Zum Inhalt springen
100

Was passiert alles bei (klein-)Gewerbeanmeldung?

Empfohlene Beiträge

100
· bearbeitet von 100

Wenn ich ein (ggf. Klein-) Gewerbe einfach mal ausprobieren will, sprich: noch nicht weiß, ob es viel bringen wird, und ich hole einfach mal einen Gewerbeschein dafür -

was passiert dann alles? Wem wird es alles gemeldet, wem bin ich plötzlich alles Beiträge oder Rechenschaft oder sonstwas schuldig?

Kann man das problemlos machen `zum Ausprobieren` oder sollte man es nur machen, wenn man weiß, dass es gut laufen wird?

 

Sagen wir fiktiv einfach mal, ich hätte 10 Fahrräder in meiner Garage und plane künftig Fahrräder an- und weiterzuverkaufen. Fiktives Beispiel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw

Fängt dann schon damit an, dass du eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen musst. 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100

Noch ein Nachtrag:

Was, wenn ich gelegentlich Fahrräder nach Italien versenden würde?

 

jaja, unrealistisch, ist aber ja fiktiv.

 

Muss ich dafür besondere Anmeldungen machen oder derartiges? Oder steuerlich dann was beachten? Kommen Kosten auf mich zu, die nicht wären, wenn es nicht gewerblich wäre, sondern privat?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw

Noch ist Italien in der EU B-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von 100:

Wenn ich ein (ggf. Klein-) Gewerbe einfach mal ausprobieren will, sprich: noch nicht weiß, ob es viel bringen wird, und ich hole einfach mal einen Gewerbeschein dafür -

was passiert dann alles? Wem wird es alles gemeldet, wem bin ich plötzlich alles Beiträge oder Rechenschaft oder sonstwas schuldig?

Kann man das problemlos machen `zum Ausprobieren` oder sollte man es nur machen, wenn man weiß, dass es gut laufen wird?

 

Um Dir eine halbwegs vernünftige Antwort auf Deine Frage zu geben, müsste ich jetzt mindestens 10 DIN A4 Seiten schreiben. Dazu habe ich keine Lust.

 

Wie wär's, wenn Du Dich erst einmal in das Thema einliest? Dann kannst Du spezifische Fragen stellen, die ich dann auch gerne beantworte.

 

Ansonsten kannst Du natürlich auch einfach mal ein Gewerbe anmelden. Kurze zeit später wirst Du einen 6-seitigen Fragebogen vom Finanzamt bekommen. Der enthält dann Fragen wie "Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 oder nach § 5 EStG? Falls das letztere der Fall sein sollte, reichen Sie bitte Ihre Eröffnungsbilanz ein". Spätestens dann sollte Dir klar werden, dass eine Gewerbeanmeldung kein Projekt für einen Nachmittag ist... Und wenn Du dann zum ersten Mal Gewerbesteuer und IHK Beiträge zahlen sollst, wird Dir vielleicht auch der Gedanke kommen, dass es besser gewesen wäre, kein Gewerbe anzumelden - sondern als Freiberufler zu arbeiten (soweit möglich).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von magicw:

Fängt dann schon damit an, dass du eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen musst.

 

Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 17.500 €, die die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, dürfen beim Ausstellen von Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen!

 

Stattdessen müssen sie einen Text wie „In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“ auf die Rechnung schreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Vette

Hallo,

 

es kommt drauf an, was für ein Kleingewerbe du anmeldest. Wenn du einen Autohandel anmeldest, dann meldet sich die Kammer für Autohandel und will einen jährlichen Beitrag, ebenso wenn du Wohnungsrenovierungen anmeldest, meldet sich die IHK und will einen jährlichen Beitrag. 

 

Ich habe damals ein Gewerbe im Handwerk angemeldet, ich rate jedem es zu Beginn mit der Kleinunternehmerregelung - die Einkommensteuererklärung ist deutlich einfacher. Ich war aber auch schnell draussen, da ich im 1. Jahr schon über die Grenze von 17.500 € kam. Aber auch ohne die Kleinunternehmerregelung konnte ich alles selbst erledigen, ganz ohne Steuerberater. Man lernt mit der Zeit.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Anmeldung im Gewerbeamt - danach kommt eventuell IHK oder andere Kammer die für deinen Bereich zuständig ist, anschließend Finanzamt wegen einer Gewerbeanmeldung (geplanter Umsatz etc.) und dann kannst du eigentlich starten. Nach Italien musst du grundsätzlich keine weiteren Pflichten erfüllen da Gewerbefreiheit gilt und Freizügigkeit. Eventuell brauchst du eine UStID für die innergemeinschaftlichen Lieferungen (an Unternehmer in Italien). Wenn du im Privatbereich nach Italien verkaufst ist es unproblematisch. Beachte allerdings unterschiedliche Verbrauchergesetze in De und It - dies wirkt sich eventuell bei Haftungsfragen oder Gewährleistungen aus. Das einzig wirklich wichtige bei so kleinen Gewerbeversuchen: Abmeldung! Sobald du aufhörst musst du unbedingt abmelden. Du hast sonst jede Menge Ärger. Betriebsaufgabe sollte daher unbedingt sofort mitgeteilt werden.

Der Rest kommt von alleine. Wenn es groß genug wird kannst du dir auch einen Steuerberater nehmen. Wenn es klein ist, kannst du es auch mit ordentlicher Belegführung auch selbst machen. Ist kein Hexenwerk.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bobby13
vor 22 Stunden von Vette:

... mit der Kleinunternehmerregelung - die Einkommensteuererklärung ist deutlich einfacher

Die Kleinunternehmerregelung gilt in der Umsatzsteuer; das ändert in der Einkommensteuererklärung (nahezu) gar nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mkoll
· bearbeitet von Mkoll

IHK haste normal das erste Jahr frei.   Bei mir kam damals nur das Finanzamt und ein paar Inkakso Büros haben angerufen und sich empfohlen falls ein Kunde mal nicht zahlt würden sie es mir eintreiben (wohl ne Lücke iwo im Amt).  Das mitn Finanamt musst halt 1x regeln oder per Steuerberater regeln lassen dann läuft das auch. Bleib schön im Freibetrag ohne MwSt. Das ist dann einfacher. Du kannst nach einem Jahr auch einfach wieder abmelden. Geht auf 10min  im Amt.

Ich kann dir nur empfehlen sich nebenbei was aufzubauen und so weiteres Einkommen zu generien was dir vielleicht sogar noch Spaß macht.   Hier sind halt sehr viele Miesepeter unterwegs.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100

Gibt es eine besonders gute Regelung, wenn man eine extrem niedrige Gewinnmarge hat?

Die Kleinunternehmer-Regelung ist ja dafür echt schlecht, weil sie seltsamerweise eine Umsatz- aber nicht eine Gewinngrenze hat.

Also wenn ich viel Umsatz mache, dabei aber fast kein Gewinn hängen bleibt, darf ich sie trotzdem nicht benutzen.

 

Also angenommen ich verkaufe meine fiktiven Fahhräder für 100€, wovon aber nur 5€ Gewinn sein werden - gibts da gute Gestaltungsmöglichkeiten?

 

Und wenn ich Fahrrähder auch mal in Nicht-EU-Länder schicke? Was muss ich dann noch beachten?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dork
· bearbeitet von Dork
vor 24 Minuten von 100:

Gibt es eine besonders gute Regelung, wenn man eine extrem niedrige Gewinnmarge hat?

Die Kleinunternehmer-Regelung ist ja dafür echt schlecht, weil sie seltsamerweise eine Umsatz- aber nicht eine Gewinngrenze hat.

Also wenn ich viel Umsatz mache, dabei aber fast kein Gewinn hängen bleibt, darf ich sie trotzdem nicht benutzen.

 

Also angenommen ich verkaufe meine fiktiven Fahhräder für 100€, wovon aber nur 5€ Gewinn sein werden - gibts da gute Gestaltungsmöglichkeiten?

 

Und wenn ich Fahrrähder auch mal in Nicht-EU-Länder schicke? Was muss ich dann noch beachten?

Welchen Vorteil hat den die "Kleinunternehmerregelung"? - eben... keinen gravierenden. Die Ust-Meldung ist nun wirklich keine große Hürde. Und sonst - raube ich mir den Vorteil, doch mal günstiger Einkaufen zu können, als Ust nicht ziehen zu dürfen. Prinzipiell würde ich von der Kleindingens Abstand nehme; denn wenn das Gewerbe doch größer wird als angenommen, weil sich irgendeine Gelegenheit ergibt, hat man nur Nacharbeiten.

 

Als Antwort auf die Frage: Gewerbeschein holen, beim FA melden, Ust-ID beantragen, IHK-Fragebogen ausfüllen, Berufsgenossenschaft Bescheid geben - fertig.

 

Edit:

Das mit dem Nicht-EU-Ausland: Ggf. noch beim Hauptzollamt eine ID beantragen. Hängt aber an gewissen Umsatzhöhen, wann man meldepflichtig wird. Insofern bleibt bei kleineren Exporten nur die Buchführung und normale Rechnungslegung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 2 Stunden von Dork:

Welchen Vorteil hat den die "Kleinunternehmerregelung"? - eben... keinen gravierenden. Die Ust-Meldung ist nun wirklich keine große Hürde. Und sonst - raube ich mir den Vorteil, doch mal günstiger Einkaufen zu können, als Ust nicht ziehen zu dürfen.

 

Das hängt auch vom anvisierten Kundenkreis ab: Wenn man keine MWSt berechnen muß, kann man Privatleuten günstiger anbieten (und/oder hat eine entsprechend bessere Gewinnmarge).

Gewerblichen Kunden ist die USt oftmals egal, da durchlaufender Posten.

Dazu kommt die Frage, wieviel die MWSt beim eigenen Einkauf ausmacht; also im Bsp.: Werden die Fahrräder mit oder ohne (anrechenbare) MWSt eingekauft?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

USt-Anmeldungen sind zunächst mal einfach "mehr Bürokratie". Das fängt beim Ausstellen von Rechnungen an geht über Antrag auf USt-ID bis hin zur monatlichen Anmeldung und der Jahressteuererklärung. Wer allerdings "Buchhaltung" scheut, der sollte sich fragen, ob es Sinn macht ein Gewerbe anzumelden. Buchhaltung und Kostenrechnung sind nun mal nicht nur notwendiges Übel, sondern in der Regel auch kritische Faktoren für den Erfolg. Ohne Buchhaltung kommt z. B. das "Geld eintreiben" bei den Kunden meist auch zu kurz, weil das auch "Verwaltungsarbeit" ist. Und das ist noch immer Insolvenzgrund Nr. 1, wenn man plötzlich illiquide wird. 

 

Zuvor muss man prüfen, ob man überhaupt USt-pflichtige Geschäfte macht. Lehrberufe, med. Berufe, Versicherungsmakler etc. sind ja schließlich steuerfrei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100

Wenn man von erwerbslos zu solch einem Mini-  (Klein-) Gewerbe wechselt, und grade beginnt und nur ausprobiert, ob es überhaupt Gewinn bringt,

dann kommt direkt die Krankenkasse und will monatlich 250€ + haben.

 

Hat man da vielleicht Gestaltung- oder Förder- Möglichkeiten o.Ä. ?

Jemand ne Ahnung?

 

Die Krankenkasse bricht einem gleich zu Beginn das Genick, wenn man was versuchen will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100
· bearbeitet von 100

Die "Kleinunternehmerregelung" kann man ja nehmen, solange der Umsatz nicht über 17500,- ist und das meldet man ja im Voraus an, ob man sie nutzt.

Kann man denn eigentlich anmelden, dass es Kleingewerbe ist, aber dann wider Erwarten 100k+ einnehmen und es zählt dann trotzdem für das Jahr ohne Umsatzsteuer?

 

 

Und wenn man erst im Juli startet, kann man dann das erste Geschäftsjahr einfach nur ein halbes Jahr laufen lassen bis Ende Dezember, sodass es dadurch vielleicht auch unter der GRenze bleibt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Umsätze muss man als "Unternehmer" zeitnah in der Buchhaltung erfassen. Man merkt also binnen Wochen, wenn man die 17500 überschreitet. Im Ergebnis wirst du also Schwierigkeiten haben, dem FA bei 100k Umsatz klarzumachen, dass du "nur" 17500 erwartest hast. Das spräche nämlich dafür, dass du keine Buchhaltung/Kassenführung hast ... und das wird dann auf ganz anderer Ebene teuer. Außerdem liegt es bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften in Deinem eigenen Interesse, wenn du dann USt-Erklärungen abgibst, sondern kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen. Allein durch freiberufliche Tätigkeit (ohne Wareneinsatz) schaffen es nur Profisportler, die 100k binnen Monaten zu knacken.

 

Ja, Rumpfgeschäftsjahre sind im Jahr der Gründung sogar der Regelfall.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100
· bearbeitet von 100
vor 14 Stunden von MeinNameIstHase:

Umsätze muss man als "Unternehmer" zeitnah in der Buchhaltung erfassen. Man merkt also binnen Wochen, wenn man die 17500 überschreitet. Im Ergebnis wirst du also Schwierigkeiten haben, dem FA bei 100k Umsatz klarzumachen, dass du "nur" 17500 erwartest hast. Das spräche nämlich dafür, dass du keine Buchhaltung/Kassenführung hast ... und das wird dann auf ganz anderer Ebene teuer.

Auf welcher Ebene?

 

Aber das ist doch grad der Sinn der Kleinunternehmer-Regelung: dass ich nur Einnahmen-Überschuss Rechnung machen muss, nicht aber extra "Bücher führen".

 

 

Desweiteren, sollte ich mal über den Freibetrag kommen, muss ja der Gewerbesteuer-Hebesatz beachtet werden.

Sehe ich das richtig, dass man sein Gewerbe irgendwo anmelden kann, egal wo man tatsächlich physisch sich aufhält?

Denn so stand das glaub ich im Gesetz - der Unternehmenssitz kann woanders sein.

 

Gibt es eine Karte oder so, wo man alle Hebesätze sehen kann? Welche Gemeinde bietet sich an, wo ist er am niedrigsten?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bobby13

Du musst zu Beginn eine ordentlich Prognose machen. Und wenn das Ergebnis lautet, dass du 17.000€ Umsatz machen wirst, ist das auch in Ordnung wenn es 19.000€ werden.

Wenn es aber 100.000€ werden, wirst du ein Problem mit dem Nachweis haben, dass die Prognose wirklich serös gemacht wurde.

 

Wen du im Dezember anfängst, musst du die 17.500 auf die Monate umrechnen. Also gilt nur 1/12 des Betrages.

 

Die Gewerbesteuer musst du da abführen wo du auch wirklich tätig wirst. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100

was für Buchhaltungssoftware ist denn schön übersichtlich, einsteigerfreundlich und empfehlenswert?

Mit Verwaltung von Lagerbeständen ist notwendig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
Am 7/2/2019 um 12:50 von 100:

Wenn man von erwerbslos zu solch einem Mini-  (Klein-) Gewerbe wechselt, und grade beginnt und nur ausprobiert, ob es überhaupt Gewinn bringt,

dann kommt direkt die Krankenkasse und will monatlich 250€ + haben.

 

Hat man da vielleicht Gestaltung- oder Förder- Möglichkeiten o.Ä. ?

Jemand ne Ahnung?

 

Die Krankenkasse bricht einem gleich zu Beginn das Genick, wenn man was versuchen will.

Wenn man "erwerbslos" ist muss man doch auch irgendwie krankenversichert sein. Der Beitrag für die gesetzlich freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige mit sehr geringem Einkommen ist seit diesem Jahr genauso hoch wie die freiwillige Versicherung als Erwerbsloer. Insofern sollte sich beim Krankebersicherungsbeitrag nicht viel ändern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100
· bearbeitet von 100
vor 3 Stunden von whister:

Der Beitrag für die gesetzlich freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige mit sehr geringem Einkommen ist seit diesem Jahr genauso hoch wie die freiwillige Versicherung als Erwerbsloer. Insofern sollte sich beim Krankebersicherungsbeitrag nicht viel ändern.

bist du dir da sicher?

bisher waren das irgendwie hundert oder so mehr! Was mich immer abgehalten hat, es offiziell zu melden, wenn ich was versuchen wollte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nicolas A.
Am 7/6/2019 um 12:58 von 100:

Aber das ist doch grad der Sinn der Kleinunternehmer-Regelung: dass ich nur Einnahmen-Überschuss Rechnung machen muss, nicht aber extra "Bücher führen".

Ich bin kein Steuerberater, das folgende ist meine Interpretation der Gesetzeslage und keine Beratung. Ich kann nur empfehlen, die Gesetze und Literatur zu lesen und bei Bedarf einen Steuerberater zu fragen.

 

Nein. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf das Ausweisen und Abführen der Umsatzsteuer.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

 

Grenze 17500 Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50000 im aktuellen Jahr. Soweit ich gehört habe, ist der Wechsel beim Verlassen der Regelung mühsam. Wie es mit dem Überschreiten während eines Jahres ist, weiß ich nicht.

 

 

"Keine Bücher führen" kommt woanders her und bedeutet was anderes. Ich glaube, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html ist daeinschlägig (für gewerblich). Freiberuflich muß, soweit ich weiß, nie "Bücher führen". Relevant ist in Zusammenhang damit auch https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (Absatz 3).

 

Beides sollte man nicht mit Ist-/Soll-Versteuerung verwechseln: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Totti3004
Am 7.7.2019 um 19:50 von 100:

was für Buchhaltungssoftware ist denn schön übersichtlich, einsteigerfreundlich und empfehlenswert?

 

DATEV. Angewendet von deinem Steuerberater, der dich berät und dem du deine Ein- und Ausgangsrechnungen mittels digitalen Belegtransfer zur Verfügung stellst. Der schickt dir dann auch einmal im Monat eine BWA und Liquiditätsübersicht rüber, damit du weißt wo du mit deinem Geschäft stehst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
100
vor 25 Minuten von Totti3004:

DATEV. Angewendet von deinem Steuerberater, der dich berät und dem du deine Ein- und Ausgangsrechnungen mittels digitalen Belegtransfer zur Verfügung stellst. Der schickt dir dann auch einmal im Monat eine BWA und Liquiditätsübersicht rüber, damit du weißt wo du mit deinem Geschäft stehst.

 

und was hindert ihn daran mein Geschäft zu kopieren/stehlen, wenn er sieht, dass es gut läuft?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...