Kingluk August 16, 2019 Hallo, Persönliche Situation: 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 32, noch ledig, Geplanter Renteneintritt ab 60 Heirat in 2019, Kind in 2020 geplant 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig Fest angestellt/ 76000 Euro / derzeit 1000 Euro 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt ca. 600 Euro Meine Frau hat derzeit kein eigenes Einkommen. 2.5 bisherige Risikovorsorge / Falls nicht: Personen und Sachversicherungen im Überblick BU vorhanden Fragen: Seit 2018 habe ich eine Riester Rente bei der Condor (C 70 Comfort D) als Nettovertrag abgeschlossen. Durch mein Einkommen profitiere ich bisher von der hohen Steuererstattung. Die Förderquote liegt bei 42% (bzw. 78% nach Canada Life) - ich zahle den Maximalbetrag zur Förderung ein. Ich werde in diesem Jahr noch heiraten, meine Frau hat derzeit kein eigenes (sozialversicherungspflichtiges) Einkommen, sondern bekommt ein Stipendium. Geplanter Berufseinstieg in 2-3 Jahren. In 2019 erwarten wir unser erstes Kind. Durch die Zusammenveranlagung sinkt ja nun die Förderquote auf 34 %( bzw. 49% laut Canada Life). Nach der Geburt des Kindes ist sie sogar noch geringer. Wir planen derzeit, dass meine Frau auch einen Riestervertrag abschließt und den Minimalbeitrag von 60 Euro leistet - so würde sie dennoch die Zulagen - auch die Kinderzulage - bekommen. Dennoch ist die Förderquote durch die Zusammen Veranlagung insgesamt viel geringer als vorher. 1. Macht es in dieser Konstellation überhaupt für mich noch Sinn zu Riestern? 2. Je geringer mein Eigenbeitrag ist, desto höher ist ja die Gesamtförderungsquote. Macht es dann Sinn meine Beiträge komplett runterzuschrauben, bis wir wieder eine hohe Förderungsquote erreichen? Das müsste dann der Fall sein, wenn wir beide wieder gut verdienen. 3. Macht es Sinn zum weiteren Aufbau der Alterssicherung die geringere Förderquote einfach zu akzeptieren und weiter den Maximalbetrag einzuzahlen bzw. bei meiner Frau zunächst den Minamalbeitrag? Danke schonmal für Hinweise eurerseits. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker August 16, 2019 vor 8 Minuten von Kingluk: 2. Je geringer mein Eigenbeitrag ist, desto höher ist ja die Gesamtförderungsquote. Macht es dann Sinn meine Beiträge komplett runterzuschrauben, bis wir wieder eine hohe Förderungsquote erreichen? Das müsste dann der Fall sein, wenn wir beide wieder gut verdienen. Hast Du bereits berücksichtigt, dass sich Dein Eigenbeitrag auch um die Zulagen von Frau und Kind vermindern? vor 11 Minuten von Kingluk: 3. Macht es Sinn zum weiteren Aufbau der Alterssicherung die geringere Förderquote einfach zu akzeptieren und weiter den Maximalbetrag einzuzahlen bzw. bei meiner Frau zunächst den Minamalbeitrag Kann man mangels anderweitiger Förderung machen, zumal Dein künftiger Maximalbetrag mit (2.100 - 2x175 - 300=) 1.450 € gar nicht so hoch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kingluk August 16, 2019 vor 2 Stunden von Knacker: Hast Du bereits berücksichtigt, dass sich Dein Eigenbeitrag auch um die Zulagen von Frau und Kind vermindern? Kann man mangels anderweitiger Förderung machen, zumal Dein künftiger Maximalbetrag mit (2.100 - 2x175 - 300=) 1.450 € gar nicht so hoch ist. Hallo Knacker, ist es nicht so, dass die Zusätzlichen Zulagen auf den Riester Vertrag meiner Frau laufen, wenn sie einen abschließt zu 60 Euro (Kind und Grundzulage)? Das heißt mein Maximalbetrag würde sich nicht verringern - wäre nur die Frage ob es dennoch empfehlenswert bleibt beim Maximalbeitrag zu bleiben. Die Förderquote wird größer je weniger ich selbst einzahle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 16, 2019 · bearbeitet August 16, 2019 von chirlu vor 7 Stunden von Kingluk: Das heißt mein Maximalbetrag würde sich nicht verringern § 86 Abs. 1 S. 2 EStG, zweiter Halbsatz: „gehört der Ehegatte zum Personenkreis nach § 79 Satz 2 [= mittelbar zulageberechtigt], berechnet sich der Mindesteigenbeitrag des nach § 79 Satz 1 Begünstigten [= unmittelbar zulageberechtigt] unter Berücksichtigung der den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulagen.“ § 10a Abs. 3 S. 2 u. 3 EStG: „Gehört nur ein Ehegatte zu dem nach Absatz 1 begünstigten Personenkreis und ist der andere Ehegatte nach § 79 Satz 2 zulageberechtigt, sind bei dem nach Absatz 1 abzugsberechtigten Ehegatten die von beiden Ehegatten geleisteten Altersvorsorgebeiträge und die dafür zustehenden Zulagen bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag nach Absatz 1 Satz 1 erhöht sich in den Fällen des Satzes 2 um 60 Euro.“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schnitte82 August 16, 2019 vor einer Stunde von Kingluk: ist es nicht so, dass die Zusätzlichen Zulagen auf den Riester Vertrag meiner Frau laufen, wenn sie einen abschließt zu 60 Euro (Kind und Grundzulage)? Ja, die Zulagen werden dem Vertrag deiner Frau gutgeschrieben. Aber Du kannst sie trotzdem bei der Berechnung deines Beitrags abziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kingluk August 21, 2019 Alles klar danke soweit für die Hilfe. Ich habe soweit auch verstanden, dass meine Frau dieses Jahr mittelbar förderberechtigt ist und sobald wir ein Kind haben im nächsten Jahr, wird sie unmittelbar förderberechtigt durch die Kindererziehungszeit. Das spielt aber soweit ich es richtig verstanden habe keine Rolle? Wir werden ihr dann einen Riestervertrag der Condor besorgen und den Miniamalbetrag einzahlen. Ich zahle dann dieses Jahr: (2.100 - 2x175 = 1750 Euro + 60 Euro meiner Frau) und nächstes Jahr (2.100 - 2 x 175 - 300 = 1450 + 60 Euro meiner Frau ein). In diesem Jahr wären es ca. 35 % Förderquote, im darauffolgenden noch etwas weniger. Wenn nichts dagegen spricht, würden wir es so machen. Bin aber für Einwände etc. offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker August 21, 2019 · bearbeitet August 21, 2019 von Knacker vor 4 Stunden von Kingluk: Ich habe soweit auch verstanden, dass meine Frau dieses Jahr mittelbar förderberechtigt ist und sobald wir ein Kind haben im nächsten Jahr, wird sie unmittelbar förderberechtigt durch die Kindererziehungszeit. Wenn sie in diesem Jahr keinen Vertrag hat, nützt ihr die mittelbare Förderberechtigung nichts. vor 4 Stunden von Kingluk: Das spielt aber soweit ich es richtig verstanden habe keine Rolle? Oh doch, das spielt sehr wohl eine Rolle. Wenn sie sie unmittelbar förderberechtigt ist, dann müsste sie nur den Minimalbetrag (60 €) einzahlen und würde dafür 475 € bekommen. Das wäre eine Super Förderquote. vor 4 Stunden von Kingluk: Wir werden ihr dann einen Riestervertrag der Condor besorgen und den Miniamalbetrag einzahlen. Dann, heißt im nächsten Jahr. vor 4 Stunden von Kingluk: Ich zahle dann dieses Jahr: (2.100 - 2x175 = 1750 Euro + 60 Euro meiner Frau) und nächstes Jahr (2.100 - 2 x 175 - 300 = 1450 + 60 Euro meiner Frau ein). Dieses Jahr hat Deine Frau keinen Vertrag und wenn das Kind im nächsten Jahr dem Vertrag Deiner unmittelbar förderberechtigten Frau zugeordnet wird, musst Du in diesem und im folgenden Jahr nur (2.100 - 175 =) 1.925 Euro einzahlen. Deine Frau zahlt dann 60 € ein und bekommt 475 € dazu. Nur bei weiterhin mittelbarer Förderberechtigung Deiner Frau zahlst Du im nächstes Jahr (2.100 - 2 x 175 - 300 = ) 1.450 € und Deine Frau 60 € ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kingluk August 22, 2019 · bearbeitet August 22, 2019 von Kingluk Wobei sie ja für dieses Jahr ja auch noch einen Vertrag abschließen kann. Für nächstes Jahr habe ich es verstanden - dort werden meine Beiträge aufgrund ihrer unmittelbaren Förderberechtigung nicht geringer - ich kann mir nur überlegen den Beitrag zu senken, da meine Förderquote dann total gering ist. So könnten wir beide jährlich 60 Euro einzahlen bei einer gemeinsamen Förderquote von 80% - bis wir wieder eine bessere Förderkonstellation haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker August 22, 2019 · bearbeitet August 22, 2019 von Knacker vor 4 Stunden von Kingluk: Wobei sie ja für dieses Jahr ja auch noch einen Vertrag abschließen kann. Bringt fördermäßig Null, weil die Steuerermäßigung die Dir bar zufließt, um die Zulage der Frau gekürzt wird. vor 4 Stunden von Kingluk: - ich kann mir nur überlegen den Beitrag zu senken, da meine Förderquote dann total gering ist. So könnten wir beide jährlich 60 Euro einzahlen bei einer gemeinsamen Förderquote von 80% - bis wir wieder eine bessere Förderkonstellation haben. Wenn Du 60 € statt 2.100 € einzahlst, dann bekommst Du (175/2.100*60=) 5,45 € Zulage. Die zusätzliche Steuerersparnis aus 66 € dürfte vielleicht 25 € ausmachen. Deine Frau hat bei einer Einzahlung von 60 € - auch ohne Kind mit 175 € - auf jeden Fall eine sehr gute Förderquote. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag