxation "vergessen"? Alle Patienten, die ich kenne, berichten von einem nahezu unerträglichen Schmerz, anhaltenden Beschwerden und Krankschreibung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
igh Oktober 30, 2019 Ich hatte das als Jugendlicher schon ziemlich oft und habe dann nach und nach eine Methode entwickelt, die Schulter wieder von alleine einzurenken und die Schmerzen deshalb in Schach zu halten. In den letzten 5 Jahren ist das auch nicht mehr vorgekommen bis auf dieses eine Mal, was ich eben vergessen hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ava2 Oktober 30, 2019 vor 1 Stunde von igh: Jetzt habe ich Angst, dass man mich wegen falscher Angaben kündigt. Besteht die Chance, dass sie das nachträglich ändern oder wenigstens einen Ausschuss machen oder werde ich wohl direkt gekündigt. Falls die Kündigung kommt, ist es mir denn möglich bei einer anderen PKV in einen höheren Tarif zu gehen oder bekomme ich nur den Basistarif? Wäre es denn theoretisch irgendwann möglich aus dem Basistarif wieder hoch zu gehen? Es wird nachträgliche eine Gesundheitsprüfung mit den verschwiegenen Angaben durchgeführt, wenn das Ergebnis eine Ablehnung ist, wird wohl eine Kündigung erfolgen. Sollte nichts gravierendes bei den bereits mitgeteilten Vorerkrankungen vorliegen, solltest du um eine Kündigung herumkommen (jede Versicherung hat aber ihre eigenen Annahmerichtlinien). Viel Glück! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belth87 Oktober 30, 2019 Viel Glück! Bitte das nächste mal solche Themen bei der Gesundheitsbefragung angeben! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Oktober 30, 2019 Moin, Lehrbeispiel für "Wie man es nicht machen sollte - auf gar keinen Fall - niemals nicht - ganz und gar nicht!" 1. OK Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen - kann passieren 2. Wieso beantwortet der Arzt den Fragebogen direkt? Vermutlich wurde hier eine pauschale Schweigepflichtentbindung erteilt? Wäre dann (grosser) Fehler 2 - 3. Du sprichst oben von den letzten 5 Jahren - die meisten Gesellschaften fragen ambulant nur drei Jahre ab - wurde das überprüft? auch bei der Beantwortung der Anfrage des Versicherers? (Deswegen wäre es wichtig gewesen, über eine Einzelfallschweigepflichtentbindung den Fragebogen des Versicherers - der meistens zeitlich unlimitiert abfragt - "abzufangen") Daher: NIEMALS eine pauschale Schweigepflichtentbindung unterschreiben, sondern IMMER Einzelfall. Was sagt denn der Vertreter/Makler/Berater/Vertrauensmann dazu? Zu den Fragen: Natürlich kann man woanders noch ganz normal Versicherungsschutz beantragen, auch höherwertigen. Wenn ich allerdings lese: hatte ich als Kind mal öfter... auch ein späterer step up aus dem Basistarif ist möglich. Aber generell absolute Notlösung. Empfehlung: Berater einschalten, der Ahnung von hat und prüft, ob denn ggfls. eine Ablehnung/Kündigung des aktuellen Vertrages überhaupt ok ist. (Juristisch + Medizinisch). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
igh Oktober 31, 2019 vor 17 Stunden von Peter Wolnitza: Vielen Dank für die vor 17 Stunden von Peter Wolnitza: Moin, Lehrbeispiel für "Wie man es nicht machen sollte - auf gar keinen Fall - niemals nicht - ganz und gar nicht!" 1. OK Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen - kann passieren 2. Wieso beantwortet der Arzt den Fragebogen direkt? Vermutlich wurde hier eine pauschale Schweigepflichtentbindung erteilt? Wäre dann (grosser) Fehler 2 - 3. Du sprichst oben von den letzten 5 Jahren - die meisten Gesellschaften fragen ambulant nur drei Jahre ab - wurde das überprüft? auch bei der Beantwortung der Anfrage des Versicherers? (Deswegen wäre es wichtig gewesen, über eine Einzelfallschweigepflichtentbindung den Fragebogen des Versicherers - der meistens zeitlich unlimitiert abfragt - "abzufangen") Daher: NIEMALS eine pauschale Schweigepflichtentbindung unterschreiben, sondern IMMER Einzelfall. Was sagt denn der Vertreter/Makler/Berater/Vertrauensmann dazu? Zu den Fragen: Natürlich kann man woanders noch ganz normal Versicherungsschutz beantragen, auch höherwertigen. Wenn ich allerdings lese: hatte ich als Kind mal öfter... auch ein späterer step up aus dem Basistarif ist möglich. Aber generell absolute Notlösung. Empfehlung: Berater einschalten, der Ahnung von hat und prüft, ob denn ggfls. eine Ablehnung/Kündigung des aktuellen Vertrages überhaupt ok ist. (Juristisch + Medizinisch). Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbunden! Ich habe ihm die Fragen, die die Versicherung mir geschickt hat, von ihm ausfüllen lassen und er hat sie ohne mein Einverständnis "weil der Brief an mich (den Arzt) addressiert war" direkt an die Krankenkasse geschickt. Nach meinem Verständnis hat er somit doch gegen die Schweigepflicht verstoßen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
3mg4 November 3, 2019 Am 31.10.2019 um 12:57 von igh: Ich habe ihm die Fragen, die die Versicherung mir geschickt hat, von ihm ausfüllen lassen und er hat sie ohne mein Einverständnis "weil der Brief an mich (den Arzt) addressiert war" direkt an die Krankenkasse geschickt. Nach meinem Verständnis hat er somit doch gegen die Schweigepflicht verstoßen, oder? Du hast ihm doch den Fragebogen der an ihn adressiert war zu Beantwortung vorgelegt/weitergeleitet. Wart mal ob überhaupt etwas kommt von der Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charles B November 4, 2019 Am 30.10.2019 um 19:41 von Peter Wolnitza: Daher: NIEMALS eine pauschale Schweigepflichtentbindung unterschreiben, sondern IMMER Einzelfall. Was sagt denn der Vertreter/Makler/Berater/Vertrauensmann dazu? Ist jetzt zwar ein wenig off-topic, aber das gilt dann vermutlich auch für eine BU-Versicherung? Ich habe beim Abschluss eine pauschale Schweigepflichtentbindung gegeben, da ich der Meinung war, dass es im BU-Fall zu einer schnelleren Bearbeitung kommt. Kann und sollte man dies im Nachhinein rückgängig machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza November 4, 2019 vor 4 Minuten von Charles B: Ist jetzt zwar ein wenig off-topic, aber das gilt dann vermutlich auch für eine BU-Versicherung? Ich habe beim Abschluss eine pauschale Schweigepflichtentbindung gegeben, da ich der Meinung war, dass es im BU-Fall zu einer schnelleren Bearbeitung kommt. Kann und sollte man dies im Nachhinein rückgängig machen? ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fnord November 4, 2019 Bist du beihilfe berechtigt oder selbstständig oder verdienst du über den sprechenden Grenze das wäre für die weitere Strategie auch wichtig zu wissen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 November 4, 2019 · bearbeitet November 4, 2019 von Cef Am 31.10.2019 um 12:57 von igh: Ich habe den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbunden! Ich habe ihm die Fragen, die die Versicherung mir geschickt hat, von ihm ausfüllen lassen und er hat sie ohne mein Einverständnis "weil der Brief an mich (den Arzt) addressiert war" direkt an die Krankenkasse geschickt. Nach meinem Verständnis hat er somit doch gegen die Schweigepflicht verstoßen, oder? Nach meiner Kenntnis und Auffassung: Ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag