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King of the Bong

Steuersoftware

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kleinerfisch
vor 27 Minuten von King of the Bong:

Wenn ich das richtig verstehe, ist ganz egal, ob ich Steuerklasse 1 oder 6 angebe, das Finanzamt wird mir deswegen nicht mehr oder weniger Steuern zurückbezahlen?

Ja

vor 27 Minuten von King of the Bong:

Woran wird denn dann der Betrag, den eine Person, in dem Fall ich, als Steuern bezahlen muss festgelegt?

Wenn die Frage so einfach zu beantworten wäre, käme ja nicht immer wieder die Idee mit der Steuererklärung auf dem Bierdeckel auf.

Die kurze Antwort ist: Nach dem Einkommensteuergesetz.

vor 28 Minuten von King of the Bong:

...unbezahlten Urlaub genommen habe. Dadurch müsste mir das Finazamt ja auch noch mehr Lohnsteuer über das Jahr gesehen abgeknöpft haben, als es hätte sein müssen.

Stimmt

vor 29 Minuten von King of the Bong:

Wie wird dieser Betrag für Person A berechnet?

abhängig von der Einkommenshöhe, dem Familienstand und hunderten weitere Variablen.

 

vor 29 Minuten von King of the Bong:

Wieso hat die Steuerklasse nichts damit zu tun?

Die Steuerklasse dient nur dazu, die Lohnsteuer (als Vorauszahlung zur Einkommensteuer) möglichst genau so auszutarieren, dass im "Normalfall" (nur Arbeitnehmereinkommen, das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet) keine Einkommensteuererklärung notwendig ist.

Nur gut die Hälfte aller Steuerpflichtigen gibt eine Steuererklärung ab. Der Rest werden zum Großteil Arbeitnehmer sein, die sich davon nichts versprechen, weil bei ihnen die Lohnsteuer schon gut hinkommt.

Bei Dir gibt es gleich zwei Abweichungen vom Normalfall: falsche Steuerklasse und "Fehlzeiten".

 

vor 32 Minuten von King of the Bong:

Jemand der ledig ist muss doch mehr Steuern bezahlen, als jemand der verheiratet ist und die günstigere Steuerklasse nimmt. Woran erkennt das Finanzamt das, wenn nicht an der Steuerklasse?

An der Steuererklärung. Da gibst Du ja auch Deinen Familienstand ein.

Das von mir Durchgestrichene stimmt eben wieder nicht, s. letzte Frage.

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Necoro
vor 2 Stunden von King of the Bong:

Jemand der ledig ist muss doch mehr Steuern bezahlen, als jemand der verheiratet ist und die günstigere Steuerklasse nimmt.
 

Irrige Annahme. Nach einer Heirat gibt es aber die Möglichkeit zusammen veranlagt zu werden (quasi als eine Person mit doppelten Freibeträgen¹). Da bei der (immer noch erstaunlich üblichen) westdeutschen Hausfrauenehe ein Partner in der Regel erheblich weniger verdient als der andere, der Steuersatz aber progressiv ist (also höher ausfällt je mehr man verdient) ist Steuern(M) + Steuern(F) > Steuern(M + F) bzw auch Steuern(M) > Steuern((M+F)/2)². Wenn aber beide Partner gleich viel verdienen, ist die Unterscheidung zusammen/getrennt quasi bedeutungslos.

 

Die Steuerklasse dient auch hier nur dazu, wie oben dargestellt, dies bereits unterjährig auszugleichen und im Zweifel eine Steuererklärung überflüssig zu machen³: Man kann sich auch für III/V entscheiden und dann (warum auch immer) trotzdem getrennt besteuern lassen: Dann muss der eine (III) halt viel nachzahlen und der andere (V) bekommt viel wieder. Oder sich trotz Hausfrauenehe zu IV/IV entscheiden - dann gibt es mit der Steuererklärung halt ebenfalls viel wieder.

 

Gruß,

Necoro

 

¹ Ganz überspitzt dargestellt.

² Das ist ja auch eine der Kritikpunkte an dem Splittingverfahren: Es macht einem Teil (i.d.R. der Frau) es schwerer einem Job nachzugehen, weil u.U. der Lohnzugewinn den Steuerverlust nicht genügend übersteigt.

³ Eine Auswirkung hat es aber in der Tat bei z.B. Elterngeld, weil es hier rein auf das Nettogehalt ankommt.

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MeinNameIstHase

 

Am 6.10.2019 um 11:47 von kleinerfisch:

Woran erkennt das Finanzamt das, wenn nicht an der Steuerklasse?

 

Welche Steuerklasse man für Lohnsteuer hat, wird über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) festgelegt (das, was man früher Lohnsteuerkarte nannte). Bestimmte Merkmale werden direkt vom Einwohnermeldeamt eingepflegt (Heirat, Scheidung, Kindergeburten, Kircheintritt, Kirchenaustritt). Ohne das Merkmal "Ehe" kann man schlecht die Steuerklassen (z.B. III/V oder IV/IV für den Splittingtarif beim Finanzamt auswählen. Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und von dort durch die Arbeitgeber für die Lohnabrechnung abgerufen. Insgesamt also ein Zusammenspiel mehrerer Behörden.

 

Einzelheiten liefert das Merkblatt des BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2018-11-09-merkblatt-steuerklassenwahl-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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King of the Bong
· bearbeitet von King of the Bong

So langsam blicke ich immer mehr durch. Nochmal ein großes Dankeschön an alle, die mir hier etwas erklärt haben. Auch damals als ich mein erstes ETF Portfolio angelegt habe, wurde mir hier im Forum sehr viel geholfen und geduldig erklärt. Ich war nie gut in Mathe und das sind für mich sehr trockene Themen die mich viel Überwindung kosten, vor allem, wenn ich am Anfang noch absolut keine Ahnung von den Themen habe. Ich kenne kein anderes Forum im Internet, das einem so gut weiterhilft und in dem ein so konstruktiver Umgang herrscht!

 

Mein Fehler war wohl, dass Steuerklasse und Steuersatz für mich ein und dasselbe waren.

Nachdem ich alles, so gut ich kann, eingegeben habe, sollte ich laut WISO ca. 450€ rausbekommen.

 

Jetzt stellen sich mir noch folgende Fragen:

1. Die Summe, die ich zurückerstattet bekommen sollte, ändert sich nicht, wenn ich den Mitgliederbeitrag den ich an ver.di gezahlt habe eingebe oder ihn nicht eingebe. Es sind ca. 300€ die ich gezahlt habe. Warum nimmt das keinen Einfluss auf die zurückerstattete Summe?

2. Wie ist das mit Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Phsyiotherapeuten etc. Lohnt es sich das alles zu sammeln und einzugeben, wenn es sich im Rahmen hält und man nicht unter einer chronisches Krankheit leidet, durch die Kosten von 1000€ und mehr entstehen?

3. Die Frage bezieht sich etwas auf die 2. Frage. Es gibt ja diesen Steuerfreibetrag von 1000€. Wenn man den nicht erreicht, bekommt man keine Steuern zurück und es lohnt sich nicht die Einkommenssteuererklärung abzugeben. Gelten die 1000€ für alles zusammen, was in der Einkommenssteuererklärung steht, oder wird nochmal zwischen beispielsweise 1000€ für die Lohnsteuer und 1000€ für Krankenkosten etc. unterschieden? Also so, dass man unter anderem quasi bei bestimmten Bereichen in der Einkommenssteuererklärung jeweils 1000€ (oder welcher Betrag auch immer für den jeweiligen Bereich zutrifft) erreichen muss?

4. Ich habe ein Dienstfahrzeug, das ich auch privat nutze. Das Dienstfahrzeug wird von meiner Firma pauschal mit den 0,1% und den Kosten, die ich für die Privatnutzung zahle bei jeder Gehaltsabrechnung versteuert. Für den Arbeitsweg fallen weder Kosten, noch Steuern an, da ich keine feste Tätigkeitsstätte habe. Ich sehe das so: Da ich nichts für den Arbeitsweg zahle und alles andere in Bezug auf mein Dienstfahrzeug schon von meiner Firma bei jeder Gehaltsabrechnung versteuert wird, brauche ich diesbezüglich nichts in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Es hat also keine positiven oder negativen Auswirkungen, wenn ich es nicht angebe. Ist das richtig?
5. Ich bekomme bei der DKB 0,x Prozent für das Guthaben auf meiner Kreditkarte und bei der DKB ist auch mein Aktiendepot. Aktuell mit einem ausschüttenden ETF. Bei der DKB ist mein kompletter Steuerfreibetrag von 801€ hinterlegt. Woanders habe ich kein Konto oder etwas ähnliches, was Zinsen abwirft. Nach meinem Verständnis, wird schon alles von der DKB versteuert und ich muss diesbezüglich auch nichts bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Es hat also keine positiven oder negativen Auswirkungen, wenn ich es nicht angebe. Das würde auch so bleiben, wenn ich in Zukunft noch zusätzlich einen thesaurierenden ETF besparen würde. Ist das richtig?

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kleinerfisch
vor 29 Minuten von King of the Bong:

1. Die Summe, die ich zurückerstattet bekommen sollte, ändert sich nicht, wenn ich den Mitgliederbeitrag den ich an ver.di gezahlt habe eingebe oder ihn nicht eingebe. Es sind ca. 300€ die ich gezahlt habe. Warum nimmt das keinen Einfluss auf die zurückerstattete Summe?

Vermutlich kommst Du nicht über den Freibetrag von 1000 EUR bei den Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit.

 

vor 30 Minuten von King of the Bong:

2. Wie ist das mit Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Phsyiotherapeuten etc. Lohnt es sich das alles zu sammeln und einzugeben, wenn es sich im Rahmen hält und man nicht unter einer chronisches Krankheit leidet, durch die Kosten von 1000€ und mehr entstehen?

Wahrscheinlich nicht. Diese Kosten laufen unter der Überschrift "außergewöhnliche Belastungen". Bei denen gibt es einen "Selbstbehalt", also eine Grenze unterhalb derer die Kosten nicht steuerlich wirksam werden (ähnlich wie unter 1. der Freibetrag von 1000 EUR).

Die Höhe des Selbstbehaltes ist abhängig von Einkommen und Familienstand.

Gib die Kosten einfach mal grob geschätzt bei WISO unter (ich glaube) Allgemeine Ausgaben/Krankheitskosten ein und mache eine Vorschau für den Bescheid. Da wirst Du dann eine Extraberechnung finden, ob sich die Kosten auswirken.

 

vor 34 Minuten von King of the Bong:

3. Die Frage bezieht sich etwas auf die 2. Frage. Es gibt ja diesen Steuerfreibetrag von 1000€. Wenn man den nicht erreicht, bekommt man keine Steuern zurück und es lohnt sich nicht die Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Nein!

 

vor 34 Minuten von King of the Bong:

Gelten die 1000€ für alles zusammen, was in der Einkommenssteuererklärung steht, oder wird nochmal zwischen beispielsweise 1000€ für die Lohnsteuer und 1000€ für Krankenkosten etc. unterschieden?

Die 1000 EUR gelten nur für den Bereich des Einkommens aus unselbständiger Tätigkeit (also Arbeitnehmereinkommen).

 

vor 35 Minuten von King of the Bong:

Also so, dass man unter anderem quasi bei bestimmten Bereichen in der Einkommenssteuererklärung jeweils 1000€ (oder welcher Betrag auch immer für den jeweiligen Bereich zutrifft) erreichen muss?

Es gibt für jeden "Bereich" andere Grenzen (s.a. Antwort zu 2).

 

vor 37 Minuten von King of the Bong:

4. Ich habe ein Dienstfahrzeug, das ich auch privat nutze. Das Dienstfahrzeug wird von meiner Firma pauschal mit den 0,1% und den Kosten, die ich für die Privatnutzung zahle bei jeder Gehaltsabrechnung versteuert. Für den Arbeitsweg fallen weder Kosten, noch Steuern an, da ich keine feste Tätigkeitsstätte habe. Ich sehe das so: Da ich nichts für den Arbeitsweg zahle und alles andere in Bezug auf mein Dienstfahrzeug schon von meiner Firma bei jeder Gehaltsabrechnung versteuert wird, brauche ich diesbezüglich nichts in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Es hat also keine positiven oder negativen Auswirkungen, wenn ich es nicht angebe. Ist das richtig?

Fast. Du musst die 1% pro Jahr, die der Arbeitgeber korrekterweise versteuert hat mit angeben. Betrag sollte auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG stehen. Das ist Teil Deines Arbeitsentgelts.

Nichtangabe wäre versuchte Steuerhinterziehung; "versucht", weil das Finanzamt die Bescheinigung eh schon hat.

Ansonsten musst Du zum Auto nichts angeben.

Nochmal: Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine mehr oder weniger grobe Vorausberechnung der Einkommensteuer. Alles was hier mit eingerechnet wird, muss auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das steht aber alles auf der Bescheinigung, die Du einfach 1:1 in WISO überträgst.

 

vor 55 Minuten von King of the Bong:

da ich keine feste Tätigkeitsstätte habe

Da könnte noch was zu holen sein. Kannst Du das mal näher ausführen? Arbeitest Du an mehreren Orten regelmäßig immer wieder oder täglich/wöchentlich woanders? Fährst Du auch ins Ausland?

Stichwort wären hier Verpflegungspauschalen (ist hier ganz gut erklärt), evtl. auch Übernachtungskosten.

 

vor 41 Minuten von King of the Bong:

5. Ich bekomme bei der DKB 0,x Prozent für das Guthaben auf meiner Kreditkarte und bei der DKB ist auch mein Aktiendepot. Aktuell mit einem ausschüttenden ETF. Bei der DKB ist mein kompletter Steuerfreibetrag von 801€ hinterlegt. Woanders habe ich kein Konto oder etwas ähnliches, was Zinsen abwirft. Nach meinem Verständnis, wird schon alles von der DKB versteuert und ich muss diesbezüglich auch nichts bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Es hat also keine positiven oder negativen Auswirkungen, wenn ich es nicht angebe.

Kommt drauf an.

Hast Du bei der DKB auf Zinsen und Ausschüttungen im betreffenden Jahr keine Steuern gezahlt -> stimmt so

Hast Du aber doch Steuern gezahlt (weil Freibetrag überschritten), kann es sinnvoll sein, die Beträge anzugeben.

 

Die Steuer, die die DKB erhoben hat oder nicht, heisst Kapitalertragsteuer (weil sie eine Steuer auf Kapitalerträge ist) oder Abgeltungsteuer (weil mit der Zahlung die Steuer endgültig abgegolten ist). Letzteres unterscheidet sie grundsätzlich von der Lohnsteuer, die nur eine Vorauszahlung auf die spätere Steuerlast darstellt. Wie in Deinem Fall kann die Lohnsteuer wegen falscher Steuerklasse oder unterbrochener Beschäftigung zu hoch sein, sie kann aber auch wegen anderer "Fehler" zu niedrig sein. In aller Regel ist sie aber ein klein wenig zu hoch.

Die Abgeltungsteuer kann dagegen per Definition nicht zu niedrig sein (vorausgesetzt die Bank rechnet richtig). Sie kann aber zu hoch ausfallen, wenn zB Dein Einkommen (das die Bank ja nicht kennt) sehr niedrig ist (Stichwort "Günstigerprüfung") oder wenn Du bei einer zweiten Bank Verluste eingefahren hast (die die erste Bank auch nicht kennt).

 

 

vor 41 Minuten von King of the Bong:

Das würde auch so bleiben, wenn ich in Zukunft noch zusätzlich einen thesaurierenden ETF besparen würde. Ist das richtig?

Ja, dann gilt das gleiche wie oben.

 

 

Nach Deinen Angaben musst Du eigentlich nur die Lohnsteuerbescheinigung abtippen und mal testen ob die Krankheitskosten was bringen. Mehr scheint nicht zu tun, es sein denn es ergibt sich noch was aus dem Fehlen der regelmäßigen Tätigkeitstätte.

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King of the Bong

@kleinerfisch

 

zu 1.: Ich bin doch schon über den Betrag gekommen, sonst würden mir doch keine Steuern erstattet werden oder?

 

zu 2.: Ich habe für das Jahr 2017 keine Belege oder Ähnliches für Krankenkosten. Eventuell lohnt es sich für dieses Jahr, da ich lange im Krankenhaus war und 280 dafür bezahlen muss. Deshalb die Frage.

 

zu 4.: Die Bescheinigung habe ich 1zu1 in WISO übertragen, damit sollte das Auto und die entsprechenden Steuern ausreichend in der Einkommenssteuererklärung erwähnt worden sein.

 

zu keine feste Tätigkeitsstätte: Ich arbeite mehr oder weniger immer woanders. Ich bekomme Aufträge über mein Notebook, fahre dann zu Kunden (Privat- und Geschäftskunden) um Netzwerke, Telefonanlagen etc. einzurichten. Manchmal muss ich auch Internetstörungen in der "Last mile" beheben. Selten übernachte ich mal woanders auf Grund von Schulungen. Meine Firma bezahlt mir aber die Übernachtungen, sorgt für Essen oder gibt mir eine Essenspauschale etc. Ich bekomme glaube ich auch Zuschüsse dafür, dass ich im Außendienst bin und wenn ich länger als (vermutlich) 8 Stunden arbeite, dann bekomme ich diese Zuschüsse steuerfrei oder so ähnlich. Ich denke nicht, dass ich da noch was rausholen kann oder was meinst du nach dieser Beschreibung?
 

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kleinerfisch
vor 26 Minuten von King of the Bong:

zu 2.: Ich habe für das Jahr 2017 keine Belege oder Ähnliches für Krankenkosten. Eventuell lohnt es sich für dieses Jahr, da ich lange im Krankenhaus war und 280 dafür bezahlen muss. Deshalb die Frage.

Das wird sich nicht lohnen.
 

vor 27 Minuten von King of the Bong:

zu 4.: Die Bescheinigung habe ich 1zu1 in WISO übertragen, damit sollte das Auto und die entsprechenden Steuern ausreichend in der Einkommenssteuererklärung erwähnt worden sein.

 

Ja

 

vor 27 Minuten von King of the Bong:

zu keine feste Tätigkeitsstätte: Ich arbeite mehr oder weniger immer woanders. Ich bekomme Aufträge über mein Notebook, fahre dann zu Kunden (Privat- und Geschäftskunden) um Netzwerke, Telefonanlagen etc. einzurichten. Manchmal muss ich auch Internetstörungen in der "Last mile" beheben. Selten übernachte ich mal woanders auf Grund von Schulungen. Meine Firma bezahlt mir aber die Übernachtungen, sorgt für Essen oder gibt mir eine Essenspauschale etc. Ich bekomme glaube ich auch Zuschüsse dafür, dass ich im Außendienst bin und wenn ich länger als (vermutlich) 8 Stunden arbeite, dann bekomme ich diese Zuschüsse steuerfrei oder so ähnlich. Ich denke nicht, dass ich da noch was rausholen kann oder was meinst du nach dieser Beschreibung?

Wenn die Firma die Übernachtungen bezahlt, ist das erledigt.

Was die Verpflegungskosten betrifft, gilt dies:

Wenn die Firma tatsächliche Kosten bezahlt -> kein Handlungsbedarf

Wenn die Firma Pauschalen steuerfrei zahlt und die nicht auf der LSt-Bescheinigung auftauchen (ich glaube Nr.20, sieht man aber auch am Text) -> vermutlich kein Handlungsbedarf

Wenn die Firma Pauschalen steuerfrei zahlt und die doch auf der LSt-Bescheinigung auftauchen -> auf jeden Fall Handlungsbedarf

 

Du kannst für jeden Tag, an dem Du mehr als 8 Stunden aus beruflichen Gründen nicht in Deiner Wohnung warst 12 EUR absetzen.

Du kannst für jeden Tag, an dem Du auswärts übernachtest bzw. übernachtet hast (An- und Abreisetag) jeweils 12 EUR absetzen.

Und Du kannst für jeden Tag, an dem Du sowohl die Nacht vorher als auch die Nacht danach auswärts übernachtest 24 EUR absetzen.

 

Von diesen Beträgen musst Du natürlich die von der Firma ersetzten Beträge abziehen. WISO macht das automatisch, wenn sie auf der LSt-Bescheinigung stehen (deshalb dann "auf jeden Fall Handlungsbedarf", sonst versteuerst Du die Beträge am Ende doch).

 

Der Clou ist aber, dass die Firma ja nicht unbedingt so rechnet wie Du. Für Dich zählt die Abwesenheit von zu Hause (in Ermangelung einer festen Tätigkeitsstätte). Die Firma mag da anders rechnen. Ist zwar unwahrscheinlich aber möglich. Dann wäre eben doch Handlungsbedarf, obwohl die Pauschalen nicht auf der Bescheinigung stehen und wiederum auf jeden Fall, wenn sie dort stehen.

 

Das ist sicher eine Menge Arbeit und Du bist auch nicht verpflichtet, die Tage aufzulisten und alles auszurechnen. Du bist ja überhaupt nicht verpflichtet, steuersparende Angaben zu machen. Ob sich die Arbeit lohnt, kann ich von hier nicht beurteilen.

 

vor 55 Minuten von King of the Bong:

zu 1.: Ich bin doch schon über den Betrag gekommen, sonst würden mir doch keine Steuern erstattet werden oder?

Nein, das hat nichts direkt miteinander zu tun. Über den Frei- oder Pauschbetrag von 1000 EUR zu kommen ist nur eine von sehr vielen Möglichkeiten, eine Steuererstattung zu bekommen.

Lies Dir die alten Antworten weiter oben noch mal durch, da ist das schon mal erklärt.

 

zu den ver.di-Beiträgen:

Schau im WISO die "Berechnung" an. Da gibt es (bei Dir) eine Position "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", vermutlich ca. Mitter der ersten Seite.

Darunter kommt die Position "Bruttoarbeitslohn" und dann entweder "ab Werbungskosten"mit einer oder mehreren Unterpositionen oder da "ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag". Letzteres sind die 1000 EUR. Diesen Pauschbetrag gibt es, wenn die Summe aller Werbungskosten kleiner ist. Ist sie größer, zeigt WISO die einzelnen Werbungskosten an.

 

Wenn bei Dir also auch nach Eingabe der ver.di-Beiträge "ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag" steht, dann sind Deine Werbungskosten kleiner als 1000 EUR und Du darfst statt diesem kleineren Betrag eben die 1000 EUR absetzen.

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Necoro
vor 8 Stunden von King of the Bong:

Mein Fehler war wohl, dass Steuerklasse und Steuersatz für mich ein und dasselbe waren.

Tröste dich, das geht vielen so. Gefühlt führe ich die Diskussion häufiger ;).

 

Ist so ein verbreiteter 'Volksirrglaube' wie auch "Google ist das Internet" oder "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein EU-Gericht".

 

Gibt ja auch gefühlt 1001 Artikel mit Überschriften wie "Sparen Sie Steuern mit der Wahl der richtigen Steuerklasse". Vorteil: Man weiß, dass man dem jeweiligen Medium nie wieder irgendetwas glauben muss zum Thema Steuern.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 9 Stunden von King of the Bong:

Mein Fehler war wohl, dass Steuerklasse und Steuersatz für mich ein und dasselbe waren.

 

Deshalb spricht man genauer und präziser von Lohnsteuerklassen (nach §38b EStG).  Die Einkommensteuersätze basieren dagegen auf dem Einkommensteuertarif (nach §32a EStG) und die zu abzurechnende Steuer wird gerne in Einkommenssteuertabellen (Grundtabelle/Splittingtabelle) fertig ausgerechnet dargestellt. Der Steuersatz errechnet sich daraus als Prozentzahl für die Höhe der Steuer eines bestimmtes Einkommen.

 

Anders die Umsatzsteuer, wo der Steuersatz im Gesetz geregelt ist und man daraus die abzurechnende Steuer ausrechnet und auf der Rechnung angibt.

 

Ich schreib's deshalb so umständlich, weil erst durch die Abrechnung die noch zu zahlende Steuer festgesetzt wird. In der Abrechnung werden dann Vorauszahlungen und andere anzurechnenden Steuern berücksichtigt. Die Lohnsteuer ist eine simple Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Mit den Lohnsteuerklassen versucht der Gesetzgeber die Vorauszahlungen so festzulegen, dass sich für den einen oder anderen eine Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres dann erübrigt, weil nix rumkommt. Wer eine ungünstige Lohnsteuerklasse gewählt hat, für den lohnt sich also eine Einkommensteuererklärung auf jeden Fall, weil er so den Nachteil der Mehrzahlungen aufgrund der ungünstigen Lohnsteuerklasse wieder gut machen kann.

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King of the Bong

@kleinerfisch
Ich habe jetzt rausgefunden, dass ich für jeden Arbeitstag eine Außendienstentschädigung von 7,50€ bekomme. Sobald ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg war, werden mir die 7,50€ unversteuert ausgezahlt. Ich gebe extra jeden Tag an, wie lange ich von zu Hause weg war. Ich gehe einfach davon aus, dass meine Firma das auch auf der Lohnsteuerkarte korrekt einträgt. Wenn ich beispielsweise wegen einer Schulung woanders übernachte, bekomme ich die Übernachtung bezahlt und die Firma kümmert sich selbst darum, dass ich essen bekomme oder zahlt mir eine Pauschale für das Essen. Die 7,50€ Außendienstentschädigung bekomme ich für diese Tage nicht. Die bekomme ich nur, wenn ich "gearbeitet" habe.

Jetzt ist ja die Tagespauschale die ich vom Staat bekommen würde nicht 7,50€ sondern 12€. Kann ich mir jetzt für jeden Tag wo ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg war noch die Differenz von 7,50€ zu 12€ steuerlich absetzen und kann ich für die Tage an denen ich außerhalb übernachte die kompletten 12€ bzw. 24€ absetzen?

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wpf-leser
vor 1 Stunde von King of the Bong:

Kann ich mir jetzt für jeden Tag wo ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg war noch die Differenz von 7,50€ zu 12€ steuerlich absetzen und kann ich für die Tage an denen ich außerhalb übernachte die kompletten 12€ bzw. 24€ absetzen?

Ich kenne es so, dass die Programme dafür die Kalkulation übernehmen (und das wegen detailliert zu übermittelnder Daten letztlich auch Sinn macht).

Du wirst getrennt angeben müssen, wie viele "12- bzw. 24-€-Tage" du hattest und was dein Arbeitgeber per Auszahlung bzw. Mahlzeitengestellung (hierfür werden wiederum Pauschalwerte abgezogen, auch wenn die Mahlzeit den Arbeitgeber mehr kostet) übernommen hat.

(Kleiner Tipp: Dafür sollte es im Idealfall automatisch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber geben, die alle diese Daten zur direkten Übernahme enthält. Allerdings kann man die auch gerne nochmal nachprüfen...)

Danach ist es aber in der Tat so, dass der von dir erwähnte Differenzbetrag berechnet und abgesetzt wird.

 

Grüße,

 wpf-leser

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kleinerfisch

 

vor 2 Stunden von King of the Bong:

Jetzt ist ja die Tagespauschale die ich vom Staat bekommen würde nicht 7,50€ sondern 12€. Kann ich mir jetzt für jeden Tag wo ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg war noch die Differenz von 7,50€ zu 12€ steuerlich absetzen

Ja, das geht. Du kannst bei WISO unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" die Anzahl der Tage eintragen. Weiter unten im selben Fenster kommt noch die Frage "Sind alle steuerfrei gezahlten Erstattungen...enthalten", die Du entsprechend beantworten musst.

Wenn die Antwort "Nein" ist, trägst Du die Differenz zwischen dem Betrag in Nr.20 der Bescheinigung und den tatsächlich ausgezahlten Pauschalen in das entsprechende Feld ein.

 

vor 2 Stunden von King of the Bong:

und kann ich für die Tage an denen ich außerhalb übernachte die kompletten 12€ bzw. 24€ absetzen?

Das nicht, da nach Deinen Ausführungen Dir ja der Arbeitgeber alle Mehrkosten steuerfrei ersetzt hat.

 

vor 2 Stunden von King of the Bong:

Die 7,50€ Außendienstentschädigung bekomme ich für diese Tage nicht. Die bekomme ich nur, wenn ich "gearbeitet" habe.

Diese Aussage verstehe ich nicht, Bisher dachte ich, dass Du so einen Übernachtungstaag arbeitest, dann im Hotel bleibst und den nächsten Tag weiterarbeitest oder nach Hause fährst. Oder andersherum vielleicht auch mal nachmittags anreist (also ohne gearbeitet zu haben) und im Hotel übernachtest, damit Du am nächsten Morgen früh beim Kunden sein kannst.

In all diesen Fällen hättest Du ja an mindestens einem der Reisetage auch gearbeitet.

Die Frage ist allerdings, ob es sich lohnt, da jetzt noch lange drüber nachzudenken, da Du ja sagtest, Übernachtungen seien die Ausnahme.

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King of the Bong

@kleinerfisch
Also, wenn ich einen normalen Arbeitstag habe in dem ich zu Kunden fahre und meine Dienstleistungen vollbringe, bekomme ich von meiner Firma für den Tag eine Außendienstentschädigung von ca. 7,50€ und wenn ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg bin, bekomme ich die Außendienstentschädigung unversteuer ausgezahlt. Wenn ich aber keinen "normalen" Arbeitstag, sondern eine Schulung habe, dann denke ich, dass ich diese Außendienstentschädigung von meiner Firma nicht bekomme.

@wpf-leser
Das ist eine gute Idee. Ich werde nächste Woche mal bei HR anrufen und fragen, ob es irgendwie eine Bescheinigung oder Zusammenfassung gibt, wo ich genau sehen kann, an welchen Tagen ich die Außendienstentschädigung bekommen habe, ob versteuert oder unversteuert und wo man auch sieht, was der Arbeitgeber mir an Schulungstagen an Verpflegung etc gezahlt hat. Im Prinzip alle Werte, die ich von der Pauschale die ich von der Steuer absetzen kann abziehen muss.

In WISO und auch in tax werden diese Zuschüsse meiner Firma ja als 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse aufgezählt. Nehmen wir als Beispiel jetzt einfach mal 1500€. Wenn ich dann auf den Reiter Arbeitgeber > Ausgaben > Reisekosten gehe, dann gebe ich dort zum einen an, dass Fahrten ganz oder Teilweise mit dem Firmenwagen gemacht wurden. Die 1500€ sind dann bei Steuerfreie Verpflegungszuschüsse eingetragen. Bei der Frage: Sollen die übersteigenden Erstattungen von 1500€ als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden? Wähle ich Ja aus. Damit sollte dann alles richtig gerechnet und mir nicht zu viel abgezogen werden, korrekt? Das einzige was mich halt durch die Lappen geht, ist die Differenz zwischen der Außendienstentschädigung die mir mein Arbeitgeber zahlt und den Kosten die ich von den Steuern absetzen könnte, wenn ich nicht die genauen Tage etc. eintrage, weil ich das für das Jahr 2017 nicht mehr nachvollziehen kann. Habe ich das richtig verstanden?

Ich muss dazu sagen, dass ich jetzt sowohl WISO:Sparbuch als auch tax ausprobiert habe. Alles was ich eingetragen habe, war mit tax genau so einfach wie mit WISO. Der Unterschied sind die lehrreichen Videos die es bei WISO:Sparbuch gibt. Ich werde mal sehen, wie es dann bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr läuft, in dem ich die Wohnung untervermietet habe.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von King of the Bong:

Die 1500€ sind dann bei Steuerfreie Verpflegungszuschüsse eingetragen. Bei der Frage: Sollen die übersteigenden Erstattungen von 1500€ als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden? Wähle ich Ja aus.

Warum sollen denn die steuerfreien Zuschüsse als steuerpflichtig behandelt werden?

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King of the Bong

@kleinerfisch
Mein Fehler! Ich wähle dort natürlich Nein aus.

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kleinerfisch

:thumbsup:

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Investment_Freak

WISO Steuersparbuch fand ich auch einfach in der Bedienung und kann es nur empfehlen. 

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King of the Bong
· bearbeitet von King of the Bong

Könnte ich folgedendes machen? 

Ich gehe davon aus, dass ich das komplette Jahr, abzüglich der Urlaubstage, gearbeitet habe und davon, dass ich an jedem Tag an dem ich gearbeitet habe, mehr als 8 Stunden von zu Hause entfernt war.

Dann rechne ich einfach:

Arbeitstage x 12€ = Z

Dann rechne ich:

Z- Steuerfreie Verpflegungszuschüsse = Y 

Y kann ich dann bei meiner Einkommenssteuererklärung absetzen.

Was meint ihr? So spare ich mir jeden Tag genau mitzuschreiben und für die vergangen Jahre, kann ich es sowieso nicht mehr nachvollziehen und nur schätzen.

 

Ich habe das mal mit WISO:Sparbuch ausprobiert und so wie ich das sehe, berechnet WISO:Sparbuch das von selbst, wenn ich alles richtig eintrage.

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Necoro
vor 1 Stunde von King of the Bong:

Könnte ich folgedendes machen? [...] So spare ich mir jeden Tag genau mitzuschreiben und für die vergangen Jahre, kann ich es sowieso nicht mehr nachvollziehen und nur schätzen.

Dein vorgeschlagener Weg ist, wie du schon beobachtet hast, das was nachher eh in der Erklärung auftaucht. Die Steuersoftware will einen nur mehr leiten und sicherstellen, dass man nichts unplausibles angibt.

Aber: Rechne damit, dass das Finanzamt dazu Nachweise haben will, wahlweise explizit während der Bearbeitung oder implizit, indem sie die Aufwendungen erst streichen und du anschließend Einspruch inkl. Unterlagen erheben musst. Daher solltest du zu mindestens wissen, wo du (z.B. über deinen Arbeitgeber) eine Arbeitszeitaufstellung herbekommst.

 

FunFact am Rande: Mir hat das FA mal die Auswärtstätigkeitsentschädigung im Bescheid um ein Fünftel gekürzt: Es hat unterstellt, dass niemand Freitags 8h arbeitet. Nach Einspruch wollten Sie dann die entsprechende Arbeitszeitaufstellung inkl. Bestätigung des Kunden. Letzteres bekamen wir wegdiskutiert (die Aufstellung selber war kein Problem) und ich habe eine Finanzamtsanekdote zum Thema "Arbeitszeiten in Ämtern" mehr :)

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King of the Bong
· bearbeitet von King of the Bong

@Necoro
Besser hätte man sich einen Beamtenwitz nicht ausdenken können :D In welchem Jahr ist dir das denn passiert und war es insgesamt ein hoher Betrag, den das Finanzamt dir hätte zurückzahlen müssen?

Was würde passieren, wenn ich es nicht nachweisen könnte oder wenn ich eben nicht an allen angegebenen Tagen länger als 8 Stunden von zu Hause weg gewesen wäre? Hätte ich mich dann strafbar gemacht? Würde dann die komplette Steuererklärung ungültig sein und ich würde gar nichts zurück bekommen?

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kleinerfisch

Vermutlich würden die gesamten Verpflegungszuschüsse gestrichen werden und Du bleibst auf der Versteuerung der zunächst steuerfreien sitzen.

Dann bleibt aber immer noch der Einspruch mit mehr oder weniger vollständigem Nachweis der Arbeitszeiten.

 

Es ist sicher lächerlich, wenn das FA nicht glaubt, dass jemand auch Freitags 8 Std arbeitet. Es ist aber schon eher glaubwürdig, wenn es anzweifelt, dass Du an jedem Arbeitstag >8 Std unterwegs bist. Natürlich gibt es auch solche Jobs, aber das muss man halt dem FA verklickern. Schließlich scheint Dein Arbeitgeber ja auch nicht der Auffassung zu sein, dass Du arbeitstäglich die Voraussetzung für einen steuerfreien Zuschuss erfüllst. Das ist auf jeden Fall ein Indiz für das FA, dass Du widerlegen müsstest.

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MeinNameIstHase

Wenn das FA Nachweise einfordert, geht es nicht darum, ob das Sinn macht oder nicht. Es ist auch nicht lächerlich. Wer Werbungskosten geltend macht, muss diese auf Anfrage nachweisen. Das ist ein allgemeines Prinzip.

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kleinerfisch

Laut Necoro wurden auch nicht Nachweise eingefordet sondern ohne Nachfrage geltend gemachte Werbungskosten gestrichen.

DAbie finde ich die Begründung lächerlich im Sinne von weltfremd und in der eigenen Blase schwebend, das Finanzamt generell unterstellt hat, dass niemand Freitags >8 Std arbeitet. Das widerspricht nun wirklich eklatant der gern vom BFH zitierten "allgemeinen Lebenserfahrung" aber offenbar nicht der offenbar stark eingeschränkten und subjektiven Lebenserfahrung des zuständigen Sachbearbeiters.

 

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Necoro
vor 15 Minuten von MeinNameIstHase:

Wenn das FA Nachweise einfordert, geht es nicht darum, ob das Sinn macht oder nicht. Es ist auch nicht lächerlich. Wer Werbungskosten geltend macht, muss diese auf Anfrage nachweisen. Das ist ein allgemeines Prinzip.

Alles richtig :). In meiner begrenzten Umwelt ist mir aber aufgefallen, dass FA (neuerdings?) erstmal streichen und gar nicht nachfragen. Und in meinem Fall hätte ich eigentlich mehr Verständnis dafür gehabt, wenn sie das komplett gestrichen hätten -- nur Freitags bemüht halt alle Vorurteile B-).

 

@kleinerfisch: Du schreibst, dass es glaubwürdiger wäre, wenn sie anzweifeln, dass jemand jeden Tag >8h außer Haus ist. In meiner Vorstellung ist die 40h-Woche der Normalfall, d.h. inkl. Pausenzeiten und An- und Abreise ist man immer >8h unterwegs. Ist das wider Erwarten doch so ungewöhnlich?

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bobby13
Am 31.10.2019 um 09:09 von King of the Bong:

.... dass ich an jedem Tag an dem ich gearbeitet habe, mehr als 8 Stunden von zu Hause entfernt war.

Du musst zusätzlich auch noch von deiner "ersten Tätigkeitsstätte" entfernt gewesen sein.

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