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slekcin

Anschaffungsdaten

Empfohlene Beiträge

slekcin
· bearbeitet von Dvnty

Ich hätte eine Frage bezüglich Fondsüberträgen und den Anschaffungsdaten. Ich habe ein Depot vermacht bekommen, jedoch ist der Ordner mit den Abrechnungen unvollständig und im Onlinebanking wird bei manchen Papieren ein Einstandskurs von 0 angezeigt. Ich wollte die Wertpapiere zu einem günstigen Broker ohne jährliche Gebühr (abhängig vom Depotwert) übertragen und hier mal fragen welche Daten ich benötige um nachprüfen zu können, dass der Übertrag problemlos abgelaufen ist und bei einem späteren Verkauf die Abrechnung klappt. Im Faden zu Sonderangeboten von Brokern habe ich von Kleinerfisch den unten zitierten Absatz gefunden. Reicht eine Mail an die Bank in der ich darum bitte mir diese Daten aufzuführen und nach dem Übertrag den annehmenden Broker auch um die Daten zu bitten ? Ich nehme an, dass ich bei einem Rückübertrag die Daten dann ein weiteres mal anfordern muss ? Im Depot liegen Einzelaktien, Mischfonds, Aktienfonds, Rentenfonds und offene Immofonds.

 

Zitat

Das sind die Daten, die ich abfrage. Die Kürzel in den Klammern sind die von WM-Daten verwendeten Feldbezeichungen, die jede Bank kennen sollte.

 

 

 


Anschaffungsdatum (W01)

Anschaffungsmenge (W03)

Anschaffungspreis (W04)

Zwischengewinn beim Kauf (W09)

akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge (W10)

bereinigte akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge (W16)

Substanzausschüttungen (W17)

Altveräußerungsgewinne (W14)

Immobiliengewinn (W13)

Man braucht aber nicht für jeden Wertpapiertyp alle Daten bzw. sie existieren je nach Typ nicht.

Nr. 8+9 gibt es nur bei Immofonds.

Nr. 4-7 gibt es nur bei Fonds (wobei Nr. 7 meist leer ist).

Bei Anleihen könnten noch die Stückzinsen hinzukommen, da kenne ich mich nicht aus.

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Wenn die abgebende Bank diese Daten hat, dann wird sie diese auch im Rahmen einer Depotübertragung der neuen Bank melden. Wenn aus diversen Gründen die Daten nicht stimmen, dann kannst du das weder bei der abgebenden Bank noch bei der neuen Bank ändern lassen (warum sollten sie Dir diesbezüglich Glauben schenken, wenn ihnen andere Daten vorliegen), sondern Du musst das im Rahmen einer Steuererklärung korrigieren. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Kaufbelege des Erblassers noch hast/auftreiben kannst (Anzahl der Anteile, Kaufdatum/Ausführungsdatum und Kurs/Preis). Alles andere könnte man notfalls auch über die betroffenen Aktiengesellschaften oder Fonds in Erfahrung bringen. Bei Aktien z.B. diverse Kapitalmaßnahmen, bei Investmendfonds vor allem die ausschüttungsgleichen Erträge, wovon man im Grunde nur die akkumulierten Stände im Jahr des Kaufs und zum 31.12.2017 braucht und das auch nur, wenn der Kauf ursprünglich nach dem 1.1.2009 war - für Zwecke der Ermittlung des fiktiven steuerpfl. Veräußerungsgewinn per 31.12.2017. (Das jetzt die vereinfachte Version, diverse Fonds können weitergehende Besonderheiten aufweisen.)

Andere Feinheiten wie unterjährige Zwischengewinnabgrenzungen sind zwar schön, machen aber den Kohl nicht fett, wenn sie nicht bekannt sind. Allgemein dürften aber Käufe vor dem 1.1.2009 (Datum der Ausführung an der Börse) durch die Übergangsregeln im Falle der Veräußerung ganz steuerfrei sein (bei Fonds ist der fiktive Veräußerungsgewinn per 31.12.2017 = 0) und das sind genau die Zeiträume, wo man ein Datenbeschaffungsproblem hätte. Alles danach ist jünger als 10 Jahre und Aktiengesellschaften, Fonds und Banken haben entsprechende Belege noch in Aufbewahrung.

Zur Glaubhaftmachung, dass bestimmte Wertpapiere bereits vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, reicht im Grunde der Depotauszug zum 31.12.2008 des Erblassers, wo sie als Bestand aufgeführt werden.

 

Da fällt mir noch ein: Fies wird die Angelegenheit, wenn auf Depotebene beim Erblasser noch Besitzwechsel stattgefunden haben z.B. im Rahmen von Zugewinnausgleich oder sonstiger Depotübertragungen oder Schenkungsauflagen etc. Da kommt es dann auf den einzelnen Sachverhalt an und das sprengt hier den Rahmen.

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