thomas9462 Juni 18, 2019 Hallo zusammen! Ich würde gerne für meine Neffen ein Wertpapierkonto eröffnen. Dafür gibt es ja Angebote, wie z.B. bei der Comdirect-Bank. Wie ist denn eure Sicht darauf? Macht es Sinn, ein solches spezielles Depot zu eröffnen? Wenn ich richtig verstehe, sprechen ja vor allem steuerliche Aspekte dafür, wobei ich in diesem Artikel gelesen habe, dass es eigentlich nicht empfohlen wird, weil man damit die Kontrolle über das Vermögen ab dem 18. Lebensjahr an die Kontoinhaber abgibt. Und offenbar gibt es auch Einschränkungen am Angebot, d.h man kann bei einem Depot für Minderjährige nicht jeden beliebigen Fonds kaufen, sondern hat ein eher risikoärmeres Angebot zur Auswahl (siehe auch: www.capital.de/wirtschaft-politik/id-3-tipps-fuer-die-geldanlage-fuer-kinder). Wie ist eure Sicht darauf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Juni 18, 2019 vor 25 Minuten von thomas9462: Ich würde gerne für meine Neffen ein Wertpapierkonto eröffnen. Du kannst kein Konto oder Depot auf dem Namen eines Minderjährigen eröffnen dessen gesetzlicher Vertreter du nicht bist. vor 25 Minuten von thomas9462: Wenn ich richtig verstehe, sprechen ja vor allem steuerliche Aspekte dafür, wobei ich in diesem Artikel gelesen habe, dass es eigentlich nicht empfohlen wird, weil man damit die Kontrolle über das Vermögen ab dem 18. Lebensjahr an die Kontoinhaber abgibt. Du gibst die Kontrolle sofort an die gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen ab - ab dem 18. Lebensjahr kann dann das Kind über das (sein!) Vermögen verfügen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge Juni 18, 2019 Die Alternative wäre, Du eröffnest auf deinen Namen ein zweites Depot, was Du dann deinem Neffen zu gegebener Zeit schenken kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoppsball Juni 18, 2019 Ich habe für meinen Sohn auch ein Juniordepot bei der Comdirect. Ja es gibt weniger Sparpläne aber ehrlich gesagt steht sein Depot derzeit sogar besser da als meins. Die Kontrollfrage stellte sich bei uns auch mit all den Befürchtungen, der Nachwuchs könnte sich, womöglich noch kurz vor dem Ziel, nicht wie gewünscht oder erhofft entwickeln. Irgendwann habe ich mir dann aber gesagt, dass es auch in meiner Verantwortung liegt ihm einen guten Umgang mit Geld beizubringen und dass man manches im Leben am Ende nicht ändern kann, auch nicht durch Enterbung. Welchen Einfluss eure familiären Verflechtungen haben kann und will ich nicht beurteilen. Gruß Manfred Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomas9462 Juni 18, 2019 Danke für eure Beiträge. Ich weiss natürlich, dass ich das Konto nicht eröffnen kann, das werden die Eltern dann machen. Mir geht es nur darum, zu erfahren, was besser ist: ein zweites Depot (bei den Eltern) oder ein eigenes für die Kinder. Aus meiner Sicht: Vorteil eigenes Depot: Steuern Nachteil eigenes Depot: Verwendung ab Volljährigkeit, begrenze Auswahl Gibt es dazu noch Ergänzungen, bzw. was ist eure Empfehlung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlackCatzchen Juni 19, 2019 · bearbeitet Juni 19, 2019 von BlackCatzchen vor 10 Stunden von thomas9462: Vorteil eigenes Depot: Steuern Warum siehst du es als Vorteil an, wenn du die Steuern zahlst? Das Kind hat einen eigenen Freibetrag und wird vermutlich (bis zur Übergabe) nie Steuern zahlen. Edit: Außer die Eltern haben keine Lust eine Steuererklärung für das Kind zu machen oder den Freibetrag schon andersweitig ausgeschöpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juni 19, 2019 Er meint wohl eigenes Depot aus Sicht des Kindes. Ich denke das fasst es ganz gut zusammen. Generell sollten natürlich die eigenen Sparerfreibeträge schon ausgeschöpft sein, sonst ergibt die Aktion wenig Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Juni 19, 2019 vor 12 Stunden von thomas9462: Danke für eure Beiträge. Ich weiss natürlich, dass ich das Konto nicht eröffnen kann, das werden die Eltern dann machen. Mir geht es nur darum, zu erfahren, was besser ist: ein zweites Depot (bei den Eltern) oder ein eigenes für die Kinder. Aus meiner Sicht: Vorteil eigenes Depot: Steuern Nachteil eigenes Depot: Verwendung ab Volljährigkeit, begrenze Auswahl Gibt es dazu noch Ergänzungen, bzw. was ist eure Empfehlung? Zu beachten gilt auch dass Geld auf dem Namen des Kindes evtl. dazu führen kann dass das Kind dann kein Bafög bekommt. Ich würde an deiner Stelle das Geld auf DEINEN Namen anlegen und es dem Kind später wenn die Gelegenheit günstig ist schenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juni 19, 2019 Auch hier hängt es davon ab, welche Erwartung man hat. Wenn man davon ausgeht, dass das Kind mal Anspruch auf Bafög haben würde, dann sollte man das natürlich mit bedenken. Ist also schon eher was für Leute geeignet, die größere Vermögen/Einkommen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Juni 21, 2019 Am 19.6.2019 um 12:39 von Dandy: Auch hier hängt es davon ab, welche Erwartung man hat. Wenn man davon ausgeht, dass das Kind mal Anspruch auf Bafög haben würde, dann sollte man das natürlich mit bedenken. Ist also schon eher was für Leute geeignet, die größere Vermögen/Einkommen haben. Genau. Und zum Beispiel das Eltern auch nach dem 18. Geburtstag noch Unterhaltsverpflichtungen haben. Das heißt der Nachwuchs kauft sich vom Depot dann das dickste Auto was er bekommen kann, schreibt sich zum nächsten Semester ins Studium ein und Bafög sagt: Die Eltern des Kindes sind verpflichtet da genug Geld vorhanden ist bei den Eltern - Bafögsatz = 0,- Papa&Mama sagen: Hier doofes Kind, selbst schuld, wir haben dir fettes Depot geschenkt - Unterhalt gibts nich wenn du das alles verprasst hast. Gericht sagt: Unterhalt an Kind Doof ist nicht abgegolten mit Depot, da die Schenkung aus 18 Jahren monatlichen Schenkungen bestand und demnach nich erst zum 18. Geburtstag mit Abgeltungswirkung als Unterhaltsvorschuss fürs Studium. Daher verurteilt bis Abschluss Studium 800€ Unterhalt pro Monat zu zahlen. Worst Case - keine Frage. Aber bis auf die Gerichtssache gerade so in der eigenen Familie am erleben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juni 21, 2019 Auch wenn ich die Story so ganz nicht glaube. Unterhaltspflicht besteht nun mal. Dafür sollte also zuerst mal das Geld da sein, vor einem Kinderdepot. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomas9462 Juni 21, 2019 Wie ist das denn, wenn man das Depot dann vor dem 18. Geburtstag auf die Eltern überschreibt? Ist das überhaupt möglich? Oder würde ein Auszahlungsplan helfen, den man vor dem 18. Geburtstag festlegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juni 21, 2019 Nein. Doe Frage wurde schon oft beantwortet. Bitte die Suche verwenden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomas9462 Juni 22, 2019 Noch eine Frage: wie ist das denn mit der Versteuerung? Solange nur Wertpapiere im Depot enthalten sind und diese nicht verkauft werden, fällt doch keine Steuer an, oder? D.h. wenn das Kind das gesamte Depot mit dem 18. Geburtstag verkaufen würde, dann würde auf den Gesamtgewinn Steuern erhoben, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Juni 22, 2019 vor 44 Minuten von thomas9462: Solange nur Wertpapiere im Depot enthalten sind und diese nicht verkauft werden, fällt doch keine Steuer an, oder? wenn Du von Aktien redest, welche keine Dividende ausschütten, ja dann ist das so. Bei Fonds / ETF ist das anders. Ausschüttende fällt natürlich Abgeltungssteuer auf die Ausschüttung an, thesaurierende fällt Vorabpauschale. vor 46 Minuten von thomas9462: wenn das Kind das gesamte Depot mit dem 18. Geburtstag verkaufen würde, dann würde auf den Gesamtgewinn Steuern erhoben, oder? richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoppsball Juni 22, 2019 vor 2 Stunden von thomas9462: wie ist das denn mit der Versteuerung? Das kind wird steuerlich wie ein Erwachsener behandelt und hat seinen eigenen Freibetrag. Frage mich allerdings, ob das bei der Erstattung oder Abrechnung der Quellensteuer irgendwelche Probleme gibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juni 22, 2019 vor 4 Minuten von hoppsball: Frage mich allerdings, ob das bei der Erstattung oder Abrechnung der Quellensteuer irgendwelche Probleme gibt? Keine bezahlten Steuern, keine Anrechnung. Höchstens die Fondsgesellschaft oder bei Einzelaktien man selbst beim ausländischen Finanzamt kann etwas (versuchen) zurückzuholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kai_Eric Juni 22, 2019 Am 21.6.2019 um 16:58 von Bassinus: Genau. Und zum Beispiel das Eltern auch nach dem 18. Geburtstag noch Unterhaltsverpflichtungen haben. Das heißt der Nachwuchs kauft sich vom Depot dann das dickste Auto was er bekommen kann, schreibt sich zum nächsten Semester ins Studium ein und Bafög sagt: Die Eltern des Kindes sind verpflichtet da genug Geld vorhanden ist bei den Eltern - Bafögsatz = 0,- Papa&Mama sagen: Hier doofes Kind, selbst schuld, wir haben dir fettes Depot geschenkt - Unterhalt gibts nich wenn du das alles verprasst hast. Gericht sagt: Unterhalt an Kind Doof ist nicht abgegolten mit Depot, da die Schenkung aus 18 Jahren monatlichen Schenkungen bestand und demnach nich erst zum 18. Geburtstag mit Abgeltungswirkung als Unterhaltsvorschuss fürs Studium. Daher verurteilt bis Abschluss Studium 800€ Unterhalt pro Monat zu zahlen. Worst Case - keine Frage. Aber bis auf die Gerichtssache gerade so in der eigenen Familie am erleben. Und wenns so käme, dann wüsstest du zumindest zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dass da etwas mächtig schiefgelaufen ist mit der Weitergäbe der ideellen Werte an den Nachwuchs. Besser früh als (zu) spät. Bei uns werden die Depotschlüssel mit dem 18. Geburtstag überreicht. Ist zugegebenermaßen auch so was wie ein Charaktertest... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoppsball Juni 22, 2019 vor 2 Stunden von Dandy: bei Einzelaktien man selbst beim ausländischen Finanzamt kann etwas (versuchen) zurückzuholen. Mein ich ja. Weiß nicht wie das ist wenn ich als Erziehungsberechtigter i.A. meines Sohnes das Berner FA anschreibe.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Juni 22, 2019 vor 2 Stunden von hoppsball: Mein ich ja. Weiß nicht wie das ist wenn ich als Erziehungsberechtigter i.A. meines Sohnes das Berner FA anschreibe.. Könnte passieren das du im Ausland was vom deutschen Gericht brauchst wegen Vollmacht für Minderjähriges Kind. Weiß nicht wie die da "unsere" Regeln anwenden. Schließlich ist es ja hier schon manchmal ein Problem bzw. kann es eins werden. Dann wird es sich kaum noch lohnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Juni 23, 2019 vor 17 Stunden von hoppsball: Mein ich ja. Weiß nicht wie das ist wenn ich als Erziehungsberechtigter i.A. meines Sohnes das Berner FA anschreibe.. Du könntest höchstens das FA i.V. anschreiben - einen Auftrag kann dir Jemand minderfähriges nicht wirksam erteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomas9462 Juli 17, 2019 Hallo nochmals, Ich habe mir jetzt mal ein paar Broker angeschaut und bin bei Flatex gelandet. Dort kann man auch Depots für Minderjährige eröffnen. Was mir eben da gut gefällt, ist dass sie kein Provisionsmodell haben beim Wertpapierhandel. Bei Comdirect z.B. wird ja immer noch ein Prozentsatz des Umsatzes als Gebühr berechnet. Übersehe ich da irgendetwas, d.h. gibt es eventuell auch irgendwelche Nachteile bei Flatex? Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 17, 2019 Am 22.6.2019 um 13:40 von thomas9462: Noch eine Frage: wie ist das denn mit der Versteuerung? Solange nur Wertpapiere im Depot enthalten sind und diese nicht verkauft werden, fällt doch keine Steuer an, oder? D.h. wenn das Kind das gesamte Depot mit dem 18. Geburtstag verkaufen würde, dann würde auf den Gesamtgewinn Steuern erhoben, oder? Oft genug gesagt: Gebühr für ausländische Dividenden, 0,4% Negativzins auf Kontostand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Calippo Juli 31, 2019 Hab ne Zeischenfrage zum Juniordepot der ffb. Bei den Kontoeröffnungsformularen ist auch ein "Angemessenheitstest" zu komplexen Finanzinstrumenten. Sind jetzt die Fragen aus Sicht des Depotinhabers (also des Kindes) oder aus Sicht der verwaltenden Eltern auszufüllen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
penga Juli 31, 2019 6 hours ago, Calippo said: Hab ne Zeischenfrage zum Juniordepot der ffb. Bei den Kontoeröffnungsformularen ist auch ein "Angemessenheitstest" zu komplexen Finanzinstrumenten. Sind jetzt die Fragen aus Sicht des Depotinhabers (also des Kindes) oder aus Sicht der verwaltenden Eltern auszufüllen? Eltern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag