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Johannes L

Angestellt als Student an der Hochschule - Welche Anstellungsart?

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Johannes L

Hallo zusammen,

 

ich werde für das nächste halbe Jahr während meiner Matserarbeit an der Hoschule angestellt sein. Ich schreibe meine Matserarbeit für ein Unternehmen in Kooperation mit der Hochschule. Das Unternehmen überweist dafür das Geld an die Hochschule (Scince to business Projekt) und diese überweist es in entsprechenden monatlichen Raten (ca. knapp 900 €) an mich. Zusätzlich arbeite ich z.Z. in einem Minijob auf 450 € Basis.

 

Meine Frage:

 

Wie würde ich an der Hochschule angestellt sein und welche Abgaben müsste ich bzw. die Hochschule abführen?

 

Seit Juli/2019 gibt es den Midijob. Dort darf man 451-1300 € verdienen und der erste Minijob wird nicht angerechnet. Ginge das überhaupt, wenn ich als Student an der Hochschule angestellt bin? Weil die Hochschule ist ja kein Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne, sonder eine Institution bzw. Bildungseinrichtung. Gelten da gesonderte Regelungen?

 

 Ich wäre dankbar über hilfreiche Antworten!

 

Vielen Dank vorab.

 

Gruß Johannes

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Deine Angaben sind unpräzise.

Bei uns gab es früher die eiserne Regel, dass für die Master/Studien/Diplomarbeits-spezifische Tätigkeit von der Uni in keinem Fall Geld gezahlt wurde. Ist das bei dir anders?

Oder wirst du als wissenschaftliche Hilfskraft angestellt, die NICHT mit der Masterarbeit zusammenhängende Tätigkeiten durchführt?

Auch sollten alle die Fragen über die Rechte an den Arbeitsergebnissen vorab geklärt sein.

 

Es hilft nur nachfragen an der Hochschule und dem Lehrstuhl.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Bist Du der erste Fall dieser Art an Deiner Hochschule? Wenn nicht, sollte Dir die Personalstelle entsprechend Auskunft geben können.

 

Ich hatte meine Diplomarbeit bei einer Firma geschrieben, bei der ich zuvor mein Praxissemester absolviert hatte. Vom "Einkommen" her war das dann wohl ebenfalls ein Midijob. Weder als Praktikant, noch als Diplomand wurden dabei Sozialabgaben abgeführt.

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chirlu
vor 14 Minuten von Johannes L:

die Hochschule ist ja kein Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne, sonder eine Institution bzw. Bildungseinrichtung. Gelten da gesonderte Regelungen?

 

Sozialversicherungsrechtlich eigentlich nicht, es gelten nur die Besonderheiten (eventueller Status als Werkstudent), die auch bei der Beschäftigung eines Studenten in einem externen Unternehmen zutreffen. Vorausgesetzt, es ist tatsächlich eine Anstellung und nicht eine Art Stipendium.

 

vor 19 Minuten von Johannes L:

Seit Juli/2019 gibt es den Midijob.

 

Den gibt es schon viel, viel länger; zum Juli wurden nur ein paar Details geändert. Ein Midijob ist aber keine Zauberei, sondern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wie mit z.B. 2000 Euro auch. Einzig die Beiträge sind etwas reduziert.

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Johannes L

Hallo nochmal,

 

vielen Dank für die schnellen Antworten. Mein Problem ist ja gerade, dass ich noch nicht weiß als was ich angestellt werden soll... Es hieß nur, dass ich das Geld der Unternehmen bekomme monatlich. Ich denke, dass ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt werden soll, der aber an genau dieser Arbeit forschen soll. Ich wüsste einfach gerne, ob und wie viel von diesem Betrag den ich bekommen soll an Steuern etc. abgehen und ob ich dann eventuell sogar über die Hochschule Krankenversichert bin. Ich weiß ja nicht, ob es da besondere Regelungen gibt. Als ich im Bachelor ein halbjähriges Praktikum IN einem Unternehmen gemacht habe, habe ich auch ca. 800€ verdient, hatte aber glaube ich keine Abzüge... Das würde ja zu Schildkrötes´Aussage passen. Hinzu kommt ja noch, dass ich nen 450€ Job habe, den ich möglichst behalten möchte... Das ist natürlich alles sehr speziell. Ich werde das natürlich an der HS nachfragen, es muss ja schonmal vor mir einen solchen Fall gegeben haben... Dachte vielleicht war jemand hier schonmal in einer ähnlichen Situation.

 

Für weitere Infos wäre ich natürlich trotzdem dankbar.

 

LG

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PapaPecunia
· bearbeitet von PapaPecunia
Missverständliche Wortwahl behoben

Ich würde vermute, dass du eher an einem universitätsnahem Institut "geparkt" wirst und dort einen Vertrag für eine Abschlussarbeit erhältst - ganz genau so, wie du ihn bei einem Unternehmen bekommen würdest. Das ist aber kein Arbeitsvertrag (es wird auch kein Stundenkontingent festgelegt), du bist kein Angestellter des Unternehmens und damit nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Vom Prinzip her ist es ein wenig wie ein zweites Praktikumssemester (gibt schon auch Unterschiede).

 

Dass du als wissenschaftlicher MITARBEITER angestellt wirst, das möchte ich nahezu ausschließen (du hättest dann Lehrverpflichtung). Da du bereits einen Bachelorabschluss hast, wäre bei einer Anstellung direkt an der Uni das wahrscheinlichste eine Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft. Hier gibt es ca. 2 Euro mehr pro Stunde als bei einer studentischen Hilfskraft. Bei beiden Anstellungsverhältnisse gibt es eine vorab klar definierte Stundenzahl pro Monat - die genaue Stundenzahl wird meistens vorab in einer Ausschreibung genannt. Meistens sind das 40h im Monat. 

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Rubberduck
vor 5 Stunden von Johannes L:

Wie würde ich an der Hochschule angestellt sein und welche Abgaben müsste ich bzw. die Hochschule abführen?

 

Ich würde vermuten, dass Du als studentische (nicht wissenschaftliche) Hilfskraft angestellt wirst. Dabei werden keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt.

 

Genau kann Dir das aber nur die Personalabteilung beantworten. Die anderen Arbeitsverhältnisse musst Du dort vermutlich sowieso angeben. 

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FelixW
vor 5 Stunden von PapaPecunia:

Dass du als wissenschaftlicher MITARBEITER angestellt wirst, das möchte ich nahezu ausschließen (du hättest dann Lehrverpflichtung).

Nein, Lehrverpflichtungen sind nicht automatisch mit einer Stelle als WiMa verbunden. Gerade Stellen auf Drittmittel, wie wir sie hier hätten, haben meiner Erfahrung nach keine.

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PapaPecunia

Stimmt, völlig richtig. Trotzdem halte ich das weiterhin für sehr unwahrscheinlich.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Was können wir lernen?

Fadeneröffnung ins Blaue hinein ohne die Fakten zu recherchieren führt zu Geschwurbel, aber nicht zu Erkenntnis. 

 

Das Halbverstandene und Halberfahrene ist der Todfeind der Bildung. Theodor W. Adorno

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Johannes L
vor 18 Stunden von PapaPecunia:

Ich würde vermute, dass du eher an einem universitätsnahem Institut "geparkt" wirst und dort einen Vertrag für eine Abschlussarbeit erhältst - ganz genau so, wie du ihn bei einem Unternehmen bekommen würdest. Das ist aber kein Arbeitsvertrag (es wird auch kein Stundenkontingent festgelegt), du bist kein Angestellter des Unternehmens und damit nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Vom Prinzip her ist es ein wenig wie ein zweites Praktikumssemester (gibt schon auch Unterschiede).

 

Dass du als wissenschaftlicher MITARBEITER angestellt wirst, das möchte ich nahezu ausschließen (du hättest dann Lehrverpflichtung). Da du bereits einen Bachelorabschluss hast, wäre bei einer Anstellung direkt an der Uni das wahrscheinlichste eine Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft. Hier gibt es ca. 2 Euro mehr pro Stunde als bei einer studentischen Hilfskraft. Bei beiden Anstellungsverhältnisse gibt es eine vorab klar definierte Stundenzahl pro Monat - die genaue Stundenzahl wird meistens vorab in einer Ausschreibung genannt. Meistens sind das 40h im Monat. 

So wie ich es verstanden habe, werde ich als "HIWI" angestellt, das ist dann eine Art Hilfskraft. Jedoch werde ich direkt an der Hochschule angestellt. Also meinst du, dass ich dann unter keine der genannten Jobformen falle (Minijob, midijob)? Das wäre natürlich die beste Variante, dann hätte ich keine Abzüge. Ich werde mir das nochmal genauer nachfragen und euch dann hier noch einmal informieren.

 

Aber vielen Dank schon einmal für die Antworten!

 

LG

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PapaPecunia

Ah, neue Infos ;-) 

Du merkst schon dass du mit deinem Fall tief in die spannende Welt der Bürokratie einsteigst :D

Ich bin davon ausgegangen, dass du nicht als Hilfskraft angestellt wirst. Das ist jetzt aber der Fall und damit wirst du wohl in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Bedeutet (ca.!) nur 9/10 des Bruttolohns erhältst du netto.

Bis vor wenigen Jahren wurden Minijob und HiWi nicht addiert, also entstünde keine Sozialversicherungspflicht. Ich bin aber jetzt schon ein paar Jahre "raus" aus dem Thema - evtl. nachgoogeln ob das nach wie vor so ist. Sehr wahrscheinlich wirst du bei der Einstellung einen Bogen zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht erhalten, bei dem du alle Tätigkeiten angeben musst. Für den Arbeitgeber ist das Thema nämlich auch kein Spaß und er möchte sich auch absichern.

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