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powerschwabe

Einkommenssteuer 2018, welche Belege mitsenden?

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powerschwabe

Welche Belege muß man zurzeit für die Einkommenssteuererklärung 2018 mitsenden?

 

- Bescheingung Riester Rente

- Steuerbescheinigungen

- Reinigungskosten Arbeitskleidung

- Beitrag für Gewerkschaft

- Lohnsteuerbescheinigung?

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DrFaustus

Gar keine. Viele Daten werden elektronisch übermittelt. Wenn das FA etwas braucht, melden die sich bei dir und fordern die Belege an.

 

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chirlu

Riester und Lohnsteuer definitiv nicht, denn die liegen dem Finanzamt ohnehin schon digital vor.

 

Ansonsten muß man, wie schon gesagt wurde, mittlerweile bei online abgegebenen Erklärungen nur noch die Belege vorhalten (bis mindestens ein Jahr nach Bestandskraft des Bescheides) und nicht ohne Aufforderung einreichen.

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Cai Shen

Das Finanzamt will ausschließlich Erträge mit der Steuererklärung nachgewiesen haben, Kostenbelege etc. werden im Zweifel nachgefordert. 

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kleinerfisch

Jahressteuerbescheinigungen der Banken (wenn Anlage KAP abgegeben)

Spendenquittungen über > 200 (?) EUR

 

Wurden bei mir letztes Jahr angefordert.

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Bassinus
vor 3 Stunden von kleinerfisch:

Jahressteuerbescheinigungen der Banken (wenn Anlage KAP abgegeben)

Spendenquittungen über > 200 (?) EUR

 

Wurden bei mir letztes Jahr angefordert.

Genau. Angefordert. Solange schickt man nichts mehr mit. Auch nicht auf "Verdacht". 

Bei mir wurden zur Anlage Kap inklusive Verluste aus Aktien und Spenden über 350€ nichts nachträglich angefordert. Habe einfach 6 Wochen später einen Bescheid bekommen. 

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eugenkss

Auch ich bestätige:

Keine Belege mitsenden.

Egal ob erwartete Nachzahlung oder Erstattung.

 

Nur/Erst dann, wenn das FA spezifische Belege anfordert, diese einsenden.

Evtl. geht sogar hochladen der entsprechenden PDFs auf der Portalseite der Finanzverwaltung...

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Maikel
vor 8 Stunden von eugenkss:

Evtl. geht sogar hochladen der entsprechenden PDFs auf der Portalseite der Finanzverwaltung...

 

Was ist denn das für ein Portal? Ich habe schon pdf-Unterlagen als einfachen E-Mail-Anhang an mein FA gesendet.

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kafka

Grundsätzlich ist nichts mitzuschicken, die Belege musst du aber aufbewahren.

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kleinerfisch
Am 4.7.2019 um 13:24 von Bassinus:

Genau. Angefordert. Solange schickt man nichts mehr mit. Auch nicht auf "Verdacht". 

Das habe ich wohl zu kurz formuliert.

Nach dem die Anforderung kam, habe ich mein FA angerufen. Die Sachbearbeiterin hat mir erklärt, dass auf jeden Fall die Bankbescheinigungen benötigt werden, wenn Steuern zurückgefordert werden (was bei mir der Fall war), da das FA von den Banken dazu bisher noch keine Infos bekommt (Bankgeheimnis!).

 

Ich zeigte mich verwundert, da sogar der hessische Finanzminister öffentlich gesagt hat, dass keine Belege mehr mitzuschicken seien.

Sie druckste dann ein wenig herum und schließlich einigten wir uns auf die Formulierung, dass sei eine "unglückliche Kommunikation" des Ministers gewesen. MaW der hat keine Ahnung von der Realität der Finanzämter.

 

Aber es kann natürlich gut sein, dass das in anderen Finanzämtern oder Bundesländern anders gehandhabt wird oder dass es eine interne Bagatellgrenze gibt, die ich überschritten hatte.

 

Dieses Jahr habe ich jedenfalls die JStB mitgeschickt. Da ich sowieso ein Anschreiben schicken und die Unterlagen zusammengesucht haben musste, schien das weniger Arbeit, als mich ein paar Wochen später wieder damit befassen zu müssen.

Außerdem besteht die "Gefahr", dass das FA, wenn es mich sowieso wegen der JStB anschreibt, gleich noch andere Belege anfordert -> noch mehr Arbeit.

 

Aber jeder, wie er will.

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Bassinus

Jo, da scheint Hessen bisschen anders zu ticken. Vom hören/sagen in Bawü habe ich schon gehört, dass Belege ohne Durchsicht sofort zurück geschickt werden und wenn Wochen später dann die Bearbeitung erfolgt, werden eventuell genau diese Belege angefordert. Das wäre wirklich sehr sehr Aufwändig.

Aber bisher bin ich in Bawü ohne Belege senden sehr gut gefahren. 

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eugenkss
Am 6.7.2019 um 09:40 von Maikel:

 

Was ist denn das für ein Portal? Ich habe schon pdf-Unterlagen als einfachen E-Mail-Anhang an mein FA gesendet.

Einfacher E-Mail-Anhang heißt dann unverschlüsselt, oder?

 

Das Portal, von dem ich sprach, ist dieses hier:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular/

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Maikel
vor 12 Stunden von eugenkss:

Einfacher E-Mail-Anhang heißt dann unverschlüsselt, oder?

 

Das Portal, von dem ich sprach, ist dieses hier:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular/

Nein, heutzutage sind doch alle E-Mails verschlüsselt.:-)

 

Dein Link ist aber nur für FAs in BaWü zuständig.

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chirlu
vor 43 Minuten von Maikel:

Nein, heutzutage sind doch alle E-Mails verschlüsselt.:-)

 

Nö, im Gegenteil sind verschlüsselte Mails sehr selten. Was mittlerweile meistens verschlüsselt ist: die Verbindungen zwischen den beteiligten Mailservern – zumindest bei den großen Anbietern. Das heißt aber immer noch, daß bei z.B. einer Mail von @gmail.com an @gmx.de zumindest Google und United Internet den Inhalt lesen könnten.

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eugenkss
vor 1 Stunde von Maikel:

Nein, heutzutage sind doch alle E-Mails verschlüsselt.:-)

 

Dein Link ist aber nur für FAs in BaWü zuständig.

Ja, die URL dieser Portalseite der Finanzverwaltung BaWü hab ich von meiner Sachbearbeiterin im FA genannt bekommen auf meine Frage, ob ich Belege auch per Mail einsenden könne :-)

 

Möglicherweise gibt es in anderen Bundesländern vergleichbares.

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Assassin

Bissl spät vielleicht, aber hier was "offizielles", wenn auch unverbindlich, von "der Steuerverwaltung von Bund und Ländern"

 

PDF-Merkblatt zum Umgang mit Belegen (elster.de)

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eugenkss

Jedem, der Steuer mit Elster macht, sollte das schon bekannt sein.

 

Trotzdem danke, fürs nochmal Daraufhinweisen :-)

 

Mit anderen Worten:

"Schicken Sie Ihren Einkommensteuererklärung zunächst ohne Belege ein, und behalten Sie diese bei sich.

Bitte schicken Sie Ihre Belege erst ein, wenn wir Sie dazu auffordern.

Wenn es gut läuft, erkennen wir Ihre Erklärung ohne die Einreichung von Belegen an."

Insbesondere wenn es keine großartigen Abweichungen zum Vorjahr gibt, kann der Bescheid ohne Einsendung von Belegen erfolgen.

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Viktoria

Ich hatte die Steuererklärung 2017 ohne Belege eingereicht. Daraufhin wurden die Steuerbescheinigungen angefordert. Die Erklärung 2018 habe ich direkt zusammen mit den Steuerbescheinigungen abgegeben. Sie wurde ohne Nachfrage bearbeitet.

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Quailman

Wenn alles gleich / ähnlich dem Vorjahr ist, würde ich überhaupt nichts mitschicken.

 

weichen Dinge erheblich vom Vorjahr ab, dann kann man das ruhig machen.

 

Wenn also zB die Fortbildungskosten von 500€ auf 3.000€ ansteigen, dann würde ich da was mitsenden, ggf. nur eine Übersicht wie sich der Betrag ermittelt. 

Grundsätzlich sollen Spendenbelege angefordert werden, wenn die Einzelspende >200€ beträgt (NRW). Aber da sind manche Ämter auch wieder anders getrimmt.

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