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KBE

Freiberufler... Planen für Krankenversicherung der Rentner?

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KBE
· bearbeitet von KBE

Versicherungspflicht für Freiberufler wäre ein ziemlicher Nackenschlag für mich, vor allem wenn sie einkommensorientiert wäre. Alternativ würde ich eine Mini-Rürup wählen. Es gibt ja aber auch Ideen, die Pflicht nur für Neu-Selbstständige einzuführen (viele Selbstständige, die anderweitig, z. B. mit Immobilien auf Kredit Altersvorsorge betreiben, würden sonst in den Ruin getrieben).

 

In einem Versorgungswerk bin ich nicht.

 

vor 32 Minuten von Warlock:

Aus diesem Grund würde ich die kleine Anwaltschaft (60 Monate) voll machen und mir so den günstigen Tarif der GKV im Alter sichern

Ich überlege ja, ob ich vorerst nur 59 Monate voll machen soll. So hätte ich ggf. Anspruch auf Rückerstattung, falls sich die Gesetzeslage ändert und die KVdR nicht mehr zugänglich wird oder wenn die KVdR dann auch Kapitaleinkünfte zur Bemessung heranzieht o. Ä.. Den einen fehlenden Monat kann ich ja dann problemlos kurz vor Rentenbeginn noch einzahlen. Wenn ich jetzt die 60 voll mache bekomme ich das Geld nicht mehr zurück, sondern eine zweistellige Rente :rolleyes:

 

Zitat

Man sollte nie außenvor lassen, dass Freiberufler i.d.R. persönlich Haften. Ob dann die finanzielle Situation wirklich in knapp 40 Jahren so gut ist, wie man heute glaubt weiß man ja nicht.

Das habe ich (hoffentlich) durch eine entsprechend formulierte Berufshaftpflicht so weit abgesichert.

 

 

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beamter97
vor 46 Minuten von Warlock:

Ach so einfach. Ist es mitlerweile gesetzlich nicht geregelt, dass auch Freiberufler für das Alter vorsorgen müssen? Ich weiß das verschiedene Berufsgruppen in Berufsständische Versorgungsgewerke einzahlen müssen, wenn sie Kammermitglied sind. Zumindest im Bauwesen sind damit faktisch alle Freiberufler "pflichtversichert" im Versorgungsgewerk.

Halte das bitte auseinander!

Du redest über "Altersvorsorge", also über Sicherstellung des Lebensunterhalts. In diesem Faden geht es aber um einen Teilbereich der im Alter notwendigen Ausgaben: die Krankenversicherung.

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chirlu
vor 29 Minuten von KBE:

Wenn ich jetzt die 60 voll mache bekomme ich das Geld nicht mehr zurück, sondern eine zweistellige Rente :rolleyes:

 

Wobei die Rückerstattung nicht gerade sehr hoch wäre. Es gibt nur eigene Beiträge zurück; d.h. die angedachten geringen freiwilligen Beiträge voll, die Beiträge aus der Angestelltenzeit zur Hälfte (Arbeitnehmeranteil) und die Beiträge für den Zivildienst überhaupt nicht. Keine Verzinsung, kein Inflationsausgleich.

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KBE
· bearbeitet von KBE
vor 6 Minuten von chirlu:

 

Wobei die Rückerstattung nicht gerade sehr hoch wäre. Es gibt nur eigene Beiträge zurück; d.h. die angedachten geringen freiwilligen Beiträge voll, die Beiträge aus der Angestelltenzeit zur Hälfte (Arbeitnehmeranteil) und die Beiträge für den Zivildienst überhaupt nicht. Keine Verzinsung, kein Inflationsausgleich.

Ja das stimmt. Wäre wohl etwas zwischen 4000 und 5000 Euro, also zumindest noch mal ein Urlaub (je nach Inflation). Was wäre denn so die zu erwartende Rente in meinem Fall? 50€?

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chirlu

Bei geschätzt 2,5 Entgeltpunkten derzeit etwa 80 Euro. Das nimmt aber, im Gegensatz zur Rückerstattung, an den allgemeinen Rentenerhöhungen teil.

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beamter97

ganz grob überschlagen:

Verdienst in den 12 Monaten 50 k€ --> 1,5 Rentenpunkte

Zivildienst 9 Monate --> 0,75 Rentenpunkte

 

Summe 2,25 Punkte x 33 € = 74,25 € abzgl ca 10% KV und PV --> 67 € in heutiger Kaufkraft

 

 

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KBE

Danke! Macht mir die Entscheidung nicht leichter... vielleicht mache ich es auch einfach voll, damit das in trockenen Tüchern ist und ggf. Vorteile mitgenommen werden können, sollte es irgendeine Art von Gesetz mal geben, die einen Vorteil für alle mitbringt, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung einen Anspruch auf Rentenbezug haben.

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KBE

So ich war bei der DRV. War sehr angenehm, gute Beratung. Mein Vorhaben sollte (sofern keine Gesetzesänderung erfolgt) so durchführbar sein und laut dem Berater sei es auch sehr schlau. Er hat darauf hingewiesen, dass ich bis zu ca. 21k € (in den nächsten Jahren zunehmend mehr) an Beiträgen zur DRV als Kosten für die Altersvorsorge absetzen kann, was mir bewusst war. Stellt sich die Frage, ob eine Einzahlung in die DRV in dem Sinne profitabel sein könnte? Laut Aussage des Beraters ist man nach 17 bis 18 Jahren Rentenbezug im Renditebereich, mit steuerlichem Abzug der Vorsorge geht es schneller. Gibt es dazu allgemeine Erfahrungswerte, ob sich die DRV lohnt? Zwar kann ich die Einzahlungen bei der Steuer geltend machen, habe dafür aber auch keinen Zinseszinseffekt wie bei der von mir beabsichtigten Anlage in den MSCI World und den EM.

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chirlu
vor 3 Minuten von KBE:

Zwar kann ich die Einzahlungen bei der Steuer geltend machen, habe dafür aber auch keinen Zinseszinseffekt wie bei der von mir beabsichtigten Anlage in den MSCI World und den EM.

 

Nur als Anmerkung, dasselbe Kontingent an steuerlicher Absetzbarkeit läßt sich auch für eine Basisrente („Rürup“) nutzen. (Mit Kontingent meine ich: Du kannst insgesamt diesen Betrag absetzen, beliebig aufzuteilen auf Basisrente und gesetzliche Rente; nicht doppelt.) Auch in der Rentenphase ist die steuerliche Behandlung gleich – die Renten sind voll steuerpflichtig. Innerhalb einer Basisrente kannst du wiederum in Aktien anlegen, wenn du willst.

 

Ansonsten finde ich Diversifikation gut, warum nicht auch in die gesetzliche Rentenversicherung. Was besser gewesen sein wird, siehst du dann im Ruhestand.

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KBE

Heißt das, ich fahre mit der Rürup grds. besser als mit der DRV?

Eine wirkliche Ersparnis habe ich ja nur, wenn ich bei der Auszahlung der Rente einen geringeren Steuersatz habe. Das sollte voraussichtlich gegeben sein in meinem Fall. Dennoch weiß ich nicht, ob ein kostengünstiger ETF-Plan nicht profitabler ist?

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chirlu
vor 15 Minuten von KBE:

Heißt das, ich fahre mit der Rürup grds. besser als mit der DRV?

 

Rein steuerlich haargenau gleich, darauf wollte ich nur hinweisen. Was wirtschaftlich besser ist …

 

vor 19 Minuten von KBE:

Dennoch weiß ich nicht, ob ein kostengünstiger ETF-Plan nicht profitabler ist?

 

Eine ungeförderte Anlage in ETFs ist wahrscheinlich billiger und auf jeden Fall flexibler (Zugriff auf Geld im Rürup-Vertrag nur im Alter und nur in Form einer Rente; prinzipiell wieder wie bei der gesetzlichen Rente). Dafür mußt du ungefördert die Gewinne mit 26% versteuern, im Rürup-Mantel nicht. (Es gibt auch noch ungeförderte fondsgebundene Rentenversicherungen, die haben noch einmal andere Eigenschaften.)

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Invest86

Also ich habe mich als Freelancer auch für einen Mix aus GRV, Basisrente und ETF-Sparplan entschieden. Ich zahle aber den Regelbeitrag in die GRV ein, da ich nur einen Auftraggeber habe. Falls dann mal ein Statusfeststellungsverfahren auf mich zukommt und ich im Nachgang Versicherungspflichtig werde, habe ich bereits den Regelbeitrag geleistet. 

Zitat

Heißt das, ich fahre mit der Rürup grds. besser als mit der DRV?

Abgabentechnisch würde ich sagen, ja. Ist halt zu versteuern, allerdings fallen keine SV-Beiträge in KV/PV an. 

 

Da ich ein Kind habe, meine Frau mittelfristig zuhause bleiben möchte und ein 2. geplant ist, kommt für uns auch nur die GKV in Frage. 

 

Ich sage mal so, es gibt für alles für und wider. Aber durch mehrere Anlageformen kann man seine Altersvorsorge auch noch gut Diversifizieren. Ich kann die Nachteile der Basisrente durchaus nachvollziehen (siehe Sticky von Polydeikes). Aber die grundsätzlichen Rahmenbedingungen entsprechen ja der GRV.  

 

 

 

 

 

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KBE
· bearbeitet von KBE

Danke für den sehr hilfreichen Input! Ich habe mich mal eben hingesetzt und etwas durchgerechnet. Bitte um Hinweise, falls irgendwo ein Denk- und/oder Rechenfehler vorliegt. Ich habe weder Erhöhungen des Werts von Rentenpunkten berücksichtigt, noch Inflation oder Änderungen in den Einkommensteuersätzen. Da der erworbene Rentenanspruch und der Monatsbeitrag mit r = 1 korrelieren habe ich mit dem Maximalbeitrag gerechnet, da die Ersparnis durch die nachgelagerte Besteuerung dann am größten sein müsste.

 

Ich habe für einen 30jährigen bis 67 gerechnet, also 37 Beitragsjahre.

37*12*1246,20 Monatsbeitrag sind 553 318 €, die in den 37 Jahren eingezahlt werden. Das sind jährlich 14 954 Euro. Von diesen können steuerlich geltend gemacht werden:

2019: 13 160 (88%)

2020: 13 459 (90%)

2021: 13 758 (92%)

2022: 14 057 (94%)

2023: 14 356 (96%)

2024: 14 655 (98%)

2025 bis Ende: 14 954 (100%)

__________________

insgesamt in 37 Jahren 547 019 geltend gemacht. Gehen wir von 37% (ESt+Soli; aktuell lege ich 37% meines Gewinns zurück) aus, sind das 202 397 "gespart".

 

Somit zahlt man in 37 Jahren effektiv 553 318 - 202 397 = 350 921 €

 

Dafür erhält man ab 67: 30 330 € vor Steuern. Wenn ich das in den ESt-Rechner vom BMF eingebe komme ich derzeit auf 5 673 Steuern, was eine Nettorente von 24 657 bzw. monatlich 2055 € macht.

 

Um mein eingezahltes Geld raus zu bekommen, müsste ich somit 350 921 / 24 657 = 14 Jahre und 4 Monate Rente beziehen.

 

 

Wenn ich das jetzt mal ganz naiv vergleiche mit einer ETF-Anlage und konservativen Annahmen:

- Sparrate 790 € (1246,20 sofort versteuert und dann angelegt)

- 4% Kurszuwachs p.a. sollte mehr als realistisch sein

- 1% p.a. Dividenden ebenfalls

- Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr habe ich mal niedrig angesetzt, da das mit entsprechenden Depotanbietern ja auch realistisch so günstig sein sollte.

 

Unbenannt.png

 

Damit komme ich nach 37 Jahren auf ein Kapital von 740 209€, welches bereits versteuert ist.

Lege ich die monatliche Nettorente der DRV von 2055€ zu Grunde, kann ich von dem Kapital 30 Jahre zehren, bis nichts mehr da ist - wenn es mit Rentenbeginn risiko- und zinslos angelegt wird. Wenn ich mit weiterhin 4% Rendite vor und 2,945% Rendite nach Steuern rechne, reicht mir bei einer Entnahme von monatlich 2055€ das Geld bis ich 140 Jahre alt bin. Wie gesagt ist hier die Inflation nicht berücksichtigt, was in der gesetzlichen Rente wohl der Fall sein wird (es werden wohl aber auch die Beiträge steigen und das Verhältnis Beitrag zu erworbener Rente vermutlich schlechter). Dafür sind meine Annahmen für die ETF-Anlage denke ich doch sehr konservativ? Wenn ich von 5% Rendite ausgehe, geht mir das Geld bei 2055 € monatlicher Entnahme nie aus. Zudem habe ich bei der DRV noch zusätzliche Risiken durch Gesetzesänderung, Kollaps des Systems etc.; mehr Rente als jetzt wird es in 40 Jahren wohl eher nicht geben und die Zahlen zur DRV werden vmtl. eher schlechter.

 

Kann ich aus meinen Rechnungen schließen, dass die Einzahlung in die DRV keinen Sinn machen wird?

 

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Invest86

Hatte ich auch mal so durchgerechnet und kam auf ähnliche Werte. 

Wenn du noch in Familienplanung bist, rechnest du schon mit der Splittingtabelle? 

 

Beim ETF Depot könnte man noch auf Einzelkonten setzen (jeder Ehepartner eins), wegen Erbschaftssteuer oder möglicher Insolvenz.  

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KBE
vor 9 Stunden von Invest86:

Wenn du noch in Familienplanung bist, rechnest du schon mit der Splittingtabelle?

Nein das habe ich nicht berücksichtigt.

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Tradeoff
Am 3.9.2019 um 22:44 von KBE:

Kann ich aus meinen Rechnungen schließen, dass die Einzahlung in die DRV keinen Sinn machen wird?

 

 

Nein, denn die Koppelung an die Lohnentwicklung und damit der Inflation ist der wesentliche Vorteil der gesetzlichen Rente.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
Edith

Sorry,....so wie ich das hier gelesen habe.... sieht mir nach einer Art "Glaskugel" Zukunft / Prognose aus.

> siehe auch Beitrag Warlock sinngemäß

 

Entsprechend Glaskugelartig solltest Du mal pragmatisch an die Sache rangehen und nicht nur nach "Rendite" (die kennst Du sowiso erst hinterher .... ), also ausgehend von der Tatsache, DASS Du später mal eine Rente brauchst, nimm mal einfach die Fakten, ganz einfach:

 

Frage 1. Ist Deine Freiberuflichkeit so ausgstaltet, das "Rentenrückstellungen" im Zweifel Insolvenzfest sind?

> "JA" -> Biepsiel: GmBH -> die GmBH haftet, aber nicht Dein Privatvermögen -> Kannst Privat anlegen

> "Nein" -> Beispiel: KG -> persönliche Haftung  -> solltest Du zusehen, dass ein Teil Insolvenzfest ist (Rürup, GRV, ggf. Riester [mittelbar] etc....]

 

Frage 2: Möchtest Du eine gewisse Grundabsicherung z.B. bei Erwerbsmindeurng auch haben (bzw. ist ein Eintritt möglich / wahrscheinlich)?

> Ja / Nein

 

Was ich sagen will, ist: du bist 30 und die Zuklunft ist noch lang ... überlege Dir noch mal wie Dein grundsätzliches Konzept aussehen soll. Heute bereits in die Zukunft eine mögliche Rendite zu berechnen ist echt wir Lotospielen*1

 

*1: ich habs mir die letzten Jahre einfach abgewöhnt und rechne nur noch mit den Garantiewerten, die ich habe. Gemessen an der Kaufkraft diskontiere ich die Summe noch mit 2% und dann komme ich mal grob auf die die Kaufkraft meiner (unserer) Ansprüche zum Rentenbeginn. Wissen tu ich es aber heute auch nicht, egal wie ich da rechne ...

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tfk
vor 11 Minuten von SumSum:

Sorry,....so wie ich das hier gelesen habe.... sieht mir nach einer Art "Glaskugel" Zukunft / Prognose aus.

> siehe auch Beitrag Warlock sinngemäß

 

Entsprechend Glaskugelartig solltest Du mal pragmatisch an die Sache rangehen und nicht nur nach "Rendite" (die kennst Du sowiso erst hinterher .... ), also ausgehend von der Tatsache, DASS Du später mal eine Rente brauchst, nimm mal einfach die Fakten, ganz einfach:

 

Frage 1. Ist Deine Freiberuflichkeit so ausgstaltet, das "Rentenrückstellungen" im Zweifel Insolvenzfest sind?

> "JA" -> Biepsiel: GmBH -> die GmBH haftet, aber nicht Dein Privatvermögen -> Kannst Privat anlegen

> "Nein" -> Beispiel: KG -> persönliche Haftung  -> solltest Du zusehen, dass ein Teil Insolvenzfest ist (Rürup, GRV, ggf. Riester [mittelbar] etc....]

 

Frage 2: Möchtest Du eine gewisse Grundabsicherung z.B. bei Erwerbsmindeurng auch haben (bzw. ist ein Eintritt möglich / wahrscheinlich)?

> Ja / Nein

 

Was ich sagen will, ist: du bist 30 und die Zuklunft ist noch lang ... überlege Dir noch mal wie Dein grundsätzliches Konzept aussehen soll. Heute bereits in die Zukunft eine mögliche Rendite zu berechnen ist echt wir Lotospielen*1

 

*1: ich habs mir die letzten Jahre einfach abgewöhnt und rechne nur noch mit den Garantiewerten, die ich habe. Gemessen an der Kaufkraft diskontiere ich die Summe noch mit 2% und dann komme ich mal grob auf die die Kaufkraft meiner (unserer) Ansprüche zum Rentenbeginn. Wissen tu ich es aber heute auch nicht, egal wie ich da rechne ...

Wie kann er denn alleine eine KG gründen?

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Das steht "Beispiel" .... das ne KG einen Komplementär und einen Kommanditisten braucht, ist mir auch klar.... es war nur ein "Beispiel" für eine Unternehmensform mit voller persönlicher Haftung ....O.K.!

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KBE

Mit einer Insolvenz rechne ich nicht, da ich bis auf Büromaterial keine Betriebsausgaben habe und keine finanziellen Verbindlichkeiten. Es wäre anders, wenn ich von einem Ein-Mann-Betrieb irgendwann mal zu Mitarbeitern übergehe, aber das ist ebenso Glaskugel und da gibt es auch Optionen, geringe Verbindlichkeiten einzugehen (freiberufliche Kooperationspartner z. B., was in meinem Feld auch so üblich ist). Insolvenzfestigkeit spielt bei meinen Überlegen mit die geringste Rolle.

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Columbus83
Am 1.9.2019 um 20:06 von KBE:

Macht das so Sinn? Kann ich mich jetzt mit dem Mindestbeitrag in die GRV quasi in die KvdR "einkaufen"?

 

Danke!

Ne, kannst du nicht, erst "am Ende" wird geschaut, ob du die Voraussetzungen für die KvdR erfüllst. Allerdings kann die GRV dich mal kurzerhand als scheinselbstständig ansehen, wenn du, mit einem Antrag für die GRV, auf dich aufmerksam machst.

 

Insofern wäre ich an deiner Stelle da vorsichtig, ich rate dir deshalb dringend als Freiberufler dich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vor Antragsstellung bei der GRV beraten zu lassen. Danach ist es zu spät und die Dinge nehmen ihren Lauf und dann kannst du nicht mehr zurückrudern.

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KBE

Warum sollte ich scheinselbstständig sein?

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor 7 Stunden von KBE:

Warum sollte ich scheinselbstständig sein?

Aus verschiedenen Gründen, z.B. du machst 5/6 deines Umsatzes mit einem Kunden, arbeitest vorwiegend vor Ort beim Kunden, benutzt Betriebsmittel des Kunden (Laptop, Rechner etc.) usw. und du hast keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Angestellte, die mehr als 1.800 Euro im Monat verdienen (oder etwa doch?).

 

Falls du mehr Kritierien brauchst, kannst du auch gerne selbst mal googlen.

 

Im Endeffekt geht es darum, dass die GRV die Behauptung "du bist scheinselbstständig" aufstellen kann, die du widerlegen musst und alles nur, weil du einen Antrag bei der GRV stellen wolltest, den Mindestbeitrag einzubezahlen um in die KVdR zu gelangen.

 

Also nochmal: bevor du als Freiberufler freiwillig Kontakt zur GRV aufnimmst, lass dich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten, ansonsten können Dinge ins Rollen kommen, mit denen du niemals gerechnet hättest. Vorher kann ich dir noch empfehlen mal nach Dr. Benno Grunewald zu googlen, der ist Fachanwalt für Sozialrecht und erklärt auch die Vorgehensweise der DRV.

 

 

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lacerator1984

Scheinselbständigkeit ist gerade ein sehr heiß diskutiertes Thema.

Das bekomme ich fast täglich als externer Berater (angestellt) von Kollegen und Kunden mit. Das geht zum Teil so weit, dass alle Externen rausgeschmissen werden, egal was deren Status ist.

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KBE
· bearbeitet von KBE
vor 2 Stunden von Columbus83:

Aus verschiedenen Gründen, z.B. du machst 5/6 deines Umsatzes mit einem Kunden, arbeitest vorwiegend vor Ort beim Kunden, benutzt Betriebsmittel des Kunden (Laptop, Rechner etc.) usw. und du hast keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Angestellte, die mehr als 1.800 Euro im Monat verdienen (oder etwa doch?).

 

Falls du mehr Kritierien brauchst, kannst du auch gerne selbst mal googlen.

 

Im Endeffekt geht es darum, dass die GRV die Behauptung "du bist scheinselbstständig" aufstellen kann, die du widerlegen musst und alles nur, weil du einen Antrag bei der GRV stellen wolltest, den Mindestbeitrag einzubezahlen um in die KVdR zu gelangen.

 

Also nochmal: bevor du als Freiberufler freiwillig Kontakt zur GRV aufnimmst, lass dich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten, ansonsten können Dinge ins Rollen kommen, mit denen du niemals gerechnet hättest. Vorher kann ich dir noch empfehlen mal nach Dr. Benno Grunewald zu googlen, der ist Fachanwalt für Sozialrecht und erklärt auch die Vorgehensweise der DRV.

 

 

Diese Gründe sind mir bekannt und keiner trifft zu, außer, dass ich keine Angestellten habe. Aber das begründet längst keine Scheinselbstständigkeit. Fast alle mir bekannten Kollegen in meinem Berufsfeld sind selbstständig und keiner hatte damit je Probleme, viele zahlen freiwillig in die DRV ein... also warum sollte ich da zu einem Anwalt?

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