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jkwhejgfh

Nachweis für höhere Teilfreistellung für ETF im Rahmen der Einkommensteuererklärung

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jkwhejgfh

Hallo,

 

eine Recherche hier im Forum und im restlichen Internet konnte meine Frage für die Einkommensteuererklärung 2018 leider nicht vollständig beantworten.

 

Ich besitze Anteile des ETF auf den S&P SmallCap 600 von iShares (ISIN IE00B2QWCY14). Dieser hatte im Jahr 2018 zwei Ausschüttungen. Im Januar 2018 wurde dabei eine Teilfreistellung von 15 % von meiner Depotbank berücksichtigt, im Juli 2018 (und dann auch bei allen späteren Ausschüttungen) war es eine Teilfreistellung von 30 %.

 

Auf der Webseite von iShares sowie im aktuellen Verkaufsprospekt für den ETF vom 27.03.2019 [1, S. 145] wird eine Mindestaktienquote von 51 % (und damit eine Teilfreistellung von 30 %) genannt. Ich vermute, dass die Anlagebedingungen - und damit die Teilfreistellung - zwischen Januar und Juli 2018 von iShares geändert wurden. Da es sich um einen replizierenden ETF handelt, gehe ich jedoch davon aus, dass im gesamten Jahr 2018 ein Aktienanteil von mindestens 51 % vorhanden war. Ich frage mich nun, ob ich im Zuge der Einkommensteuererklärung 2018 nachträglich eine höhere Teilfreistellung für die Januar-Ausschüttung erreichen kann.

 

Bei meiner bisherigen Recherche habe ich herausgefunden, dass dies wohl grundsätzlich möglich ist.

 

Zitat

Weist der Anleger nach, dass der Investmentfonds die Anlagegrenzen während des Geschäftsjahres tatsächlich durchgehend überschritten hat, so ist die Teilfreistellung auf Antrag des Anlegers in der Veranlagung anzuwenden. (Quelle: § 20 Abs. 4 InvStG)

 

Bei meiner weiteren Suche bin ich dann auf das Schreiben "Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)" [2] des Bundesfinanzministeriums vom 21.05.2019 gestoßen. Auf den Seiten 100-101 wird näher beschrieben, wie ein Anleger eine höhere bzw. überhaupt eine Teilfreistellung beantragen kann.

 

Zitat

Wenn der Anleger hinreichende Nachweise vorlegen kann, aus denen sich ergibt, dass der Investmentfonds während des gesamten Geschäftsjahres die Aktienfonds- oder Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote oder die Immobilienfonds- oder Auslands-Immobilienfondsquote erreicht hat, wird die jeweilige Teilfreistellung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens gewährt. (Quelle: [2], Seite 100, Randziffer 20.11)

Zitat

Als Nachweise kommen insbesondere Vermögensverzeichnisse und schriftliche Bestätigungen des Investmentfonds in Betracht. Nicht ausreichend sind die Angaben zum Kapitalbeteiligungs- oder Immobilienbestand in Halbjahres- oder Jahresberichten, da diese nur zwei Zeitpunkte in einem Jahr wiedergeben. Nur wenn die Halbjahres- oder Jahresberichte eine ausdrückliche Bestätigung des Investmentfonds enthalten, dass die Aktienfonds- oder Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote oder die Immobilienfonds- oder Auslands-Immobilienfondsquote fortlaufend eingehalten wurde, kann dies als Nachweis dienen. (Quelle: [2], Seite 100, Randziffer 20.12)

 

In den weiteren Randziffern 20.13 und 20.14 werden dann inhaltliche Anforderungen an diese Bestätigen aufgeführt (abhängig vom Datum der Bestätigung). Randziffer 20.15 klärt, das die Mindestaktienquote an maximal 20 Geschäftstagen unterschritten werden darf. Randziffer 20.16 behandelt den Fall, dass das Geschäftsjahr des Investmentfonds nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.

 

Trotz dieser ganzen Informationen ist mir aber nicht klar geworden, wie ich den Nachweis für eine höhere Teilfreistellung nun praktisch erbringen kann. Auf der Webseite des ETF bei iShares habe ich im Abschnitt "Dokumente" keine oben beschriebene Bestätigung gefunden. Im "Jahresbericht und geprüfter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2018" [3] habe ich auch keine passenden Informationen gefunden. Aufgrund des Umfangs von über 700 Seiten muss das aber auch nichts heißen.

 

Weiß jemand hier im Forum, wie so ein Nachweis praktisch erbracht werden kann?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

[1] https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/literature/prospectus/ishares-iii-plc-update-de-de-prospectus.pdf

[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2019-05-21-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-januar-2018-geltenden-fassung-InvStG-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[3] https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/literature/annual-report/ishares-iii-plc-de-emea-annual-report.pdf

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chirlu

Bei iShares nachfragen, ob sie dir so eine Bescheinigung ausstellen?

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moonraker

Du solltest auch prüfen, ob die Ausschüttung vielleicht schon korrigiert wurde.

Bei der ING habe ich im Juni 2018 die Korrektur der Januar-Ausschüttung für den iShares S&P600 bekommen. Dort wurden nun die 30% TFS berücksichtigt. Im Schreiben steht, dass die Korrektur aufgrund der Meldung der Fondsgesellschaft erfolgte.

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Andi1972

Hallo zusammen,

 

in welcher Zeile der Anlage KAP trägt man die in diesem Fall die zu viel gezahlte Steuer ein?

 

Gruß

Andi

 

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Taxadvisor

Die Angaben werden in den Zellen 7ff wie bei jeder normalen Steuerbescheinigung erfasst (also die Gesamtwerte). Für Zeile 7 erfolgt dann über die Korrekturspalte eine Korrektur in Höhe der unterlassenen Teilfreistellung.

 

Gruß

Taxadvisor

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jkwhejgfh

Hallo!

 

Am 23.7.2019 um 07:48 von moonraker:

Du solltest auch prüfen, ob die Ausschüttung vielleicht schon korrigiert wurde.

Bei der ING habe ich im Juni 2018 die Korrektur der Januar-Ausschüttung für den iShares S&P600 bekommen. Dort wurden nun die 30% TFS berücksichtigt. Im Schreiben steht, dass die Korrektur aufgrund der Meldung der Fondsgesellschaft erfolgte.

 

Bei meiner Depotbank gab es leider keine nachträgliche Korrektur. Auch in der Steuerbescheinigung für 2018 ist nur der Betrag mit 15 % Teilfreistellung enthalten.

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kleinerfisch

Hast Du inzwischen bei iShares nachgefragt?

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jkwhejgfh
Am 23.8.2019 um 15:12 von kleinerfisch:

Hast Du inzwischen bei iShares nachgefragt?

Ja, das habe ich.

 

Zuerst habe ich's per Telefon versucht. Da hat man mir einen Rückruf versprochen, der nie kam.

 

Im zweiten Anlauf habe ich es dann per E-Mail versucht. Nach etwa einer Woche bekam ich eine Antwort per E-Mail mit folgendem Inhalt: Beim offiziellen Datenlieferanten der Banken "WM-Datenservice" habe es wohl einen Fehler gegeben. Anfang 2018 wäre der ETF zunächst von Aktienfonds auf Mischfonds und dann später wieder zurück auf Aktienfonds gesetzt worden. Dies würde nun rückwirkend ab 01.01.2018 gelten.

 

Ich habe die Aussage so interpretiert, dass es zu einem Fehler in diesen Daten kam und dass richtigerweise der ETF seit Jahresanfang 2018 als Aktienfonds (also mit 30 % Teilfreistellung) klassifiziert ist. Dies würde sich ja mit den Aussagen einiger Forenmitglieder in diesem Thread decken, dass deren Depotbank eine nachträgliche Korrektur der Steuerberechnung auf die Ausschüttung im Januar 2018 durchgeführt habe. Leider hat das meine Depotbank nicht getan.

 

So eine "offizielle" Bescheinigung von iShares, dass der ETF das gesamte Jahr über mindestens 51 % Aktienquote hatte, bekam ich übrigens nicht. Dies wird - wie ich in meinem Ursprungs-Posting geschrieben habe - ja angeblich vom Finanzamt gewünscht. Ob iShares so etwas generell nicht anbietet oder nur in meinem Fall "keine Lust" hatte, weiß ich nicht.

 

Ich bin jetzt in meiner Steuererklärung wie folgt vorgegangen: In Zeile 7 der Anlage KAP habe ich in der rechten Spalte die meiner Meinung nach richtige Summe als Korrektur eingetragen (also reduziert um die Differenz zwischen 15 % und 30 % Teilfreistellung für die fragliche Ausschüttung). Außerdem habe ich einen Ausdruck der E-Mail von iShares beigelegt. Mal sehen, was das Finanzamt daraus macht.

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oktavian

@jkwhejgfhhat das FA es so akzeptiert, oder gab es Probleme?

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jkwhejgfh
Am 24.2.2021 um 10:57 von oktavian:

@jkwhejgfhhat das FA es so akzeptiert, oder gab es Probleme?

Ja, mein Finanzamt hat das so akzeptiert.

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kleinerfisch

Danke für die Rückmeldung

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