Savini Mai 30, 2006 Ich habe heute meine Jahresbescheinigung der DIBA erhalten. Bei den "Privaten Veräußerungsgeschäften" (bei mir letztes Jahr ausschließlich Aktien) gibt es eine Spalte "dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend ja/nein". Da ich letztes Jahr alle Aktien INNERHALB der Spekufrist verkauft habe, müßten hier doch alle Verkäufe gelistet sein und und auch alle dem HEV unterliegen. Doch seltsamerweise unterliegen von 45 Positionen 43 dem HEV, 2 jedoch nicht. Bei den beiden handelt es sich um ganz normale Aktien, einer davon ist der US-Solarwert Barnabus, der hier sicherlich bekannt ist. Wieso unterliegt er nicht dem HEV? Es war ein Zock, ich hatte die Aktie nur von einem auf den anderen Tag gehalten. Doch gibt es meines Wissens keine Einschränkung für die Mindesthaltedauer einer Aktie, oder doch? Ich hab eben bei der DIBA angerufen, doch der Kundenbetreuer wußte auch keine Antwort und gibt das Problem mal weiter. Weiß vielleicht einer von euch was es mit der Sache auf sich hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Mai 30, 2006 Ui, der Kundenberater wusste keine Antwort? Das ist aber mal was ganz neues bei der DiBa! Naja Hauptsache gute Konditionen! Wann war die Transaktion, weil bei Barnabus das HEV erst seit 07.03.2005 anzuwenden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Savini Mai 30, 2006 Die Transaktion war im September. Doch wieso meinst Du, dass bei Barnabus das HEV erst seit 7.03. anzuwenden ist? Ich dachte, dass das HEV deutsches Steuerrecht ist - Einkünfte aus Aktienverkäufen unterliegen halt nur zu 50% der Einkommenssteuer. Und dies hat doch nichts mit der speziellen Aktie zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Savini Juni 7, 2006 Boah, ich glaub es nicht. Hab eben nochmal beim Wertpapier-Service-Team der Diba angerufen, weil ich immer noch keine Antwort bekommen habe. Ich schildere meine Frage also erneut und plötzlich will mir der "Experte" klarmachen, dass nur Dividenden unter das Halbeinkünfteverfahren fallen und Gewinne durch Verkauf von Aktien eben nicht. Das sei ja eine ganz andere Steuer, meinte er. Was ein Quatsch! Es handelt sich letztendlich immer um die Einkommenssteuer. Frage ist nur, ob der gesamte Gewinn oder die Hälfte zum gesamten zu versteuernden Einkommen gezählt wird. Also hab ich ihm folgende Passage aus den Seiten des Bundes der Steuerzahler vorgelesen: "Bei Kapitalanlagen (zum Beispiel: Aktien, Terminanlagen, Fonds, Devisengeschäfte) wird bei einer Veräußerung innerhalb von 12 Monaten eine Besteuerung ausgelöst. Kauft zum Beispiel ein Kapitalanleger am 5.5.2002 Aktien, so kann er diese erst am 6.5.2003 wieder steuerfrei veräußern. Die in einem Veranlagungsjahr erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind erst bei Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro steuerpflichtig. Zu beachten ist, dass ab 2002 bei Aktienanlagen nur noch 50 Prozent der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden, da dann das Halbeinkunftsverfahren greift. Da die Freigrenze unverändert 512 Euro beträgt, bleiben damit ab 2002 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu 1.023,99 Euro steuerfrei. Wird der Grenzwert erreicht und ein Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von insgesamt 1.024 Euro erzielt, so muss die Hälfte dieses Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. " Daraufhin gab er mir dann Recht und meinte, er würde nochmal mit Nachdruck dafür sorgen, dass meine eigentliche Frage - wieso zwei meiner Aktienverkäufe gemäß Jahresbescheinigung NICHT unters HEV fallen - bearbeitet wird. INKOMPETENZ PUR! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juni 7, 2006 Wie schon gesagt hauptsache gute Konditione. Woher die kommen erscheint nun klar. Ich muss gestehen, ich hab auch keine Einleuchtende Antwort gefunden. Meiner Meinung nach ist es wohl ein Abrechnungsfehler... Kennst du die neue Sparkassenwerbung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
delubac Juni 7, 2006 Naja, die Sparkassenwerbung ist ja witzig, aber mehr auch nicht. Direktbanken könnten als "Gegenwerbung" statt dessen eine machen, wo in einer Bankenhalle ständig neuer Marmor verlegt wir und dafür halt die Gebühren hochgehen. Oder glaubst Du ernsthaft die ca. fünfachen Gebühren bei so mancher Bank würden 1:1 in die Ausbildung der "Fachberater" fließen. Wende dich lieber mal ans Finanzamt. Zum einen hat man da meist Ahnung, denn die haben das studiert. Zum zweiten hat man da meist Zeit und Lust dir zu helfen, weils eben nicht nur ums Geld geht, und zum dritten ist deren Meinung vorerst die Wichtigste, und nicht das was auf dem Zettel der Diba steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leif Juni 7, 2006 Wenn du eine Antwort hast, gib mal bitte bescheid. Das würde mich auch interessieren. Hast du es schon einmal beim Finanzamt probiert? Nicht das dort unbedingt kompetentere Menschen sitzen würden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kitano Juni 7, 2006 Wenn du eine Antwort hast, gib mal bitte bescheid. Das würde mich auch interessieren. Hast du es schon einmal beim Finanzamt probiert? Nicht das dort unbedingt kompetentere Menschen sitzen würden... Jedoch entscheiden die letztendlich über deine Steuerzahllast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juni 7, 2006 Hast du schonmal ne Produktkalkulation gemacht? Was denkst du was eine Bank im WP Geschäft für eine Marge hat. Bedenke mal, dass eine WP-Erstberatung, sofern sie richtig gemacht wird sicher eine Stunde dauert, in der der Berater bezahlt werden muss... Sicher sind DIBA Gebühren sehr niedrig, aber das sind sie weil 0 Beratungsaufwand mit eingerechnen. Wenn man dann doch mal eine Beratung braucht sieht man ja was dabei rauskommt. Es ist immer eine Frage was man von einer Bank erwartet. Wenn man keine Beratung braucht ist man sicher bei einer Direktbank richtig. Allerdings sollte man nicht die Konditionen von Direktbanken mit filialbanken vergleichen, denn sie sind nicht vergleichbar. Das wär als würde man frisches Obst auf dem Wochenmarkt mit Dosenobst im Supermarkt vergleichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb Juni 7, 2006 Das wär als würde man frisches Obst auf dem Wochenmarkt mit Dosenobst im Supermarkt vergleichen. das dosenobst ist unter der sonne im heimatland gereift, das frische obst im bananendampfer du hast recht, beratung kostet. gute beratung darf sogar kosten, denn sie ist ihr geld wirklich wert. nur handelt es sich bei vielen "beratungen" mehr oder weniger um verkaufsgespräche, bei denen der berater versucht, sein produkt anzupreisen. deswegen wäre es imo sinnvoller, die beratung extra zu bezahlen und nicht durch teurere orderpreise versuchen sie durch die hintertür noch "mitzukaufen". ob eine sparkasse der richtige ort ist um bestmögliche beratung zur geldanlage zu bekommen, soll jeder selber entscheiden. aber wahrscheinlich ist es so wie immer: wenn ich es bequemer haben will, ist es halt teurer... gruß horeb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag