Zum Inhalt springen
SimonD

Norwegische Quellensteuer komplett rückerstattbar?

Empfohlene Beiträge

Sapine

Bist Du sicher mit der Vorabbefreiung bei der DKB? 

 

Die Rückholung der Quellensteuer erfordert keine Steuererklärung in DE. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr

Durch die Vorabbefreiung reduziert sich die Quellensteuer auf 15%, aber ist nicht anrechenbar. So hab ich das im Gedächtnis.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr

Und soweit ich das in Erinnerung habe, hat mir maxblue auch nur 15% zurückgeholt....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 25 Minuten von Sapine:

Bist Du sicher mit der Vorabbefreiung bei der DKB? 

Laut dieser Seite ja (wenn ich die Diskussion richtig interpretiert habe ...):

https://www.divantis.de/quellensteuer/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Bin verwirrt was ihr hier schreibt. Norwegen erstattet in der Regel an Privatanleger 10% der zuviel bezahlten 25% Quellensteuer. Die übrig gebliebenen 15% muss man sich vom Finanzamt erstatten lassen. Meine Frage war nun, ob man das auch für mehrere Jahre im Nachgang machen kann, obwohl man im Vorjahr schon eine Steuererklärung abgegeben hat/musste.

 

Versuch macht klug. Ich probier das mal. Ist nicht gerade wenig Geld in meinem Fall. Von norwegischen Aktien bin ich jedenfalls geheilt (zumindest bis die europäische Harmonisierung in Kraft tritt).

vor einer Stunde von juliusjr:

Ich hab ja schon mindestens 15 Jahre norwegische Aktien, aber die 15% hab ich mir noch nie zurückgeholt. 

Kann ich die auch zurückholen, wenn ich die Vorabbefreiung bei der DKB mache?

Muss mir das Finanzamt das erstatten, obwohl ich nicht meine kompletten Zinserträge angeben will? 

Muss das Finanzamt mir das erstatten, oder kann das Finanzamt mir das erstatten?

Das Finanzamt kennt deine Zinserträge bei deutschen Banken sowieso (inzwischen übrigens auch von anderen EU-Banken). Es reicht im der Steuererklärung aber das anzugeben was man für die Erstattung angeben muss. Alles was schon durch die Bank korrekt abgegolten wurde muss man nicht zusätzlich deklarieren. Mach ich auch nie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 14 Minuten von Dandy:

Die übrig gebliebenen 15% muss man sich vom Finanzamt erstatten lassen.

 

Die kann man sich nicht erstatten lassen, man kann sie nur auf die deutsche Steuer anrechnen lassen (was voraussetzt, dass es eine gibt).

 

vor 14 Minuten von Dandy:

Meine Frage war nun, ob man das auch für mehrere Jahre im Nachgang machen kann, obwohl man im Vorjahr schon eine Steuererklärung abgegeben hat/musste.

 

Wenn der Steuerbescheid fix ist: Nein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

@DandyKeine Ahnung was andere machen. Ich lass mir 10 % der QS von Norwegen erstatten (über meine Bank). Die restlichen 15 % werden auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet. Der Solizuschlag auf diese 15 % entfällt. Eine Erstattung durch das deutsche  Finanzamt kenne ich nicht. Das muss natürlich nicht heißen, dass es das nicht gibt. Insgesamt zahle ich 15 % (ohne Soli) an Norwegen und 10 % mit Soli an das deutsche Finanzamt.

 

Hast Du den Pauschbetrag denn bereits ausgeschöpft?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 16 Minuten von Dandy:

Es reicht im der Steuererklärung aber das anzugeben was man für die Erstattung angeben muss. Alles was schon durch die Bank korrekt abgegolten wurde muss man nicht zusätzlich deklarieren. Mach ich auch nie.

 

Prinzipiell ist das richtig, du musst aber hier zumindest ausreichend Erträge und darauf abgeführte Steuern erklären, damit es etwas zu verrechnen gibt.

 

vor 18 Minuten von Dandy:

Von norwegischen Aktien bin ich jedenfalls geheilt (zumindest bis die europäische Harmonisierung in Kraft tritt).

 

Ob die für bloße EWR-Länder gelten wird? Norwegen ist ja kein EU-Mitglied.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr

Hab jetzt gerade nochmal nachgeschaut. Ich zahl bei der DKB 15% Quellensteuer die nicht angerechnet werden. (In der Jahressteuerbescheinigung steht nur die angerechnete Quellensteuer und in der Erträgnisaufstellung steht vei den norwegischen Aktien keine angerechnete Quellensteuer)

Wie bzw wo (welche Zeile) muss ich dann die nicht angerechnete Quellensteuer eintragen?

 

@sapine: du lässt maxblue erstatten, oder? Hört sich bis auf die Gebühren von clearstream(wieviel waren das doch gleich? Knapp 100 euro?) eigentlich sehr gut an. 

Machst du das jährlich oder alle 3 Jahre?

Ich hab das damals bei maxblue glaub gar nicht beantragt und hab einfach mal Post dazu bekommen....

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Keine Gebühren, alle 2-3 Jahre. Es gab wohl früher eine Vorabbefreiung, gibt es aber nicht mehr, wobei auf meine Erinnerung zu vor 2019 nicht unbedingt Verlass ist. 

 

Dass DKB die Quellensteuer nicht anrechnet finde ich seltsam. Ich würde sie bei "angerechnete QS" erwarten. Aber es gibt in der KAP auch eine Zeile für nicht angerechnete QS. Kenne ich aber nur für Auslandsdepot. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr

Oh, das hört sich sehr gut an. Keine Ahnung warum ich Idiot meine norwegischen Aktien dann zur DKB übertagen hab. Ich war wohl zu sehr erfreut über die gute Reduzierung und Anrechnung bei den französischen Aktien bei der DKB, dass ich das selbe bei Norwegen haben wollte. Aber das war wohl ein Eigentor.

Bist du dir sicher, dass die verbleibenden 15% bei maxblue angerechnet werden? 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Ohne nachzuschauen zu 99 %. 

 

In der Steuerbescheinigung sollten nicht angerechnete Quellensteuern angegeben sein sofern vorhanden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7

Wenn die Quellensteuer in voller Höhe erstattet werden kann dann werden die 15% in D natürlich nicht angerechnet.

Ansonsten könnte man diese Steuern ja doppelt zurück holen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr

Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei mir damals keine 15% angerchnet wurden. Ich hab damals gelesen, dass Norwegen 2 verschiedene Systeme anbietet und deswegen werden keine 15% angerechnet, weil man nicht weiß welches System der Aktionär will (oder so ähnlich). Vielleicht ist, nachdem maxblue einmal Quellensteuer zurückgeholt hat, der Aktionär und das System dann bekannt und man darf die 15% anrechnen!?

 

Nein, bei der Jahressteuerbescheinigung der DKB werden keine nicht anrechenbare Quellensteuern ausgewiesen, obwohl ich sie definitiv bezahlt habe...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das Finanzamt kennt deine Zinserträge bei deutschen Banken sowieso

Nein, natürlich ist das nicht der Fall, das Finanzamt kennt so gut wie gar nichts von inländischen Kapitalerträgen.

 

Zitat

Wenn der Steuerbescheid fix ist: Nein.

Warum? Es sind doch neue Tatsachen.

Eine gute Frage ist aber wirklich, in welches Jahr es gehört. Also wann ist die Quellensteuer endgültig abgeflossen? Bis vor dem Antrag in Norwegen war sie ja - theoretisch - zurückholbar.

 

Zitat

Ohne nachzuschauen zu 99 %

Ich nehme die 1%.

Denn rückforderbare Quellensteuern dürfen eben nicht angerechnet werden (beispielsweise ist das auch in Irland das große Problem).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

 

Tatsächlich zahle ich 25 % Quellensteuer an Norwegen und 26,375 % an den Kapitalertragssteuern

 

10 % der Quellensteuer hole ich alle 2-3 Jahre von Norwegen zurück

 

In der Anlage KAP trage ich jährlich in Zeile 41 die nicht angerechneten 15 % Quellensteuern ein. Es wird tatsächlich mit der Steuererklärung verrechnet und nicht bei der Bank. Geht natürlich nur, sofern man noch steuerpflichtige Erträge zum Verrechnen hat. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Danke Sapine für s nachschauen.

Weist maxblue in der Jahressteuerbescheinigung die nicht angerechnete Quellensteuer aus? (Wobei die ja dann zu hoch zum zurückerstatten wäre (25% anstatt 15%))

Ich werde dann mal meinem Steuerberater vorschlagen die nicht angerechnete Quellensteuer meiner norwegischen Dividenden in Zeile 41 einzutragen - kann mich nicht erinnern, das mal mit ihm besprochen zu haben - bzw was seine Meinung dazu ist....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Es wird nur ausgewiesen, was verrechenbar ist = 15 %

 

Ich muss aber zugeben, dass ich das nicht nachgerechnet habe bei der Depotgröße. Es kommen mehrere Positionen in Frage für den Posten und die Steuerbescheinigung schlüsselt das nicht genauer auf. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr

Ah, ok, Dankeschön:-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

In der Anlage KAP trage ich jährlich in Zeile 41 die nicht angerechneten 15 % Quellensteuern ein.

Solange eine Erstattung im quellensteuerabziehenden Land noch möglich ist geht das aber (eigentlich) nicht.

 

Du persönlich darfst das aber durchaus so machen denke ich. Wenn dein Finanzamt das anerkennt und du auch nur maximal 10% direkt aus Norwegen zurück bekommst ist alles in Ordnung.

Man kann das aber nicht als allgemeinen Ratschlag stehen lassen, denn die meisten Finanzämter dürften einen Beleg verlangen (konkret bei Norwegen, dass man dort keine Erstattung bekommen hat und wird). Und da man die Ansässigkeitsbescheinigung auch beim Finanzamt beantragen muss beisst sich die Katze in den Schwanz.

 

Zitat

Es wird tatsächlich mit der Steuererklärung verrechnet und nicht bei der Bank.

OK, das hatte ich oben etwas anders verstanden.

Trotzdem passt aber folgendes nicht:

Zitat

Es wird nur ausgewiesen, was verrechenbar ist = 15 %

Denn auch die 15% sind nicht anrechenbar, die Bank darf sie gar nicht bescheinigen.

Bist du sicher, dass es bei dir bescheinigt wurde? Und auch, dass es wirklich die Quellensteuern aus Norwegen waren?

 

Noch eine Anmerkung: Für Zeile 41 bescheinigte Quellensteuern kann es imho nur geben, wenn es keine oder zu geringe Abgeltungssteuern gab. Banken haben kein Wahlrecht, sie müssen anrechnen solange es möglich ist.

 

Zitat

Geht natürlich nur, sofern man noch steuerpflichtige Erträge zum Verrechnen hat.

Das ist übrigens grundsätzlich so, egal ob die Bank oder das Finanzamt die Quellensteuern anrechnet.

Wer in Deutschland gar keine Abgeltungssteuern zahlt hat Pech gehabt bzw. sollte lieber gar nicht in dividendenzahlende Aktien aus Ländern mit Quellensteuen investieren.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy
vor 3 Stunden von reckoner:

Nein, natürlich ist das nicht der Fall, das Finanzamt kennt so gut wie gar nichts von inländischen Kapitalerträgen.

Ok, anscheinend werden die Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und das Finanzamt kann das überprüfen. Zugriff haben sie auf die Daten also wohl. Ich kann auch mit Sicherheit sagen, dass das Finanzamt Kapitalerträge (zumindest) aus dem europäischen Ausland übermittelt bekommt.

 

vor 5 Stunden von chirlu:

Prinzipiell ist das richtig, du musst aber hier zumindest ausreichend Erträge und darauf abgeführte Steuern erklären, damit es etwas zu verrechnen gibt.

Insofern man den Pauschbetrag überschritten hat, ist das mit der zuviel entrichteten Kapitalertragsteuer in Verbindung mit der norwegischen Quellensteuer schon der Fall. Andere Steuern auf Einkünfte braucht es dafür meiner Ansicht nach nicht. So wird es schließlich auch bei Dividendenzahlungen aus anderen Ländern von den Banken direkt gehandhabt, wenn sie die (meist) 15% der Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer gleich anrechnen. Nur bei Norwegen ist es halt leider anders, worum sich der ganze Thread hier letztlich dreht.

Zitat

Ob die für bloße EWR-Länder gelten wird? Norwegen ist ja kein EU-Mitglied.

Ich meine das mal gelesen zu haben, ja.

Was die Fristen angeht, so werde ich es mal versuchen auch für die Jahre vor dem letzten die zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer mir zurückerstatten zu lassen. Schließlich kann ich das erst nachdem ich mir aus Norwegen die 10% zurückgeholt habe und das kann ich dort eben für mehrere Jahre rückwirkend tun. Damit kann ich mir aber auch erst jetzt das Geld für diese Jahre vom Finanzamt erstatten lassen. Mal schauen was passiert.

 

vor 5 Stunden von Sapine:

Die restlichen 15 % werden auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet.

Aber nur wenn du es nach Erstattung der 10% über die Steuererklärung zurück holst, oder? Die Bank macht das nicht direkt, wie bei anderen Ländern der Fall, richtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 5 Stunden von Dandy:

Ok, anscheinend werden die Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und das Finanzamt kann das überprüfen.

 

Mag dir so erscheinen, ist aber nicht so.

 

vor 5 Stunden von Dandy:
vor 10 Stunden von chirlu:

Prinzipiell ist das richtig, du musst aber hier zumindest ausreichend Erträge und darauf abgeführte Steuern erklären, damit es etwas zu verrechnen gibt.

Insofern man den Pauschbetrag überschritten hat, ist das mit der zuviel entrichteten Kapitalertragsteuer in Verbindung mit der norwegischen Quellensteuer schon der Fall.

 

Bitte lesen, was ich geschrieben habe …

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ok, anscheinend werden die Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und das Finanzamt kann das überprüfen.

Nein, definitiv nicht. Gemeldet werden nur die aufgrund eines Freistellungsauftrags steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträge (und die auch nicht konkret, sondern nur eine Zahl).

 

Anders ist es bei ausländischen Bankverbindungen, da wird bedeutend mehr gemeldet.

 

Zitat

Aber nur wenn du es nach Erstattung der 10% über die Steuererklärung zurück holst, oder? Die Bank macht das nicht direkt, wie bei anderen Ländern der Fall, richtig?

Die Banken machen es jedenfalls nicht im Rahmen der normalen Steuerverrechnung.

 

Ob es eine Bank gibt die für Norwegen eine Vorabbefreiung oder eine nachträgliche Erstattung anbietet kann ich nicht sagen (Comdirect macht sowas beispielsweise für Schweden und weitere Länder, welche müsste ich nachschauen, Norwegen aber soweit ich weiß nicht).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Schweden ist bei maxblue absolut problemlos. Soweit ich das im Kopf hab werden 15% Quellensteuer erhoben und angerechnet.

@reckoner und chirlu: ihr kennt euch ja anscheinend sehr gut aus: wenn ich jetzt in Zeile 41 die nicht angerechnete norwegische Quellensteuer eintrage - muss ich dann alle meine Zinseinkünfte erklären, oder reicht da einen Teil anzugeben.

Ich hab ja nichts zu verheimlichen, aber was nicht sein muss, will ich nicht machen.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Du musst bereits abgeltend besteuerte Einkünfte nicht angeben, aber den darauf entfallenen Freistellungsbetrag.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...