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Revenueman

Arbeitnehmersparzulage bei Aktienfonds Verheiratet nur 1 Arbeitnehmer 80€ oder 160€?

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Revenueman
· bearbeitet von Revenueman

Hallo, 

eine eigentlich ganz "einfache" Frage. Bei der Arbeitnehmersparzulage (20% max. 80€ / 160€) auf Aktienfonds welche Förderhöhe ist möglich?

 

Verheiratet 

1 Arbeitnehmer (der andere Partner bezieht Rente)

 

Da ich selber nichts im Internet gefunden habe, stellt sich nun die Frage, ob es sich gleich verhält wie bei der Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge?

 

Arbeitnehmersparzulage (Bausparen)

 

Single Förderung 43€, max. 17.900€ zu versteuerndes Einkommen

Verheiratet (1 Arbeitnehmer) Förderung 43€, max. 35.800€ zu versteuerndes Einkommen

Verheiratet (2 Arbeitnehmer) Förderung 86€, max. 35.800€ zu versteuerndes Einkommen

 

Arbeitnehmersparzulage (Aktienfonds)

 

Single Förderung 80€, max. 20.000€ zu versteuerndes Einkommen

Verheiratet (1 Arbeitnehmer) Förderung 80€ oder 160€ (?), max. 20.000€ oder 40.000€ (?) zu versteuerndes Einkommen

Verheiratet (2 Arbeitnehmer) Förderung 160€, max. 40.000€ zu versteuerndes Einkommen

 

Alle Webseiten die diese Thematik behandeln, machen immer nur eine Unterscheidung beim Bausparen. #GESETZESLÜCKE? 

 

Kleines Beispiel (nur wegen der übersichtlichen Tabellen). 

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/arbeitnehmersparzulage

 

DANKE!

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Revenueman
vor 37 Minuten von moonraker:

Leider nicht. Ich hatte natürlich selber schon diesen Artikel gelesen. Es fehlt sogar der Verweis, dass sich (wie geschrieben) zumindest die Anforderungen an das zu versteuernde Einkommen ändert (1AN) [Bausparen]. o.O

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chirlu

Maximal 40000 Euro (gemeinsames) zvE, Zulage von höchstens 80 Euro. Ein Blick ins Gesetz (§ 13 5. VermBG) erleichtert die Rechtsfindung.

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moonraker
vor 10 Stunden von Revenueman:

Leider nicht. Ich hatte natürlich selber schon diesen Artikel gelesen. Es fehlt sogar der Verweis, dass sich (wie geschrieben) zumindest die Anforderungen an das zu versteuernde Einkommen ändert (1AN) [Bausparen]. o.O

Dann nimmst Du eben diese verlinkte Seite, dort steht explizit "Höhe der Förderung im Jahr je Arbeitnehmer": https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

(Die Unterschiede zum Bausparer sind aber auch schon auf der zuerst verlinkten Seite zu lesen.)

Das Ergebnis hat @chirlu schon geschrieben.

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Guybrush_TW
· bearbeitet von Guybrush_TW

Ich würde gern das Thema nocheinmal aufgreifen, um für mich auch den Knoten im Kopf zu lösen. Aus meinem Dully-Laien-Rechtsverständnis erschließt sich nicht endgültig, ob in der Konstellation verheirat, nur 1 Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage nur für den Arbeitnehmer oder für beide beantragt werden kann (bei entsprechender Aufstockung des VL-Vertrages, in meinem Fall ETF).

 

Konkret, wenn ich meinen VL-ETF-Vertrag von 400€ auf 800€ aufstocken würde, würde ich dann auch die Sparzulage für mich (Arbeitnehmer) und meine Frau (keine Lohnarbeit) bewilligt bekommen, so würde ich die Tabelle unten lesen.

 

grafik.thumb.png.2bb7bb491f89c2cdbdf52eb9f5045f40.png

Quelle: https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/arbeitnehmersparzulage/

 

Lege ich allerdings das Vermögensbildungsgesetz zu Grunde, steht dort unter §13 Absatz 2:

Zitat

(2) Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 Prozent der nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 bis 4 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, und 9 Prozent der nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 und 5 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

 

Das schließt mein obiges Verständnis der doppelten Sparzulage doch aus, oder?

 

 

Was meint ihr? Sollte ich den VL-Vertrag aufstocken und es probieren, oder ist es vergebene Müh?

 

Dank und Gruß

 

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chirlu
vor 13 Minuten von Guybrush_TW:

ob in der Konstellation verheirat, nur 1 Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage nur für den Arbeitnehmer oder für beide beantragt werden kann

 

Es ist eine Arbeitnehmersparzulage, keine Nichtarbeitnehmersparzulage.

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Guybrush_TW

Danke ;)

 

Hätte ja sein können, bei der Einkommenssteuer kann ich ja auch gemeinsam veranlagen, trotz "Nichteinkommen" meiner Frau.

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