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Plop

Woher kommen die ausschüttungsgleichen Erträge

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Plop
· bearbeitet von Plop

Hallo,

ich habe in einem Depot folgende ETF, weil sie bei der Auswahl steuereinfach waren und alle ausschüttend sind:
DE0002635307, DE000A1C22M3, DE000A1JXC94


Ich habe 2018 einen Teil veräußert.
Ich werde allerdings nicht schlau aus den Steuerbescheinigungen der Bank für 2018 und 2017. Vor allem frage ich mich gerade, ob nicht einer der ETFs zwischenzeitlich doch irgendwie thesauriert hat.

2018 ist ein Betrag angegeben bei "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)"

 

2017 sind Beträge angegeben bei "Summe der angerechneten ausländischen Steuer Zeile 50 Anlage KAP" sowie "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 52 Anlage KAP".
Außerdem ist ein Haken bei "Ausländischer thesaurierender Investmentfond vorhanden", aber "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds Zeile 15 Anlage KAP" ist 0,00, ebenso wie "Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer Zeile 52 Anlage KAP".
Das Feld "Bei der Erstellung der Bescheinigung waren nicht alle Erträge in ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt" ist nicht angekreuzt.

 

Also habe ich noch mal im Bundesanzeiger nachgeguckt und festgestellt, dass bei DE000A1C22M3 anscheinend tatsächlich was mit Thesaurierung für 2017 steht und Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge mit 0,2341057 angegeben ist.

Kann das jemand noch mal überprüfen und mir jemand sagen, ob der wirklich thesauriert hat? Hätte ich für 2017 noch etwas anderen angeben müssen, als was auf der Steuerbescheinigung draufsteht, obwohl "ausschüttungsgleiche Erträge" 0,00 ist? Wie kommen die Beträge 2018 zusammen und darf ich einen davon bei der Kapitalertragshöhe abziehen?
Die Beträge zwar sind alle nicht sehr hoch, ich würde aber trotzdem gerne verstehen wie sie zustande kommen. Durch Lesen etlicher Artikel bin ich bisher aber noch nicht wirklich schlauer geworden, vor allem weil ich mir nicht mehr sicher bin, welche genaue Ausgangslage nun überhaupt vorliegt.

Vielen Dank.

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Holzmeier

Bitte auch die Namen der ETFs angeben, niemand kennt die ISINs auswendig. (Fuer die anderen Forisiti: Es sind iShares StoxxEurope 600, HSBC S&P 500 und EM).

Der erste hat ein deutsches Domizil, die anderen beiden sind in der Tat auslaendische Fonds mit Teilthesaurierungen. Infos und Begriffserklaerungen dazu kannst du z.B. hier ("Trackingdifferenzen bis 2017") finden.

 

 

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Mangalica
vor 53 Minuten von Plop:

Die Beträge zwar sind alle nicht sehr hoch, ich würde aber trotzdem gerne verstehen wie sie zustande kommen. Durch Lesen etlicher Artikel bin ich bisher aber noch nicht wirklich schlauer geworden, vor allem weil ich mir nicht mehr sicher bin, welche genaue Ausgangslage nun überhaupt vorliegt.

Diesen Thread ab hier lesen. Kurz zusammengefasst: Durch die Steuerreform zum Jahreswechsel 2017/2018 unterlagen Ende 2017 auch viele eigentlich steuereinfache ETFs einer Zwangsthesaurierung, die man bei ausländischen ETFs in der Steuererklärung für 2017 hätte angeben müssen (Anleitung dafür).

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Plop
· bearbeitet von Plop

Ich habe nochmal in den Bankunterlagen gekramt und für 2017 tatsächlich eine Thesaurierungsmitteilung zum 31.12.2017 gefunden:

DE000A1C22M3    HSBC S&P 500)  USD 0,0388942

DE000A1JXC94    HSBC MSCI Emerging Markets  USD 0,2341057

Darauf ist auch der in Bruttobetrag in EUR und die anrechenbare Quellensteuer vermerkt.

 

Hätte die Bank das nicht als ausschüttungsgleichen Betrag in der Jahressteuererklärung angeben sollen?

Oder zumindest ankreuzen, dass noch nicht alle Erträge bekannt waren (weil die besagte Thesaurierungsmitteilung erst nach der Jahressteuererklärung gekommen ist), und ich mich um deren Versteuerung selber kümmern muss?

 

Oder wurde das irgendwie schon mit den Ausschüttungen verrechnet?

In deiner verlinkten Anleitung heisst es:

Zitat

Im Abschnitt Thesaurierung kontrolliert man zunächst, ob der Betrag der ausgeschütteten Beträge groß genug wäre, um die Steuern für die ausgeschütteten Beträge UND die ausschüttungsgleichen Erträge zu begleichen. Dafür addiert man beide Werte und multipliziert sie anschließend mit 26,375 % (für Nicht-Kirchenmitglieder). Die Prozentzahl ergibt sich aus 25 % Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % von der Steuersumme für den Soli (Kirchenmitglieder müssen natürlich noch draufschlagen; siehe hier). Der errechneten Wert muss kleiner als die ausgeschütteten Beträge sein. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass alles bereits korrekt von der Depotbank versteuert wurde, da die Depotbank die gesamte anfallende Steuer einfach aus dem Ausschüttungsbetrag begleichen kann. Die folgenden Schritte kann man sich dann sparen.

Aber warum steht bei meinen ETFs im Bundesanzeiger Betrag der ausgeschütteten Erträge = 0,00 wenn es in dem Jahr Ausschüttungen gab?

 

 

Auch verstehe ich nicht, wie man auf die Zahlen kommt, die bei "Summe der angerechneten ausländischen Steuer" und "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" stehen... bezieht sich das auf die ausländische Quellensteuer bei den Ausschüttungen oder der Thesaurierung oder beides?

 

 

Und noch etwas: Nehmen wir an, ich verkaufe 100% der betroffenen ETFs, die 2017 thesauriert haben auf einmal. Müsste dann nicht in der aktuellen Jahressteuerbescheinigung bei "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds..." gleich der bisher akkumulierten ausschüttungsgleichen Beträge sein (= Summe der Beträge der Thesaurierungsmitteilung 2017)? Und wenn ich 25% verkaufen würde, 25% des Betrags usw.?

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kleinerfisch
Am 7/28/2019 um 14:25 von Plop:

Hätte die Bank das nicht als ausschüttungsgleichen Betrag in der Jahressteuererklärung angeben sollen?

Oder zumindest ankreuzen, dass noch nicht alle Erträge bekannt waren (weil die besagte Thesaurierungsmitteilung erst nach der Jahressteuererklärung gekommen ist), und ich mich um deren Versteuerung selber kümmern muss?

Ja, aber das hat bei mehreren Banken nie wirklich geklappt. Insbesondere gilt das für 2017 und Fonds wie Deine, die sonst nicht thesauriert hatten.

 

Am 7/28/2019 um 14:25 von Plop:

Oder wurde das irgendwie schon mit den Ausschüttungen verrechnet?

Nein

 

Am 7/28/2019 um 14:25 von Plop:

Aber warum steht bei meinen ETFs im Bundesanzeiger Betrag der ausgeschütteten Erträge = 0,00 wenn es in dem Jahr Ausschüttungen gab?

Weil es da für jede Ausschüttung oder Thesaurierung einen eigenen Eintrag gibt. Du hast Dir nur den jeweils oberen angeschaut.

 

Am 7/28/2019 um 14:25 von Plop:

Auch verstehe ich nicht, wie man auf die Zahlen kommt, die bei "Summe der angerechneten ausländischen Steuer" und "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" stehen... bezieht sich das auf die ausländische Quellensteuer bei den Ausschüttungen oder der Thesaurierung oder beides?

Vermutlich nur Ausschüttung, da die Thesaurierungen ja auch sonst nicht in der JStB enthalten sind. Das könntest Du aber nachrechnen (mit den Einträgen im Bundesanzeiger)

 

Am 7/28/2019 um 14:25 von Plop:

nd noch etwas: Nehmen wir an, ich verkaufe 100% der betroffenen ETFs, die 2017 thesauriert haben auf einmal. Müsste dann nicht in der aktuellen Jahressteuerbescheinigung bei "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds..." gleich der bisher akkumulierten ausschüttungsgleichen Beträge sein (= Summe der Beträge der Thesaurierungsmitteilung 2017)?

Ja

Am 7/28/2019 um 14:25 von Plop:

Und wenn ich 25% verkaufen würde, 25% des Betrags usw.?

Nur, wenn Du die Anteile zum gleichen Zeitpunkt gekauft hast. Sonst kann zu jeder Tranche ein anderer Betrag gebucht sein, der beim Verkauf in diese Position läuft.

 

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