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sab786

Degiro Jahresübersicht Steuerjahr 2018 Anlage KAP

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sab786

Hallo zusammen,

ich bin auch hier neu, was Steuererklärung aus Aktien angeht. So stellt sich mir die Frage, wie ich diese beim Finanzamt in Anlage KAP angeben muss. Ich möchte auch einer Günstigen Prüfung durchführen lassen und bin etwas verwirrt, was jetzt an Beträgen in welche Zeile kommt. Meinen anonymisierten Jahresübersicht des Steuerjahr 2018 vom niederländischen Broker Degiro habe ich hier verlinkt.

Vielleicht mag ja jemand, der ggf. auch über einen ausländischen Broker handelt und sich in Steuersachen besser auskennt als ich, mir kurz Hilfestellung geben.

Danke schon mal in Voraus.

Jahresübersicht 2018_Degiro.pdf

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whister

Bevor du diese Daten für deine Steuererklärung verwendest solltest du dir bewusst machen, dass diese Zahlen nicht nach dem deutschem Steuerrecht ermittelt worden sind. Du solltest also alle Werte selbst ermtteln und dich nicht auf diese Übersicht verlassen. Da du dich offensichtlich damit nicht auskennst empfehle ich dir einen Steuerberater zu nehmen - das ist der Preis den man für die geringeren Gebühren bei DeGiro zahlt.

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joinventure12
vor 11 Stunden von whister:

 einen Steuerberater zu nehmen - das ist der Preis den man für die geringeren Gebühren bei DeGiro zahlt.

Bei meinen P2P mache ich das auch nicht. Sry aber diese Aussage ist absolut Nutzlos... dafür ist u.a. dieses Forum da

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Ramstein
vor 43 Minuten von joinventure12:

Sry aber diese Aussage ist absolut Nutzlos... dafür ist u.a. dieses Forum da

 

Wie ich es sehe, hat der TO nicht einmal die zu diesem Thema schon existierenden Beiträge hier im Forum gelesen. Lesen bildet. Dann braucht man auch nicht so unbedarft zu fragen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Die Anlage KAP braucht ein paar zusätzliche Angaben, die nicht auf der Übersicht von degiro angegeben sind. Kann sein, weil sie nicht vorliegen...

 

Also zunächst unterscheidet die Anlage KAP (ohne InvF) zwischen Erträgen, die bereits der dt. Abgeltungssteuer unterlegen haben, und solchen, die dieser nicht unterlegen haben.

 

Konkret:

Dividenden und Zinsen von dt. Aktien/Schuldnern werden bei Auszahlung auf ein ausl. Depot mit dt. QSt belegt. Diese dt. QSt ist = Abgeltungssteuer für einen Anleger, der in Deutschland steuerpflichtig ist, und gehört in den Bereich der KAP (Erträge §20 Absatz 1) , die dem dt. Steuerabzug unterlegen haben). Die QSt wird u.U. in einem Betrag ausgewiesen, dann sind 25% = KapErtSt und 1,375 = Soli in Summe somit 26,375% QSt (Ich hoffe, ich habs jetzt korrekt im Gedächtnis.)

 

Dividenden von nicht-deutschen Aktien, Zinsen von nicht-deutschen Schuldner unterliegen - je nach Herkunft - einer ausländischen QSt. In einem ausl. Depot wurde aber keine dt. Abgeltungssteuer einbehalten ... -> Anlage KAP: Erträge, die nicht dem dt. Steuerabzug unterlegen haben

 

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden in einem ausl. Depot ebenfalls nicht mit Abgeltungssteuer unterlegt

-> Anlage KAP: "Kapitalerträge, die nicht dem dt. Steuerabzug unterlegen haben". Die unterscheidet dann noch zwischen dt. Wertpapieren und nicht-dt. Wertpapieren (ISIN-Ländercode).

 

Das heißt man hat zwei wesentliche Ertragsgruppen bei Depotführung im Ausland:

1) dt. Dividenden/Zinsen (Anlage KAP Zeile 7)

2) nicht-dt. Dividenden/Zinsen/Veräußerungsgewinne/Verluste (Anlage KAP Zeile 14/15)

und da dann die ganzen "davon"-Zahlen (Gewinne/Verluste aus Aktienveräußerungen etc.), sofern man die nicht schon in absondern muss.

Das heißt, man baut verschiedene Teilsummen auf:

 

a) dt. Dividenden, dt. Zinsen

b) ausl. Dividenden, ausl. Zinsen

c) Gewinne aus Veräußerung dt. Aktien

d) Verluste aus Veräußerung dt. Aktien

e) Gewinne aus Veräußerung nicht-dt. Aktien

f) Verluste aus Veräußerung nicht-dt. Aktien

g) h) i) j) wie c) bis f) für Wertpapiere, die keine Aktien sind.

 

und liest, was in der Anlage KAP in den einzelnen Zeilen 7 bis 19 verlangt wird.

 

In KAP Zeile 48/49 kann dann nur die QSt und der Soli aus den Erträgen von Zeile 7 landen.

In KAP Zeile 50 steht bei einem Depot im Ausland immer 0,-, da die Bank für Dich keine KiSt einbehält und auch die dt. QSt keine KiSt umfasst.

In KAP Zeile 51 steht logischer Weise dann 0,- (eine ausl. Bank kann nichts auf dt. Steuer anrechnen)

In KAP Zeile 52 steht, was man selbst ausrechnen muss ... welche ausl. QSt auf Dividenden/Zinsen sind in Deutschland anrechnungsfähig. (Dazu die Liste des BZSt

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

lesen).

Die Zeilen zu "Erträgen, die der tariflichen ESt unterliegen", haben gewöhnlich nichts mit Wertpapier-Depots zu tun. Da landet man z.B. bei Zinsen aus Krediten an nahestehenden Personen usw. (ein anderes Problemfeld).

Bei KAP Zeile 13 (Sparerpauschbetrag) kommt es darauf an, ob z.B. durch ein dt. Konto da schon Beträge in Anspruch genommen wurden (z.B. Lohnkonto Sparkasse etc.), sonst steht da auch eine 0,-. Das heißt, das FA rechnet den kompletten Sparerpauschbetrag von 801,-/1602,- an, sofern er nicht woanders verbraucht wurde. 

PS: Die Felder "korrigierte Beträge" der Zeilen 7 - 11 machen nur Sinn, wenn man ein Depot in Deutschland hat, die Bank dort Abgeltungssteuer einbehalten hat und DU damit nicht einverstanden bis und dies ändern möchtest.

 

PPS: "Zeile" ist die Nummer im Formular ganz links. Die Nummern im Formular sind "Feldnummern".

 

PPPS: Minuszeichen kann es nur in Zeile 7, Zeile 12/13 geben, wenn man in den Summen "Verluste" hat, die in den Folgezeilen dann aufgebröselt werden. Wenn in der Folgezeile von Verlusten die Rede ist, schreibt man sie dort ohne Vorzeichen als "Verlust" ein.

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whister
vor 2 Stunden von joinventure12:

Sry aber diese Aussage ist absolut Nutzlos... dafür ist u.a. dieses Forum da

Da hast du recht - jedoch halte ich es nicht für sinnvoll Jemanden zu sagen welches Feld dieser Übersicht wo in der Steuererklärung einzutragen ist wenn bereits die Zahlen in der Übersicht nicht korrekt nach dem deutschen Steuerrecht ermittelt worden sind und der TO damit letztendlich Steuerhinterziehung begehen könnte.

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MeinNameIstHase
vor 6 Minuten von whister:

Da hast du recht - jedoch halte ich es nicht für sinnvoll Jemanden zu sagen welches Feld dieser Übersicht wo in der Steuererklärung einzutragen ist wenn bereits die Zahlen in der Übersicht nicht korrekt nach dem deutschen Steuerrecht ermittelt worden sind und der TO damit letztendlich Steuerhinterziehung begehen könnte.

Ja, das ist das eigentliche Problem. Ich weiß nicht, inwieweit die Veräußerungsgewinne in der degiro-Übersicht inkl. Transaktionskosten (aus Kauf/Verkauf) sind...
Man kommt wohl nicht umhin, sich jede Transaktion noch mal selbst anzuschauen. Spesen aus Kauf und Verkauf darf man bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns abziehen.

ABER ...

Bei Dividendenerträgen darf man keine Transaktionskosten abziehen. Z.B. Spesen bei der Dividendenbuchung; die gelten mit dem Sparerpauschbetrag als abgegolten.

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CorMaguire
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Ja, das ist das eigentliche Problem. Ich weiß nicht, inwieweit die Veräußerungsgewinne in der degiro-Übersicht inkl. Transaktionskosten (aus Kauf/Verkauf) sind......

Das schreibt degiro im Begleittext: "Bitte beachten Sie, dass Transaktionsgebühren in diesen Berechnungen nicht enthalten sind. Sofern Transaktionskosten eine steuerliche Berücksichtigung finden können, finden Sie diese in der Position „Gebühren“ weiter unten auf der gleichen Seite."

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eugenkss
Am 8.7.2019 um 22:41 von whister:

Bevor du diese Daten für deine Steuererklärung verwendest solltest du dir bewusst machen, dass diese Zahlen nicht nach dem deutschem Steuerrecht ermittelt worden sind. Du solltest also alle Werte selbst ermtteln und dich nicht auf diese Übersicht verlassen. Da du dich offensichtlich damit nicht auskennst empfehle ich dir einen Steuerberater zu nehmen - das ist der Preis den man für die geringeren Gebühren bei DeGiro zahlt.

Besser kann man es nicht ausdrücken, vor allem der zweite Satz :thumbsup:

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Roti
· bearbeitet von Roti
Doppelposting

 

vor 19 Stunden von eugenkss:

Besser kann man es nicht ausdrücken, vor allem der zweite Satz :thumbsup:

 

oder was man an Gebühren spart kann man beim Steuerberater wieder drauf legen damit dies nach deutschen Steuerrecht ermittelt wird :huh:

 

 

Keine Werbung für einen bestimmten youtube-Kanal bzw. einen bestimmten Steuerberater, hier mal ein paar Tipps zu ausländischen Broker:

 

Ausländischer Broker in der Steuererklärung - so geh es!

 

Disclaimer: Der Autor/Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

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viki1984

Eine Frage zu Anlage KAP-Inv:

Müssen ALLE getätigten Käufe und Verkäufe innerhalb eines Jahres bei einer Bank im Ausland (die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) in der Anlage KAP-Inv eingetragen werden, oder nur die, die über den Jahreswechsel gehalten werden.

Meine Fragestellung betrifft folgende Situation:

Konto bei Lynx (Ausland)

Kauf ETF am 05.06.2018

Verkauf ETF am 06.06.2018 (also immer einen Tag oder sehr kurze Zeit später).

Am Jahresanfang und Jahresende gab es KEINE Bestände/Positionen.

D.h. müsste dann wirklich jedes Geschäft in der Anlage KAP-Inv aufgezeichnet werden?

 

Danke im voraus.

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Taxadvisor

Ist die Frage ernst gemeint?

 

Was muss versteuert werden? Der Gewinn aus Verkauf/Kauf. Wie soll der Gewinn ermittelt und versteuert werden, wenn die Transaktion nicht erklärt wird?

 

Bei Inlandsdepots entfällt KAP-Inv, man kann natürlich versuchen eine Sammelanlage zu erfassen.

 

Gruß

Taxadvisor

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viki1984
vor 10 Minuten von Taxadvisor:

Bei Inlandsdepots entfällt KAP-Inv, man kann natürlich versuchen eine Sammelanlage zu erfassen.

 

Darauf wollte ich hinaus...da keine Periodenabgrenzung vorliegt, keine Ausschüttungen/Dividenden etc. => mehrmals reiner Kauf/Verkauf

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Cai Shen
vor 6 Minuten von viki1984:

D.h. müsste dann wirklich jedes Geschäft in der Anlage KAP-Inv aufgezeichnet werden?

 

Das Finanzamt verlangt keine Übersicht über jeden einzelnen Vorgang, eine Jahresübersicht getrennt nach Gewinnen und Verlusten je Wertpapiergattung sollte man schon mit einreichen. 

Erstellen muss man die Übersicht sowieso oder hast du deinen Jahresgewinn einfachen im Kopf? 

 

Kontoverwaltung - > Berichte - > Kontoauszüge 

und hier eine Übersicht 1.1. - 31.12. erstellen die zumindest die realisierten Gewinne enthält. 

 

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