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Peter23

Fällt der Soli auf die Abgeltungssteuer weg?

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Gamenick
vor einer Stunde von whister:

Die 73k sind bereits das hochgerechnete Brutto. D.h. bei einem Bruttoeinkommen von 85k in Stkl. 1 zahlt man bereits wieder den Soli teilweise.

Ok sry, hab die Tabelle nicht genau gelesen und nur die Zahlen überflogen. In solchen Einkommensverhältnissen bewegen ich mich persönlich nicht ;):D

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Fifty3
Am 1.1.2021 um 13:20 von MeinNameIstHase:

Erst mal brauchst du einen Steuerbescheid für das Jahr 2021. Den wird es frühestens in 2022 dann geben. Und dann legst du ganz einfach "Einspruch" binnen Monatsfrist ein, falls bis dahin nicht schon seitens der Finanzverwaltung die Bescheide "vorläufig" hinsichtlich der Festsetzung des Solis sind (weil Verfahren vorm BFH und BVerfG anhängig sind). Das ändert nichts daran, dass man ihn erst mal wird zahlen müssen.
Ach noch was, der Einspruch macht nur Sinn, wenn du entsprechend beschwert bist, also wenn konkret auch Soli festgesetzt wurde. 

Genauso kannst du auch gegen die 2019er oder 2020er Soli-Regelung (also die "alte") schon Einspruch einlegen, wenn du meinst, dass die Regelung rechtswidrig/verfassungswidrig sei. Ich bin aktuell nicht auf dem Laufenden, was alles schon vorm BFH/BVerfG noch anhängig ist und im Kleingedruckten eines ESt-Bescheids deshalb nur vorläufig festgesetzt wird.

 

Der Einspruch selbst kostet nichts und falls er abgelehnt wird, muss man den Rechtsweg beschreiten und Anwalts- und Gerichtskosten mit einplanen, denn man bekommt nicht immer Recht und hat womöglich Beratungskosten, die, selbst wenn man Recht bekommt, nicht erstattet werden. Gut, wenn das dann von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird. 

 

Der Ablauf ist regelmäßig, dass die Finanzbehörde einen Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit erst mal ablehnen wird, weil die Behörde an die Gesetzeslage gebunden ist. Erst das FG oder der BFH wird vielleicht eine Entscheidung beim BVerfG einholen, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist. Dazu muss das Gericht selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben. Erfahrungsgemäß dauert so was schon mal mehrere Jahre, bis es dann geklärt ist. Bis dahin regiert dann jemand anderes, der das dann ausbaden muss. Und je nach Verlauf profitieren dann nur die, die ihre Steuerbescheide per Einspruch offen gehalten haben (z.B. mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens, weil ein anderer schon klagt) oder deren Bescheide in dieser Sache "vorläufig" sind.

 

Fazit: Immer das "Kleingedruckte" im Steuerbescheid lesen; und zwar Satz für Satz. Der ganze Kram steht da nicht zum Spaß.

Aber heißt das dann jetzt, dass ich einen Teil meiner Steuerrückerstattung bekomme wenn ich Einspruch lege und den Soli dann nachträglich wenn die Gerichte ihn als Verfassungswidrig einstufen oder wird alles erst nach der Entscheidung des BVG ausgezahlt?

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MeinNameIstHase
vor 16 Minuten von Fifty3:

Aber heißt das dann jetzt, dass ich einen Teil meiner Steuerrückerstattung bekomme wenn ich Einspruch lege ...

Wenn mich nicht alles täuscht, sind Einkommenssteuerbescheide bzgl. Soli schon seit Jahren nur noch vorläufig. Du solltest da im Kleingedruckten Deines Bescheids mal nachschauen, ob sich da Entsprechendes wiederfindet. Wenn nicht, dann Einspruch einlegen.

 

Hier die aktuellste Anweisung des BMFs dazu:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-01-04-verfassungsmaessigkeit-der-fortgeltenden-erhebung-eines-solidaritaetszuschlages.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier das Schreiben von 2018 (Thema Soli in Abschnitt A II auf Seite 3)

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2018-01-15-Vorlaeufige-Steuerfestsetzung-anhaengige-Musterverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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whister
vor 6 Stunden von MeinNameIstHase:

Wenn mich nicht alles täuscht, sind Einkommenssteuerbescheide bzgl. Soli schon seit Jahren nur noch vorläufig. Du solltest da im Kleingedruckten Deines Bescheids mal nachschauen, ob sich da Entsprechendes wiederfindet. Wenn nicht, dann Einspruch einlegen.

Wie ist das eigentlich mit Kapitelerträge die man nicht in der Steuererklärung angegeben hat? Ist der durch die Bank abgeführte Soli auch automatisch vorläufig und wird bei einem, für den Steuerzahler positiven, Urteil wieder erstattet? Oder empfiehlt es sich diese Kapitelerträge auch in der Steuererklärung für 2020 anzugeben?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von whister:

Ist der durch die Bank abgeführte Soli auch automatisch vorläufig und wird bei einem, für den Steuerzahler positiven, Urteil wieder erstattet?

Die Abgeltungssteuer der Bank ist dann faktisch vorläufig, wenn du noch keine Steuererklärung abgegeben hast. Denn mit einer Steuererklärung kannst du die Abgeltungsteuer jederzeit überprüfen lassen. Das Problem sind die Verjährungsfristen beim Nichtstun. So könnte man nur 4 Jahre "retten", indem man für die Jahre nachträglich Steuererklärungen erstellt.

Wenn du eine Steuererklärung abgegeben hast mit Anlage KAP (also, dass du die Bankerträge dort mit aufgenommen hast), wird sie Gegenstand der Steuererklärung/des Steuerbescheids und du kannst dagegen Einspruch einlegen bzw. auf die Vorläufigkeit des Steuerbescheids setzen.

Wenn du eine Steuererklärung abgegeben hast ohne Anlage KAP (was ja zulässig ist und ganz im Sinne der Agbeltungssteuer) dann sieht es nach aktueller Rechtslage allerdings doof aus. Die Abgeltungssteuer ist dann endgültig, so wie die Bank sie abgerechnet hat; Nichtstun wird hier womöglich "bestraft".

 

Die Thematik dürfte dann hochkochen, wenn das BVerfG tatsächlich darüber befindet und den Soli für mehre Jahre auf einmal kippt. Ich würde mich nicht wundern und man muss es hoffen, wenn sie extra für die Fälle dann einen Passus in ihr Urteil mit aufnehmen, wie Fälle behandelt werden, in der die Abgeltungssteuer nicht Gegenstand des ESt-Steuerbescheids wurde. 

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