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TommyB

Steuererklärung 2018 - Höhe der Kapitalerträge nach der Steuerreform für ETF

Empfohlene Beiträge

TommyB
· bearbeitet von TommyB

Liebes Forum,
 
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2018. Letztes Jahr hatte ich mit den ausschüttungsgleichen Erträge einiges an Aufwand. Diesbezüglich hatte ich auch im Forum um Rat gefragt und wertvolle Informationen bekommen, mit denen ich letztendlich in der Lage war, die ausschüttungsgleichen Erträge richtig anzugeben. Danke nochmal dafür! :-)

 

Mit der Steuerreform soll ab diesem Jahr einiges einfach sein. Daher wollte ich Euch um Eure Hilfe bitten.
 
In meinem Depot liegen folgende Fonds
 
Ishsiii-c.eo GOV. B.Eodis, IE00B4WXJJ64, ausschüttend
iShares EM IE00B0M63177, ausschüttend
Ishs-MSCI World DL D,, IE00B0M62Q58, ausschüttend
X(IE)-MSCI World 1D, IE00BK1PV551, ausschüttend, 

Comshares MSCI EM, LU0635178014, ausschüttend 

ARERO, LU0360863863, thesaurierend

 

Alle sind Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil, sodass eine Teilfreistellung von 30 % gelten sollte. 

 

Mein Freistellungsauftrag habe ich auf 1.422 € vergeben.
 
Mein Broker Flatex bescheinigt mir in der Steuerbescheinigung nun Folgendes:
 
(...)
 werden für das Kalenderjahr 2018 folgende Angaben bescheinigt:
Höhe der Kapitalerträge
-Zeile 7 Anlage KAP-                                                           1.162,14 EUR
nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung
im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG
(ohne Erträge aus Lebensversicherungen
im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)


Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages     1.162,14 EUR
-Zeile 12 oder 13 Anlage KAP-

 

Reicht es aus, wenn ich diesen Wert jetzt in mein Wiso-Steuerprogramm eintrage? Ich bin etwas verwundert, weil ich 2018 nach meiner Rechnung Ausschüttungen im Wert von 1.583,79 € hatte, von denen ich nichts in dem einseitigen Papier finde.  

 

Flatex hatte diese Jahressteuerbescheinigung mit einem Anschreiben angekündigt, nachdem es im Jahr 2018 erstmal etwas komplizierter sei. Übersehe ich hier etwas und muss - wie im letzten Jahr - noch etwas recherchieren? Oder war es das?

 

Entschuldigt bitte die Anfänger-Frage und danke für Eure Antwort! :-)

 

Viele Grüße 

 

Thomas

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Taxadvisor

70% von EUR 1.583,79 = 1.108,65. Also wird wohl mind. ein fonds mit geringerer Teilfreistellung dabei sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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chirlu

Kommt doch annähernd hin (1584 abzüglich 30% Teilfreistellung macht 1109); der Rest wird auf den Anleihenfonds gehen, der hat garantiert keine 51% Aktienanteil.

 

Warum willst du überhaupt eine Anlage KAP abgeben?

 

vor 14 Minuten von TommyB:

Mein Freistellungsauftrag habe ich auf 1.422 € vergeben.

 

Ich hoffe, es ist nicht dein Freistellungsauftrag, sondern eurer

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TommyB
· bearbeitet von TommyB

Danke für die Antworten. Es ist natürlich unser Freistellungsauftrag, klar;)

 

Und stimmt: Der Anleihenfonds (Altbestand) wird keinen 51%igen Aktienanteil haben.

 

Die Anlage KAP habe ich ausgefüllt, weil ich im letzten Jahr auch gemacht habe und garnicht groß darüber nachgedacht habe.

 

Bei Finanztip steht:

 

"Die Anlage KAP sollten Sie unter Umständen abgeben, zum Beispiel, wenn Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben oder Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt (Günstigerprüfung). So holen Sie sich zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zurück."

 

Also kann ich 

 

1. mir überlegen, ob ich die Anlage abgebe und 

2. Wenn ich es abgebe: alles richtig ausgefüllt habe und nicht manuell rechnen muss?

 

 

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whister
vor 26 Minuten von TommyB:

Ishsiii-c.eo GOV. B.Eodis, IE00B4WXJJ64, ausschüttend

iShares EM IE00B0M63177, ausschüttend
Ishs-MSCI World DL D,, IE00B0M62Q58, ausschüttend
X(IE)-MSCI World 1D, IE00BK1PV551, ausschüttend, 

Comshares MSCI EM, LU0635178014, ausschüttend 

ARERO, LU0360863863, thesaurierend

 

Alle sind Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil, sodass eine Teilfreistellung von 30 % gelten sollte.

Mich würde es wundern wenn der Ishsiii-c.eo GOV. B.Eodis, IE00B4WXJJ64 eine Teilfreistellung von 30% hätte.

 

vor 26 Minuten von TommyB:

Mein Broker Flatex bescheinigt mir in der Steuererklärung nun Folgendes:

Seit wann bekommt man von Flatex eine Steuererklärung? :rolleyes:

 

vor 28 Minuten von TommyB:

Reicht es aus, wenn ich diesen Wert jetzt in mein Wiso-Steuerprogramm eintrage? Ich bin etwas verwundert, weil ich 2018 nach meiner Rechnung Ausschüttungen im Wert von 1.583,79 € hatte, von denen ich nichts in dem einseitigen Papier finde. 

Dieser Effekt entsteht durch die Teilfreistellung. Wieso möchtest du überhaupt die Anlage KAP abgeben?

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TommyB
vor 4 Minuten von whister:

Seit wann bekommt man von Flatex eine Steuererklärung? :rolleyes:

 

Danke, geändert. Sitze schon zu lange an der Steuererklärung. :blink:

 

Die Anlage KAP habe ich in den letzten Jahren auch abgegeben und habe ehrlich gesagt, nicht groß drüber nachgedacht habe.

 

Macht es bei diesen Zahlen überhaupt Sinn, die Anlage abzugeben oder kann ich das ohne Nachteile auch weglassen? 

 

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whister
vor 54 Minuten von TommyB:

Die Anlage KAP habe ich in den letzten Jahren auch abgegeben und habe ehrlich gesagt, nicht groß drüber nachgedacht habe.

 

Macht es bei diesen Zahlen überhaupt Sinn, die Anlage abzugeben oder kann ich das ohne Nachteile auch weglassen?

Wenn du keine unversteuerten oder nicht korrekt versteuerten Kapitalerträge hast & keine Günstigerprüfung gewünscht ist dann musst du auch kene Anlage KAP abgeben.

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FitBroker
· bearbeitet von FitBroker
vor 20 Stunden von whister:

Wenn du keine unversteuerten oder nicht korrekt versteuerten Kapitalerträge hast & keine Günstigerprüfung gewünscht ist dann musst du auch kene Anlage KAP abgeben.

Da mich das Thema auch betrifft, die Frage:

 

Ich habe 3 ETFs - Comstage MSCI World, iShares Stoxx 600, Comstage MSCI EM - alle (mittlerweile) ausschüttend.

2017 war ich mit meinen Erträgen noch unterhalb des Freibetrags, 2018 könnte es anders aussehen, habe es noch nicht geprüft (mache das bisher immer am Jahresende mit dem Steuerberater).

Da dieser mir allerdings mitteilte, sich in diese neue Materie gerade selbst erst einzuarbeiten, will ich mich selbst ebenfalls sichehreitshalber schlaumachen:

Sollte mir mein Broker in 2018 Erträge unterhalb meines Freistellungsbetrags von 801€ bescheinigen, muss ich dann bei der Steuererklärung überhaupt irgendwas bzgl. der Fonds angeben? Wie ich es aktuell verstehe: nein.

 

Hatte es vorher wie der Threadersteller gemacht, und bei ursprünglich thesaurierenden Fonds immer im Bundesanzeiger nach den ausschüttungsgleichen Erträgen gesucht und das eingereicht...

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Taxadvisor
vor 6 Minuten von FitBroker:

2017 war ich mit meinen Erträgen noch unterhalb des Freibetrags, 2018 könnte es anders aussehen, habe es noch nicht geprüft (mache das bisher immer am Jahresende mit dem Steuerberater).

Da dieser mir allerdings mitteilte, sich in diese neue Materie gerade selbst erst einzuarbeiten, will ich mich selbst ebenfalls sichehreitshalber schlaumachen:

 

Die Regelung wurde in 2016 beschlossen und hatte erhebliches Gestaltungspotential bzw. Risiken bei entpsrechenden Mandanten. Da ist der Kollege ja ziemlich spät dran...

 

Gruß

Taxadvisor

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chirlu
vor 9 Minuten von FitBroker:

Sollte mir mein Broker in 2018 Erträge unterhalb meines Freistellungsbetrags von 801€ bescheinigen, muss ich dann bei der Steuererklärung überhaupt irgendwas bzgl. der Fonds angeben? Wie ich es aktuell verstehe: nein.

 

Richtig, nein. Falls es über 801 Euro lag, dann auch nein.

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beamter97
vor 47 Minuten von Taxadvisor:

Die Regelung wurde in 2016 beschlossen und hatte erhebliches Gestaltungspotential bzw. Risiken bei entpsrechenden Mandanten. Da ist der Kollege ja ziemlich spät dran...

Solange er seine Tätigkeit nicht als Steuerberater, sondern als Steuerformularausfüller sieht, ist er noch rechtzeitig dran...

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FitBroker
· bearbeitet von FitBroker
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Richtig, nein. Falls es über 801 Euro lag, dann auch nein.

Falls über 801€: Keine Angabe in der Steuererklärung nötig, da ausschüttend und alles von der Bank - bei mir die ING - abgewickelt wird (wenn auch mit Sitz im Ausland)?

Lediglich bei ausländischen Thesaurieren wäre es anders, korrekt?

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chirlu
vor 3 Stunden von FitBroker:

Lediglich bei ausländischen Thesaurieren wäre es anders, korrekt?

 

Nein, auch nicht. Alles durch die Bank erledigt. Die einzige Ausnahme wäre, wenn du die Fondsanteile bei einer ausländischen Bank liegen hättest, die keine deutschen Steuern abführt (z.B. Degiro).

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moonraker
vor 19 Stunden von FitBroker:

[..] und alles von der Bank - bei mir die ING - abgewickelt wird (wenn auch mit Sitz im Ausland)?

Die ING, die in Deutschland "normalerwiese" verwendet wird, ist auch eine deutsche Bank - auch wenn die Mutter niederländisch ist.

 

https://www.ing.de/ueber-uns/unternehmen/einlagensicherung/

Zitat

Die ING-DiBa AG ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren.

 

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FitBroker
Am 26.7.2019 um 19:16 von chirlu:

 

Nein, auch nicht. Alles durch die Bank erledigt. Die einzige Ausnahme wäre, wenn du die Fondsanteile bei einer ausländischen Bank liegen hättest, die keine deutschen Steuern abführt (z.B. Degiro).

 

Am 27.7.2019 um 11:16 von moonraker:

Die ING, die in Deutschland "normalerwiese" verwendet wird, ist auch eine deutsche Bank - auch wenn die Mutter niederländisch ist.

 

https://www.ing.de/ueber-uns/unternehmen/einlagensicherung/

 

 

Super News, vielen Dank euch beiden!

Also keine Steuererklärung für '18, das spart auch wieder Geld : )

Auch die Info bzgl. der ING überrascht mich positiv!

 

Bedeutet, zusammenfassend: Erst ab dem Zeitpunkt, wo Ausschüttungserträge der Fonds + jährliche Dividendenzahlungen insgesamt über 801€ werden, muss man sich um die Steuererklärung wieder Gedanken machen?!

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chirlu
vor 18 Minuten von FitBroker:

Erst ab dem Zeitpunkt, wo Ausschüttungserträge der Fonds + jährliche Dividendenzahlungen insgesamt über 801€ werden, muss man sich um die Steuererklärung wieder Gedanken machen?!

 

Eigentlich auch nicht, solange nicht besondere Umstände vorliegen (z.B. Freistellungsauftrag falsch aufgeteilt und dadurch fälschliche Abzüge; fast keine sonstigen Einkünfte, etwa aus Arbeit).

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