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Frage zur Besteuerung von verschiedenen ETFs

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Hallo zusammen, 

 

ich habe generelle Fragen zur steuerlichen Behandlung von verschiedenen ETFs. Die Fragen beziehen sich auf die Situation, in der der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. 

 

  • Wenn der ETF in einer anderen Währung, beispielsweise USD gelistet ist, ich ihn aber an der Börse in EUR kaufe, hat das dann irgendwelche steuerlichen Auswirkungen? Muss ich da bei der Steuererklärung irgendwas angeben? 
  • Muss ich bezüglich der Besteuerung irgendwas beachten, wenn ich in thesaurierende / synthetische / im Ausland aufgelegte ETFs investiere? Vor dem Investmentsteuerreformgesetz war es ja bei diesen ETFs teilweise so, dass die in steuerlicher Hinsicht ziemlich kompliziert waren, aber das hat sich dann ja geändert. So Dinge wie Vorabpauschale sind mir durchaus bekannt, mir geht es nur darum, ob ich in der Steuererklärung hier was angeben muss, wenn ich Anteile von einem solchen ETF habe. 

 

Vielen Dank euch bereits im Voraus. :)

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west263
vor einer Stunde von Financ:

Wenn der ETF in einer anderen Währung, beispielsweise USD gelistet ist, ich ihn aber an der Börse in EUR kaufe, hat das dann irgendwelche steuerlichen Auswirkungen?

nein

vor einer Stunde von Financ:

Muss ich da bei der Steuererklärung irgendwas angeben?

Du musst einzig und allein die Steuerbescheinigung deiner Bank abschreiben. Da steht drin, in welche Zeile welcher Wert eingetragen werden muss.

vor einer Stunde von Financ:

Muss ich bezüglich der Besteuerung irgendwas beachten, wenn ich in thesaurierende / synthetische / im Ausland aufgelegte ETFs investiere?

nein

 

 

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Financ
vor 3 Stunden von west263:

nein

Du musst einzig und allein die Steuerbescheinigung deiner Bank abschreiben. Da steht drin, in welche Zeile welcher Wert eingetragen werden muss.

nein

 

 

Super, vielen Dank. 

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odensee
vor 5 Stunden von west263:

Du musst einzig und allein die Steuerbescheinigung deiner Bank abschreiben. Da steht drin, in welche Zeile welcher Wert eingetragen werden muss.

Ergänzend: Aber nur, wenn man Anlage KAP überhaupt ausfüllen muss (z.B. Konten/Depot bei ausländischen Banken) oder will (Günstigerprüfung).

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eugenkss

Du bist noch nicht mal verpflichtet, sie in der Steuererklärung überhaupt anzugeben, wenn sie bei einer deutschen Bank liegen, und dann bereits Abgeltungssteuer abgezogen wurde oder ein Freistellungsauftrag gegriffen hat.

Natürlich kannst du sie aber trotzdem angeben, um ggf. eine Günstigerprüfung machen zu lassen, oder aus anderen Gründen.

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Financ

Danke euch. Also wenn ich bei Comdirect bin, muss ich da gar nichts machen, egal welchen ETF ich kaufe?

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west263
vor 12 Minuten von Financ:

wenn ich bei Comdirect bin

die Steuerbescheinigung bekommt man bei jedem inländischen Broker. Dieses trifft nicht nur auf die comdirect zu. 

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odensee
vor 34 Minuten von Financ:

Danke euch. Also wenn ich bei Comdirect bin, muss ich da gar nichts machen, egal welchen ETF ich kaufe?

So ist es.

 

Sollte aber dein sonstiges Einkommen (Gehalt etc.) eher "niedrig" sein und deine Kapitalerträge eher "hoch" (insbesondere auch deutlich oberhalb des Freibetrages!), lohnt sich die Steuererklärung / Anlage KAP eventuell doch: Günstigerprüfung.

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Financ
Am 8.8.2019 um 18:54 von west263:

die Steuerbescheinigung bekommt man bei jedem inländischen Broker. Dieses trifft nicht nur auf die comdirect zu. 

Okay gut danke. 

Am 8.8.2019 um 19:13 von odensee:

So ist es.

 

Sollte aber dein sonstiges Einkommen (Gehalt etc.) eher "niedrig" sein und deine Kapitalerträge eher "hoch" (insbesondere auch deutlich oberhalb des Freibetrages!), lohnt sich die Steuererklärung / Anlage KAP eventuell doch: Günstigerprüfung.

Alles klar, vielen Dank dir. 

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