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King of the Bong

Steuersoftware

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Blauauge

Bei den ganzen Abwesenheitsberechnungen sollte aber auch ein Seitenblick auf die 3-Monats-Begrenzung/Regelung in dem Thema geworfen werden.

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King of the Bong

Sehe ich das richtig, dass wenn ich selbst meine Abwesenheitszeiten von zu Hause mitgeschrieben hätte, dann wäre das sowieso ungültig gewesen? Ich brauche also definitiv immer von meiner Firma einen Nachweis für die Abwesenheitszeiten von zu Hause? Dann sollte mir meine Firma dabei auch weiterhelfen können. Ich hatte letztes mal leider nur einen Mitarbeiter aus einem anderen EU Land an der HR-Hotline der mir nicht weiterhelfen konnte. First Level Support könnte man sagen und zurückgerufen hat leider bis heute noch niemand. Da muss ich morgen wohl nochmal anrufen.

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bobby13

Es liegt an dir deine Ausgaben nachzuweisen. Wie du das machst ist eigentlich egal.

Nur die Bescheinigung des Arbeitgebers ist das übliche.

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MeinNameIstHase

Ideal sind Belege, die vom Arbeitgeber oder vom Kunden bestätigt sind. Denn Abwesenheitszeiten sind in der Regel lohn-relevant (Arbeitsstunden, Überstunden). Für den Bereich der Fahrzeiten/Reisezeiten dürfte in der Regel eine Glaubhaftmachung ausreichen. Z.B. in der Form von Navi-Reisezeitprognosen, Flugtickets, Bahntickets usw. Wenn da mal ein Ticket verlustig ist, dürfte ein Notbeleg (Eigenbeleg) sicher ausreichen, sofern das im übrigen plausibel ist.

Bei Fortbildungen, die außerhalb der Sphäre des Arbeitgeber erfolgen, ist z.B. der Stundenplan ganz hilfreich. In Verbinung mit typisierten Fahrzeiten zum Lehrort kann man recht plausibel die Abwesenheitszeiten glaubhaft machen. Typischer Fall  wären z.B. Fortbildungsveranstaltungen im Blockunterricht an Wochenenden.

Letztendlich ist das vom Einzelfall abhängig und, ob es Dir gelingt, das FA zu überzeugen.

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King of the Bong

Ich habe heute einen Anruf von HR bekommen. Die Dame meinte, dass die Lohnsteuerbescheinigung ausreichen müsste. Ich bekomme 7,50€ Außendienstentschädigung pro Tag. Ich kann also einfach "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" durch 7,50€ teilen und dann weiß ich auch, an wie vielen Tagen ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg war, weil ich nur dann die Außendienstentschädigung steuerfrei ausgezahlt bekomme.

 

So mache ich das jetzt und dann mal sehen, was das Finanzamt sagt.

 

Wie handhabt ihr das mit den Pauschalbeträgen wie z.B. für Arbeitsmittel = 110€ und Kontoführung = 16€ ? Gebt ihr die einfach immer an, auch wenn ihr unter der Pauschale geblieben seid? Mein aktuelles Konto ist eigentlich kostenlos. Gibt es noch andere Pauschalen, die ich vergessen habe?

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King of the Bong
· bearbeitet von King of the Bong

@prott
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich dafür nichts machen. Der Betrag wird von mir ja gar nicht erst über die Steuern eingezogen. Es lohnt sich quasi gar nicht eine Einkommenssteuererklärung zu machen, wenn ich nicht über diesen Pauschbetrag komme, da dieser Pauschbetrag gar nicht erst über die Steuern von mir eingezogen wurde und ich den quasi sowieso schon auf meinem Konto habe. Habe ich da etwas falsch verstanden?

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King of the Bong

Nachdem ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgeschickt habe, habe ich mit der Steuererklärung für 2018 angefangen und mich hat etwas verwundert. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie das sein kann.

 

Ich habe auch im Jahr 2018 mehrere Monate nicht gearbeitet. Nachdem ich alle Zahlen von meiner Lohnsteuerbescheinigung abgetippt habe, hat Tax schon eine für meine Verhältnisse relativ große Summe angezeigt, welche ich zurückerstattet bekommen sollte. An der Summe ändert sich aber absolut gar nichts, wenn ich meine Werbungskosten angebe. Die Werbungskosten betragen ca. 950€. Davon sind 554€ Reisekosten für Auswärtstätigkeiten, nachdem meine Außendienstentschädigung, welche mir die Firma zahlt schon abgezogen wurden. Also egal ob 0€ Werbungskosten oder 950€ Werbungskosten, der Betrag den ich laut Tax zurückerstattet bekommen sollte ist genau gleich.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 4 Minuten von King of the Bong:

Also egal ob 0€ Werbungskosten oder 950€ Werbungskosten, der Betrag den ich laut Tax zurückerstattet bekommen sollte ist genau gleich.

 

Schau mal hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag

 

Und im Beitrag #56 wurdest Du darauf auch schon aufmerksam gemacht.

:unsure:

 

 

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King of the Bong

@Nachdenklich

Danke für die Schnelle Antwort. Zu schnell! :D Gerade wollte ich meinen Beitrag editieren, dass ich rausgefunden habe, dass man auch bei den Werbungskosten mindestens 1000€ erreichen muss, damit es sich lohnt.

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Necoro
vor 3 Stunden von King of the Bong:

@Nachdenklich

Danke für die Schnelle Antwort. Zu schnell! :D Gerade wollte ich meinen Beitrag editieren, dass ich rausgefunden habe, dass man auch bei den Werbungskosten mindestens 1000€ erreichen muss, damit es sich lohnt.

Warum "auch"? Es sind doch gerade die Werbungskosten, mit deren Pauschbetrag man als Normalo-Arbeitnehmer zu tun hat.

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King of the Bong
· bearbeitet von King of the Bong

@Necoro

"Auch" in meinem aktuellen Fall, weil Tax schon direkt nach der Eingabe von den Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eine größere Summe angezeigt hat, die ich zurückbekommen soll. Da habe ich bei den Werbungskosten noch gar nichts eingetragen.

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gravity

Bei ElsterFormular gibt es bereits die "ESt-Erklärung 2019" via Installationsverwaltung (Version 21.0, Revision 27006).

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chirlu
vor 1 Stunde von gravity:

Bei ElsterFormular gibt es bereits die "ESt-Erklärung 2019" via Installationsverwaltung (Version 21.0, Revision 27006).

 

ElsterFormular wird übrigens eingestellt; 2019 ist der letzte Jahrgang. Daher wäre es für einen Neueinsteiger vermutlich sinnvoller, gleich mit einer anderen Lösung anzufangen.

 

„Mein Elster“ (Web-Anwendung) ist seit Neujahr auch 2019-fähig. Ich habe meine Steuererklärung schon weitgehend vorbereitet, es fehlt im wesentlichen noch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

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King of the Bong

Hier bin ich mal wieder mit einer weiteren Steuerfrage. Ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuerklärung für 2018 fertig zu machen und es gibt noch wenige Unklarheiten wegen der zweimonatigen Untervermietung meiner Wohnung.

 

1. Es gibt ja "Nebenkosten", welche ich als Mieter bei tax im Bereich "Nebenkosten -und Hausgeldabrechnung" geltend machen kann. Das sind in meinem Fall Dienstleistungen wie Hausmeister, Wartungsarbeiten am Rolltor etc. Ich gehe davon aus, dass ich die Kosten, die ich dort angegeben und geltend gemacht habe, von den Nebenkosten, welche ich in der Zeit der Untervermietung hatte, anteilig abziehen muss und dort nicht angeben darf, da ich diese Kosten ja sonst doppelt in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen würde. Ist das so korrekt?

 

2. Ich habe meine ganzen Möbel, Matratze, Waschmaschine etc. in der Wohnung gelassen, so dass sie von der Untermieterin genutzt wurden. Leider habe ich keine Rechnungen mehr für diese Gegenstände. Sie sind alle noch keine 10 Jahre alt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Gegenstände trotzdem bei "Abschreibungen für vermietete Einrichtungsgegenstände" anzugeben? Dann würde ich durch die Untervermietung nicht nur nicht weniger (ich muss für die Untervermietung keine Steuern zahlen, da der Gewinn zu gering ist), sondern sogar mehr Steuern rausbekommen.

 

3. Kann ich die Stromkosten einfach bei den Nebenkosten mit angeben oder sollte ich die separat unter sonstige Kosten mit angeben? 

 

Ich weiß übrigens, dass ich mit der Einkommenssteuererklärung viel zu spät dran bin, weil ich untervermietet habe. Ich habe die Nebenkostenabrechnung allerdings erst jetzt bekommen.

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Ozymandias

Hier eventuell noch ein Tipp um über die 1000-Euro Grenze bei den Werbungskosten zu hüpfen:

https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/

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Krause76

Ich greife diesen Thread nochmal auf. Ich mache für 2019 auch zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst. Ich habe zuhause einen iMac, leider gibt es, so der erste Anschein, hierfür wenig Steuerprogramme. Bisher habe ich nur das "WISO Steuer-Sparbuch" und "SteuerSparErklärung 2020".

Was sind eure Tipps für Mac Steuerprogramme?

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Ramstein

WISO steuer:Mac ist mein Programm der Wahl. Gibt es im Sonderangebot immer mal wieder zwischen 20 und 25 Euro. Bei Buhl ist es viel zu teuer, auch das Abo.

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Schlumich

oh.... guter Hinweis, vielen Dank @Ramstein. Ich hatte bislang als (zwischenzeitlich ehemaliger) PC-User auch immer von Buhl das Steuerprogramm im Abo gehabt. Ich glaube, das sollte ich rasch kündigen und mich nach der Mac-Variante umtun....

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phlp112
vor 50 Minuten von Ramstein:

WISO steuer:Mac ist mein Programm der Wahl. Gibt es im Sonderangebot immer mal wieder zwischen 20 und 25 Euro. Bei Buhl ist es viel zu teuer, auch das Abo.

Thalia hat im OnlineShop immer mal wieder bis zu 20% Rabatte, eben auch auf Software.

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Krause76

Vielen Dank in die Runde. Ich habe mich für Wiso entschieden.

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masu

Für private Zwecke reicht auch ALDI Steuersoftware. Gibt es meist so zu Jahresanfang bei Aldi

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 15 Minuten von masu:

Für private Zwecke reicht auch ALDI Steuersoftware. Gibt es meist so zu Jahresanfang bei Aldi

Die konkrete Frage war nach Software für einen iMac. Da ist die Aldi Software unbrauchbar. Oder weißt du, dass neuerdings auch Mac OS unterstützt wird?

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magicw

warum nicht einfach per Browser in elster.de?   Zusammen mit der Belegabfrage ist eine Standard-Steuererklärung, wenn man aufs Vorjahr ansetzen kann, in 15min gemacht.

Alles neu wird etwas länger dauern.

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