ceekay74 Oktober 2, 2019 · bearbeitet Oktober 2, 2019 von ceekay74 Zitat Das ist Prokon Schon seit über 20 Jahren streben wir von Prokon nach einer 100%ig nachhaltigen Energieversorgung. Mit dem aktiven Ausbau und eigenen Betrieb von Windenergieanlagen leisten wir einen echten Beitrag zum Wandel der Energielandschaft. Und das gemeinsam mit über 39.000 Mitgliedern sogar als größte Energiegenossenschaft in Deutschland. 3,5 % Schuldverschreibungen 2016/2030 der PROKON Regenerative Energien eG International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2AASM1 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2AASM Nennbetrag von je EUR 10 Prospekt und 1. Nachtrag zum Prospekt, Emissionsrating: KLICK "Investor Relations": KLICK Renditeberechnung mit bestem Dank @gravity: Prokon.xls Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 2, 2019 · bearbeitet Oktober 2, 2019 von ceekay74 Zitat Prokon-Mitglieder stärken ihrer Genossenschaft den Rücken Genossenschaftsmitglieder reinvestieren umfangreich in Geschäftsguthaben Mit Wind kennt sich die Prokon Regenerative Energien eG aus. Von Seiten der Politik und klagenden Naturschutzverbänden erfährt die Windkraft derzeit starken Gegenwind. Umso mehr freut sich Prokon über den echten Wind, der uns in diesem Jahr bisher einen sehr guten Energieertrag gebracht hat. Vertrauensbeweis der Mitglieder Und auch aus dem Kreis der Mitglieder spürt die Genossenschaft gerade deutlichen Rückenwind. So haben seit Beginn des Jahres fast 1.000 Mitglieder ihr durch die Abschreibung gemindertes Geschäftsguthaben wieder wertaufgefüllt und damit durch freiwillige Zahlungen mehr als 1,25 Mio. Euro an Geschäftsguthaben eingebracht. Allein im Zeitraum vom 9. bis 23. September haben konkret 583 Mitglieder die jüngste Dividendenbenachrichtigung zum Anlass genommen 559.329,04 Euro einzuzahlen. „Das ist ein toller Beweis für das Vertrauen der Mitglieder in die Zukunftsfähigkeit ihrer Genossenschaft“, sagt Prokon-Vorstand Henning von Stechow. Anleihe-Tausch hilft der Genossenschaft Besonders freut sich das Vorstandsmitglied über die knapp 300 Mitglieder, die seit Anfang September bis dato erklärt haben, das Eigenkapital der Genossenschaft durch die Einbringung der Prokon-Anleihe zu stärken „Wir wissen, dass dies eine Entscheidung ist, die einem deutlichen Bekenntnis für die Prokon-Ziele entspricht“, so von Stechow. Vorstandskollege Heiko Wuttke lobt das Engagement der Prokon-Mitglieder. „Diese Stärkung des Eigenkapitals bei gleichzeitiger Reduzierung der Anleihe-Verpflichtungen hilft der Genossenschaft insgesamt wirklich sehr“, bedankt sich Wuttke ausdrücklich bei den Mitgliedern, die damit die Basis für eine weitere stabile Entwicklung der Prokon eG und einen kraftvollen Ausbau der regenerativen Stromerzeugung legen. Angebot-Umwandlung-Anleihe_20190919_web.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 8, 2019 18-Punkte-Plan - Altmaier will Naturschutz für mehr Windkraft lockern Zitat Die Bundesregierung will bis 2030 einen Ökostrom-Anteil von 65 Prozent erreichen. Damit das klappt, treibt Wirtschaftsminister Altmaier den Windkraftausbau voran. Die Maßnahmen in seinem 18-Punkte-Plan haben es in sich. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erhöht beim Thema Windkraftausbau den Druck auf Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Sie soll bis 2020 dafür sorgen, dass der Artenschutz für den Ausbau von erneuerbaren Energien gelockert wird. So steht es in einem 18 Punkte umfassenden Arbeitsplan aus Altmaiers Ministerium, der WELT AM SONNTAG vorliegt. Das Ziel eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent bis zum Jahr 2030 sei nur zu erreichen, wenn „für bestehende und zukünftige Windenergieprojekte mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit geschaffen“ werden könne, heißt es in dem Papier, das Altmaier am Montag seinen Ministerkollegen vorlegen will. Während über viele der Punkte im Kabinett schon Einvernehmen herrscht, ist der Eingriff in das Naturschutzgesetz umstritten. Das Papier listet diverse Maßnahmen auf, inklusive Angaben, welches Ministerium sie bis wann umsetzen soll. Außer für Schulze hat Altmaier, der bislang nicht unbedingt als Energieminister auffiel, auch für andere Kabinettskollegen Aufgaben festgeschrieben. Innenminister Horst Seehofer (CSU) soll beispielsweise noch in diesem Jahr dafür sorgen, dass Windräder nur noch in einem Abstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnsiedlung gebaut werden dürfen. Und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) soll Kommunen im Rahmen der Grundsteuerreform die Möglichkeit einräumen, durch gesonderte höhere Hebesätze stärker vom Betrieb der Anlagen zu profitieren. Kommunalpolitiker sollen dadurch selbst ein größeres Interesse haben, sich für die Ansiedlung von Windrädern und Windparks starkzumachen. BMWI: Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land - Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land (PDF) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
regdwight Oktober 8, 2019 · bearbeitet Oktober 8, 2019 von regdwight Zitat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erhöht beim Thema Windkraftausbau den Druck auf Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Sie soll bis 2020 dafür sorgen, dass der Artenschutz für den Ausbau von erneuerbaren Energien gelockert wird. Altmaier sollte zunächst mal selbst dafür sorgen, dass der Strom in Deutschland in größerem Umfang transportiert werden kann. Wir schaffen es doch jetzt schon nicht, die ganze Windenergie an guten Tagen dorthin zu bringen, wo sie gebraucht wird. Ist natürlich für Prokon super, wenn man viel Geld fürs Nixtun bekommt (beim Windpark Gagel waren es z.B. im Januar fast 50% der Erträge), aber es ist doch volkswirtschaftlicher Irrsinn. https://web.de/magazine/panorama/geisterstrom-windkraft-364-millionen-euro-fuers-nichtstun-34067732 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 17, 2019 · bearbeitet Oktober 17, 2019 von ceekay74 9. Oktober 2019 - Ökostrom empfehlen lohnt sich jetzt noch mehr Zitat Wir finden, je mehr Menschen Ökostrom nutzen, desto besser für uns alle. Um das zu unterstützen, bekommen schon lange alle, die Prokon Strom Freunden, Nachbarn, Bekannten und Verwandten empfehlen, nach erfolgreichem Vertragsabschluss eine Prämie zugesprochen. Damit sich das Weitersagen auch wirklich lohnt, haben wir diese Prämie jetzt auf 50,00 Euro erhöht. Davon profitieren wir alle! Dieser erhöhte Betrag entspricht genau dem Preis für einen Anteil an unserer Genossenschaft. Prokon Strom empfehlen zahlt sich spätestens jetzt also gleich mehrfach aus: Ein „grüner“ Stromkunde mehr, die Möglichkeit einer (quasi) kostenlosen Mitgliedschaft in der Prokon eG und dadurch gleichzeitig eine Stärkung unserer Genossenschaft – die wiederum dem Klima und damit uns allen zu Gute kommt. Unabhängig davon lässt sich die Prämie übrigens auch nach Belieben aufteilen. Entweder behalten sie die 50,00 Euro selbst, schenken sie Ihrem neu gewonnenen Stromkunden oder teilen Sie untereinander freundschaftlich. So oder so, viele gute Gründe, jetzt Prokon Strom über unser Formular weiterzuempfehlen! Der Rohertrag des Geschäftsbereichs Energiehandel lag im GJ 2018 bei "stolzen" 10,8%. Bei Umsatzerlösen i.H.v. 17,2 Mio. Euro und einer EBITDA-Marge i.H.v. 3,4% blieben 588 TEUR EBITDA übrig. Allerdings ist "die Verwaltung [...] in dieser Übersicht ausdrücklich nicht enthalten", was immer das auch bedeuten mag. Im ersten Halbjahr 2019 sanken die Umsatzerlöse von 8,5 Mio. Euro in 18H1 auf 7,9 Mio. Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 17, 2019 · bearbeitet Oktober 17, 2019 von ceekay74 Bereits älter, aber m.W. bisher noch nicht gepostet: Zitat Wie erfolgt die Projektentwicklung bei Prokon in allgemeiner Hinsicht, welche grundsätzlichen bilanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus und welche Besonderheiten sind in diesem Zusammenhang insbesondere in den Abschlüssen 2017 bzw. im Konzernhalbjahresabschluss 2018 zu berücksichtigen gewesen?. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Geschäftsbereich Projektentwicklung und Bau erzielten operativen Ergebnisse sich aus den veröffentlichten Jahres- bzw. Konzernabschlüssen ohne weitere Informationen und Daten nicht herleiten lassen und dass jede dazu angestellte Betrachtung aufgrund üblicherweise nicht öffentlich zugänglichen Daten zu Fehlinterpretationen führen kann. Zu betonen ist jedoch, dass in diesem Geschäftsbereich in allen Geschäftsjahren nach 2016 ein positives Bereichsergebnis erzielt wurde. 1. Allgemeine Darstellung der Projektentwicklung In der Regel ist bei der Entwicklung von Windparkprojekten mit einem Zeitraum von 7-8 Jahren zwischen der ersten Identifikation eines möglichen Projekts und dessen Errichtung und Inbetriebnahme zu rechnen. Dabei werden alle zukünftigen Windparkprojekte zunächst von der Prokon eG selbst auf eigene Rechnung entwickelt. Die identifizierten, möglichen Windparkprojekte werden zunächst u.a. in Bezug auf geeignete Flächen, Standortgüte, behördlichen Auflagen sowie der Bereitschaft von Flächeneigentümern zur Verpachtung untersucht und wirtschaftlich bewertet. Sofern sich eine positive Einschätzung ergibt, werden in der Folge die erforderlichen Planungsmaßnahmen in die Wege geleitet und die notwendigen Pachtverträge verhandelt. Der für diese Aktivitäten erforderliche Zeitraum beträgt rd. 4-5 Jahre und die dabei entstehenden Kosten für Flächensicherungen, Gutachten, Genehmigungen usw. werden soweit möglich in der Bilanz der eG im Sachanlagevermögen unter der Position „Anlagen im Bau“ aktiviert. Aufwendungen, die nicht aktiviert werden können wie z.B. Personalkosten werden zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht und belasten das jeweilige Jahresergebnis Bei einer nicht unwesentlichen Anzahl der Projekte zeigt sich, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Projektrealisation nicht möglich ist und die Weiterentwicklung eingestellt werden muss oder dass die ursprüngliche Projektplanung z.B. hinsichtlich der zu errichtenden Anlagenanzahl zu modifizieren ist. Sofern für ein Projekt die BImSchG-Genehmigung vorliegt, der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erteilt wurde und der Baubeginn bevorsteht, wird durch die eG eine Projektgesellschaft (Special-Purpose-Vehicle – kurz SPV) z.B. in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG errichtet, an der die eG 100% des Kommanditkapitals hält. Die Gründung eigener Projektgesellschaften resultiert aus Regelungen der Anleihebedingungen, die der eG untersagen, weitere Verbindlichkeiten als die dort ausdrücklich benannten zu besichern. Ohne die Gewährung von Sicherheiten ist das Eingehen neuer Verbindlichkeiten faktisch unmöglich. Die Gründung von Zweckgesellschaften, das Einwerben von Verbindlichkeiten samt Sicherheitengewährung durch diese Gesellschaften wird in den Anleihebedingungen hingegen ausdrücklich erlaubt. (Diese Regelungen dienen vor allem dem weiteren Schutz der Anleihegläubiger.) In der Folge wird dann auch vom SPV eine Finanzierung des gesamten Projektvolumens verhandelt und abgeschlossen, die sicherstellt, dass die während der Bauphase erheblichen Zahlungsverpflichtungen und zudem die von der eG in Rechnung gestellten Beträge bezahlt werden können. Da für die Projektfinanzierungen ein entsprechendes eingebrachtes Eigenkapital im SPV Auszahlungsvoraussetzung ist, erfolgt die Eigenkapitalausstattung des SPVs z.B. durch Gewährung eines Gesellschafterdarlehens durch die eG. Im Anschluss an die Gründung eines SPVs wird zwischen der eG und dem SPV ein sog. Projektvertrag abgeschlossen, der u.a. die vom SVP zu leistende Vergütung der eG für die Projektierung des Windparks regelt. Im Projektvertrag ist zudem geregelt, dass alle bestehenden Verträge und Rechte auf das SPV übergehen. Gemäß den Regelungen des Projektvertrages stellt die eG für die übergehenden Verträge und Rechte dem SPV 1:1 die für das Projekt entstandenen, aktivierten Kosten im Moment des Übergangs in Rechnung. Der im Vertrag begründete Anspruch der eG auf Zahlung eines sog. Planungshonorars dient als Ausgleich für die bei der eG angefallenen, nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen (z.B. Personalkosten) und zur Realisierung einer Marge. 2. Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der eG a. Allgemeine Darstellung Wie zuvor dargestellt, werden alle während des mehrjährigen Zeitraums der Entwicklung der Windparkprojekte entstandenen externen Kosten in der eG ergebnisneutral im Anlagevermögen unter der Position „Anlagen im Bau“ aktiviert, wohingegen die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen das jeweilige Jahresergebnis belastet haben. Sofern sich Projekte in den Folgejahren als nicht mehr realisierbar erweisen, sind die bis dato aktivierten Kosten über die GuV als außerplanmäßige Abschreibungen auszubuchen. Sofern aufgrund aktueller Erkenntnisse Wertberichtigungen auf aktivierte Projekte (z.B. aufgrund verringerter Anlagenanzahl durch genehmigungsrechtliche Vorschriften oder Veränderung von Projektumsetzungswahrscheinlichkeiten) vorzunehmen sind, werden diese ebenfalls als außerplanmäßige Abschreibungen gebucht. Sobald für ein Projekt eine Projektgesellschaft (SPV) errichtet ist, bilanziert die eG das gezeichnete Kommanditkapital im Anlagevermögen unter der Bilanzposition „Finanzanlagen / Anteile an verbundenen Unternehmen“. Das zur Eigenkapitalerbringung des SPV‘s gewährte Darlehen wird im Anlagevermögen unter der Bilanzposition „Finanzanlagen/ Ausleihungen an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen. Mit Rechnungsstellung für die übergehenden Verträge und Rechte an das SPV entsteht bei der eG ein ertragswirksamer Umsatz. Zeitgleich sind die für das Projekt auf „Anlagen im Bau“ aktivierten Kosten in gleicher Höhe aufwandswirksam über die GuV auszubuchen. Saldiert entsteht in dieser „Stunde 0“, in der das gesamte Projekt von der eG auf das SPV übergeht, keine Ergebnisauswirkung bei der eG. Gleiches gilt im SPV, da dort die weiterberechneten Kosten im Anlagevermögen ergebnisneutral aktiviert werden. Sofern das Windparkprojekt im SPV später für einen Transaktionsprozesses vorgesehen ist (im Insolvenzplan war unterstellt, dass alle genehmigten Projekte als solche verkauft werden), erfolgt hinsichtlich der bilanzierten Beteiligung und des gewährten Darlehens eine Umbuchung aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen. Mit Abschluss eines Transaktionsprozesses werden je nach Transaktionsstruktur i.d.R. die anteiligen Bilanzwerte des gewährten Darlehens und der Anteile am SPV aufwandswirksam ausgebucht. Diesen Aufwendungen stehen ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe des vereinbarten Kaufpreises für die Anteile sowie des abzurechnenden Planungshonorars als Umsatz gegenüber. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung des Planungshonorars nicht vollständig in einer Summe, sondern projektspezifisch in unterschiedlichen Stufen erfolgt, die sich über verschiedene Geschäftsjahre erstrecken. Alle vorgenannten Aufwands- und Ertragseffekte ergeben saldiert das Nettoergebnis aus dem Projektverkauf. Sofern Verkäufe erfolgten, vereinnahmte Prokon hierbei bisher mindestens marktübliche Kaufpreise bzw. Planungshonorare. b. Besonderheiten aufgrund der Hebung stiller Reserven im Rahmen der Genossenschaftsgründung Im Rahmen des Formwechsels von der Rechtsform der GmbH in die eingetragene Genossenschaft musste die Prokon eG gemäß § 256 UmwG handelsrechtlich im Unternehmen vorhandene stille Reserven zwingend aufdecken. Dies führte im Wesentlichen zu Zuschreibungen auf Windenergieanlagen in Deutschland und auf teilfertige Projekte. Bei den teilfertigen Projekte wurde hierbei bereits ein Teil des erst in späteren Jahren abrechenbaren Planungshonorars aktiviert und so die in der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ aktivierten Projekte im Wert erhöht. Dies hatte und hat zur Folge, dass zu einem späteren Zeitpunkt, sobald für ein Projekt die erste Teilabrechnung von Planungshonorar erfolgt, die seinerzeit für dieses Projekt aktivierten stillen Reserven über die GuV als „außerplanmäßige Abschreibungen“ auszubuchen sind. Neben den vorgenannten Ausführungen zur Projektentwicklung ist zu erläutern, welchen Hintergrund im Detail die in den veröffentlichten Jahres- und Halbjahresabschlüssen ausgewiesenen außerplanmäßigen Abschreibungen, Verluste aus Anlagenabgängen und periodenfremden Aufwendungen haben. Die im Konzernabschluss 31.12.2016 ausgewiesenen außerplanmäßigen Abschreibungen iHv. 17.078 T€ betreffen ausschließlich die eG und beinhalten neben diversen Einzelwertberichtigungen auf aktivierte Projekte von insgesamt 16.800 T€ die Abwertung eines Grundstücks iHv. 278 T€. Die im Konzernabschluss 31.12.2017 ausgewiesenen außerplanmäßigen Abschreibungen iHv. 4.423 T€ betreffen ebenfalls ausschließlich die eG und beinhalten neben diversen Einzelwertberichtigungen auf aktivierte Projekte von insgesamt 1.721 T€ die Ausbuchung zuvor aktivierter stiller Reserven bei zwei umgesetzten Windparkprojekten iHv. 2.404 T€ sowie die Ausbuchung von nicht mehr realisierbaren Projekten iHv. 298 T€. Im Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2018 sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen ausgewiesen. Von den ausgewiesenen Verlusten aus Anlagenabgängen iHv. 2.488 T€ entfällt ein Betrag iHv. 2.307 T€ auf die finnische Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit einem in Umsetzung befindlichen finnischen Projekt und ein Betrag von 181 T€ auf zwei Projekte der eG. Die ausgewiesenen Verluste aus Anlagenabgängen sind zugleich auch als periodenfremde Aufwendungen iHv. 2.488 T€ ausgewiesen, da die Prokon eG in analoger Anwendung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften verpflichtet ist, entsprechende Anhangangaben gem. § 285 Nr. 32 HGB zu machen und dabei Buchverluste aus Anlagenabgängen stets als periodenfremde Aufwendungen zu qualifizieren sind. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der wirtschaftliche Stichtag des Abgangs eines Projektes im Jahr 2018 liegt, da bei der Qualifizierung als periodenfremd ausschließlich darauf abgestellt wird, dass der Anlagevermögensgegenstand in früheren Jahren zugegangen ist und nicht zu welchem wirtschaftlichen Stichtag er abgeht. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das vorgenannte Vorgehen ausnahmslos den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben entspricht. Der genossenschaftliche Prüfungsverband hat seit Bestehen der PROKON eG jedes Jahr im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen die Richtigkeit des Vorgehens geprüft und die Ordnungsmäßigkeit der Darstellung der Vermögens- und Ertragslage bestätigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 17, 2019 Zitat An wie vielen Ausschreibungen war Prokon 2018 beteiligt und wie viele und mit welchem Volumen wurden gewonnen? Wie viele eigene Projektierungen laufen zur Zeit und wie viele finden im Auftrag Dritter statt? Wie viele sind im Bau und werden wann ans Netz gehen und wieviel Geld sollen diese im Bau befindlichen Projekte erlösen? Wir haben mit 6 Windparks mit insgesamt 90,2 MW an Ausschreibungsrunden teilgenommen und mit allen Windparks Zuschläge erhalten. PROKON entwickelt aktuell Projekte mit ca. 1800 MW Gesamtleistung. Prokon entwickelt derzeit vier Projekte für Dritte, ausnahmslos Bürgerenergiegesellschaften. Die übrigen Projekte entwickelt Prokon für die Prokon eG. Insgesamt sind aktuell 3 Projekte mit 45,8 MW im Bau, welche in 2019/20 ans Netz gehen sollen. Ob und in welcher Größenordnung in den kommenden Jahren Projekterlöse erzielt werden, hängt von der im Zeitpunkt der Fertigstellung maßgeblichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Prokon eG ab, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Winderträge eines Geschäftsjahres. Grundsätzlich stehen alle neu projektierten Windparks hierfür zur Verfügung, die im Falle einer Teilveräußerung zu marktüblichen Preisen veräußert werden. Zitat Welche Erträge aus Projekt (Teil-)Verkäufen werden bis 2021 erwartet? Teilverkäufe erfolgen grundsätzlich in Abhängigkeit der im Zeitpunkt der Fertigstellung maßgeblichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Winderträge eines Geschäftsjahres. Grundsätzlich stehen alle neu projektierten Windparks hierfür zur Verfügung, die im Falle einer Teilveräußerung zu marktüblichen Preisen veräußert werden. Generell sollen dabei zukünftig in erster Linie die Genossenschaftsmitglieder im Rahmen der Mitgliederbeteiligungs-möglichkeit eingebunden werden. Sofern über diese bevorzugte Variante kein ausreichendes Finanzierungsvolumen eingeworben werden kann, würden Investoren im Rahmen von erfolgenden Ausschreibungen, bei denen der Höchstbieter den Zuschlag erhält, zum Zuge kommen. Dies können sowohl „neue Finanzpartner“ als auch „bisherige Finanzpartner“ sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 18, 2019 Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2019 Zitat (...) Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war massive unterzeichnet. Erneut gingen nur Gebote für etwa ein Drittel der Gebotsmenge ein. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 675 Megawatt wurden nur 25 Gebote mit einem Volumen von 204 Megawatt eingereicht. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag, da keines wegen Formfehlern ausgeschlossen werden musste. Ein Zuschlag ging an eine Bürgerenergiegesellschaft. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg (neun Zuschläge mit insgesamt 74 Megawatt) sowie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (jeweils sechs Zuschläge mit insgesamt 51 Megawatt in NRW bzw. insgesamt 29 Megawatt in S-H). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten wie in der Vorrunde von 6,19 ct/kWh bis zum Höchstwert von 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,20 ct/kWh. (...) Zitat PROKON Windpark Oldendorf GmbH & Co KG. WIN19-5-0111154 2044 3053 Schleswig-Holstein, Landkreis Steinburg, PLZ 25588, Gemeinde Oldendorf, Gemarkung Oldendorf: Flur 5:25 (SEE972642923156) Flur 5:28/1 (SEE982094759463) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 19, 2019 Am 18.10.2019 um 13:04 von ceekay74: Zitat PROKON Windpark Oldendorf GmbH & Co KG. WIN19-5-0111154 2044 3053 Schleswig-Holstein, Landkreis Steinburg, PLZ 25588, Gemeinde Oldendorf, Gemarkung Oldendorf: Flur 5:25 (SEE972642923156) Flur 5:28/1 (SEE982094759463) Ergänzung: Zitat "WEA 2" Geplantes Inbetriebnahmedatum: 15.11.2020 Nettonennleistung: 4.200 kW Nabenhöhe: 125 m Rotordurchmesser: 150 m Hersteller der Windenergieanlage: Vestas Deutschland GmbH Typenbezeichnung: V150 Zitat "WEA 3" Geplantes Inbetriebnahmedatum: 15.11.2020 Nettonennleistung: 4.200 kW Nabenhöhe: 112 m Rotordurchmesser: 136 m Hersteller der Windenergieanlage: Vestas Deutschland GmbH Typenbezeichnung: V136 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 2, 2019 Das 70.000-Tonnen-Problem der Energiewende Zitat Nächste Hiobsbotschaft für die deutsche Windkraft: Ausgerechnet das Umweltbundesamt warnt vor einem Entsorgungsproblem von ausgedienten Rotoren. Doch damit nicht genug: Bei den Betreibern klafft eine 300-Millionen-Euro-Lücke. Auf den ersten Weckruf hatte die Windkraftindustrie noch mit Beschwichtigungen reagiert. Es war Anfang vergangenen Jahres, als der führende deutsche Entsorgungskonzern Remondis öffentlich davor warnte, dass die deutsche Energiewende vor einem erheblichen Entsorgungsproblem stehe. „Wir stellen mit massiven Subventionen Windräder auf, aber niemand hat sich Gedanken darüber gemacht, was danach mit den Anlagen passiert; dass die eingesetzten Mittel zum Beispiel auch recyclingfähig sein müssen“, erklärte damals Remondis-Geschäftsführer Herwart Wilms. Insbesondere bei den mit Glas- und Kohlenstofffasern verstärkten Kunststoffen für die Rotorblätter sei „unter vernünftigen ökonomischen Bedingungen eine Aufbereitung kaum zu schaffen“. Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE) winkte damals noch ab: Es gebe etablierte Recyclingverfahren für solche Verbundstoffe, die ja auch im Auto- und Flugzeugbau Verwendung finden, erklärte Hermann Albers. „Die Sorge, künftig vor Bergen alter Rotorblätter zu stehen, sind mehr als unbegründet.“ Jetzt wird genau diese Sorge allerdings erneut laut – und durch ein wissenschaftliches Gutachten sogar noch verstärkt. Ausgerechnet das Umweltbundesamt, erwiesenermaßen kein Feind erneuerbarer Energien, hat das Recyclingproblem der Windkraftbranche in einer 250 Seiten starken Studie analysiert. Ergebnis: Für Entwarnung an der Entsorgungsfront gibt es keinen Grund. Im Gegenteil. Laut der Studie des Umweltbundesamts fallen Tausende Tonnen Rotorblattschrott an, wenn in den nächsten Jahren immer mehr Windräder der ersten Generation das Ende ihrer 20- bis 30-jährigen Lebensdauer erreichen. Allein im Jahr 2021 sind es demnach mehr als 50.000 Tonnen sogenannte GFK-Verbundwerkstoffe. Bis zum Jahr 2038 kann der Abfallberg in der Spitze auf mehr als 70.000 Tonnen pro Jahr ansteigen. Verbundwerkstoffe mit verklebten Glas- und Kohlenstofffasern seien „bislang jedoch schwer zu verwerten“, warnt das Umweltbundesamt. In Deutschland gebe es lediglich eine einzige spezialisierte Verwertungsanlage für solche Abfälle. Und damit nicht genug: Die Betreiber der Windkraftanlagen legen offenbar auch nicht genug Geld zurück, um den ordnungsgemäßen Rückbau und das Recycling ihrer Altanlagen finanzieren zu können. Laut Studie zeigt sich, „dass vor allem ab Mitte der 2020er-Jahre erhebliche Finanzierungslücken bevorstehen“. Für das Jahr 2038 prognostiziert das Umweltbundesamt eine Lücke von 300 Millionen Euro. (...) Verbundwerkstoffe mit verklebten Glas- und Kohlenstofffasern seien „bislang jedoch schwer zu verwerten“, warnt das Umweltbundesamt. In Deutschland gebe es lediglich eine einzige spezialisierte Verwertungsanlage für solche Abfälle. Und damit nicht genug: Die Betreiber der Windkraftanlagen legen offenbar auch nicht genug Geld zurück, um den ordnungsgemäßen Rückbau und das Recycling ihrer Altanlagen finanzieren zu können. Laut Studie zeigt sich, „dass vor allem ab Mitte der 2020er-Jahre erhebliche Finanzierungslücken bevorstehen“. Für das Jahr 2038 prognostiziert das Umweltbundesamt eine Lücke von 300 Millionen Euro. Umweltbundesamt fordert Rückbau der Betonfundamente Eine Frage beantwortet die Studie des Umweltbundesamts dabei jedoch nicht: Wie teuer das sachgemäße Zerlegen der alten Rotorblätter wird, kann bis dato nur geschätzt werden. Verfahren werden erst noch entwickelt. „Aufgrund ihrer hohen Energiedichte sind Carbonfasern nur unter extremen Bedingungen verbrennbar“, heißt es in der Studie. Die elektrische Leitfähigkeit von CFK-Stäuben könne innerhalb der Verbrennungsanlagen „zu Kurzschlüssen, Stromausfällen oder Bränden führen“. Damit nicht genug: Zu vermuten sei, „dass Carbonfasern unter Sauerstoffeinfluss ab einer Temperatur von 650 Grad Celsius lungengängige Teilchen bilden, die nach Einatmung – ähnlich wie bei Asbestfasern – das Lungenkrebsrisiko erhöhen“. Aufgrund solcher Gesundheitsgefahren beim Zerkleinern faserverstärkter Kunststoffe fordert die Studie des Umweltbundesamts auch strengere Regeln für den Windradabbau. Denn bislang werden alte Windräder oft recht hemdsärmelig per Kran oder Lkw umgerissen oder mit Sprengstoff zu Boden gebracht – eine Praxis, die auf YouTube vielfach zu besichtigen ist. (...) Umweltbundesamt: "Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen" (PDF, 255 Seiten) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stupidgame November 2, 2019 vor 3 Stunden von ceekay74: Das 70.000-Tonnen-Problem der Energiewende Umweltbundesamt: "Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen" (PDF, 255 Seiten) Danke für die Info. D.h. für mich alle Invests in den Park-Sektor diesbezüglich auf den Prüstand zu stellen. Wenngleich zu befürchten ist, dass hier die Lobbyisten zumindest versuchen, das mit so viel wie möglich Steuerzahler-Geld zu erledigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
regdwight November 2, 2019 Mag Wunschdenken sein, aber ich glaube, dass prokon von diesem Problem wenn überhaupt nur gering betroffen ist. Durch die Insolvenz wurde die gesamte Firma 2015 quasi neu gegründet und die Rückstellungen für den Rückbau der Anlagen sollten auf der Basis und dem Wissenstand von 2015 gebildet worden sein. Von der Arbeit des Insolvenzverwalters hatten wir bislang einen guten Eindruck. Mehr Sorgen bereitet mir die Bewertung der Projektpipeline. Da befürchte ich, dass die Traumtänzer von Prokon noch nicht genügend abgeschrieben haben. Das bislang sehr gute Windjahr 2019 sollte aber Spielraum für eine realitätsnähere Bewertung bieten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 2, 2019 · bearbeitet November 2, 2019 von ceekay74 vor 1 Stunde von regdwight: Mag Wunschdenken sein, aber ich glaube, dass prokon von diesem Problem wenn überhaupt nur gering betroffen ist. Durch die Insolvenz wurde die gesamte Firma 2015 quasi neu gegründet und die Rückstellungen für den Rückbau der Anlagen sollten auf der Basis und dem Wissenstand von 2015 gebildet worden sein. Aus den Konzern- bzw. Einzelabschlüssen: Zitat Die Rückstellungen für den Rückbau der Windenergieanlagen werden ratierlich über die voraussichtliche Nutzungsdauer in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten angesammelt und mit einem gleichbleibenden Zinssatz von 2,0 % p.a. inflationsbereinigt. Zitat Ferner haftet der Konzern im Rückgriff gegenüber der Axa Winterthur Versicherung AG, Winterthur und verschiedenen Banken für die Rückversicherung von Rückbauverpflichtungen unterschiedlicher Windparkprojekte zu Gunsten der Grundstückseigentümer in Höhe von insgesamt T€ 11.948 (Vj. T€12.247). Für die Rückbauverpflichtungen werden ratierlich, verteilt über die geplante Laufzeit der Windparks, Rückstellungen aufgebaut. Als Sicherheit hat der Konzern – wie im Vorjahr – T€ 1.140 (rund 30% der Garantiesummen) bei der Versicherung und T€ 7.228 über Kontoverpfändungen bei verschiedenen Kreditinstituten hinterlegt. Bei der Beurteilung des Risikos der Inanspruchnahme ist zudem zu berücksichtigen, dass im Rahmen eines Rückbaus der Verwertungserlös der rückgebauten Windenergieanlagen zur Begleichung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Rückbau zur Verfügung steht. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Konzern) 31.12.2014 T€ 8.466 31.12.2015 T€ 9.386 31.12.2016 T€ 11.351 31.12.2017 T€ 13.264 31.12.2018 T€ 15.348 30.06.2019 T€ 16.145 Zitat Mehr Sorgen bereitet mir die Bewertung der Projektpipeline. Da befürchte ich, dass die Traumtänzer von Prokon noch nicht genügend abgeschrieben haben. Dito. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 2, 2019 Bundesverband WindEnergie: Rückbau von Windenergieanlagen Zitat Rückbau - alles gut geregelt Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst Bau und Errichtung wie auch den Betrieb der Windenergieanlage. Wird die Anlage nicht mehr zur Erzeugung von Strom genutzt, wird sie abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Die Bedingungen für den Rückbau werden in der Regel in der Baugenehmigung erwähnt und im Pachtvertrag geklärt. Landesrechtlich ist geregelt, in welcher Form die Baugenehmigungsbehörde die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellen. So wird in manchen Bundesländern verlangt die Rückbaukosten bereits bei Projektbeginn durch eine Bürgschaft abzusichern. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach den Kosten, die voraussichtlich für den vollständigen Rückbau der Windenergieanlage - einschließlich der Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Grundstücks aufgewandt werden müssen. Erwartete Erträge aus dem Verkauf von Teilen werden dabei berücksichtigt. Oft ist es rentabel eine Windenergieanlage vor ihrer Ablaufzeit abzubauen und durch eine neue, größere Anlage zu ersetzen (sogenanntes Repowering). Dies ist möglich, wenn die Fläche planungsrechtlich weiter für die Nutzung der Windenergie gesichert ist. Die alte Anlage kann dann wohlmöglich sogar wiederverkauft und weiterhin genutzt werden. Es besteht noch ein gut funktionierender Markt für Altanlagen. Die ehemaligen GUS-Staaten und Südosteuropa sind dabei wichtige Abnehmer, aber auch einzelne afrikanische Staaten. Beim Rückbau wird die Windenergieanlage mit Hilfe eines Kranes Stück für Stück demontiert und abtransportiert. Zuerst werden die Blätter von der Nabe genommen, anschließend werden die Nabe und die Gondel demontiert. Der Turm wird dann abgeschraubt. Die Schaltanlage und die Übergabestation (Trafo) werden abgebaut und die Kabel werden ausgegraben. Das Fundament wird entfernt. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat in einer Studie der Deutschen WindGuard den Anlagenpark, der bis 2005 ans Netz ging, analysieren lassen. Ziel war es, vor dem Hintergrund des ab dem 1.1.2021 erfolgenden, schrittweisen Ausscheidens von Anlagen aus der EEG-Systematik ein solides Bild über das Alter der Anlagen, deren regionale Verteilung, die betroffenen Netzebenen und zuständigen Netzbetreiber sowie die jeweilige Anlagentechnologie zu gewinnen. Windenergieanlagen sind aus technischen Gesichtspunkten in der Lage auch über 20 Jahre - dies ist die Zeit in der die EEG-Einspeisevergütung gilt - zu laufen. Ein möglicher Weiterbetrieb hängt aber auch von ökonomischen Gesichtspunkten ab. Die Studie, die im untenstehenden Downloadbereich zu finden ist, geht davon aus, dass bis 2025 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 16.000 MW aus dem EEG-Fördersystem fallen. Recycling - Etablierte Kreisläufe Angesichts des vermutlich ansteigenden Rückbaus, arbeitet die Branche intensiv an Recyclingkonzepten. Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80 – 90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen. Stahl und Kupfer werden für den Rohmaterialpreis weiterverkauft und für andere Konstruktionen wiederverwertet. Beton und Fundamentteile werden zerstückelt und zum Beispiel für den Straßenbau als Aufschüttung verwendet. Auch die aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblätter von Windkraftanlagen sind für die Recyclingbranche kein Neuland, da Bootsrümpfe, Flugzeugteile und andere Faserverbundteile (z.B. aus der Automobilindustrie) ebenfalls entsorgt werden. Neben der thermischen Verwertung arbeitet die Branche intensiv an neuen Konzepten, um die Rohstoffwiederverwertung zu verbessern.Insgesamt sind alle einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen, die in der TA Abfall definiert sind. (...) BWE-Hintergrundpapier: Rotorblattrecycling (PDF) BWE-Hintergrundpapier: Rückbau (PDF) BWE-Hintergrundpapier: Ökobilanz von Windenergieanlagen (11/2017) (PDF) Deutsche WindGuard: Perspektiven für den Weiterbetrieb von WEA nach 2020 (PDF) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stift November 3, 2019 · bearbeitet November 3, 2019 von Stift Die folgende Tabelle aus der WindGuard-Studie möchte ich gern hervorheben: (Statistika: Im Jahr 2018 beträgt der Strompreis für die Industrie in Deutschland 7,7 Cent pro Kilowattstunde. ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity November 8, 2019 · bearbeitet November 8, 2019 von gravity Via Bundesanzeiger bietet ein Moritz Mueller (London) für WKN A2AASM immerhin 85% (6,664 EUR pro 7,84 EUR Nominale) für maximal 3 Mio. EUR Gesamtnominalwert - Stückzinsen werden nicht gezahlt !!! 05/2019 waren es nur 80% (6,848 EUR pro 8,56 EUR Nominale). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Axel November 9, 2019 · bearbeitet November 9, 2019 von Axel Am 8.11.2019 um 07:54 von gravity: Via Bundesanzeiger bietet ein Moritz Mueller (London) für WKN A2AASM immerhin 85% (6,664 EUR pro 7,84 EUR Nominale) für maximal 3 Mio. EUR Gesamtnominalwert - Stückzinsen werden nicht gezahlt !!! 05/2019 waren es nur 80% (6,848 EUR pro 8,56 EUR Nominale). Scheinbar ist er damit erfolgreich und wird nicht davon abgehalten, dies immer wieder, bei den verschiedenen Anleihen auszuprobieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 16, 2019 Länder gegen Mindestabstand bei Windrädern Stand: 15.11.2019 14:30 Uhr Zitat Die Kritik an den geplanten Abstandsregeln für Windräder wird immer lauter. Nicht nur Umweltministerin Schulze lehnt den Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Altmaier ab, auch die Umweltminister der Länder sind dagegen. Die Umweltminister der Länder haben sich auf ihrer Herbsttagung in Hamburg einstimmig gegen einen Mindestabstand beim Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen. Die von der Bundesregierung geplante Vorschrift, wonach Windräder mindestens 1000 Meter von Wohnbebauung entfernt sein müssen, sei "ein falsches Signal für den aktuell ohnehin fast zum Erliegen gekommenen Ausbau der Windenergie", heißt es in dem Beschluss. "Die Windkraft an die Wand zu fahren - das kann nicht der Weg sein, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen", sagte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller von den Grünen. Die Bundesregierung und die Koalitionsspitzen hatten sich geeinigt, dass zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen künftig mindestens 1000 Meter Abstand sein sollen, um die Akzeptanz bei Anwohnern zu vergrößern. Ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht vor, dass das ab mehr als fünf Häusern gelten soll, und der Abstand auch von Häusern gehalten werden muss, die erst noch gebaut werden könnten. Schulze: "Wir können das in dieser Form nicht machen" Auch vom Koalitionspartner kam massive Kritik: "Wir sind mit diesem Vorschlag nicht einverstanden", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. "Wir können das in dieser Form nicht machen." Die SPD-Politikerin befürchtet, dass das Ziel nicht erreicht werden könnte, bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 65 Prozent Ökostrom zu schaffen. "Was das Wirtschaftsministerium vorgelegt hat, trägt da noch nicht ausreichend zu bei." Altmaier: Ministerium setzt Beschlüsse des Klimakabinetts um Altmaier verteidigte seinen Entwurf. Das Ministerium setze mit den Abstandsregelungen Beschlüsse des Klimakabinetts um, denen auch Schulze zugestimmt habe. Dies sei keine Idee des Wirtschaftsministers. Das Klimaschutzprogramm 2030 mit der 1000-Meter-Abstandsregelung sei federführend vom Umweltministerium vorgelegt worden. Für Altmaier hat der Rückgang beim Ausbau der Windkraft ohnehin nichts mit den geplanten Abstandsregelungen zu tun. Das Hauptproblem sei, dass es so gut wie keine genehmigten Flächen mehr gebe. Proteststurm der Verbände Die Vorlage sorgte auch für einen Proteststurm bei Umwelt- und Energieverbänden. Damit werde ein weiterer Ausbau der Windkraft verhindert. Zuletzt hatte sich die Krise in der Windenergie noch einmal verschärft: Bei Enercon, einem der größten deutschen Hersteller von Windkraftanlagen, sollen rund 3000 Jobs wegfallen. Unterstützung bekam Altmaier vom Unions-Wirtschaftsflügel. "Fakt ist, dass der Ausbau der Windenergie schon heute ohne eine bundeseinheitliche Regelung massiv eingebrochen ist", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer. "Bereits heute gibt es kaum mehr Akzeptanz für Windräder. Fast kein Windrad wird ohne Klagen gebaut." Die Energiewende sei nur dann erfolgreich, "wenn die Bürger dabei sind". Das Bundeskabinett sollte am kommenden Montag den Gesetzentwurf zum Kohleausstieg samt der umstrittenen Abstandsregeln für Windräder beschließen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wurde dies verschoben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 16, 2019 Branche wirft Regierung Fehler vor Stand: 16.11.2019 07:53 Uhr Zitat Ohne einen Ausbau der Windkraft droht Deutschland die Klimaziele zu verpassen. Doch nun verärgern eine Abstandsregelung zu Wohnsiedlungen und eine geplante Kostenbeteiligung am Netzausbau die Branche. Die Windenergiebranche hat der Bundesregierung angesichts der Krise der Windkraft an Land schwere Fehler vorgeworfen. "Anstatt dem Ausbau der Windenergie wieder in die Spur zu helfen, werden der Branche weitere Steine in den Weg gelegt", sagte der Präsident des Bundesverbands Windenergie, Hermann Albers. Dass die Bundesregierung "beim wichtigsten Projekt unserer Volkswirtschaft" wegen der Kritik einiger Bürgerinitiativen einzuknicken drohe, zeige ihre aktuelle politische Schwäche. Albers sagte, die Bundesregierung mache mit der Einführung einer Abstandsregelung von 1000 Metern von Windrädern zu Wohnsiedlungen einen Fehler. Es müsste dringend Verbesserungen für die Branche geben - seit 2016 habe sie schon 40.000 Arbeitsplätze verloren. Fünf Häuser sind eine Siedlung Auf die bundeseinheitliche Abstandsregelung hatte sich das Klimakabinett verständigt. Damit soll bei Anwohnern die Akzeptanz für Windräder vergrößert werden. Fünf nebeneinander stehende Häuser sollen als Wohnsiedlung gelten, wie es in dem Gesetzentwurf des zuständigen Wirtschaftsministerium heißt. Bisher gibt es von Land zu Land unterschiedlich strenge Vorgaben. Vor allem an der Fünf-Häuser-Regel gibt es Kritik, auch von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Den Bundesländern steht es laut Gesetzentwurf allerdings frei, abweichende Regelungen zu treffen. Die Umweltminister der Länder hatten sich auf ihrer Herbsttagung in Hamburg bereits einstimmig gegen einen Mindestabstand ausgesprochen. Schulze sprach sich auch für den Bau von Windkraftanlagen in Deutschland auch auf privaten Waldflächen aus. Der "Rheinischen Post" sagte sie: "Mit der Haltung, Windräder stören nur, wird die Energiewende nicht vorankommen." Die Wende müsse zudem naturverträglich gestaltet werden. Zahlreiche Bürgerinitiativen fordern dagegen, dass der Wald zur "Tabuzone" für Windkraft erklärt werden müsse. Altmaier will Windparkbetreiber zur Kasse bitten Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Windparkbetreiber im Norden, wo es überlastete Stromnetze gibt, für den Netzausbau zahlen lassen. Die Regierung könne dann Stromerzeuger verpflichten, bei einem Neuanschluss ans Netz mit einer "wesentlichen Erhöhung der Anschlussleistung" einen "Ausbauzuschuss" zu zahlen. Durch die geplante Regelung drohe der Bau neuer Windräder in Norddeutschland abgewürgt zu werden, kritisierte die Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere schleswig-holsteinische Energie-Staatssekretärin Ingrid Nestle in der "NOZ". "Der Netzausbauzuschuss ist der nächste Nagel im Sarg der Windenergie", sagte sie. Das Problem: Windenergie wird vor allem im Norden produziert, dann mit großen Stromautobahnen in den Süden transportiert. Ausbau nötig für Energiewende Der Ausbau der Windkraft an Land ist in diesem Jahr fast zum Erliegen gekommen. Hauptgründe sind lange Genehmigungsverfahren, zu wenig ausgewiesene Flächen und viele Klagen. Vor Ort gibt es viele Bürgerinitiativen gegen Windräder. Ein weiterer Ausbau der Windkraft an Land gilt aber als notwendig, damit Deutschland Klimaziele schaffen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 16, 2019 FAZ: Kostenzuschuss zum Netzausbau : „Der nächste Nagel im Sarg der Windenergie“ Zitat Per Gesetz will Wirtschaftsminister Altmaier künftig alle Stromerzeuger verpflichten können, sich am Ausbau überlasteter Netze zu beteiligen – auch wenn es um erneuerbare Energien geht. Vor allem Windparkbetreiber im Norden könnten betroffen sein. Windparkbetreiber in Gebieten mit überlasteten Stromnetzen sollen sich einem Zeitungsbericht zufolge künftig an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Das berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zum Kohleausstieg. Demzufolge kann die Bundesregierung künftig alle Stromerzeuger verpflichten, bei einem Neuanschluss ans Netz oder einer „wesentlichen Erhöhung der Anschlussleistung“ einen „netzkostenorientierten Ausbauzuschuss“ zu zahlen. Insbesondere könne dessen Zahlung auf „Gebiete beschränkt werden, die durch eine Überlastung des Übertragungsnetzes gekennzeichnet sind“, heißt es in dem Referentenentwurf aus Altmaiers Ressort. Durch die geplante Regelung drohe der Bau neuer Windräder in überlasteten Stromnetzen wie in Norddeutschland abgewürgt zu werden, kritisierte die Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere schleswig-holsteinische Energie-Staatssekretärin Ingrid Nestle der Zeitung. „Der Netzausbauzuschuss ist der nächste Nagel im Sarg der Windenergie“, sagte sie. Bei den Windparkbetreibern in Norddeutschland werde die geplante Abgabe „zu unkalkulierbaren Kosten“ führen. Statt auf eine „Bestrafung“ norddeutscher Windparkbetreiber zu setzen, solle Altmaier „einen positiven Anreiz für erneuerbare Energien“ in Süddeutschland schaffen, um das Ungleichgewicht in der Auslastung der Stromnetze zu bekämpfen. Bundesverband Windenergie: neue Regelungen sind „fataler Fehler“ Die Windenergiebranche wirft der Bundesregierung angesichts der Krise der Windkraft an Land schwere Fehler vor. „Anstatt dem Ausbau der Windenergie wieder in die Spur zu helfen, werden der Branche weitere Steine in den Weg gelegt“, sagte der Präsident des Bundesverbands Windenergie, Hermann Albers, der Deutschen Presse-Agentur. „Dass die Bundesregierung beim wichtigsten Projekt unserer Volkswirtschaft aufgrund der Kritik einiger Bürgerinitiativen einzuknicken droht, zeigt ihre aktuelle politische Schwäche.“ Die Regierung müsse stattdessen „neue Begeisterung“ für das wichtige Projekt Energiewende schaffen. Zuvor hatte sich das Klimakabinett auf eine bundeseinheitliche Abstandsregelung von 1000 Metern von Windrädern zu Wohnsiedlungen verständigt. Fünf nebeneinander stehende Häuser sollen als Wohnsiedlung gelten, wie es in dem Gesetzentwurf des zuständigen Wirtschaftsministerium heißt. Den Bundesländern steht es laut Gesetzentwurf allerdings frei, abweichende Regelungen zu treffen. Bisher gibt es von Land zu Land unterschiedlich strenge Vorgaben. Vor allem an der Fünf-Häuser-Regel gibt es Kritik, Albers sprach von einem „fatalen Fehler“. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, sie werde den Plänen nur zustimmen, wenn die Windkraft in Deutschland nicht zusätzlich gegängelt, sondern der Ausbau beschleunigt werde. „Die Hürden waren bislang schon viel zu hoch. Und ich hoffe auf die rege Nutzung der Opt-Out-Regelung, die eine Festlegung von geringeren Abständen erlaubt“, sagte Schulze der „Rheinischen Post“. Eine 1000-Meter-Abstandsregelung, die schon ab fünf Häusern gelte, passe „überhaupt nicht“ zum Ausbauziel der Bundesregierung. Schulze wirbt für Windkraftanalagen auf privaten Waldflächen Unterdessen wirbt Schulze für den Bau von Windkraftanlagen in Deutschland auch auf privaten Waldflächen. „Es spricht aus meiner Sicht wenig dagegen, wenn etwa private Waldbesitzer in ihren Fichtenplantagen auch mal eine Windanlage bauen wollen“, sagte Schulze der „Rheinischen Post“. Es komme sehr auf den konkreten Fall an. Aber: „Mit der Haltung, Windräder stören nur, wird die Energiewende nicht vorankommen.“ Die Wende müsse zudem naturverträglich gestaltet werden. Zahlreiche Bürgerinitiativen fordern dagegen, dass der Wald zur „Tabuzone“ für Windkraft erklärt werden müsse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 17, 2019 · bearbeitet November 17, 2019 von ceekay74 Umweltbundesamt: Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen - Auswertung im Rahmen der UBA-Studie „Flächenanalyse Windenergie an Land" Zitat (...) Bereits ein Mindestabstand von 1.000 Metern reduziert die aktuelle Flächenkulisse um 20 bis 50 Prozent. Ein Zubau an Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche faktisch nicht möglich. Um einen weiteren Ausbau der Windenergie zu gewährleisten, müssten stattdessen Flächen zur Verfügung gestellt werden, welche bisher aus anderen Gründen ausgeschlossen wurden. Die Nutzungskonkurrenzen und damit der Druck auf diese Flächen würden steigen. (...) Aktuell befindet sich etwa die Hälfte der Bestandsanlagen innerhalb ausgewiesener Flächen für die Windenergie und wäre somit aus planungsrechtlicher Sicht repoweringfähig. Bei einem pauschalen Abstand von 1.000 Metern würde sich der Anteil auf unter 35 Prozent verringern. Die Möglichkeit eines Repowering an bereits etablierten Standorten wäre damit erheblich eingeschränkt. Windenergieanlagen sind eine Schlüsseltechnik für die Energiewende. Der weitere Ausbau der Windenergienutzung ist zur Erreichung der Klimaschutzziele unerlässlich. Pauschale Siedlungsabstände gefährden den Ausbau massiv und sind daher aus Sicht des Umweltbundesamts abzulehnen. (...) Für das vorliegende Papier wurden insgesamt 82 Regionalpläne dahingehend analysiert, ob Flächen für die Windenergienutzung darin ausgewiesen werden und wenn ja, welche Abstände zur Wohnbebauung zugrunde liegen. (...) Das Spektrum der Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung im Innenbereich reicht von 500 bis 1.250 m. Zwischen Windenergieflächen und Wohnbebauung im Außenbereich werden Abstände von 300 bis 1.000 m genannt. (...) Das gesamte Leistungspotenzial der ausgewiesenen Flächenkulisse beträgt ca. 80 GW. Unter Beachtung pauschaler Siedlungsabstände reduziert sich dieses Potenzial signifikant. Je nach zugrundeliegendem Datensatz zu den Siedlungsflächen (nur „Wohnbaufläche“ bzw. „Wohnbaufläche“ und „Fläche gemischter Nutzung“) verringert sich das gesamte Leistungspotenzial („Grüne Wiese“) der ausgewiesenen Flächenkulisse bereits bei einem pauschalen Abstand von 1.000 m auf 43 bis 63 GW. Gegenüber den heute bereits installierten Windenergiekapazitäten wäre somit allenfalls ein geringer Zuwachs möglich, sehr wahrscheinlich würde sogar eine Stagnation bzw. Reduzierung der Kapazität erfolgen. Bei einem pauschalen Abstand von 1.200 m verbleibt ein Leistungspotenzial zwischen 30 und 50 GW, was bereits eine deutliche Reduzierung der installierten Kapazitäten gegenüber dem heutigen Ausbaustand bedeutet. Ein pauschaler Siedlungsabstand von 1.500 m - ein solcher soll im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen festgesetzt werden – reduziert das bundesweite Leistungspotenzial auf 13 bis 33 GW. Bei 2.000 m Siedlungsabstandverbliebe ein Leistungspotenzial von weniger als 15 GW deutschlandweit. Bereits vergleichsweise geringe Mindestabstände von 1.000 m zu Wohnbereichen würden das Leistungspotenzial der deutschlandweit ausgewiesenen Flächen somit derart beschneiden, dass perspektivisch ein Zubau an Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo faktisch nicht möglich wäre. (...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 17, 2019 Navigant Energy Germany GmbH in Zusammenarbeit mit dem Partner / Unterauftragnehmer Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE: Wissenschaftliche Fundierung der Beratungen zu Abstandsregelungen bei Windenergie an Land Zitat Leistungsabruf innerhalb des Rahmenvertrages „Beratung der Abteilung III des BMWi“ Bericht an: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (...) Eine Anwendung von Mindestabständen von 1.000m zu Wohnbauflächen im Innenbereich reduziert die Flächenverfügbarkeit um ca. 10%. (...) In Variante 2 werden die Auswirkungen von 1.000m Mindestabstand um Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Innenbereich untersucht. Sowohl für die hypothetische Betrachtung vollständig unbebauter Flächen („Grüne Wiese“) als auch bei Berücksichtigung der bis 2030 verbleibenden Bestandsanlagen („2030“) führte die Einführung von Mindestabständen zu einer Reduktion der Flächenverfügbarkeit um ca. 15%. (...) Variante 3. In dieser Variante werden die Auswirkungen von 1.000m Mindestabstand um Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Innenbereich sowie 1.000 m Mindestabstand um Wohngebäude im Außenbereich untersucht. Bei der Betrachtung vollständig unbebauter Flächen („Grüne Wiese“) würden die Mindestabstände die Flächenverfügbarkeit um ca. 40% reduzieren (...). In der Auswertung mit Berücksichtigung der Bestandsanlagen („2030“) reduziert sich durch die Mindestabstände die Flächenverfügbarkeit um 38% auf 1.247 km² gegenüber 1.946km². Ebenso reduziert sich die installierbare Leistung um 38% auf 35,6GW gegenüber 57,5GW sowie die zu erwartenden jährlichen Erträge auf 78TWh im Vergleich zu 127 TWh ohne Mindestabstände. (...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 20, 2019 Umweltministerium fordert Länder zu geringeren Windrad-Abständen auf Zitat Die Abstandsregeln für Windräder sorgen für Streit. Doch die beschlossenen 1000 Meter Abstand zu Häusern sind nicht in Stein gemeißelt. Berlin Das Bundesumweltministerium hat die Bundesländer aufgerufen, von den von der Regierung geplanten Abstandsregeln für Windräder zu Häusern abzuweichen. Die 1000 Meter Abstand seien ein Beschluss des Koalitionsausschusses und der Bundesregierung, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Mittwoch in Berlin. Man habe damit auch den Trend stoppen wollen, dass einzelne Bundesländer wegen Bürgerprotesten noch größere Abstände für Windanlagen vorschreiben wollten. Künftig solle es für Länder und Kommunen nur die Möglichkeit geben, Abstandregeln von 1000 Meter oder weniger vorzuschreiben. Niedersachsen habe bereits angekündigt, von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen zu wollen. „Wir rufen auch andere Bundesländer dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen“, sagte der Sprecher. Zuvor hatte es heftige Kritik an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und dessen Gesetzentwurf mit den neuen Abstandsregeln gegeben. Auch eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums betonte am Mittwoch, dass man damit nur die Beschlüsse der Regierung umsetze. Das Umweltministerium verwies allerdings darauf, dass es noch Gespräche mit dem Wirtschaftsressort gebe, ob die Abstandsregeln wie vorgesehen schon für die Ansammlung von fünf Häusern gelten solle. Zuletzt war der Bau weiterer Windanlagen vor allem wegen Einsprüchen gegen Planungsverfahren stark zurückgegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 22, 2019 Zitat Wichtige Fristen für die Zulassung von zusätzlichen Geschäftsanteilen in 2019 Bitte beachten Sie die folgenden Fristen: 30. November 2019: Spätester Termin für Depot-Eingänge auf dem Prokon Depot, um die Einbringung der Schuldverschreibung der Prokon-Anleihe noch für 2019 zu berücksichtigen. 06. Dezember 2019: Spätester Termin für eingehende Erklärungen zur Zeichnung von zusätzlichen Geschäftsanteilen, um noch in 2019 zugelassen zu werden. Das Jahr 2019 nähert sich langsam, aber sicher, dem Ende. Für die Zeichnung neuer Anteile markiert das Jahresende stets einen wichtigen Zeitpunkt. Nur Anteile, die noch in diesem Jahr zugelassen werden, sind für das kommende Jahr (2020) dividendenberechtigt. Sollte es also dazu kommen, dass auf der Generalversammlung 2021 eine Dividende beschlossen wird, hätten nur Mitglieder mit Anteilen, die vor dem 01.01.2020 zugelassen wurden, einen Anspruch auf die beschlossene Ausschüttung. Um zu gewährleisten, dass Zulassungen neuer Mitglieder oder zusätzlicher Geschäftsanteile noch in diesem Jahr erfolgen können, müssen alle entsprechenden Beitritts- und Beteiligungserklärungen bis zum 06. Dezember 2019 bei uns eingegangen sein. Neue Geschäftsanteile, mit der Einbringung von Schuldverschreibungen der Prokon-Anleihe (dem „Anleihetausch“) erworben werden, können nur dann noch in 2019 zugelassen werden, wenn die damit verbundenen Eingänge auf dem Prokon Depot bis zum 30. November 2019 erfolgt sind. Diese Fristen ergeben sich sowohl aus der Prozessdauer der Banken als auch der Zeit, die wir intern für die Bearbeitung benötigen. Werden diese Fristen eingehalten, können wir sicherstellen, dass die gezeichneten Anteile der Neu- und Bestandsmitglieder bis Jahresende den Zulassungsprozess durchlaufen. Nur so ist es möglich, dass die dazugehörigen Zulassungsbestätigungen noch für 2019 ausgegeben werden können. Sichern Sie sich jetzt Ihre Dividendenanspruch für 2020 und erwerben Sie weitere Geschäftsanteile bevor die Fristen ablaufen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 22, 2019 Zitat Möglichkeit für direkte Projektbeteiligung geschaffen: Die Windauf eG ist da! Viele Mitglieder wünschen sich ein direktes Engagement an regenerativen Projekten ihrer Prokon Genossenschaft. Vorstand und Aufsichtsrat haben jetzt mit der Gründung der Energiegenossenschaft Windauf eG ein passendes Modell zur Beteiligung der Mitglieder entwickelt. Immer wieder haben uns Mitglieder auf die Möglichkeiten angesprochen, sich auch direkt an neuen Windparks zu beteiligen, die die Prokon eG entwickelt. Und wir hatten versprochen, diesem Wunsch zu entsprechen und die organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen. Dies ist nun erfolgt und wir haben die Energiegenossenschaft Windauf eG gegründet. Die Windauf eG investiert ihr Geschäftsguthaben konkret in Solaranlagen und Windparks von Prokon. Über eine investierende Mitgliedschaft in der neuen Energiegenossenschaft können sich Prokon-Mitglieder direkt an Projekten regenerativer Energiegewinnung beteiligen und vom Ertrag der Anlagen unmittelbar partizipieren. Auf diesem Wege kann jeder Einzelne einen weiteren aktiven Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Der wirtschaftliche Vorteil der von Prokon entwickelten Projekte wird auf diese Weise auch langfristig bei den Eigentümern der Prokon eG verbleiben. Alles Wissenswerte zu einer Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Windauf eG finden Sie auf der Internetseite www.windauf.de. Dort gibt es auch einen Infoflyer und eine ausführliche Informationsbroschüre zum Download. Ein FAQ-Bereich beantwortet zudem erste Fragen. Die Seite Windauf.de ist aber nicht nur eine Informationsseite. Dahinter verbirgt sich auch ein neues onlinebasiertes Mitgliederportal. Interessierte registrieren sich einfach mit ihrer E-Mail-Adresse und können dann (fast) den gesamten Beitritts- und Beteiligungsprozess online durchlaufen. Über einen individuellen Mitgliederlogin kann dann jedes Mitglieder jederzeit seine Daten und Dokumente einsehen und pflegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag