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Pilsener

Verlust vs Pauschbetrag

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Pilsener

Hallo liebe Gemeinde,

 

hab nur ne ganz kurze Frage. Es geht um meinen Stuerbescheid bzw. einen sehr unfreundlichen Mitarbeiter des Finanzamtes, der mich dazu bewogen hat doch einmal nachzufragen...(Paragraph 20 Absatz 9 Satz 4 ... aber manchmal ist sowas ja Auslegungssache ;) )

 

Werden meine Gewinne aus 2018 ERST mit den Verlusten (Verlustbescheinigung für 2018 liegt dem Finanzamt vor) verrechnet und erst wenn dann noch etwas Gewinn übrig bleibt mit meinem Pauschbetrag verrechnet???

Ich hätte es ehrlich gesagt andersherum gedacht: Gewinne werden ERST mit dem Pauschbetrag verrechnet und wenn dann noch Gewinne darüber hinaus vorliegen, wird der Verlust verrechnet.

 

Wenn das alles rechtens ist, war es ja echt dumm von mir die Verlustbescheigung 2018 einzureichen, weil ich ja quasi meinen Pauschbetrag "verschenkt" habe...oder kommt am Ende eh das gleiche raus???

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west263
· bearbeitet von west263

leider vergesse ich solche Sachen immer wieder und deswegen habe ich es mir aufgeschrieben.

Ich hatte auch immer wieder Verständnisschwierigkeit, welche Verluste und Gewinne womit verrechnet werden können.

 

"Gewinn / Verlust Verrechnung: erst Verlusttopf dann Freibetrag"

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von Pilsener:

einen sehr unfreundlichen Mitarbeiter des Finanzamtes

 

Er mag unfreundlich sein, hat aber leider recht.

 

vor 1 Stunde von Pilsener:

Wenn das alles rechtens ist, war es ja echt dumm von mir die Verlustbescheigung 2018 einzureichen, weil ich ja quasi meinen Pauschbetrag "verschenkt" habe...oder kommt am Ende eh das gleiche raus???

 

Es kommt aufs Gleiche heraus.

 

Vielleicht war es aber ungeschickt, die Verluste überhaupt 2018 anfallen zu lassen oder bei dieser Bank bzw. den Verlusttopf (durch Anfordern der Bescheinigung) aufzulösen; oder nicht noch zusätzliche Gewinne zu realisieren.

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