udek Oktober 21, 2019 Angenommen Person A bezieht seit dem 01.05.2018 Elterngeld Plus in Höhe von 450,00 €. A bezieht dies noch bis Ende Februar 2020. Ist es korrekt, dass A jederzeit eine volle Beschäftigung wieder aufnehmen kann und dafür die restlichen Elterngeld Plus Beträge in einem Schlag ausbezahlt bekommt? Also bspw. geht A ab dem 01.11. wieder voll arbeiten und bekommt 1.800 € für die Monate November-Februar auf einen Schlag ausbezahlt? Angeblich haben es Bekannte von A so gemacht. Ich kann mir das aber irgendwie nicht vorstellen. Weiß hier jemand mehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Oktober 21, 2019 Warum fragst Du nicht die Bekannten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
udek Oktober 21, 2019 Hab ich ja. Sie sagen es ist so gewesen. Ich kann mir das aber beim besten Willen nicht vorstellen.Da wäre doch der Sinn vom Elterngeld völlig dahin. Elterngeld beantragen, danach direkt wieder arbeiten gehen und die komplette Summe ausbezahlt bekommen? Das kann doch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
danz Oktober 21, 2019 Ich denke Paragraph 1 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html ist hier sehr eindeutig bezüglich volle Erwerbstätigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag