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Graufell_2015

Versteuerung Fondspolice

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Graufell_2015

Hallo zusammen,

 

ich frage mich seit geraumer Zeit, welcher Steuersatz der "individuelle Steuersatz" ist, wenn eine Fondspolice fällig wird:

Nehmen wir an, jemand bekommt 20k Rente, die Fondspolice wird fällig, aus dieser sind nach Teilfreistellung 60k Zugewinn zu versteuern....dann muss ich doch sicher mit dem Steuersatz vom gesamten Einkommen, also 80k arbeiten, korrekt?

Die Beispiele, die ich finden konnte, rechnen immer mit einem lächerlichen Steuersatz, als ob man den Steuersatz, den man ohne den Gewinn hätte, ansetzen dürfte...

 

Danke im Voraus!

 

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Ich schicke mal voraus, dass ich weder Versicherungsmakler, Steuerberater noch selbsternannter Profi bin.

Nach kurzer Recherche sehe ich deine Annahme zur Fondspolice jedoch ebenfalls als korrekt an, es muss mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert werden.
Ab dem 62. Lebensjahr und 12 Jahren Policelaufzeit wird die Steuerlast halbiert.

 

Ein Fondssparplan (Abgeltungssteuer) ist bei hohem zu versteuernden Einkommen in der Auszahlungsphase besser gestellt.

http://www.gegen-altersarmut.de/Berechnung-Fondssparplan-Fondspolice.htm

(Wobei auf dieser Seite die Fondspolice anfangs fälschlicherweise als fondsgebundene Rentenversicherung bezeichnet wird, für die meines Wissens nach nochmals andere Besteuerungsgrundlagen gelten.)

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vanity
vor 6 Minuten von Cai Shen:

Ab dem 62. Lebensjahr und 12 Jahren Policelaufzeit wird die Steuerlast halbiert.

 

Nicht die Steuerlast, sondern der der Steuer unterworfene Ertrag wird halbiert.

 

vor 8 Minuten von Cai Shen:

Ein Fondssparplan (Abgeltungssteuer) ist bei hohem zu versteuernden Einkommen in der Auszahlungsphase besser gestellt ...

Das ist irreführend. Was tatsächlich begünstigt ist, ist in der Tat eine Rentenversicherung (egal, ob klassisch oder fondsbasiert), da bei Verrentung (und nur dann) die Erträge aus der Ansparphase nicht der Steuer unterliegen (die Rentenzahlungen unterliegen dann der Ertragswertbesteuerung).

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Cai Shen
vor 18 Minuten von vanity:

Das ist irreführend.

Hast Recht, die Hälfte von 42% ist immer noch weniger als 26,x% und wenn man dann noch die Freibeträge mit anführt hat der Laie schon verloren.

Ich bleib mal lieber bei meinen Pillen. :-*

 

(Hab übrigens keine verbindliche Definition von "Steuerlast" gefunden.)

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