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SimonD

Norwegische Quellensteuer komplett rückerstattbar?

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reckoner

Hallo,

 

  Zitat

muss ich dann alle meine Zinseinkünfte erklären, oder reicht da einen Teil anzugeben.

Du musst mindestens soviel erklären das es zum Verrechnen ausreicht. Und einzelne Banken immer komplett.

Und im Zweifel lieber alles, schaden kann das nicht.

 

  Zitat

Schweden ist bei maxblue absolut problemlos.

Richtig, Schweden ist einfach(er).

Es mag aber Banken geben die auch Norwegen machen, daher konnte ich es nicht hundertprozentig sagen.

 

Stefan

 

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Danke euch. Ja, alles zu erklären hat mich bisher davon abgehalten, aber eigentlich würde es ja nicht schaden.....

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Sapine
  Am 21.6.2024 um 17:18 von Sapine:

Ich lass mir 10 % der QS von Norwegen erstatten (über meine Bank). Die restlichen 15 % werden auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet. Der Solizuschlag auf diese 15 % entfällt. Eine Erstattung durch das deutsche  Finanzamt kenne ich nicht. Das muss natürlich nicht heißen, dass es das nicht gibt. Insgesamt zahle ich 15 % (ohne Soli) an Norwegen und 10 % mit Soli an das deutsche Finanzamt.

So jetzt habe ich die Steuerunterlagen noch mal gewälzt und meine Beschreibung stimmt fast bis einschließlich 2022. Tatsächlich hat die Bank bis dahin die Quellensteuer angerechnet und in der Steuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen. Ab 2023 rechnet maxblue nun keine norwegische Quellensteuer mehr an. Grund genug für mich, gleich heute die Erstattung anzuschieben, weil jetzt wesentlich mehr Steuern zurückgeholt werden können. Ab 2023 geht es also um deutlich höhere Erstattungsbeträge. 

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Dandy

Seltsames Verhalten von Maxblue. Meinem Verständnis nach ist das keine freie Entscheidung der Bank gewesen sondern Vorgabe des Finanzamts, die norwegische Quellensteuer nicht gleich mit der Kapitalertragsteuer verrechnen zu dürfen. Consors macht das schon immer so und das entspricht wohl auch den Vorgaben.

 

Eine Vorabbefreiung für Norwegen oder was in der Art hast du bei Maxblue nicht beantragt, oder?

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Sapine
  Am 1.7.2024 um 12:58 von Dandy:

Seltsames Verhalten von Maxblue. Meinem Verständnis nach ist das keine freie Entscheidung der Bank gewesen sondern Vorgabe des Finanzamts, die norwegische Quellensteuer nicht gleich mit der Kapitalertragsteuer verrechnen zu dürfen. Consors macht das schon immer so und das entspricht wohl auch den Vorgaben.

Nachvollziehen kann ich die Vorgehensweise auch nicht. 

  vor 5 Stunden von Dandy:

Eine Vorabbefreiung für Norwegen oder was in der Art hast du bei Maxblue nicht beantragt, oder?

Nein, ich habe auch nicht nachgefragt, ob es möglich ist, da mir die geänderte Situation erst jetzt bewusst wurde. Meine letzte Erstattung war 2023 für die Zeit einschließlich 2022. 

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Ich bin ja leider nach der Erstattung mit meinen norwegischen Aktien zur dkb gewechselt. Vor der Erstattung wurden mir glaub über 50% abgezogen bzw nichts angerechnet. Bei der Erstattung, beauftragt man aber die Bank die Quellensteuer zurückzuerstatten(und ich glaub auch für die Zulunft?). Evtl gehört da eine Anrechnung  der Quellensteuer dazu. Bzw hat dazugehört. Aber alles meine Vermutung.....

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alkali

Ich wollte mich jetzt auch mal mit dem Thema Rückerstattung für meine MPC Dividenden befassen. Empfohlen wird ja die 15/10 Methode und nicht die komplette Rückerstattung. Was ich irgendwie noch nicht so wirklich verstehe: Bei meiner Depotbank (Finanzen Zero) wurden grundsätzlich immer 25% QSt abgezogen. Die 10% Erstattung über NO sind mir relativ klar. 
Kann ich aber die 15% für 2020-2022 überhaupt noch zurückbekommen, da ich die Steuererklärungen schon wieder habe oder ginge das nur noch für 2023?

 

ansonsten wäre ja die 25% Variante besser obwohl ich dann einen höheren Soli bezahle?

 

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Dandy

Probier es mit der Begründung, dass man zur Rückerstattung einen Nachweis für die ausbezahlten 10% der Quellensteuer durch die norwegische Finanzbehörde für die Anrechnung der restlichen 15% Kapitalertragsteur über die Steuererklärung. Da dies für mehrere Jahe in die Vergangenheit möglich ist, kann auch erst danach die Erklärung in der deutsche Steuererklärung erfolgen. Vermutlich Ermessenssache des Bearbeiters.

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MartinB
· bearbeitet von MartinB
  Am 4.7.2024 um 13:22 von alkali:

Ich wollte mich jetzt auch mal mit dem Thema Rückerstattung für meine MPC Dividenden befassen. Empfohlen wird ja die 15/10 Methode und nicht die komplette Rückerstattung. Was ich irgendwie noch nicht so wirklich verstehe: Bei meiner Depotbank (Finanzen Zero) wurden grundsätzlich immer 25% QSt abgezogen. Die 10% Erstattung über NO sind mir relativ klar. 
Kann ich aber die 15% für 2020-2022 überhaupt noch zurückbekommen, da ich die Steuererklärungen schon wieder habe oder ginge das nur noch für 2023?

 

ansonsten wäre ja die 25% Variante besser obwohl ich dann einen höheren Soli bezahle?

 

Es gibt für Einzelpersonen in Norwegen nicht die Möglichkeit, sich die kompletten 25% erstatten zu lassen. Es ist nur die Erstattung von 10% möglich, vgl. direkt bei der norwegen Steuerbehörde: https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/shares-and-securities/about-shares-and-securities/reduced-withholding-tax-on-dividends/

 

Da die Monatsfrist (Widerspruch) für die alten Steuererklärungen in Deutschland bereits abgelaufen und die Bescheide somit formal rechtskräftig sind (so jedenfalls meine Vermutung), wird das schwer, noch etwas zu ändern. Ich empfehle dazu am besten den StB seines Vertrauens anzufragen, welche praktischen Möglichkeiten es dann hier noch gibt. 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

  Zitat

Da die Monatsfrist (Widerspruch) für die alten Steuererklärungen in Deutschland bereits abgelaufen

Das dürfte in diesem Fall unbedeutend sein, weil es eine neue Tatsache ist (siehe §173 AO).

 

Erst wenn der norwegische Fiskus die 10% erstattet hat (und damit das Verfahren geklärt ist) können die Quellensteuern in Deutschland angerechnet werden. Bis dahin hätte man ja theoretisch noch die Möglichkeit, die 25% zu wählen (das es praktisch keine 25% sind wurde ja schon gesagt - ich nenne es aber trotzdem mal so).

Und damit scheidet auch das "grobe Verschulden" aus, man hat nämlich gar keine andere Wahl.

Der Staat muss sich schon entscheiden: Entweder sofort anrechnen lassen, oder später auch bei bestandskräftigen Bescheiden (innerdeutsch ist das auch oft so, ich bekomme beispielsweise immer mal wieder geänderte Bescheide für lange zurückliegende Jahre).

 

Einzig nicht ganz klar ist mir, in welches Jahr es dann gehört. Ich tendiere zwar stark zu den einzelnen Jahren der Dividendenzahlungen, denn da wurde ja auch die Quellensteuer abgeführt.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass gerade in kleinen Fällen niemand etwas dagegen hat, wenn es in einer Summe ins aktuelle Jahr genommen wird (=in das Jahr der Zahlung aus Norwegen, oder das Jahr des Antrages). Ich argumentiere da mit der Wirtschaftlichkeit, und mehrere alte Steuererklärungen wieder aufzumachen ist da bestimmt schlechter (das läuft nicht automatisch, sondern kostet wirklich Personal).

Noch deutlicher übrigens bei Fällen mit reiner Abgeltungsteuer (also keine Günstigerprüfung, und immer deutlich über dem Sparerpauschbetrag), da ist unterm Strich das Jahr völlig egal.

 

Stefan

 

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MartinB
· bearbeitet von MartinB
  Am 4.7.2024 um 14:28 von reckoner:

Hallo,

 

Das dürfte in diesem Fall unbedeutend sein, weil es eine neue Tatsache ist (siehe §173 AO).

 

Ich glaube nicht, dass hier § 173 AO greift. Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO setzt voraus, dass die Tatsachen bei Erlass des zu ändernden Bescheids bereits vorhanden waren und vom Finanzamt hätten berücksichtigt werden können. Das ist hier ja nicht der Fall, denn zum Zeitpunkt des Steuerbescheides gab es diese Umstände ja noch nicht. ME. ist das vielmehr ein nach dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung entstandene Tatsache, also ein rückwirkendes Ereignis. Dann wäre § 175 Abs.1 Nr.2 AO einschlägig.

Festsetzungsfrist nach § 174 Abs.1 S.2 AO -> § 171 Abs.1 10 AO.

 

 

 

 

  Am 1.7.2024 um 19:25 von juliusjr:

Ich bin ja leider nach der Erstattung mit meinen norwegischen Aktien zur dkb gewechselt. Vor der Erstattung wurden mir glaub über 50% abgezogen bzw nichts angerechnet. Bei der Erstattung, beauftragt man aber die Bank die Quellensteuer zurückzuerstatten(und ich glaub auch für die Zulunft?). Evtl gehört da eine Anrechnung  der Quellensteuer dazu. Bzw hat dazugehört. Aber alles meine Vermutung.....

Wie ich inzwischen erfahren habe, bietet die ConsorsBank das Rückerstattungsverfahrens für Norwegen an. Kostenlos. Wer also zu faul ist, das online selbst zu beantragen, kann auch diesen Dienst nutzen. Dazu muss man das ausgefüllte Formular an den Support von Consors schicken. Das Formular stammt vom Support von Consors und wurde mir am 08.07.2024 übersandt. Ich füge das PDF einmal anbei.

Formular_norwegische_Quellensteuer.pdfSammle Informationen ...

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alex2014

Hallo Community,

ich brauche eure Hilfe.
Ich habe nur eine norwegische Aktie im Depot. Wegen doppelter Besteuerung musste Anlage KAP ausgefüllt werden.
Norwegen behält bei der Dividenden 25% Quellensteuer. Die 10 % habe ich von Norwegen erstattet bekommen. Um weitere 15% Quellensteuer zurückbekommen, hat mein Steuerberater die Anlage KAP eingereicht und in der Zeile 41 "Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" den zu erstattenden Betrag ausgefüllt.
Ausserdem hat er in der Zeile 17 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" 0 eingetragen.
In der Anlage KAP-INV in der Zeile 4 wurde die Summe der Dividenden für diese Aktie eingetragen.

Als Folge der Finanzamt diese Dividenden als Einkünfte besteuert. Ich glaube, mein Steuerberater hat die Anlagen KAP und Anlage KAP-INV falsch ausgefüllt.
Sollte er überhaupt ausser Zeile 41 in Anlage KAP noch andere Zeilen ausfüllen? Wie sollte man es richtig machen?

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chirlu
  Am 28.7.2025 um 13:54 von alex2014:

Wie sollte man es richtig machen?

 

Schwer zu sagen, wenn man deine Situation nicht kennt. Wenn es sich tatsächlich (auch steuerlich) um eine Aktie und keinen Fonds handelt, war es jedenfalls falsch, überhaupt etwas in KAP-INV einzutragen.

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reckoner

Hallo,

 

  Zitat

Ich glaube, mein Steuerberater hat die Anlagen KAP und Anlage KAP-INV falsch ausgefüllt.

So wie du es beschreibst mit Sicherheit. Entweder hast du oder der Steuerberater irgendetwas deutlich missverstanden.

 

Erstmal gehe ich wirklich von einer Aktie aus. Und dann ist Anlage KAP-INV schon mal Quatsch.

Außerdem hast du doch bestimmt die Bruttodividenden auch versteuert, oder? Wenn es eine inländische Bank ist sind sie in Z7 enthalten, und bei einer ausländischen Bank muss man sie in Z19 erklären. Ist eins davon erfolgt?

 

Der 15%-Anteil der Quellensteuer gehört aber in Z41, das war korrekt.

 

Die Z17 ist für das Problem ohne Belang.

 

  Zitat

Sollte er überhaupt ausser Zeile 41 in Anlage KAP noch andere Zeilen ausfüllen? Wie sollte man es richtig machen?

Ich würde einzelne Banken immer komplett erklären, also nicht nur einen Teil.

Das bedeutet in deinem Fall, dass du die Steuerbescheinigung der Bank bei welcher die besagten norwegischen Aktien liegen so wie sie ist übernimmst (incl. Z16), und nur den Betrag für Z41 um den 15%-Anteil der norwegischen Quellensteuer erhöhst (in der Regel sollte da auf der Steuerbescheinigung auch Null stehen, da musst du dann nicht einmal rechnen).

 

Stefan

 

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