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stolper

Klarstellung Fondsbesteuerung durch BMF!?

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stolper

...Neues zur Fondsbesteuerung offenbar!? Klingt ja sehr nach "Vereinfachung". Heute aus der FAZ:

"...das Bundesfinanzministerium hat in einem 152 Seiten langen Schreiben nun die Vorschriften zumindest teilweise finalisiert, teilte jüngst die Steuerberatungsfirma PWC mit. Vieles ist vor allem für die Investmentgesellschaften wichtig, der steuerzahlende Fondsanteilsbesitzer kann sich auf eine neue Bescheinigung freuen, die er dem Finanzamt vorlegen darf, will er (teilweise) von der Steuerzahlung befreit bleiben.

Dabei geht es um die sogenannte Teilfreistellung von 30 Prozent der Abgeltungsteuer für Ausschüttungen für Aktienfonds sowie für Mischfonds mit einem Aktienanteil von mehr als 25 Prozent, wo 15 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei bleiben sollen. Dafür ist die Voraussetzung, dass die Aktienquote im Fondsvermögen an jedem einzelnen Tag des betreffenden Jahres den Anteil von 51 Prozent überschritten hat (oder 25 Prozent für Mischfonds).

Wer in den Genuss der Teilfreistellungen kommen will, muss künftig im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer den Nachweis erbringen, dass der betreffende Investmentfonds die Anlagegrenzen während des Geschäftsjahres tatsächlich durchgehend überschritten hat. Als Nachweis können Bestätigungen des Investmentfonds dienen. Bestätigungen, die ab dem kommenden Jahr ausgestellt werden, müssen eine Auflistung enthalten, in der für sämtliche Geschäftstage des betreffenden Geschäftsjahres die jeweils tatsächlich erreichten Kapitalbeteiligungsquote angegeben werden. In diesem Jahr dürfen Bestätigungen nur ausgestellt werden, wenn ein Unterschreiten der Anlagegrenzen – unter Nennung von Art, Umfang und Dauer der Unterschreitung sowie der ergriffenen Abhilfemaßnahmen – offengelegt wird. ..."

 

...was ist daran eine Vereinfachung?

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Im Anwendungsschreiben steht drin :

"Für den Fall, dass die Anlagebedingungen eines Investmentfonds keine hinreichenden Aussagen zum Erreichen der Aktienfonds- oder Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote oder der Immobilienfonds- oder Auslands-Immobilienfondsquote (§ 2 Absatz 6, 7 und 9 sowie § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 InvStG) enthalten oder keine Anlagebedingungen des Investmentfonds existieren, wird in § 20 Absatz 4 InvStG dem Anleger eine individuelle Nachweismöglichkeit eingeräumt. Wenn der Anleger hinreichende Nachweise vorlegen kann, aus denen sich ergibt, dass der Investmentfonds während des gesamten Geschäftsjahres die Aktienfonds- oder Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote oder die Immobilienfonds- oder Auslands-Immobilienfondsquote erreicht hat, wird die jeweilige Teilfreistellung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens gewährt. Eine Geltendmachung gegenüber den zur Erhebung der Kapitalertragsteuer verpflichteten Personen ist dagegen nicht zulässig."

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Ramstein

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Ich habe mal eine ganz blöde Frage. Einige Anbieter bieten ja auf ihren Seiten Informationen zu Mindestaktienquoten und Teilfreistellungsstatus. Damit sollte ja alles klar sein und auch keine weiteren Nachweise notwendig. Aber speziell bei ausländischen Anbietern ist das oft nicht so klar erkenntlich.

 

Angenommen ich plane z.B. den Vanguard ACWI (IE00B3RBWM25) zu kaufen .... vielleicht habe ich es ja nur übersehen, aber ich finde weder auf der Vanguard Seite noch bei meinem Online-Broker Informationen über Mindestaktienquoten und Teilfreistellungsstatus  ....  muss ich dann abwarten was die Bank macht oder bei der Bank nachfragen oder gibt es irgendwo eine einfache Möglichkeit zuverlässig zu überprüfen, ob und wie der Fonds bei WM-Datenservice hinsichtlich der Teilfreistellung geführt wird?

 

Einen Aktienfonds ohne Teilfreistellung zu kaufen wäre ja eher subotimal.

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chirlu
vor 11 Minuten von Malvolio:

vielleicht habe ich es ja nur übersehen, aber ich finde weder auf der Vanguard Seite noch bei meinem Online-Broker Informationen über Mindestaktienquoten und Teilfreistellungsstatus  .... 

 

Eindeutig übersehen. Auf der Vanguard-Seite steht deutlich (wenn auch mit Schreibfehler): „Der Fonds ist nach dem InvStG 2018 als Aktien Fonds klassifiziert“

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domkapitular

In dem Fall hier :

Ist aber leider eingeschlafen

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Malvolio
vor einer Stunde von chirlu:

 

Eindeutig übersehen. Auf der Vanguard-Seite steht deutlich (wenn auch mit Schreibfehler): „Der Fonds ist nach dem InvStG 2018 als Aktien Fonds klassifiziert“

Danke! Jetzt habe ich es auch gefunden ....

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