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Peter23

Fällt der Soli auf die Abgeltungssteuer weg?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 26 Minuten von workingcapital:

Man müsste einfach mal unnütze Subventionen streichen

 

Da gibt es halt immer so unterschiedliche Auffassungen darüber, was nützlich ist und was unnütz … oder auch, was überhaupt eine Subvention ist.

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workingcapital
vor 14 Minuten von chirlu:

 

Da gibt es halt immer so unterschiedliche Auffassungen darüber, was nützlich ist und was unnütz … oder auch, was überhaupt eine Subvention ist.

Sicherlich ist eine Subvention nützlich. Das Geld bekommt ja jemand, auch wenn es nur einer ist.

Aber muss man den Stadionbau des FC Bayern mit Steuergeldern subventionieren?

Diese Subvention gibt es auch noch: Den Antrag gibt es zu Ausdrucken.

Grundantrag auf Förderung der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen für den Förderzeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024

2017 bekam:

Arla Foods, Dänemark 3,09 Millionen zum  Ankauf von Produkten zur Preisstabilisierung.

HVG Hopfen­verwertungs­genossenschaft eG, Wolnzach 2,36 Millionen Beihilfe für Erzeugerorganisation Hopfen, Absatzförderung

Denkt der Staat, ohne Hopfensubvention gibt es bald kein Bier mehr? 

 

Wenigstens fiel 2018  die Steinkohlesubvention weg.

 

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chirlu

Ich will jetzt nicht darauf eingehen, welche Begünstigungen ich persönlich für sinnvoll oder nicht halte. Mein Punkt ist nur, daß die Ansichten da weit, weit auseinanderliegen und es keinesfalls offensichtlich ist, wo man einsparen sollte.

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Emitter

Ich fasse die geballte Kompetenz unseres aktuellen Finanzministers zusammen:

  • Finanztransaktionssteuer (nicht auf die "schlimmen" Derivate, nur auf Aktien und Fonds in Deutschland)
  • Abgeltungssteuer (geplante Ersetzung durch den individuellen Steuersatz, steht auch im Koalitionsvertrag)
  • Solidaritätszuschlag (nur Teilabschaffung auf Lohnsteuer, nicht auf u.a. Aktien und Zinsen)
  • Negativzinsen (wird geprüft, ob diese per Gesetz verboten werden können)

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odensee
vor 9 Minuten von Emitter:
  • Finanztransaktionssteuer (nicht auf die "schlimmen" Derivate, nur auf Aktien und Fonds in Deutschland)

Hat es lange unter anderem Namen in Deutschland gegeben, Schäuble wollte die übrigens auch.

 

vor 9 Minuten von Emitter:
  • Abgeltungssteuer (geplante Ersetzung durch den individuellen Steuersatz, steht auch im Koalitionsvertrag)

Hat es lange so gegeben (zugegeben: mit zuätzlichen Regelungen wie Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist), Schäuble wollte das übrigens auch.

 

vor 9 Minuten von Emitter:
  • Solidaritätszuschlag (nur Teilabschaffung auf Lohnsteuer, nicht auf u.a. Aktien und Zinsen)

:thumbsup: Das ist eine schräge Idee...

 

vor 9 Minuten von Emitter:
  • Negativzinsen (wird geprüft, ob diese per Gesetz verboten werden können)

:dumb: (gilt nicht für dich, aber auch für Söder, der das im übrigen vorgeschlagen hat, Scholz "prüft nur")

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workingcapital
vor 23 Stunden von chirlu:

Ich will jetzt nicht darauf eingehen, welche Begünstigungen ich persönlich für sinnvoll oder nicht halte. Mein Punkt ist nur, daß die Ansichten da weit, weit auseinanderliegen und es keinesfalls offensichtlich ist, wo man einsparen sollte.

Und da liegt das Problem in Deutschland. Es gibt immer einige, die es betreffen würde, wenn Subventionen gestrichen werden. Darum lässt man es und erfindet einfach neue Steuern, wie es Emitter geschrieben hat:

Finanztransaktionssteuer (nicht auf die "schlimmen" Derivate, nur auf Aktien und Fonds in Deutschland)

Abgeltungssteuer (geplante Ersetzung durch den individuellen Steuersatz, steht auch im Koalitionsvertrag)

Solidaritätszuschlag (nur Teilabschaffung auf Lohnsteuer, nicht auf u.a. Aktien und Zinsen)

 

Das lustige an Subventionen finde ich, wenn Rinderzüchter Subventionen erhalten, um günstiges Fleisch zu produzieren und dann darüber nachgedacht wird, wegen des Klimawandels die Mehrwertsteuer auf Fleisch zu erhöhen, damit weniger Fleisch konsumiert wird. Dann wird weniger Fleisch gegessen, dann muss man die Subventionen erhöhen, damit die Rinderzüchter überleben können. 

 

Es bringt doch nichts, wenn ich zum Beispiel einen Landwirt mit 200000 Euro im Jahr subventioniere, damit  am Jahresende ein Gewinn von 100000 Euro übrig bleibt.

Bei der Steinkohlesubvention von früher, wäre es dem Steuerzahler billiger gekommen, wenn sie die Zechen zu gemacht hätten und die Kohlekumpel bei vollem Lohn nach Hause geschickt hätten.

 

Was interessieren mich  Negativzinsen, Söder soll lieber fallende Aktienkurse verbieten.:lol: Oder noch besser mindestens 10% Rendite auf Aktien im Jahr. Wenn der Markt es nicht bringt, muss halt eine Subvention her.:thumbsup:

 

 

 

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Schildkröte

Vielleicht kann dieser WiWo-Artikel etwas Licht ins Dunkel bringen:

 

Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Soli für 90 Prozent der Steuerzahler beschlossen. So heißt es derzeit überall. Doch tatsächlich werden auch ab 2021 viele weiter mit dem Steueraufschlag von 5,5 Prozent belastet werden. Zumindest dann, wenn sie trotz Null- und Negativzins noch nennenswerte Kapitalerträge erzielen. Denn beim pauschalen Satz der Abgeltungsteuer soll der Soli weiter erhoben werden. Aus 25 Prozent Pauschalsteuer werden so 26,375 Prozent (1,055 multipliziert mit 25 Prozent), eventuell noch zuzüglich Kirchensteuer.

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Dandy

Kann man denn jetzt schon beantworten, wie das technisch aussehen würde? Würden die Banken einfach weiter wie bisher den Soli mit berechnen oder muss man ab sofort die Kapitaleinkünfte immer in der Steuererklärung mit angeben?

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whister
vor 15 Minuten von Dandy:

Kann man denn jetzt schon beantworten, wie das technisch aussehen würde? Würden die Banken einfach weiter wie bisher den Soli mit berechnen oder muss man ab sofort die Kapitaleinkünfte immer in der Steuererklärung mit angeben?

Hast du dir den verlinkten Gesetzesentwurf angesehen? Es bleibt alles so wie es ist - lediglich die Freigrenze und der Übergang wird angepasst.

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Viktoria
vor 1 Stunde von Dandy:

Kann man denn jetzt schon beantworten, wie das technisch aussehen würde? Würden die Banken einfach weiter wie bisher den Soli mit berechnen oder muss man ab sofort die Kapitaleinkünfte immer in der Steuererklärung mit angeben?

Nach derzeitigem Stand werden die Banken den Soli weiter einbehalten und der Steuerpflichtige kann ihn über die Steuererklärung erstatten lassen. Das wird dann dazu führen, dass etliche Leute ihren Anspruch verschenken, weil sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben bzw. die Kapitaleinkünfte zu erklären und dies aus Unlust oder Unkenntnis unterlassen.

 

Wenn die Politiker das wollten, könnte man natürlich etwas Ähnliches wie die NV-Bescheinigung für Kapitaleinkünfte einführen. Da müsste dann halt drinstehen, dass die Einkünfte unterhalb der Grenze für die Erhebung des Soli liegen.

 

Auf jeden Fall dürfte das auf Mehraufwand für Steuerzahler und Finanzämter hinauslaufen.

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chirlu
vor 1 Minute von Viktoria:

Nach derzeitigem Stand werden die Banken den Soli weiter einbehalten

 

Ja.

 

vor 2 Minuten von Viktoria:

und der Steuerpflichtige kann ihn über die Steuererklärung erstatten lassen.

 

Nee – es sei denn, du hast einen neueren derzeitigen Stand als den Referentenentwurf, der oben verlinkt ist. Dann solltest du deine Quelle angeben (und idealerweise auch verlinken).

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Viktoria
vor einer Stunde von chirlu:

Nee – es sei denn, du hast einen neueren derzeitigen Stand als den Referentenentwurf, der oben verlinkt ist. Dann solltest du deine Quelle angeben (und idealerweise auch verlinken).

 

Habe ich nicht und brauche ich auch nicht. Im Referentenentwurf geht es um die Handhabung bei der Lohnsteuer, bei der bisher schon der Soli nur bei Überschreiten bestimmter Beträge erhoben wurde. Da müssen die Beträge angepasst werden. Bei der Kapitalertragsteuer gab es das bisher nicht und das wird es wohl - nach bisherigem Stand - auch zukünftig nicht geben. Daher sind diesbezüglich keine Änderungen erforderlich. Es steht im Referentenentwurf nicht, dass man nicht weiterhin zuviel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen kann. Es steht dort nur: "Insgesamt wird
damit erreicht, dass rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit Solidaritätszuschlag belastet werden."

 

Sollte der Gesetzgeber doch auf die absurde Idee kommen, dass der Soli auf Kapitaleinkünfte weiter erhoben werden soll - ohne Berücksichtigung des gesamten Einkommens -, ohne die Möglichkeit, Überzahlungen erstatten zu lassen, kann er sich schon mal auf eine Flut von Klagen und eine Watsche des Verfassungsgerichts gefasst machen.
 

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odensee
vor 5 Minuten von Viktoria:

Sollte der Gesetzgeber doch auf die absurde Idee kommen, dass der Soli auf Kapitaleinkünfte weiter erhoben werden soll - ohne Berücksichtigung des gesamten Einkommens -, ohne die Möglichkeit, Überzahlungen erstatten zu lassen, kann er sich schon mal auf eine Flut von Klagen und eine Watsche des Verfassungsgerichts gefasst machen.

Wie kommst du darauf? In der aktuellen Situation klagt ja auch niemand (ist mir jedenfalls nicht bekannt) gegen die "Sondersituation" des Soli bei der Abgeltungssteuer.

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Viktoria
vor einer Stunde von odensee:

Wie kommst du darauf? In der aktuellen Situation klagt ja auch niemand (ist mir jedenfalls nicht bekannt) gegen die "Sondersituation" des Soli bei der Abgeltungssteuer.

Zur Zeit ist das kein Problem. Der Soli wird erhoben und zuviel gezahlte Beträge werden über die Einkommensteuererklärung erstattet, so man sie denn abgibt. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt, übersteigt auch die Freigrenze beim Soli.

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odensee
vor 6 Minuten von Viktoria:

Zur Zeit ist das kein Problem. Der Soli wird erhoben und zuviel gezahlte Beträge werden über die Einkommensteuererklärung erstattet, so man sie denn abgibt. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt, übersteigt auch die Freigrenze beim Soli.

Ich verstehe es nicht. Wirklich nicht :rolleyes:

 

Wer heute mit seinem persönlichen Steuersatz unterhalb der "25%" liegt und eine Günstigerprüfung durchführen lässt, zahlt doch trotzdem Soli auf die Kapitalerträge. Wenn auch weniger als vor der Günstigerprüfung.

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Viktoria
vor 16 Minuten von odensee:

Ich verstehe es nicht. Wirklich nicht :rolleyes:

 

Wer heute mit seinem persönlichen Steuersatz unterhalb der "25%" liegt und eine Günstigerprüfung durchführen lässt, zahlt doch trotzdem Soli auf die Kapitalerträge. Wenn auch weniger als vor der Günstigerprüfung.

Er zahlt den Soli auf die festgesetzte Einkommensteuer. Dieser liegt das zu versteuernde Einkommen zugrunde, das in diesem Fall auch die Kapitalerträge enthält. Der Soli fällt erst an, wenn die zu zahlende Einkommensteuer 972 € bei Einzelveranlagung bzw. 1944 € bei Zusammenveranlagung übersteigt. Liegt die veranlagte Einkommensteuer unterhalb dieser Beträge, wird auch der Soli auf die Kapitalerträge komplett erstattet. Deshalb gibt es zur Zeit keinen Grund, wegen der 'Sonderbehandlung' der Kapitalerträge zu klagen.

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whister
vor 3 Stunden von Viktoria:

Nach derzeitigem Stand werden die Banken den Soli weiter einbehalten und der Steuerpflichtige kann ihn über die Steuererklärung erstatten lassen.

vor 2 Stunden von Viktoria:

Habe ich nicht und brauche ich auch nicht.

Wieso stellst du Behauptungen auf und weigerst dich dann eine Quelle zu nennen?

 

Nach aktuellem Stand wird der Soli weiterhin ohne jegliche Freigrenze auf der Abgeltungssteuer erhoben - eine Erstattung über die Steuererklärung ist bisher nicht vorgesehen. Selbstverständlich wird man auch dann eine Günstigerprüfung beantragen können und zahlt dann evtl. den persönlichen Einkommenssteuersatz ohne Soli. Jedoch wird sich das nur für Wenige lohnen denn ein Grenzsteuersatz von 26,375% ist schnell erreicht.

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Viktoria
vor einer Stunde von whister:

Wieso stellst du Behauptungen auf und weigerst dich dann eine Quelle zu nennen?

 

Nach aktuellem Stand wird der Soli weiterhin ohne jegliche Freigrenze auf der Abgeltungssteuer erhoben - eine Erstattung über die Steuererklärung ist bisher nicht vorgesehen. Selbstverständlich wird man auch dann eine Günstigerprüfung beantragen können und zahlt dann evtl. den persönlichen Einkommenssteuersatz ohne Soli. Jedoch wird sich das nur für Wenige lohnen denn ein Grenzsteuersatz von 26,375% ist schnell erreicht.

Die Quelle ist ganz einfach die aktuelle Gesetzeslage, an der sich nach den derzeitigen Plänen - so verstehe ich den Referentenentwurf - bezüglich der Günstigerprüfung nichts ändern wird. Wenn sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ergeben sollte, dass zuviel Soli einbehalten wurde - und das wird wohl in sehr vielen Fällen so sein - müsste er überzahlte Betrag erstattet werden. Daran, dass erst einmal der volle Betrag einbehalten wird, wird sich wohl nichts ändern.

 

Und es ist kein Problem, wenn die Kapitaleinkünfte erklärt werden, bezüglich des Soli zur Berechnung das zu versteuernde Einkommen einschließlich Kapitalerträge heranzuziehen, auch wenn es beim Abgeltungssteuersatz von 25% bleibt.

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whister
vor 2 Minuten von Viktoria:

Die Quelle ist ganz einfach die aktuelle Gesetzeslage, an der sich nach den derzeitigen Plänen - so verstehe ich den Referentenentwurf - bezüglich der Günstigerprüfung nichts ändern wird. Wenn sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ergeben sollte, dass zuviel Soli einbehalten wurde - und das wird wohl in sehr vielen Fällen so sein - müsste er überzahlte Betrag erstattet werden. Daran, dass erst einmal der volle Betrag einbehalten wird, wird sich wohl nichts ändern.

 

Und es ist kein Problem, wenn die Kapitaleinkünfte erklärt werden, bezüglich des Soli zur Berechnung das zu versteuernde Einkommen einschließlich Kapitalerträge heranzuziehen, auch wenn es beim Abgeltungssteuersatz von 25% bleibt.

Der Soli fällt nach dem Referentenentwurf jedoch nur dann evtl. weg wenn die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Und das lohnt sich eben nur bei einem sehr geringem Einkommen weit unter der neuen Freigrenze für den Soli. Man wird nicht die Variante Abgeltungssteuer ohne Soli im Rahmen der Günstigerprüfung wählen können.

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chirlu
vor 4 Minuten von Viktoria:

Die Quelle ist ganz einfach die aktuelle Gesetzeslage, an der sich nach den derzeitigen Plänen - so verstehe ich den Referentenentwurf - bezüglich der Günstigerprüfung nichts ändern wird.

 

vor 4 Minuten von Viktoria:

Und es ist kein Problem, wenn die Kapitaleinkünfte erklärt werden, bezüglich des Soli zur Berechnung das zu versteuernde Einkommen einschließlich Kapitalerträge heranzuziehen, auch wenn es beim Abgeltungssteuersatz von 25% bleibt.

 

Wie ich oben in Beitrag #19 schon gesagt hatte, mit Verweis auf § 3 Abs. 3 S. 2 SolzG 1995: Wenn der Sondertarif für Kapitalerträge angewandt wird, fällt der Solidaritätszuschlag an. So die jetzige Rechtslage, die eben auch nicht zur Änderung ansteht.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Finanztesttip schrieb gerade im Newsletter:

"Der Plan sieht nun vor, dass den Zuschlag ab 2021 hauptsächlich die einkommensstärksten 10 Prozent zahlen. Allerdings werden nach den Plänen auch Sparer weiter den Soli zahlen müssen. Zumindest, wenn sie ihren Freibetrag von 801 Euro ausgeschöpft haben. Umstritten ist, ob dieses Vorgehen rechtlich Bestand hat."

 

Eine Quelle wird nicht genannt.

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chirlu
vor 11 Minuten von ImperatoM:

Finanztest schrieb gerade im Newsletter

 

Du meinst Finanztip. :-)

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ImperatoM
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Du meinst Finanztip. :-)

Stimmt, danke :thumbsup:

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Maikel
vor 59 Minuten von ImperatoM:

Finanztesttip schrieb gerade im Newsletter:

"Der Plan sieht nun vor, dass den Zuschlag ab 2021 hauptsächlich die einkommensstärksten 10 Prozent zahlen. Allerdings werden nach den Plänen auch Sparer weiter den Soli zahlen müssen. Zumindest, wenn sie ihren Freibetrag von 801 Euro ausgeschöpft haben. Umstritten ist, ob dieses Vorgehen rechtlich Bestand hat."

 

Also werden Millionen von Anlegern "auf Vorrat" die Günstigerprüfung beantragen "müssen", gegen ihren Bescheid Einspruch erheben, um ggf. Jahre später nach einem entsprechenden Gerichtsurteil den Soli auf die AbgSt zurückzubekommen.

Hoch lebe die Bürokratie!

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workingcapital
Am 23.8.2019 um 15:16 von whister:

Wieso stellst du Behauptungen auf und weigerst dich dann eine Quelle zu nennen?

 

Nach aktuellem Stand wird der Soli weiterhin ohne jegliche Freigrenze auf der Abgeltungssteuer erhoben - eine Erstattung über die Steuererklärung ist bisher nicht vorgesehen. Selbstverständlich wird man auch dann eine Günstigerprüfung beantragen können und zahlt dann evtl. den persönlichen Einkommenssteuersatz ohne Soli. Jedoch wird sich das nur für Wenige lohnen denn ein Grenzsteuersatz von 26,375% ist schnell erreicht.

Es ist doch der Durchschnittssteuersatz am Jahresende maßgebend und nicht der Grenzsteuersatz.

Bei einem Jahreseinkommen von 56000 Euro habe ich einen Grenzsteuersatz von 42 %, aber nur einen Durchschnittssteuersatz von 26,32 %.

Einkommenssteuer wären 14739 Euro fällig. Dann ist bis zu einem gesamten Einkommen (Lohn oder Gehalt, Zinsen , Dividenden, Kursgewinne) unter 56000

Euro pro Jahr die Angabe bei der Lohnsteuer günstiger. Erst über 56000 Euro Einkommen ist die Abgeltungssteuer besser.

 

Und die ersten klagen schon.

Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Finanzgericht Nürnberg eingereicht. Anlass ist die mit einem Kabinettsbeschluss besiegelte Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben zu erheben, wie der Steuerzahlerbund am Donnerstag mitteilte.

Mit der Klage setze sich der Verband dafür ein, dass die Politik ihr "jahrzehntealtes Versprechen" einlöse, den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden. "Die Menschen müssen sich auf Zusagen der Politik verlassen können", betonte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Die Politik habe den Soli immer mit den Finanzhilfen für die neuen Länder verknüpft. "Diese laufen zum Jahresende aus, sodass die Begründung für die Ergänzungsabgabe entfällt - der Soli hat keine Legitimation mehr."

 

Und ich denke nicht, das sich die Firmen, die weiterhin jährlich hunderttausende Soli bezahlen sollten sich nicht vor Gericht wehren werden.

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