Zum Inhalt springen
gravity

Maximale Kapitalerträge in der GKV-Familienversicherung

Empfohlene Beiträge

gravity
· bearbeitet von gravity

Sozialversicherungswerte 2020

  • Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 4.687,50 EUR/Monat bzw. 56.250 EUR/Jahr
  • Bezugsgröße (West) = 3.185 EUR/Monat
  • GKV-Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Nicht-Erwerbstätige (z.B. Privatiers) = 3.185 EUR / 3 = 1.061,67 EUR/Monat bzw. 12.740 EUR/Jahr
  • GKV-Einkommensgrenze für Angehörige in der Familienversicherung = 3.185 EUR / 7 = 455 EUR/Monat bzw. 5.460 EUR/Jahr
  • In der GKV-Familienversicherung wird der EStG-Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 EUR Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51")
  • >>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2020 = 5.460 EUR + 801 EUR = 6.261 EUR

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Sozialversicherungswerte 2021 = Sozialversicherungswerte 2022

  • Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 4.837,50 EUR/Monat bzw. 58.050 EUR/Jahr
  • Bezugsgröße (West) = 3.290 EUR/Monat
  • GKV-Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Nicht-Erwerbstätige (z.B. Privatiers) = 3.290 EUR / 3 = 1.096,67 EUR/Monat bzw. 13.160 EUR/Jahr
  • GKV-Einkommensgrenze für Angehörige in der Familienversicherung = 3.290 / 7 = 470 EUR/Monat bzw. 5.640 EUR/Jahr
  • In der GKV-Familienversicherung wird der EStG-Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 EUR Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51")
  • >>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2021 = 5.640 EUR + 801 EUR = 6.441 EUR

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity

Sozialversicherungswerte 2023

  • Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 4.987,50 €/Monat bzw. 59.850 €/Jahr
  • Bezugsgröße (West) = 3.395 €/Monat
  • GKV-Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Nicht-Erwerbstätige (z.B. Privatiers) = 3.395 € / 3 = 1.131,67 €/Monat bzw. 13.580 €/Jahr
  • GKV-Einkommensgrenze für Angehörige in der Familienversicherung = 3.395 / 7 = 485 €/Monat bzw. 5.820 €/Jahr
  • in der GKV-Familienversicherung wird der EStG-Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Gemäß Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 soll der Sparerpauschbetrag ab 2023 von 801 € auf 1.000 € steigen. Für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 € Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51")

>>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2023 = 5.820 € + 1.000 € = 6.820 €

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity

Sozialversicherungswerte 2024

  • Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 5.175 €/Monat bzw. 62.100 €/Jahr
  • Bezugsgröße (West) = 3.535 €/Monat
  • GKV-Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Nicht-Erwerbstätige (z.B. Privatiers) = 3.535 € / 3 = 1.178,33 €/Monat bzw. 14.140 €/Jahr
  • GKV-Einkommensgrenze für Angehörige in der Familienversicherung = 3.535 € / 7 = 505 €/Monat bzw. 6.060 €/Jahr
  • in der GKV-Familienversicherung wird der EStG-Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 € Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51")

>>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2024 = 6.060 € + 1.000 € = 7.060 €

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity
Am 25.9.2023 um 23:32 von gravity:
  • ... Für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 € Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51")

... dieser Link funktioniert: GKV-Richtlinie (Stand: 20. März 2024)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 25.9.2023 um 23:32 von gravity:

Für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 € Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie

Wenn dann bitte vollständig zitieren, denn das Schreiben (GKV Richtlinie Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) lässt Werbungskosten auch bei Kapitaleinkünften zu und schließt diese abweichend zu § 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 20 Absatz 9 EStG nicht aus. Die 51 Euro kann man ohne Nachweis immer geltend machen, darüber hinaus müssen WK nachgewiesen werden.

 

Zitat:

Einnahmen, die steuerrechtlich als Einkunftsarten definiert sind, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten die Einkünfte darstellen (Anm.: zu den Überschusseinkünften zählen auch Kapitaleinkünfte), sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen ....

Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden.

 

Dass dafür der Sparer-Pauschbetrag entfällt, steht an anderer Stelle verklausuliert.

Zitat § 3 Absatz 1 Satz 1 des GKV-Schreibens:

Als beitragspflichtige Einnahmen sind ... alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Sozialversicherungswerte 2024

  • Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 5.175 €/Monat bzw. 62.100 €/Jahr
  • Bezugsgröße (West) = 3.535 €/Monat
  • GKV-Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Nicht-Erwerbstätige (z.B. Privatiers) = 3.535 € / 3 = 1.178,33 €/Monat bzw. 14.140 €/Jahr
  • GKV-Einkommensgrenze für Angehörige in der Familienversicherung = 3.535 € / 7 = 505 €/Monat bzw. 6.060 €/Jahr
  • in der GKV-Familienversicherung wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Rechtsgrundlage: § 10 SGB 5 (4 x "Gesamteinkommen") und § 16 SGB 4 (Gesamteinkommen = Summe der Einkünfte bei der ESt >>> Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen)
  • für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 € Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51"), "sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden". Rechtsgrundlage: § 240 SGB 5 (Suchbegriff "tatsächlich") >>> tatsächliche Einnahmen = Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigen

>>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2024 = 6.060 € + 1.000 € = 7.060 €

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Referentenentwurf: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025

  • Seite 5: Bezugsgröße = 3.745 €/Monat
  • Seite 6: Beitragsbemessungsgrenze in der GKV = 5.512,50 €/Monat bzw. 66.150 €/Jahr
  • GKV-Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Nicht-Erwerbstätige (z.B. Privatiers) = 3.745 € / 3 = 1.248,33 €/Monat bzw. 14.980 €/Jahr
  • Einkommensgrenze für Angehörige in der GKV-Familienversicherung = 3.745 € / 7 = 535 €/Monat bzw. 6.420 €/Jahr
  • in der GKV-Familienversicherung wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Rechtsgrundlage: § 10 SGB 5 (Suchbegriff "Gesamteinkommen") und § 16 SGB 4 (Gesamteinkommen = Summe der Einkünfte bei der ESt >>> Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen)
  • für Selbstzahler gibt es bei Kapitalerträgen nur 51 € Werbungskosten-Pauschbetrag gemäß GKV-Richtlinie (Suchbegriff "51"), "sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden". Rechtsgrundlage: § 240 SGB 5 (Suchbegriff "tatsächlich") >>> tatsächliche Einnahmen = Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigen

>>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2025 = 6.420 € + 1.000 € = 7.420 €

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...