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Neueinsteigerin

Steuer bei Umschichtung Anlage KAP

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Neueinsteigerin

Angenommen, man verkauft einen Fond, zahlt die Kap.steuer, schichtet dann den Gewinn in einen anderen Fond.  Muss der Gewinn des veräußerten Fonds trotzdem in voller Höhe zu den weiteren Einkünften hinzugefügt und versteuert werden? ich nehme an, ja. Oder gibt es eine Sonderregelung? (es kann ja sein, dass der neue Fond theoretishc nur Verluste einfährt, und dann hätte man ja rückblickend Steuern für Gewinne gezahlt, die man nie realisiert hat...das nur zum Hintergrund meiner Frage)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Wenn für den im Verkauf realisierten die Abgeltungssteuer bezahlt (durch die Bank einbehalten) ist, ist die Sache damit erledigt. Ein zweites Mal versteuern muß man den Gewinn nicht.

 

Wenn man mit einer Anlage Verlust macht, kann man diesen Verlust mit späteren Gewinnen verrechnen. Falls man keine Gewinne mehr erzielt, hat man allerdings Pech gehabt.

 

Es gibt spezielle Konstrukte (z.B. fondsgebundene Rentenversicherungen), in denen man steuerfrei umschichten kann. Im Normalfall geht das aber nicht.

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Al Bondy
vor 12 Stunden von chirlu:

 Sache damit erledigt

... schonmal den Begriff "Investmentsteuerreformgesetz 2018" gehört ?

Offensichtlich nicht.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 56 Minuten von Al Bondy:

Offensichtlich nicht.

 

Anstelle von wilden Unterstellungen könntest du vielleicht einen konstruktiven Beitrag leisten und erläutern, unter welchen Umständen denn der schon per Abgeltungssteuer versteuerte Gewinn außerdem noch „in voller Höhe zu den weiteren Einkünften hinzugefügt und versteuert werden“ muß.

 

In meiner völligen Unkenntnis dieses „Investmentsteuerreformgesetz 2018“ erahne ich, du könntest auf den 100000-Euro-Freibetrag für Altbestände anspielen wollen. (Wobei nicht die Rede davon war, daß es sich um einen Altbestand handelt.) Da würde aber der Gewinn auch nicht doppelt versteuert werden müssen, sondern im Gegenteil ein eventueller Steuerabzug revidiert werden.

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