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DeusX

Alte Leipziger Secur BV 10 vs. LV1871 Golden BU

Empfohlene Beiträge

DeusX
· bearbeitet von DeusX

Hallo zusammen,

 

ich suche mit meiner Freundin eine für sie passende BU-Versicherung. Sie wird dieses Jahr noch 31 Jahre, ist angestellt im Öffentlichen Dienst und Nichtraucherin. Sie verdient netto im Moment 2500 € und die BU-Versicherung soll bis 67 laufen. Wir haben jetzt eine Weile recherchiert und die Tarife auf zwei eingegrenzt: AL Secur BV 10 vs. LV1871 Golden BU. Wir möchten bitte erstmal einfach nur ganz nüchtern die beiden Tarife vergleichen unter der Annahme, dass sie bei beiden Versicherern ohne Ausschlüsse oder Zusatzbeiträge angenommen werden würde.

 

Wir wissen, dass die AL seit 2019 im Falle eine Krebserkrankung eine Vorabzahlung leistet und die LV1871 eben lebenslang zahlt, wenn man bis 50 BU wird. Das sind jetzt allerdings nicht die Faktoren, von denen meine Freundin die Entscheidung abhängig machen würde. Sie interessiert eher die anlassabhängige und anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie.

  • Anlassabhängig und anlassunabhängig sehe ich die AL ehrlich gesagt eher im Nachteil und auch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist bei der LV1871 ein wenig attraktiver.
  • Interessant ist auch die Formulierung der Gesundheitsfragen: Hier fragt die AL danach, ob in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden "bestehen oder bestanden", wohingegegen die LV1871 "nur" wissen will, ob in den letzten 5 Jahren bei Ärzten usw. wegen Krankheiten oder Beschwerden "Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden" haben.
  • Bei der AL ist - falls das relevant ist - der Brutto-Netto-Spread geringer und der Ruf hier im Forum und eigentlich so ziemlich jedem Ranking spricht für die AL. Für die Detailunterschiede fehlt uns leider das Expertenwissen - und der Teufel liegt ja aber leider wie so oft im Detail.

Ganz unabhängig davon haben wir auch an die HDI EGO Top und die Bayerische PROTECT Prestige gedacht, aber dann ggf. nur ergänzend zu einer der zuerst genannten. Das führt ein bisschen zu der Frage, ob sie erstmal z. B. 1000 oder 1500 € bei AL oder LV1871 und danach dann z.B. je nach Gehaltsentwicklung nochmal 1000 € bei HDI oder Bayerischer zusätzlich abschließen soll - oder einfach nur bei AL oder LV1871 die Nachversicherungsgarantien und Dynamiken mitnehmen sollte.

 

Danke für eure Tipps vorab! :)

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N!tro

Hi,

 

ich bin gerade in einer ähnlichen Situation. Während meiner Recherche bin ich auch auf die Tarife gekommen, die du genannt hast. Letztendlich nehmen die sich beide nicht viel. Der gravierendste Unterschied liegt meiner Ansicht nach im Brutto-Netto-Spread - dieser liegt bei AL: 28% zu LV1871: 85% hier möchte ich das Risiko einer signifikanten Beitragserhöhung nicht eingehen. Deshalb habe ich mich für die AL entschieden und lasse mir aktuell ein Angebot berechnen. In diesem Zusammenhang habe ich auch erfahren, dass die AL eine neue Risikoklasse (1++) eingeführt hat, was bei entsprechender Eignung die Beiträge noch weiter senken wird.

 

Gruß

N!tro

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polydeikes

Jo, 1++ ist brandneu. Von 2014.

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N!tro

ok, das wusste ich nicht. Dann habe ich das wohl falsch verstanden...

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polydeikes

Ist generell so. Ihr lest etwas, versteht 10 % davon, zieht fragwürdige Schlüsse und wollt dann hier die Erklärung für do it yourself haben. Ist wirklich nicht böse und nicht abwertend gemeint, aber da kann eben nur bullshit bei rauskommen. Habe durchaus Verständnis dafür, dass man sich in einer so intransparenten Angelegenheit informieren will. Da spricht auch nichts dagegen. Wenn das Ergebnis aber sinngem. darin besteht, nen Handbuch aus dem Handschuhfach zu lesen und dann den Motor reparieren zu wollen, ist das zumindest nicht der Ansatz, den ich wählen würde.

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Also mein Ansatz ist nicht do it yourself sondern think and understand for yourself. Meine Partnerin wird den Antrag oder vielleicht eine Risikovoranfrage nicht ohne Hilfe eines Maklers stellen. Ich habe den Thread aufgemacht, weil ich gerne ganz sachlich jeweils die Vorteile und Nachteile von AL vs. LV1871 gegenüberstellen möchte. Die Nachteile im Detail herauszufiltern fällt mir da auf jeden Fall viel schwerer, weil man die Highlights im Gegensatz zu den Nachteilen in jeder Produkt-Broschüre angepriesen bekommt. Mich würden vor allem die Nachteile der LV1871 Golden BU im Vergleich zur AL Secur BV 10 interessieren. Kann mich da jemand unterstützen?

 

Bislang recherchierte Nachteile der LV1871:

  • relativ hoher Brutto-Netto-Spread von 85 %
  • im Vgl. zur AL geringere mögliche Beitragsdynamik in Höhe von 3% jährlich; kann nur zweimal in Folge ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
  • prüft bei einer Nachversicherung den ursprünglich ausgeübten Beruf, nicht den Beruf, der im Moment der Nachprüfung ausgeübt wird; das kann je nach Kunde und individueller Situation nachteilig sein - aber natürlich genauso auch ein Vorteil
  • drei Jahre Wartezeit bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung --> Da bin ich mir nicht sicher, ob die einfach bedeutet, dass man 3 Jahre warten muss, um ereignisunabhängig aufzustocken?
  • Nachversicherungsgarantie fällt nach einem Leistungsfall weg
  • Berufsunfähigkeit durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert; Ausschlüsse sind z. B. möglich, wenn eine Vielzahl von Menschen betroffen sind

 

Ich bin sehr dankbar für Hinweise auf weitere Nachteile. :)

 

Edit: Weitere Nachteile hinzugefügt.

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Xeronas

Wäre es aber nicht Aufgabe des Maklers, dir ebenjene Unterschiede aufzuzeigen? Immerhin haftet er ja auch für seine Beratung...

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Doch, das ist sicherlich auch die Aufgabe des Maklers. Aber ich verlasse mich in erster Linie auf mich selbst. Und ich freue mich, die Unterschiede hier im Forum mit Kunden und Maklern zu diskutieren, die ggf. schon selbst Erfahrungen im Antragsprozess oder sogar im Leistungsfall mit den konkreten Versicherern gemacht haben. Ich habe meine neueren Recherchen oben in meinem vorigen Post ergänzt. :)

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hier auf die Schnelle ein paar Ideen/Anregungen/Antworten:

 

Am 2.6.2019 um 23:43 von DeusX:

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Also mein Ansatz ist nicht do it yourself sondern think and understand for yourself. Meine Partnerin wird den Antrag oder vielleicht eine Risikovoranfrage nicht ohne Hilfe eines Maklers stellen. Ich habe den Thread aufgemacht, weil ich gerne ganz sachlich jeweils die Vorteile und Nachteile von AL vs. LV1871 gegenüberstellen möchte. Die Nachteile im Detail herauszufiltern fällt mir da auf jeden Fall viel schwerer, weil man die Highlights im Gegensatz zu den Nachteilen in jeder Produkt-Broschüre angepriesen bekommt. Mich würden vor allem die Nachteile der LV1871 Golden BU im Vergleich zur AL Secur BV 10 interessieren. Kann mich da jemand unterstützen?

 

Bislang recherchierte Nachteile der LV1871:

  • relativ hoher Brutto-Netto-Spread von 85 %
    • kein relevantes Thema, Erläuterung würde den Rahmen sprengen
  • im Vgl. zur AL geringere mögliche Beitragsdynamik in Höhe von 3% jährlich; kann nur zweimal in Folge ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
    • echter nachteil im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten, im Falle der Kombination zweier Verträge/Gesellschaften aber zu vernachlässigen
    • die maximale Höhe einer BU Absicherung durch Dynamik ist dagegen bei LV1871 besser geregelt als bei A.L.
    • dafür werden bei der A.L. angenommene Dynamiken wiederum nicht auf die Maximalsummen für Nachversicherung angerechnet
  • prüft bei einer Nachversicherung den ursprünglich ausgeübten Beruf, nicht den Beruf, der im Moment der Nachprüfung ausgeübt wird; das kann je nach Kunde und individueller Situation nachteilig sein - aber natürlich genauso auch ein Vorteil
    • viel wichtiger ist der Verzicht auf Risikoprüfung an dieser Stelle EDIT: Bedeutet, ausser finanzieller Angemessenheit prüft der Versicherer bei einer Nachversicherung gar nix mehr!
  • drei Jahre Wartezeit bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung --> Da bin ich mir nicht sicher, ob die einfach bedeutet, dass man 3 Jahre warten muss, um ereignisunabhängig aufzustocken?
    • erhöhte Summe aus Nachversicherung greift erst nach drei Jahren
    • auch hier vom Endalter her besser geregelt als A.L.
  • Nachversicherungsgarantie fällt nach einem Leistungsfall weg
    • generelle Empfehlung: Checken/erklären lassen, wie es im Falle einer sog. Reaktivierung weiter geht. Welche Versicherungssumme, welcher Beitrag, erfolgt automatisch ein Wiederaufleben der Versicherung?
      Kommt häufiger vor, als man denkt, dass nach zwei, drei Jahren die Leistung des Versicherers endet, weil z.B. keine BU mehr vorliegt oder man eine andere Tätigkeit ausübt, auf die der Versicherer verweist.
      Was geschieht dann mit der Versicherung?
  • Berufsunfähigkeit durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert; Ausschlüsse sind z. B. möglich, wenn eine Vielzahl von Menschen betroffen sind
    • Formulierung ist nicht ganz unkritisch, da der Versicherer im Ernstfall erst mal berechnen muss, ob denn überhaupt und wieviele Versicherte davon betroffen sind. --> erstmal ne Zeitlang kein Geld vom Versicherer.
      Über die persönliche Relevanz muss jeder selbst entscheiden.

 

Ich bin sehr dankbar für Hinweise auf weitere Nachteile. :)

 

Edit: Weitere Nachteile hinzugefügt.

 

Auf alle Fälle mal anschauen: 

Befristetes Anerkenntnis und Meldepflichten im Leistungsbezug - wären mal zwei Kriterien, die wirklich relevant werden können.... :D

Insgesamt zwei Versicherer auf sehr hohem Niveau - in der Kombination (wenn man es richtig macht) eine gute Option.

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Hallo @Peter Wolnitza, vielen Dank für deine guten Ideen/Anregungen/Antworten! :) Genau so eine konstruktive Antwort hatte ich mir erhofft. :)

 

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, alle Infos, die ich so ergooglen konnte, zusammenzustellen, die meines Erachtens im Moment leistungsstärksten Tarife gegenüber zu stellen.

Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bin dankbar für Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen. Ich kenne die Schwächen von Online-Vergleichen. Die Daten von Check24 sollen nur als erster Überblick dienen. Ich weiß auch nicht, wie aktuell diese Informationen im Einzelnen sind (meines Erachtens: Stand 2018 und aktueller), deshalb im Einzelfall bitte selbst in den jeweiligen AVBen nachschlagen und mit einem Fachmakler des Vertrauens im Detail nochmal durchsprechen. :) Quellen zu Zitaten habe ich immer angegeben; Zitate ggf. bitte nachschlagen und im Kontext lesen und verstehen.


Ich habe also mal weitere Nachteile der LV1871 versucht rauszufiltern:

  • Was passiert nach nem Leistungsfall mit der BU-Versicherung allgemein und mit der Nachversicherungsgarantie speziell? zum ersten Teil: keine Ahnung, zum zweiten Teil: fällt weg
  • Gibt es in der Nachversicherung eine Risikoprüfung? scheint es bei der LV1871 nicht zu geben, bei der AL aber meines Wissens auch nicht
  • befristete Anerkenntnis: Befristung bis zu 12 Monaten möglich, d.h., dass nach Ablauf des befristeten Anerkenntnisses eine erneute Prüfung der BU erfolgt - der Leistungsanspruch muss aber nicht nochmal geltend gemacht werden (keine neue Beweisführung) und die LV1871 prüft quasi automatisch nach Ablauf der Befristung nochmal das Bestehen des Leistungsanspruchs
  • Meldepflicht im Leistungsbezug: Eintritt von Pflegebedürftigkeit und Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit sind anzuzeigen

Wann sollte man deiner Meinung nach der LV1871 den Vorzug gegenüber der AL geben? Ich habe bei dir jetzt eher das befristete Anerkenntnis und die Meldepflichten im Leistungsbezug rausgelesen, auf die du am Schluss freundlich hingewiesen hast. ;)

 

Nachfolgend eine Übersicht über den Golden BU Tarif der LV1871, in den die bisherigen Ausführungen (s. oben) tlw. integriert sind:

(Anmerkungen: Die Struktur und die meisten Inhalte sind der Produktbroschüre der LV1871 und v.a. Check24 oft 1:1 entnommen. Ggf. sind die Inhalte nicht mehr ganz aktuell, die Angaben sind auch deshalb ohne Gewähr. Die Vorteile ggü. anderen Policen bzw. den Marktdurchschnitt sind grün, die Nachteile bzw. Leistungseinschränkungen rot markiert. Ich möchte Check24 nicht als Alternative zu einem spezialisierten Fachmakler anführen oder Werbung dafür machen.)

 

  • Leistungsbereiche:
  • leistet nicht bei Dienstunfähigkeit (DU), d.h. keine dauerhafte Leistung bei DU bei Beamten auf Lebenszeit
  • leistet auch nicht bereits bei Teildienstunfähigkeit
  • leistet bei psychischer Erkrankung
  • leistet bei Verkehrsdelikten
  • leistet bei Fahrtveranstaltungen (z.B. Wettrennen), d.h. diese sind als Grund für BU versichert
  • leistet eingeschränkt bei Terroranschlägen, d.h. BU durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe nur unter bestimmten Bedingungen versichert; Ausschlüsse u.a. möglich, wenn eine Vielzahl von Menschen betroffen sind
  • leistet bei gefährlichen Freizeitaktivitäten
  • leistet bei Krankschreibung (nicht im SBU-Tarif; separat gegen Aufpreis abschließbar: Leistung bereits ab 6-monatiger Krankschreibung für maximal 18 weitere Monate)
  • leistet nicht bei Krankheit des Kindes (ggf. auch ein Nachteil, aber da wohl marktbreit so geregelt, oben von mir nicht als Nachteil aufgeführt)

 

  • Feststellung der Berufsunfähigkeit:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Versicherer kann vom Kunden nicht verlangen, dass ein anderer Beruf ausgeübt wird
  • Berufsdefinition: zuletzt ausgeübter Beruf bei Eintritt der BU versichert
  • auf 6 Monate verkürzer Prognosezeitraum: vereinbarte Rente wird bereits ausgezahlt, wenn Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Prognose voraussichtlich 6 Monate andauern wird
  • volle Leistung der versicherten Rente ab 50% BU
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne begrenzte Aufenthaltsdauer
  • freie Arztwahl zur Feststellung der BU im In- und Ausland
  • Bearbeitungsdauer im Leistungsfall (laut Check24): exzellent, d.h. verbindliche Entscheidung im Leistungsfall nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 7 Tagen, Mitteilungen zum Bearbeitungsstand alle 7 Tage
  • Leistungsquote bei BU (laut Check24): sehr gut im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. die LV1871 erkennt sehr viele Leistungsanträge an
  • Fairness der Leistungsentscheidung (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. Gerichte haben die Leistungsentscheidungen der LV1871 sehr häufig bestätigt
  • (Anmerkung: Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Check24 die letzten drei Angaben zum Leistungsfall trifft/getroffen hat. Vor allem diese drei Punkte dürften sich in regelmäßigen Abständen ändern.)

 

  • besondere Leistungen:
  • keine Frist zur Meldung der BU
  • rückwirkende Zahlung im Leistungsfall: Leistung wird für nachgewiesene Zeiten der BU rückwirkend gewährt
  • lebenslange Leistung möglich, sofern BU vor dem 50. Lebensjahr eintritt (nicht im SBU-Tarif; separat gegen Aufpreis abschließbar)

 

  • Anpassungsmöglichkeiten:
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (laut Check24): exzellente Erhöhungsmöglichkeiten, u.a. bei Geburt, Heirat, Immobilienfinanzierung und Einkommenssprung von Angestellten sowie bei Eintritt in den Beruf nach Abschluss von Ausbildung oder Studium, Wechsel in Selbstständigkeit, Verringerung der Rente oder Erwerbsminderungsrente und Erhöhung des Jahreseinkommens bei Selbstständigen
  • Grenzen für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung pro Anlass bis zum Alter von 50 Jahren bis maximal 50% möglich; die versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 2500 € erhöht werden
  • Meldefrist für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung muss 6 Monate nach Eintritt des Anlasses beantragt werden
  • Nachversicherung ohne Anlass (laut Check24): exzellent, d.h. Erhöhung ohne Anlass bis zum Alter von 50 Jahren alle 3 Jahre bis maximal 250 € möglich; versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 3000 € erhöht werden
  • Möglichkeiten zur Unterbrechung der Beitragszahlung: nur Stundung ab dem 2. Versicherungsjahr für 6 Monate möglich; Freistellung nicht möglich

   

  • Dynamik:
  • Beitragsdynamik: in Höhe von 3 % jährlich möglich
  • Aussetzen der Beitragsdynamik: Beitragsdynamik kann zweimal in Folge ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
  • Rentendynamik: in Höhe von 1 % bis 3 % gegen Aufpreis abschließbar

   

  • Beantragungsprozess:
  • Abfragezeitraum stationär: stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum ambulant: ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum Bewegungsapparat: Behandlungen des Bewegungsapparates der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum psychische Behandlungen: psychische Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • keine ärztlichen Untersuchungen: keine ärztliche Untersuchung bis 2500 € Absicherung unabhängig vom Alter bei Vertragsbeginn

 

  • Informationen zum Versicherer:
  • Finanzstabilität (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt
  • Erfahrung des Versicherers: 57 Jahre Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Brutto-Netto-Spread: 85 % - Der Versicherer kann im Ausnahmefall (z.B. sprunghafter Anstieg an Leistungsfällen) den Beitrag in größerem Umfang um bis zu 85 % erhöhen. Das ist laut Check24 schlechter als im Marktdurchschnitt. (s. Nachteile oben, von Peter jedoch ebenso oben relativiert)
  • Hilfe bei Rückkehr in den Beruf: Beratung zur medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Reintegration wird angeboten; Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, jedoch maximal 6000 €, wird gezahlt
  • Kundenorientierung (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt

 

  • Informationen/Meinungen/Erfahrungen zum Tarif und Versicherer aus dem Wertpapier-Forum und anderen Quellen (doppelt sich teilweise mit den Angaben von Check24 und ich weiß nicht, wie aktuell was ist):
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • bearbeitet anonyme Risiko-Voranfragen
  • Nachversicherungsgarantie: Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung + Verzicht auf erneute Risikoprüfung von Berufs- und Freizeitrisiken
  • großer Brutto-Netto-Spread (d.h. Unterschied zwischen Tarifbeitrag und Zahlbeitrag) - aber: LV1871 steht finanziell gut da und hat seit den 1960er Jahren den Zahlbeitrag noch nie erhöht
  • Anspruch auf BU durch Pflegebedürftigkeit nur zu 50 % erfüllt (bei HDI und AL zu 100% erfüllt)
  • keine Nachversicherungsmöglichkeit bei Scheidung (bei HDI und AL zu 100% erfüllt)
  • "LV1871 hat zwar schon immer nen stabiles Geschäft und saubere Risikoprüfung, die heutige AVB Qualität kam aber auch erst um 2012 oder 2013." (WPF, polydeikes, 03/19)
  • verbraucherfreundliche Gesundheitsfragen nach „Haben in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden, wegen Krankheiten oder Beschwerden“
  • ca. 9,5 % Aufpreis für eine AU-Klausel (im AU-Tarif), wenn man eine möchte; AU-Rente entspricht zu 100 % BU-Rente; maximale Leistungsdauer beträgt 18 Mo.; PKV-Bescheinigung ausreichend

 

  • Kompakt-Information der LV1871 zum Tarif (Quelle: Highlight-PDF der Versicherungsgesellschaft):
  • Eintrittsalter 10 bis 55 Jahre; Laufzeit(/Versicherungsdauer): 5 bis 57 Jahre; Höchstendalter: 50 bis 67 Jahre (abhängig vom Beruf)
  • Beitrag
    • Beitragspausen:
      1)  Stundung ohne neue Risikoprüfung für bis zu 6 Monate möglich (bei gewissen Anlässen  
      wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit Stundung bis zu 12 bzw. 24 Monaten möglich)
      2)  Beitragsfreistellung mit Wiederinkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung innerhalb  
      von 6 Monaten, bei Elternzeit innerhalb von 24 Monaten
    • Beitragsdynamik: wählbar zwischen 3 und 5 Prozent
  • faire Beitragsberechnung: zusätzliche Bonuskriterien (wie zum Beispiel Ausbildung, Familie oder Lebensgewohnheiten) sichern niedrigere Beiträge.
  • Versicherungsleistung:
  • Leistung bei Berufsunfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit
  • rückwirkende Leistung bei mindestens sechs Monate andauernder Berufsunfähigkeit
  • keine abstrakte Verweisung
  • weltweiter unbefristeter Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt sowie bei Arbeits- und Wohnsitzverlagerung ins Ausland
  • keine Beitragserhöhungen bei Aufnahme eines risikoreichen Berufs oder Hobbys nach Vertragsschluss
  • klare Regelung der zumutbaren Einkommensminderung (maximal bis zu 20 Prozent) im Fall einer konkreten Verweisung beziehungsweise bei der Prüfung der Umorganisation des Betriebs
  • Erhöhung und Reduzierung der Versicherungsleistung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bei Erhöhung erneute Risikoprüfung erforderlich, außer im Rahmen der Nachversicherung
  • ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Risikoprüfung bis Alter 50 möglich
  • ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bis zu 3.000 Euro Jahresrente ohne erneute Risikoprüfung bis Alter 50 möglich mit einer Wartezeit von 3 Jahren für die Erhöhung
  • Zukunftsgarantie: Recht auf Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie bei Abschluss der Schulausbildung und bei Berufsstart nach Studium oder Ausbildung
  • Verlängerungsgarantie: Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Erhöhung der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente (bzw. wenn die versicherte Person Mitglied in einem Versorgungswerk ist, bei Erhöhung der Regelaltersgrenze des entsprechenden Kammerberufs) eine Anpassung der Versicherungsdauer ohne erneute Risikoprüfung möglich.
    • vereinfachte Risikoprüfung  sofortige Antragsannahme mit nur 7 Risikofragen möglich
    • Eintrittsalter höchstens 35 Jahre
    • für eine Vielzahl von Berufen aus dem kaufmännisch Bereich, für Akademiker oder Schüler (Gymnasium) möglich
    • Körpergröße und Gewicht der VP liegen im normalen Bereich
    • maximal versicherbare monatliche BU-Rente: 1.500 Euro (jedoch begrenzt auf die für den Beruf
    • mögliche Höchstrente – bei Schülern beispielsweise maximal 1.100 Euro)
    • Beitragsdynamik: maximal drei Prozent möglich
  • Rehabilitationsmaßnahmen: finanzielle Unterstützung (bis zu 3-mal 550 Euro) bei ärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen. Leistungen können auch ohne Vorliegen einer Berufsunfähigkeit (Prävention) in Anspruch genommen werden.
  • Wiedereingliederungshilfe: bei Aufnahme einer Tätigkeit mit neu erworbenen beruflichen Fähigkeiten Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe in Höhe von bis zu 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro), Unterstützung durch unabhängige Berufsberater bei beruflicher Neuorientierung
  • Umorganisationshilfe: Erbringung einer Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten, maximal 12.000 Euro, wenn die Berufsunfähigkeit durch die Umorganisationsmaßnahme abgewendet werden kann.
  • Infektionsklausel: Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn von einer entsprechenden Behörde ein berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt wird, das mindestens 6 Monate andauert. Die Klausel greift nicht nur bei medizinischen Berufen, sondern wirkt sich auf alle Berufe aus, die ein solches Tätigkeitsverbot erhalten können.
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Das Befolgen einer ärztlichen Anordnung um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungspflicht.
  • Pflegerentenbaustein: Bei ununterbrochener Pflegebedürftigkeit (Einschränkung bei mindestens 3 ADL – „Aktivitäten des täglichen Lebens“) in den letzten 10 Jahren vor Vertragsende (mindestens 60. Lebensjahr) zahlt die LV 1871 die Berufsunfähigkeitsrente lebenslang weiter. Diese Leistung ist bei Wahl der Golden BU mit Pflegeversicherung (Pflegepaket) nicht enthalten.
  • Pflegepaket*  Pflegebasisschutz:
    • Im Falle der Pflegebedürftigkeit zahlen wir zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente die vereinbarte Pflegerente  – ein Leben lang.
    • Pflege-Plus-Option: Mit dieser Option können Sie während der Versicherungsdauer frühestens zehn Jahre nach Versicherungs beginn eine eigenständige Anschluss-Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen.
    • Pflegebeitragsbefreiung: Im Falle der Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung für die Pflegeversicherung bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
  • verlängerte Berufsunfähigkeitsrentendauer: verlängerte bis lebenslange Rentendauer wählbar (Tarif SBUL)
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (gelber Schein): Unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, zahlt die LV 1871 bei Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) von mindestens 6 Monaten eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Die Leistungsdauer ist auf maximal 18 Monate beschränkt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen befreien wir Sie von der Beitragszahlungspflicht. Dies gilt ab Ende des Monats, in dem Sie uns die Arbeitsunfähigkeit nachweisen.
  • Unfall-BU: Verdopplung der Berufsunfähigkeitsrente bei einem Unfall wählbar
  • Leistungsdynamik: wählbar zwischen 1 und 3 Prozent der BU-Jahresrente

 

  • Antragsfragen zum Gesundheitszustand der LV1871:
  • "Haben in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden, wegen Krankheiten oder Beschwerden ...?"

 

Nachfolgend eine Übersicht über den Secur BV 10 Tarif der Alten Leipziger:

(Anmerkungen: Die Struktur und die meisten Inhalte sind der Produktbroschüre der AL und v.a. Check24 oft 1:1 entnommen. Ggf. sind die Inhalte nicht mehr ganz aktuell, die Angaben sind auch deshalb ohne Gewähr. Die Vorteile ggü. anderen Policen bzw. den Marktdurchschnitt sind grün, die Nachteile bzw. Leistungseinschränkungen rot markiert. Ich möchte Check24 nicht als Alternative zu einem spezialisierten Fachmakler anführen oder Werbung dafür machen.)

 

  • Leistungsbereiche:
  • leistet nicht bei Dienstunfähigkeit (DU), d.h. keine dauerhafte Leistung bei DU bei Beamten auf Lebenszeit
  • leistet auch nicht bereits bei Teildienstunfähigkeit
  • leistet bei psychischer Erkrankung
  • leistet bei Verkehrsdelikten
  • leistet bei Fahrtveranstaltungen (z.B. Wettrennen), d.h. diese sind als Grund für BU versichert
  • leistet bei Terroranschlägen, d.h. BU durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe ist uneingeschränkt versichert
  • leistet bei gefährlichen Freizeitaktivitäten
  • leistet bei Krankschreibung (nicht im SBU-Tarif; separat gegen Aufpreis abschließbar: bei Krankschreibung für mindestens 6 Monate erfolgt Leistung ab dem 5. Monat der Krankschreibung für maximal 24 weitere Monate)
  • leistet nicht bei Krankheit des Kindes (ggf. auch ein Nachteil, aber da wohl marktbreit so geregelt, oben von mir nicht als Nachteil aufgeführt)

 

  • Feststellung der Berufsunfähigkeit:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Versicherer kann vom Kunden nicht verlangen, dass ein anderer Beruf ausgeübt wird
  • Berufsdefinition: zuletzt ausgeübter Beruf bei Eintritt der BU versichert
  • auf 6 Monate verkürzer Prognosezeitraum: vereinbarte Rente wird bereits ausgezahlt, wenn Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Prognose voraussichtlich 6 Monate andauern wird
  • volle Leistung der versicherten Rente ab 50% BU
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne begrenzte Aufenthaltsdauer
  • freie Arztwahl zur Feststellung der BU im In- und Ausland
  • Bearbeitungsdauer im Leistungsfall (laut Check24): schnell, d.h. verbindliche Entscheidung im Leistungsfall nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 10 Tagen, Mitteilungen zum Bearbeitungsstand alle 42 Tage)
  • Leistungsquote bei BU (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. die Alte Leipziger erkennt sehr viele Leistungsanträge an
  • Fairness der Leistungsentscheidung (laut Check24): sehr gut im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. Gerichte haben die Leistungsentscheidungen der Alten Leipziger überdurchschnittlich häufig bestätigt
  • (Anmerkung: Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Check24 die letzten drei Angaben zum Leistungsfall trifft/getroffen hat. Vor allem diese drei Punkte dürften sich in regelmäßigen Abständen ändern.)

 

  • besondere Leistungen:
  • keine Frist zur Meldung der BU
  • rückwirkende Zahlung im Leistungsfall: Leistung wird für nachgewiesene Zeiten der BU rückwirkend gewährt
  • lebenslange Leistung nicht möglich (auch nicht separat gegen Aufpreis abschließbar)

 

  • Anpassungsmöglichkeiten:
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (laut Check24): sehr gute Erhöhungsmöglichkeiten, u.a. bei Geburt, Heirat, Immobilienfinanzierung und Einkommenssprung von Angestellten sowie bei Eintritt in den Beruf nach Abschluss von Ausbildung oder Studium, Wechsel in Selbstständigkeit, Verringerung der Rente oder Erwerbsminderungsrente, Erhöhung des Jahreseinkommens bei Selbstständigen und Aufnahme eines Geschäftskredits
  • Grenzen für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung pro Anlass bis zum Alter von 50 Jahren bis maximal 500 € möglich; die versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 2500 € erhöht werden
  • Meldefrist für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung muss 6 Monate nach Eintritt des Anlasses beantragt werden
  • Nachversicherung ohne Anlass (laut Check24): gut, d.h. Erhöhung ohne Anlass bis zum Alter von 35 Jahren in den ersten 5 Versicherungsjahren bis maximal 500 € möglich; versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 2500 € erhöht werden
  • Einschub zu maximal versicherbarer BU-Rente:
    • anzurechnende Vorversicherungen: erst ab BU Rente von 1500 €; gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht angerechnet
    • Besonderheit: nach Einkommen und Vorversicherungen wird erst ab einer angepeilten BU-Rente von 1500 € gefragt, d.h. dieser Betrag kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden 
  • Möglichkeiten zur Unterbrechung der Beitragszahlung: nur Stundung ab dem 3. Versicherungsjahr für 24 Monate möglich; Freistellung nicht möglich

 

  • Dynamik:
  • Beitragsdynamik: in Höhe von 1 % bis 5 % jährlich möglich
  • Aussetzen der Beitragsdynamik: Beitragsdynamik kann beliebig oft ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
  • Rentendynamik: in Höhe von 1 % bis 3 % gegen Aufpreis abschließbar

 

  • Beantragungsprozess:
  • Abfragezeitraum stationär: stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum ambulant: ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum Bewegungsapparat: Behandlungen des Bewegungsapparates der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum psychische Behandlungen: psychische Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • keine ärztlichen Untersuchungen: keine ärztliche Untersuchung bis 2500 € Absicherung bis 50 Jahre bei Vertragsbeginn, ab 51 Jahre bis 1000 € Absicherung

 

  • Informationen zum Versicherer:
  • Finanzstabilität (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt; sehr hohe Eigenkapitalquote, sehr hohe Nettorendite, sehr hohe Solvabilitätsquote
  • Erfahrung des Versicherers: 92 Jahre Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Brutto-Netto-Spread: 28 % - Der Versicherer kann im Ausnahmefall (z.B. sprunghafter Anstieg an Leistungsfällen) den Beitrag in geringem Umfang um bis zu 28 % erhöhen. Das ist laut Check24 besser als im Marktdurchschnitt.
  • Hilfe bei Rückkehr in den Beruf: Beratung zur medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Reintegration wird angeboten; Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten wird gezahlt
  • Kundenorientierung (laut Check24): gut im Vergleich zum Marktdurchschnitt

 

  • Kompakt-Information der Alten Leipziger zum Tarif (Quelle: Highlight-PDF der Versicherungsgesellschaft):
  •  15 Monate Sofort-Rente bei Krebs:
    • kostenfrei enthalten (nur bei Ablauf der Versicherung enden die Leistungen vorher)
    • vereinfachter Nachweis
    • Prüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit:
    • für bis zu 24 Monate möglich (gilt nicht für BZ21 und nicht in der bAV): nach 4-monatiger Arbeitsunfähigkeit werden AU-Leistungen in Höhe der versicherten BU-Leistungen rückwirkend erbracht, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass die AU voraussichtlich noch weitere 2 Monate andauern wird.; Kann die Facharztprognose nicht gestellt werden, werden die Leistungen spätestens nach 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fällig.
    • »Gelber Schein« und Informationen zur Art der Erkrankung reichen zur Geltendmachung der AU-Leistung aus!
  • Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Risikoprüfung:
    • Beitragsdynamik zur Erhöhung des BU-Schutzes möglich: kann jederzeit ausgesetzt werden; erlischt auch nach mehrmaligem Widerspruch nicht
    • beitragsfreie Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Fall zur Erhöhung von Rente/Kapital bei Ablauf möglich (gilt nicht für BV10): bis 10%; maximal doppelte Höhe der Beitragsdynamik
    • garantierte Rentensteigerung in Höhe von 1% bis 3 % möglich (zum Inflationsausgleich)
    • Ausbaugarantie ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren bis Alter 35 – ohne erneute Risikoprüfung: mindestens bis Alter 20
    • Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen – ohne erneute Risikoprüfung (Bei Schülern, Studenten und Hausfrauen/-männern ist der zum Zeitpunkt der Nachversicherung ausgeübte Beruf für die Berufsgruppeneinstufung des Nachversicherungsvertrags maßgebend.) (z. B. bei Erwerb einer Immobilie, Heirat oder Geburt eines Kindes und vielen weiteren Ereignissen)
  • kundenfreundliche Bedingungen
    • weltweiter Versicherungsschutz
    • genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung
    • Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Selbständigen: Der Selbständige hat eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und übt in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten aus oder der Selbständige beschäftigt in seinem Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter.
    • Konkrete Verweisung: Wenn Kunden wieder in den Beruf einsteigen.; Präzise Definition, unter welchen Bedingungen weiterhin Berufsunfähigkeit vorliegt und was unter dem Begriff »zumutbar« – im  Rahmen der konkreten Verweisung und der Umorganisation (bei Selbständigen) – zu verstehen ist. Es ist nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen bzw. bei Selbständigen der zu versteuernde Gewinn 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.
    • 80 % Hinzuverdienstgrenze: "Die Alte Leipziger verzichtet im Leistungsfall auf die abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen, auch bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Beruf. Als erster Versicherer hat die Gesellschaft zudem klare Hinzuverdienstgrenzen definiert. Ein berufsunfähig gewordener Versicherter darf bis zu 80 Prozent hinzuverdienen, ohne seine BU-Rente zu gefährden." (Quelle: dasinvestment.com)
    • keine Beitragserhöhung – auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z. B. bei Berufswechsel oder der Aufnahme von gefährlichen Sportarten)
    • Recht auf Überprüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel: Bei Einstufung in eine günstigere Berufsgruppe sinkt der Beitrag zur nächsten Fälligkeit.
  • Erhalt des BU-Schutzes bei Zahlungsschwierigkeiten
    • Stundung oder Teilstundung der Beiträge für maximal 24 Monate bei vollem BU-Schutz – zinslos bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit. Kundenfreundliche
      Rückzahlungsmöglichkeiten in Raten über 48 Monate.
    • Möglichkeit zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes innerhalb von 6 Monaten nach einer Beitragsfreistellung durch den Versicherungsnehmer – ohne erneute Risikoprüfung
  • professionelle Leistungsabwicklung
    • keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit: immer rückwirkende Leistung
    • keine zeitlich begrenzten BU-Anerkenntnisse: Ausnahme: 15 Monate Sofort-Rente bei Krebs
    • Bei Eintritt der BU wird ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft (auch bei endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf oder vorübergehender Unterbrechung, z. B. Elternzeit).
    • Prognose »voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig« reicht
    • freie Arztwahl
    • Teleclaiming: Persönliche Unterstützung durch erfahrene Leistungsprüfer im Telefoninterview
    • Vor-Ort-Service: Persönliche Unterstützung direkt vor Ort
    • Übernahme der üblichen Reise- und Unterbringungskosten sowie der im konkreten Einzelfall notwendigen Kosten, wenn für eine ärztliche Untersuchung eine Anreise aus dem Ausland erforderlich ist.
    • unsere Servicegarantie: Prüfung der Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen – Schadenersatz bei Fristüberschreitung
    • keine Meldepflicht bei Minderung der Berufsunfähigkeit
  • TOP-Highlights
    • echter Berufsunfähigkeitsschutz auch für Schüler (gilt nicht für BZ21 und nicht in der bAV) (ab 10 Jahren), Studenten und  Auszubildende
    • Infektionsklausel: für Human- und Zahnmediziner und Studenten dieser Fachrichtungen (Nachweis durch Hygienikergutachten möglich); für medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe mit
      Patientenkontakt
    • uneingeschränkter BU-Schutz im Straßenverkehr
    • Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit (gilt nicht für BZ21 und nicht in der bAV)
    • Umorganisationshilfe für Selbständige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Möglichkeit der Umorganisation des Betriebs (gilt nicht für BZ21 und nicht in der bAV)

 

  • Informationen/Meinungen/Erfahrungen zum Tarif und Versicherer aus dem Wertpapier-Forum und anderen Quellen (doppelt sich teilweise mit den Angaben von Check24 und ich weiß nicht, wie aktuell was ist):
  • "AL [...] AVBs 2014-2016 Marktspitze, teilweise viele der heutigen Standardregelungen von der AL in den Markt gebracht. Auch in der Risikoprüfung damals absolute Spitzenklasse. Heute hat der SBU Tarif eigentlich nur noch eine Referenzklausel, das Preissetting ist nur noch bedingt wettbewerbsfähig, die maximale technische Flexibilität ging 01/2017 komplett über den Jordan und die Risikoprüfung 2018 war unter aller Kanone." (WPF, polydeikes, 03/19)
  • "Zum Beispiel entfiel die Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung für Schüler / Studenten / Azubis 01-06/2017.  06/2017 kam sie bedingt wieder, aber nur binnen 5 Jahre und nur im Vertrag. Ärgerlich, wenn man jetzt als Medizinstudent beginnt, AL abschließt und später mal feststellt, dass man gern in die Chirurgie will ... ein Beispiel. Dann wird der Nachversicherungsteil at least 15 % teurer ..." (WPF, polydeikes, 03/19)
  • ca. 3,8 % Aufpreis für eine AU-Klausel (im AU-Tarif), wenn man eine möchte; ab 4 Mo. AU wenn voraussichtlich bis 6 Mo. dauernd; AU-Rente entspricht zu 100 % BU-Rente; maximale Leistungsdauer beträgt 24 Mo., ärztliche/fachärztliche Bescheinigung ausreichend; in der BUZ der AL ist keine AU-Klausel möglich

 

Nachfolgend eine Übersicht über den BU PROTECT Prestige Tarif der Bayerischen:

(Anmerkungen: Die Struktur und die meisten Inhalte sind der Produktbroschüre der Bayerischen und v.a. Check24 oft 1:1 entnommen. Ggf. sind die Inhalte nicht mehr ganz aktuell, die Angaben sind auch deshalb ohne Gewähr. Die Vorteile ggü. anderen Policen bzw. den Marktdurchschnitt sind grün, die Nachteile bzw. Leistungseinschränkungen rot markiert. Ich möchte Check24 nicht als Alternative zu einem spezialisierten Fachmakler anführen oder Werbung dafür machen.)

 

  • Leistungsbereiche:
  • leistet bei Dienstunfähigkeit (DU), d.h. dauerhafte Leistung bei DU bei Beamten auf Lebenszeit
  • leistet nicht bereits bei Teildienstunfähigkeit
  • leistet bei psychischer Erkrankung
  • leistet bei Verkehrsdelikten
  • leistet bei Fahrtveranstaltungen (z.B. Wettrennen), d.h. diese sind als Grund für BU versichert
  • leistet eingeschränkt bei Terroranschlägen, d.h. BU durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe nur unter bestimmten Bedingungen versichert; Ausschlüsse u.a. möglich, wenn eine Vielzahl von Menschen betroffen sind
  • leistet bei gefährlichen Freizeitaktivitäten
  • leistet bei Krankschreibung (im SBU-Tarif automatisch enthalten, nicht erst separat gegen Aufpreis abschließbar: Leistung erfolgt bereits ab 6-monatiger Krankschreibung für maximal 18 weitere Monate)
  • leistet nicht bei Krankheit des Kindes (ggf. auch ein Nachteil, aber da wohl marktbreit so geregelt, oben von mir nicht als Nachteil aufgeführt)

 

  • Feststellung der Berufsunfähigkeit:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Versicherer kann vom Kunden nicht verlangen, dass ein anderer Beruf ausgeübt wird
  • Berufsdefinition: zuletzt ausgeübter Beruf bei Eintritt der BU versichert
  • auf 6 Monate verkürzer Prognosezeitraum: vereinbarte Rente wird bereits ausgezahlt, wenn Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Prognose voraussichtlich 6 Monate andauern wird
  • volle Leistung der versicherten Rente ab 50% BU
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne begrenzte Aufenthaltsdauer
  • freie Arztwahl zur Feststellung der BU im In- und Ausland
  • Bearbeitungsdauer im Leistungsfall (laut Check24): schnell, d.h. verbindliche Entscheidung im Leistungsfall nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 21 Tagen, Mitteilungen zum Bearbeitungsstand alle 28 Tage)
  • Leistungsquote bei BU (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. die Bayerische erkennt sehr viele Leistungsanträge an
  • Fairness der Leistungsentscheidung (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. Gerichte haben die Leistungsentscheidungen der Bayerischen sehr häufig bestätigt
  • (Anmerkung: Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Check24 die letzten drei Angaben zum Leistungsfall trifft/getroffen hat. Vor allem diese drei Punkte dürften sich in regelmäßigen Abständen ändern.)

 

  • besondere Leistungen:
  • keine Frist zur Meldung der BU
  • rückwirkende Zahlung im Leistungsfall: Leistung wird für nachgewiesene Zeiten der BU rückwirkend gewährt
  • lebenslange Leistung nicht möglich (auch nicht separat gegen Aufpreis abschließbar)

 

  • Anpassungsmöglichkeiten:
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (laut Check24): sehr gute Erhöhungsmöglichkeiten, u.a. bei Geburt, Heirat, Immobilienfinanzierung und Einkommenssprung von Angestellten sowie bei Eintritt in den Beruf nach Abschluss von Ausbildung oder Studium, Wechsel in Selbstständigkeit, Verringerung der Rente oder Erwerbsminderungsrente, Erhöhung des Jahreseinkommens bei Selbstständigen und Aufnahme eines Geschäftskredits
  • Grenzen für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung pro Anlass bis zum Alter von 50 Jahren bis maximal 500 € möglich; die versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 3000 € erhöht werden
  • Meldefrist für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung muss 6 Monate nach Eintritt des Anlasses beantragt werden
  • Nachversicherung ohne Anlass (laut Check24): gut, d.h. Erhöhung ohne Anlass bis zum Alter von 45 Jahren in den ersten 5 Versicherungsjahren bis maximal 500 € möglich; versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 3000 € erhöht werden
  • Möglichkeiten zur Unterbrechung der Beitragszahlung: Freistellung für 6 Monate möglich; Stundung ab dem 7. Monat für 6 Monate möglich

 

  • Dynamik:
  • Beitragsdynamik: in Höhe von 2 % bis 5 % jährlich möglich
  • Aussetzen der Beitragsdynamik: Beitragsdynamik kann dreimal in Folge ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
  • Rentendynamik: in Höhe von 1 % bis 2 % gegen Aufpreis abschließbar

 

  • Beantragungsprozess:
  • Abfragezeitraum stationär: stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum ambulant: ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum Bewegungsapparat: Behandlungen des Bewegungsapparates der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum psychische Behandlungen: psychische Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • keine ärztlichen Untersuchungen: keine ärztliche Untersuchung bis 2500 € Absicherung bis 45 Jahre bei Vertragsbeginn, ab 46 Jahre bis 2000 € Absicherung

 

  • Informationen zum Versicherer:
  • Finanzstabilität (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt
  • Erfahrung des Versicherers: 30 Jahre Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Brutto-Netto-Spread: 45 % - Der Versicherer kann im Ausnahmefall (z.B. sprunghafter Anstieg an Leistungsfällen) den Beitrag in geringem Umfang um bis zu 45 % erhöhen. Das entspricht laut Check24 dem Marktdurchschnitt.
  • Hilfe bei Rückkehr in den Beruf: Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, jedoch maximal 12000 €, wird gezahlt, sofern die Vertragsdauer noch über 12 Monate beträgt
  • Kundenorientierung (laut Check24): sehr gut im Vergleich zum Marktdurchschnitt

 

  • Kompakt-Information der Bayerischen zum Tarif (Quelle: Highlight-PDF der Versicherungsgesellschaft von 2018):
  • Vorteile der BU PROTECT Prestige:
    • 100% Leistung schon ab 50%iger Berufsunfähigkeit
    • 100% Leistung ab 1 Pflegepunkt (von 6 gemäß Bedingungen)
    • lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz - auf Wunsch - (ab 3 von 6 Pflegepunkten)
    • Bei Berufswechsel wird automatisch der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft.
    • Bonus für gesundheitsbewusste Kunden (Prämienvorteil)
    • Beitragsstundung ohne Zinsen und auf Antrag (bis 24 Monate)
    • freie Arztwahl
    • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, bei einem wichtigen Ereignis wie z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung von 10%
    • Wegfall „mehr als altersentsprechender Kräfteverfall”
    • Versicherbarkeit von Schülern, Azubis, Studenten
    • expliziter Verzicht der Verweisung von Schülern auf eine andere Schulform
    • Dynamik: Auf Wunsch kann ein individueller Schutz vor Inflation in zwei Varianten vereinbart werden.
      - Vor Rentenbeginn passt sich der Beitrag und dann auch der Leistungsanspruch an. Die garantierte Beitragserhöhung kann zwischen 3% und 10% gewählt werden.
      - Nach Rentenbeginn führt eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall zu einer jährlichen dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente. Die garantierte Rentenerhöhung kann
      zwischen 0% und 2% gewählt werden.
    • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

    • volle Leistung auch bei vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit, die mindestens 6 Monate dauert --> nur bei BU PROTECT Prestige

    • umfassende Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte: Wird die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und daher eine Entlassung oder Ruhestandsversetzung verfügt, erhält der Beamte die Leistungen.
      - zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen DU entfällt
      - keine medizinische Nachprüfung mehr (sofern keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt)

    • Verkürzung des Prognosezeitraums von »voraussichtlich dauernd« auf »voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen«

    • Kein Leistungsausschluss bei Kfz-Fahrtveranstaltungen, kein Leistungsausschluss bei Luftfahrten

    • Verzicht auf abstrakte Verweisung ohne Alterseinschränkung

    • BU-Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit (nicht erst ab dem 7. Monat). Leistung ab Beginn der BU, wenn es versäumt wurde, die BU in der Dreimonatsfrist anzuzeigen

  • weitere Unterscheidungsmerkmale zwischen BU PROTECT Prestige und BU PROTECT Komfort bzw. Vorteile von BU PROTECT Prestige:
    • volle Leistung auch bei vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit, die mindestens 6 Monate dauert --> nur bei BU PROTECT Komfort Plus und BU PROTECT Prestige
    • Verzicht auf Beitragsanpassungsklausel (§ 163 VVG) in der BU-Versicherung --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • einmalige Sofortleistung in Höhe von 3 Monatsrenten, wenn erstmals die BU unbefristet anerkannt wird --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • Einmalzahlung von 3 Monatsrenten (bei erstmaliger unfallbedingter BU) --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • einmalige Wiedereingliederungshilfe --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • Infektionsklausel für alle Berufe --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • Schwere-Krankheiten-Baustein --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • Nachversicherung: Ereignisunabhängige NV – Verzicht auf Wartezeit (nicht möglich bei BUZ) (Prestige: 26 § (2)) --> nur bei BU PROTECT Prestige
    • deutlich teurer als BU PROTECT Komfort

 

  • Kurzübersicht über Neuerungen der Tarifvarianten BU PROTECT:
  • Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze (Smart / Komfort: § 24 Komfort plus / Prestige: § 28)

    • Die Laufzeit eines BU-Vertrages orientiert sich an der gesetzlichen Regelaltersgrenze und endet derzeit spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Was aber, wenn der Gesetzgeber nach einigen Jahren das Renteneintrittsalter nach oben verschiebt? – so wie 2012 schon einmal passiert.

    • Verbesserung: Um eine entstehende Versorgungslücke zu schließen bieten wir Kunden jetzt eine Verlängerungsoption. Das heißt, Sie können den Versicherungsschutz anpassen, sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Verlängerung erfolgt maximal um den Zeitraum, um den die gesetzliche Regelaltersgrenze angehoben worden ist.

    • Vorteil gegenüber dem Wettbewerb: Für die Verlängerung gelten die Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn.

  • Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen, wenn weniger als 5 Mitarbeiter im Unternehmen sind (Komfort / Komfort plus / Prestige § 2 (2))

    • Bedingungsgemäß liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person „als Selbständige ihren Tätigkeitsbereich in wirtschaftlich zumutbarer Weise umorganisieren kann“. Ein Beispiel: Der Inhaber eines Dachdeckerbetriebs leidet nach einem Gehirntumor unter Gleichgewichtsstörungen und kann keine Arbeiten auf dem Dach mehr ausüben. Versicherer haben in dem Fall die Möglichkeit eine „Umorganisation“ zu prüfen. Das heißt es wird geprüft: kann der Inhaber die körperlichen Tätigkeiten an einen Mitarbeiter delegieren und dafür einen höheren Anteil an Tätigkeiten zum Beispiel übernehmen, die ihm gesundheitlich noch möglich sind - beispielsweise kaufmännische, organisatorische Tätigkeiten?

    • Verbesserung: Wenn ein Selbständiger ein Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern führt (Betriebsinhaber + 4 Mitarbeiter), verzichtet die Bayerische ab sofort auf die Forderung der Umorganisation des Betriebs.

    • Vorteil gegenüber dem Wettbewerb: Wir garantieren diesen Verzicht ab sofort in unseren Bedingungen.

  • Nachversicherung: Ereignisunabhängige NV – Verzicht auf Wartezeit (nicht möglich bei BUZ) (Prestige: 26 § (2)) --> gibt es nur im BU PROTECT Komfort Tarif

    • Bisher: In dem Prestige-Tarif der Bayerischen konnten Kunden auch schon bisher ohne ein besonderes Ereignis den Versicherungsschutz ausbauen. Bislang gab es für die zusätzlich vereinbarte Leistung eine Wartezeit von drei Jahren.

    • Verbesserung: Auf die Wartezeit von drei Jahren verzichten wir jetzt komplett.

    • Vorteil gegenüber dem Wettbewerb: Unsere ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie gilt in den ersten fünf Versicherungsjahren, maximal bis zum 45. Lebensjahr. Bei anderen Versicherern endet diese Garantie meist bereits zwischen dem 30 oder 35. Lebensjahr.

  • Nachversicherung: Mehr Flexibilität – Drei neue Nachversicherungsereignisse (Smart/ Komfort: § 22 (1) Komfort plus / Prestige: § 26 (1))

    • Bisher bot die Bayerische schon zahlreiche Möglichkeiten zur Nachversicherung. Jetzt kommen drei wichtige Ereignisse für große Kundengruppen hinzu:

    • Nachversicherungsgrund: „Schultätigkeit im Angestelltenverhältnis“: Immer mehr Lehrer werden nach dem Referendariat zunächst nicht mehr verbeamtet. Die Versorgungslücke steigt, wenn sie ins Angestelltenverhältnis übergehen. Um diese Versorgungslücke schnell und einfach schließen zu können, bieten wir dieser Zielgruppe ein neues Nachversicherungsereignis „Schultätigkeit im Angestelltenverhältnis“.

    • Aufnahme eines Studiums jetzt Anlass für Nachversicherungsmöglichkeit: Das Bildungssystem in Deutschland ermöglicht immer mehr Menschen einen Zugang zu einem Studium – und deshalb wird die Aufnahme eines Studiums jetzt zum Anlass für eine Nachversicherungsmöglichkeit. Gut für alle, die z. B. während der Schulausbildung nur eine geringe BU-Absicherung abgeschlossen hatten und diese jetzt mit dem Beginn des Studiums anpassen möchten.

    • Gewinnsteigerungen bei Selbständige Grund für Nachversicherung: Wenn Selbständige ihren Gewinn deutlich und nachhaltig steigern, haben sie jetzt ebenfalls die Möglichkeit zur Anpassung ihrer BU-Leistung, da der Absicherungsbedarf steigt. Der durchschnittliche Gewinn vor Steuern muss dabei in den letzten drei Jahren um 30% höher sein als der in den drei davorliegenden Jahren.

  • Nachversicherung: Maximierung auf „150 % vom Ursprung“ anstatt 100 % (Smart / Komfort: § 22 (3b) Komfort plus: § 26 (3b) Prestige: § 26 (4b))

    • Verbesserung: Pro Nachversicherungsereignis dürfen unsere Kunden ab sofort um bis zu 150 % von der ursprünglichen BU-Rente erhöhen. Bisher lag die Grenze bei 100 %. Das gibt den Kunden noch mehr Flexibilität – und damit mehr Sicherheit.

    • Vorteil gegenüber dem Wettbewerb: Durch die Aufstockung dürfen bei uns bis zu 36.000 EUR Gesamtjahresrente abgesichert werden – der Markt begrenzt die Summe meist auf 30.000 EUR.

  • Nachversicherung: 5 Mal Nachversicherungsoption (Smart/ Komfort: § 22 (3d) Komfort plus: § 26 (3d) Prestige: § 26 (4d))

    • Die Nachversicherungsgarantie ist ein wichtiger Bestandteil einer BU-Versicherung. Denn das Leben ändert sich ständig – die Versicherung sollte da „mitwachsen“. Je mehr Anlässe es dafür gibt, umso besser.

    • Verbesserung: Bei der Bayerischen kann man jetzt seinen Vertrag fünfmal – statt dreimal – über ein Nachversicherungsereignis erhöhen.

    • Vorteil gegenüber dem Wettbewerb: Die im Rahmen der Nachversicherung zulässige BU-Gesamtjahresrente liegt mit 36.000 EUR weit über dem Marktdurchschnitt.

    • Beispiel: Abschluss der BU als Schüler – Leistung 1.000 EUR

    • Abschluss Berufsausbildung – Erhöhung auf 1.500 EUR

    • Karrieresprung 1 „Gehaltssteigerung von 10 %“ – Erhöhung auf 2.000 EUR

    • Hochzeit – Erhöhung auf 2.250 EUR

    • Immobilienerwerb – Erhöhung auf 2.500 EUR

    • Geburt eines Kindes – Erhöhung auf 3.000 EUR

  • Nachversicherung: Nachversicherungsmöglichkeit wird nicht ausgeschlossen, wenn der Kunde schon BU war (Smart / Komfort: § 22 (2) Komfort plus: § 26 (2) Prestige: § 26 (3))

    • Viele Kunden denken, dass die Option der Nachversicherung erlischt, wenn sie bereits eine BU-Leistung bezogen haben. Eine gute Nachricht für Kunden, die bereits einmal berufsunfähig waren und danach ins Arbeitsleben zurückgekehrt sind: die Nachversicherungsmöglichkeit besteht weiterhin.

  • Erfolgte Erhöhungen aus der Leistungsdynamik bei Wegfall der Leistungspflicht mitversicherbar (Smart / Komfort / Komfort plus: § 1 (5) Prestige: § 1 (10))

    • Bisher: Rentenerhöhungen, die während der Leistungspflicht eingetreten sind, blieben bisher nach Wegfall der Leistungspflicht unberücksichtigt.

    • Verbesserung: Ab sofort können Kunden, die während des Leistungsbezugs erfolgten Erhöhungen aus der garantierten Rentensteigerung nach Wegfall der Leistungspflicht gegen Mehrbeitrag mitversichern. Der Mehrbeitrag wird mit den Rechnungsgrundlagen des bestehenden Tarifs neu ermittelt.

    • Vorteil gegenüber dem Wettbewerb: Der Kunde fällt nicht auf die abgesicherte BU-Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zurück.

  • Im Leistungsfall sind wir persönlich für Sie da! (Smart / Komfort: § 9 und § 10 (4) Komfort plus / Prestige: § 13 und § 14 (4))

    • Bisher: Sicherheit bedeutet auch Handlungssicherheit. Deshalb verpflichtet uns unser Reinheitsgebot Ihre Anliegen schnell und persönlich zu bearbeiten und zu entscheiden. Werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, unterstützen wir unsere Kunden zu allen Fragen rund um die Beantragung der Versicherungsleistungen persönlich und kostenfrei.

    • Verbesserung: Diesen Service haben wir jetzt auch in den Vertragsbedingungen festgehalten. Zudem garantieren wir unseren Kunden, dass wir sie innerhalb von 3 Wochen (bisher 4 Wochen) über unsere Leistungspflicht informieren. Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir sie spätestens alle vier Wochen (bisher 6 Wochen) über den Sachstand der Leistungsprüfung.

  • Absicherung des Berufes vor Ausscheiden aus dem Berufsleben (Komfort / Komfort plus / Prestige: § 2 (4))

    • Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, besteht BU-Versicherungsschutz.

    • Verbesserung: Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit gilt die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person und die damit verbundene Lebensstellung.

  • Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes (Smart / Komfort: § 11 (3) Komfort plus / Prestige: § 15 (3))

    • Verbesserung: Als Empfänger einer BU-Leistung mussten Kunden uns bisher mitteilen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wieder verbessert hat. Auf diese Mitteilungspflicht verzichten wir.

  • Student: Änderung Anforderung „EU-Immatrikulation“ in „Studienabschluss muss in Deutschland anerkannt sein“ (Smart / Komfort / Komfort plus / Prestige: § 2 (Studentenklausel))
    • Immer mehr Studenten verbringen einen Teil oder ihr gesamtes Studium im Ausland.

    • Verbesserung: Bei Studenten setzen wir nicht mehr eine „EU-Immatrikulation“ voraus, sondern weisen nur noch darauf hin, dass der Studienabschluss in Deutschland anerkannt sein muss.

  • Klarstellung bei Verkehrsdelikten

    • Bisher: Ausschluss bei vorsätzlichen Ausführungen oder dem Versuch einer Straftat.

    • Klarstellung: Fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße bzw. Verkehrsverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen sind nicht vom Ausschluss betroffen.

 

Nachfolgend eine Übersicht über den BU PROTECT Komfort Tarif der Bayerischen:

(Anmerkungen: Die Struktur und die meisten Inhalte sind der Produktbroschüre der Bayerischen und v.a. Check24 oft 1:1 entnommen. Ggf. sind die Inhalte nicht mehr ganz aktuell, die Angaben sind auch deshalb ohne Gewähr. Die Vorteile ggü. anderen Policen bzw. den Marktdurchschnitt sind grün, die Nachteile bzw. Leistungseinschränkungen rot markiert. Ich möchte Check24 nicht als Alternative zu einem spezialisierten Fachmakler anführen oder Werbung dafür machen.)

 

  • Leistungsbereiche:
  • leistet bei Dienstunfähigkeit (DU), d.h. dauerhafte Leistung bei DU bei Beamten auf Lebenszeit

  • leistet nicht bereits bei Teildienstunfähigkeit
  • leistet bei psychischer Erkrankung

  • leistet bei Verkehrsdelikten

  • leistet bei Fahrtveranstaltungen (z.B. Wettrennen), d.h. diese sind als Grund für BU versichert

  • leistet eingeschränkt bei Terroranschlägen, d.h. BU durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe nur unter bestimmten Bedingungen versichert; Ausschlüsse u.a. möglich, wenn eine Vielzahl von Menschen betroffen sind

  • leistet bei gefährlichen Freizeitaktivitäten

  • leistet nicht bei Krankschreibung (nicht im SBU-Tarif; separat gegen Aufpreis abschließbar: Leistung erfolgt bereits ab 6-monatiger Krankschreibung für maximal 18 weitere Monate) --> nur bei BU PROTECT Prestige

  • leistet nicht bei Krankheit des Kindes (ggf. auch ein Nachteil, aber da wohl marktbreit so geregelt, oben von mir nicht als Nachteil aufgeführt)

 

  • Feststellung der Berufsunfähigkeit:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Versicherer kann vom Kunden nicht verlangen, dass ein anderer Beruf ausgeübt wird
  • Berufsdefinition: zuletzt ausgeübter Beruf bei Eintritt der BU versichert
  • auf 6 Monate verkürzer Prognosezeitraum: vereinbarte Rente wird bereits ausgezahlt, wenn Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Prognose voraussichtlich 6 Monate andauern wird
  • volle Leistung der versicherten Rente ab 50% BU
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne begrenzte Aufenthaltsdauer
  • freie Arztwahl zur Feststellung der BU im In- und Ausland
  • Bearbeitungsdauer im Leistungsfall (laut Check24): schnell, d.h. verbindliche Entscheidung im Leistungsfall nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 21 Tagen, Mitteilungen zum Bearbeitungsstand alle 28 Tage
  • Leistungsquote bei BU (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. die Bayerische erkennt sehr viele Leistungsanträge an
  • Fairness der Leistungsentscheidung (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. Gerichte haben die Leistungsentscheidungen der Bayerischen sehr häufig bestätigt
  • (Anmerkung: Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Check24 die letzten drei Angaben zum Leistungsfall trifft/getroffen hat. Vor allem diese drei Punkte dürften sich in regelmäßigen Abständen ändern.)

 

  • besondere Leistungen:
  • keine Frist zur Meldung der BU
  • rückwirkende Zahlung im Leistungsfall: Leistung wird für nachgewiesene Zeiten der BU rückwirkend gewährt
  • lebenslange Leistung nicht möglich (auch nicht separat gegen Aufpreis abschließbar)

 

  • Anpassungsmöglichkeiten:
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (laut Check24): sehr gute Erhöhungsmöglichkeiten, u.a. bei Geburt, Heirat, Immobilienfinanzierung und Einkommenssprung von Angestellten sowie bei Eintritt in den Beruf nach Abschluss von Ausbildung oder Studium, Wechsel in Selbstständigkeit, Verringerung der Rente oder Erwerbsminderungsrente, Erhöhung des Jahreseinkommens und Aufnahme eines Geschäftskredits bei Selbstständigen
  • Grenzen für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung pro Anlass bis zum Alter von 50 Jahren bis maximal 500 € möglich; die versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 3000 € erhöht werden
  • Meldefrist für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung muss 6 Monate nach Eintritt des Anlasses beantragt werden
  • Nachversicherung ohne Anlass (laut Check24): nicht möglich --> nur bei BU PROTECT Prestige
  • Möglichkeiten zur Unterbrechung der Beitragszahlung: Freistellung für 6 Monate möglich; Stundung ab dem 7. Monat für 6 Monate möglich

 

  • Dynamik:
  • Beitragsdynamik: in Höhe von 2 % bis 5 % jährlich möglich
  • Aussetzen der Beitragsdynamik: Beitragsdynamik kann dreimal in Folge ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
  • Rentendynamik: in Höhe von 1 % bis 2 % gegen Aufpreis abschließbar

 

  • Beantragungsprozess:
  • Abfragezeitraum stationär: stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum ambulant: ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum Bewegungsapparat: Behandlungen des Bewegungsapparates der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum psychische Behandlungen: psychische Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • keine ärztlichen Untersuchungen: keine ärztliche Untersuchung bis 2500 € Absicherung bis 45 Jahre bei Vertragsbeginn, ab 46 Jahre bis 2000 € Absicherung

 

  • Informationen zum Versicherer:
  • Finanzstabilität (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt
  • Erfahrung des Versicherers: 30 Jahre Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Brutto-Netto-Spread: 63 % - Der Versicherer kann im Ausnahmefall (z.B. sprunghafter Anstieg an Leistungsfällen) den Beitrag in größerem Umfang um bis zu 63 % erhöhen. Das ist laut Check24 schlechter als im Marktdurchschnitt. (s. Nachteile oben, von Peter jedoch ebenso oben relativiert) --> nur bei BU PROTECT Prestige
  • Hilfe bei Rückkehr in den Beruf: Es werden keine Beratung oder Wiedereingliederungshilfe angeboten. --> nur bei BU PROTECT Prestige
  • Kundenorientierung (laut Check24): sehr gut im Vergleich zum Marktdurchschnitt

 

  • Kompakt-Information der Bayerischen zum Tarif (Quelle: Highlight-PDF der Versicherungsgesellschaft von 2018):
  • Vorteile der BU PROTECT Komfort:
    • 100% Leistung schon ab 50%iger Berufsunfähigkeit
    • 100% Leistung ab 1 Pflegepunkt (von 6 gemäß Bedingungen)
    • lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz - auf Wunsch - (ab 3 von 6 Pflegepunkten)
    • Bei Berufswechsel wird automatisch der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft.
    • Bonus für gesundheitsbewusste Kunden (Prämienvorteil)
    • Beitragsstundung ohne Zinsen und auf Antrag (bis 24 Monate)
    • freie Arztwahl
    • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, bei einem wichtigen Ereignis wie z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung von 10%
    • Wegfall „mehr als altersentsprechender Kräfteverfall”
    • Versicherbarkeit von Schülern, Azubis, Studenten
    • expliziter Verzicht der Verweisung von Schülern auf eine andere Schulform
    • Dynamik: Auf Wunsch kann ein individueller Schutz vor Inflation in zwei Varianten vereinbart werden.
      - Vor Rentenbeginn passt sich der Beitrag und dann auch der Leistungsanspruch an. Die garantierte Beitragserhöhung kann zwischen 3% und 10% gewählt werden.
      - Nach Rentenbeginn führt eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall zu einer jährlichen dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente. Die garantierte Rentenerhöhung kann
      zwischen 0% und 2% gewählt werden.
    • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

    • keine volle Leistung auch bei vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit, die mindestens 6 Monate dauert --> nur bei BU PROTECT Komfort plus und BU PROTECT Prestige

    • umfassende Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte: Wird die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und daher eine Entlassung oder Ruhestandsversetzung verfügt, erhält der Beamte die Leistungen.
      - zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen DU entfällt
      - keine medizinische Nachprüfung mehr (sofern keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt)

    • Verkürzung des Prognosezeitraums von »voraussichtlich dauernd« auf »voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen«

    • Kein Leistungsausschluss bei Kfz-Fahrtveranstaltungen, kein Leistungsausschluss bei Luftfahrten

    • Verzicht auf abstrakte Verweisung ohne Alterseinschränkung

    • BU-Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit (nicht erst ab dem 7. Monat). Leistung ab Beginn der BU, wenn es versäumt wurde, die BU in der Dreimonatsfrist anzuzeigen

    • Unterscheidungsmerkmale zwischen BU PROTECT Prestige und BU PROTECT Komfort bzw. Nachteile von BU PROTECT Komfort:

      • volle Leistung auch bei vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit, die mindestens 6 Monate dauert --> nur bei BU PROTECT Komfort Plus und BU PROTECT Prestige
      • Verzicht auf Beitragsanpassungsklausel (§ 163 VVG) in der BU-Versicherung --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • einmalige Sofortleistung in Höhe von 3 Monatsrenten, wenn erstmals die BU unbefristet anerkannt wird --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • Einmalzahlung von 3 Monatsrenten (bei erstmaliger unfallbedingter BU) --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • einmalige Wiedereingliederungshilfe --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • Infektionsklausel für alle Berufe --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • Schwere-Krankheiten-Baustein --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • Nachversicherung: Ereignisunabhängige NV – Verzicht auf Wartezeit (nicht möglich bei BUZ) (Prestige: 26 § (2)) --> nur bei BU PROTECT Prestige
      • deutlich günstiger als BU PROTECT Prestige
      •  

 

  • Kurzübersicht über Neuerungen der Tarifvarianten BU PROTECT (für mehr Details, s. oben Übersicht zu BU PROTECT Prestige):
    • Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze (Smart / Komfort: § 24 Komfort plus / Prestige: § 28)

    • Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen, wenn weniger als 5 Mitarbeiter im Unternehmen sind (Komfort / Komfort plus / Prestige § 2 (2))

    • Nachversicherung: Ereignisunabhängige NV – Verzicht auf Wartezeit (nicht möglich bei BUZ) (Prestige: 26 § (2)) --> gibt es generell nicht im BU PROTECT Komfort Tarif

    • Nachversicherung: Mehr Flexibilität – Drei neue Nachversicherungsereignisse (Smart/ Komfort: § 22 (1) Komfort plus / Prestige: § 26 (1))

    • Nachversicherung: Maximierung auf „150 % vom Ursprung“ anstatt 100 % (Smart / Komfort: § 22 (3b) Komfort plus: § 26 (3b) Prestige: § 26 (4b))

    • Nachversicherung: 5 Mal Nachversicherungsoption (Smart/ Komfort: § 22 (3d) Komfort plus: § 26 (3d) Prestige: § 26 (4d))

    • Nachversicherung: Nachversicherungsmöglichkeit wird nicht ausgeschlossen, wenn der Kunde schon BU war (Smart / Komfort: § 22 (2) Komfort plus: § 26 (2) Prestige: § 26 (3))

    • Erfolgte Erhöhungen aus der Leistungsdynamik bei Wegfall der Leistungspflicht mitversicherbar (Smart / Komfort / Komfort plus: § 1 (5) Prestige: § 1 (10))

    • Im Leistungsfall sind wir persönlich für Sie da! (Smart / Komfort: § 9 und § 10 (4) Komfort plus / Prestige: § 13 und § 14 (4))

    • Absicherung des Berufes vor Ausscheiden aus dem Berufsleben (Komfort / Komfort plus / Prestige: § 2 (4))

    • Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes (Smart / Komfort: § 11 (3) Komfort plus / Prestige: § 15 (3))

    • Student: Änderung Anforderung „EU-Immatrikulation“ in „Studienabschluss muss in Deutschland anerkannt sein“ (Smart / Komfort / Komfort plus / Prestige: § 2 (Studentenklausel))
    • Klarstellung bei Verkehrsdelikten

 

  • Informationen/Meinungen/Erfahrungen zum Tarif und Versicherer aus dem Wertpapier-Forum und anderen Quellen (doppelt sich teilweise mit den Angaben von Check24 und ich weiß nicht, wie aktuell was ist):
  • Eine Krankschreibung, eine Nachversicherung ohne Anlass und eine Beratung oder Wiedereingliederungshilfe bei Rückkehr in den Beruf werden im Komfort- im Vergleich zum Prestige-Tarif nicht angeboten. Auch ist der Brutto-Netto-Spread beim Komfort-Tarif 18 % höher. Ob diese Hauptunterschiede den Prestige- vom Komfort-Tarif wirklich deutlich abheben, kommt auf den Einzelfall an.
  • Gesundheitsfragen nach "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden ..." --> "Beschwerden" nicht exakt formuliert

 

  • übergreifende Informationen/Meinungen/Erfahrungen zum Versicherer aus dem Wertpapier-Forum:
    • "Hinsichtlich AVB-seitiger Leistungswahrscheinlichkeit im Allgemeinen macht man mit Bayerischer, AL, HDI (und seit 2017 auch Basler durchaus) nicht viel falsch." (WPF, polydeikes, 04/17)
    • "Die einzige wirkliche Infektionsklausel am Markt (inkl. Ausscheider bspw.) hat die Barmenia. Selbst da ist es fraglich, ob das überhaupt einen Mehrwert hat." (WPF, polydeikes, 05/17)
    • "Die Bayerische hatte schon immer massive Schwächen im technischen Bereich, heute wie damals ... nur heute nicht mehr so extrem, wie noch vor 12 Monaten (damals bspw. 80 % vom Netto, Beitragsdynamiken auf Basis wirtschaftlicher Angemessenheit des Vorjahres)." (WPF, polydeikes, 03/19)

 

Abschließend eine Übersicht über den EGO Top Tarif der HDI, weil hier im Forum neben AL und LV1871 auch HDI als "Marktoberklasse" beschrieben wurde:

(Anmerkungen: Die Struktur und die meisten Inhalte sind der Produktbroschüre der HDI und v.a. Check24 oft 1:1 entnommen. Ggf. sind die Inhalte nicht mehr ganz aktuell, die Angaben sind auch deshalb ohne Gewähr. Die Vorteile ggü. anderen Policen bzw. den Marktdurchschnitt sind grün, die Nachteile bzw. Leistungseinschränkungen rot markiert. Ich möchte Check24 nicht als Alternative zu einem spezialisierten Fachmakler anführen oder Werbung dafür machen.)

 

  • Leistungsbereiche:
  • leistet nicht bei Dienstunfähigkeit (DU), d.h. keine dauerhafte Leistung bei DU bei Beamten auf Lebenszeit
  • leistet auch nicht bereits bei Teildienstunfähigkeit
  • leistet bei psychischer Erkrankung
  • leistet bei Verkehrsdelikten
  • leistet bei Fahrtveranstaltungen (z.B. Wettrennen), d.h. diese sind als Grund für BU versichert
  • leistet bei Terroranschlägen, d.h. BU durch Terroranschläge und durch atomare, biologische und chemische Stoffe ist uneingeschränkt versichert
  • leistet bei gefährlichen Freizeitaktivitäten
  • leistet bei Krankschreibung (nicht im SBU-Tarif; separat gegen Aufpreis abschließbar: bei Krankschreibung für mindestens 6 Monate erfolgt Leistung für maximal 24 weitere Monate)
  • leistet nicht bei Krankheit des Kindes (ggf. auch ein Nachteil, aber da wohl marktbreit so geregelt, oben von mir nicht als Nachteil aufgeführt)

 

  • Feststellung der Berufsunfähigkeit:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Versicherer kann vom Kunden nicht verlangen, dass ein anderer Beruf ausgeübt wird
  • Berufsdefinition: zuletzt ausgeübter Beruf bei Eintritt der BU versichert
  • auf 6 Monate verkürzer Prognosezeitraum: vereinbarte Rente wird bereits ausgezahlt, wenn Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Prognose voraussichtlich 6 Monate andauern wird
  • volle Leistung der versicherten Rente ab 50% BU
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne begrenzte Aufenthaltsdauer
  • freie Arztwahl zur Feststellung der BU im In- und Ausland
  • Bearbeitungsdauer im Leistungsfall (laut Check24): schnell, d.h. verbindliche Entscheidung im Leistungsfall nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen, Mitteilungen zum Bearbeitungsstand alle 28 Tage)
  • Leistungsquote bei BU (laut Check24): sehr gut im Vergleich zum Marktdurchschnitt, d.h. die HDI erkennt sehr viele Leistungsanträge an
  • Fairness der Leistungsentscheidung (laut Check24): durchschnittlich bzw. entspricht dem Marktdurchschnitt, d.h. Gerichte haben die Leistungsentscheidungen der HDI häufig bestätigt
  • (Anmerkung: Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Check24 die letzten drei Angaben zum Leistungsfall trifft/getroffen hat. Vor allem diese drei Punkte dürften sich in regelmäßigen Abständen ändern.)

 

  • besondere Leistungen:
  • keine Frist zur Meldung der BU
  • rückwirkende Zahlung im Leistungsfall: Leistung wird für nachgewiesene Zeiten der BU rückwirkend gewährt
  • lebenslange Leistung nicht möglich (auch nicht separat gegen Aufpreis abschließbar)

 

  • Anpassungsmöglichkeiten:
  • anlassbezogene Nachversicherungsgarantie (laut Check24): exzellente Erhöhungsmöglichkeiten, u.a. bei Geburt, Heirat, Immobilienfinanzierung und Einkommenssprung von Angestellten sowie bei Eintritt in den Beruf nach Abschluss von Ausbildung oder Studium, Wechsel in Selbstständigkeit, Verringerung der Rente oder Erwerbsminderungsrente und Aufnahme eines Geschäftskredits
  • Grenzen für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung pro Anlass bis zum Alter von 45 Jahren bis maximal 100 % möglich; die versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 2500 € erhöht werden
  • Meldefrist für anlassbezogene Nachversicherung: Erhöhung muss 6 Monate nach Eintritt des Anlasses beantragt werden
  • Nachversicherung ohne Anlass (laut Check24): gut, d.h. Erhöhung ohne Anlass bis zum Alter von 37 Jahren in den ersten 5 Versicherungsjahren möglich; versicherte Leistung darf insgesamt auf maximal 2500 € erhöht werden
  • Möglichkeiten zur Unterbrechung der Beitragszahlung: Freistellung nicht möglich; Stundung für 12 Monate möglich

 

  • Dynamik:
  • Beitragsdynamik: in Höhe von 3 % bis 5 % jährlich möglich
  • Aussetzen der Beitragsdynamik: Beitragsdynamik kann viermal in Folge ausgesetzt werden, ohne dass Anspruch auf weitere Erhöhung erlischt
  • Rentendynamik: in Höhe von 1 % bis 3 % gegen Aufpreis abschließbar

 

  • Beantragungsprozess:
  • Abfragezeitraum stationär: stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum ambulant: ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum Bewegungsapparat: Behandlungen des Bewegungsapparates der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • Abfragezeitraum psychische Behandlungen: psychische Behandlungen der letzten 5 Jahre sind im Antrag anzugeben
  • keine ärztlichen Untersuchungen: keine ärztliche Untersuchung bis 2500 € Absicherung notwendig

 

  • Informationen zum Versicherer:
  • Finanzstabilität (laut Check24): durchschnittlich bzw. entspricht dem Marktdurchschnitt
  • Erfahrung des Versicherers: 95 Jahre Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Brutto-Netto-Spread: 33 % - Der Versicherer kann im Ausnahmefall (z.B. sprunghafter Anstieg an Leistungsfällen) den Beitrag um bis zu 33 % erhöhen. Das entspricht laut Check24 dem Marktdurchschnitt.
  • Hilfe bei Rückkehr in den Beruf: Beratung zur medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Reintegration wird angeboten; Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, jedoch maximal 12000 €, wird gezahlt, sofern die Vertragsdauer noch über 12 Monate beträgt
  • Kundenorientierung (laut Check24): exzellent im Vergleich zum Marktdurchschnitt

 

  • Informationen/Meinungen/Erfahrungen zum Tarif und Versicherer aus dem Wertpapier-Forum und anderen Quellen (doppelt sich teilweise mit den Angaben von Check24 und ich weiß nicht, wie aktuell was ist):
  • "So sollte ich mir bei bspw. anfänglich 1250 BU Rente insbesondere mal um das Thema Nachversicherung Gedanken machen. Und da sind die Spielregeln nicht nur im Detail erheblich unterschiedlich, sondern generell in ohne Gesundheitsprüfung (HDI) und ohne Risikoprüfung (AL) zu unterscheiden. Gerade wenn ich Berufswechsel / Risikoveränderungen überlege, wird das ein wesentlich wichtigerer Punkt. Wenn man freie Auswahl hat, setze ich HDI bspw. nur als Zweitpolice für höhere Absicherungssummen ein. Die AVB HDI sind zwar quantitativ sehr gut, es gilt aber eben immer die individuelle Situation zu berücksichtigen und danach zu entscheiden (qualitativ)." (WPF, polydeikes 05/17)

     

  • "Bezüglich der Thematik Nachversicherung habe ich mich mal wieder bei beiden AVB den Vergleich versucht:

    AL:

    - Ohne Ereignis bis 5 Jahre nach Vertragsbeginn kann die versicherte BUrente ohne erneute Risikoprüfung durch den Abschluss einer SBU oder Rentenversicherung mit BUZ erweitert werden

    - Ohne Ereignis bis max. 35 Jahre

    - min. 1.800 €

    - max. 70 % des letztjährigen Bruttoeinkommen

    - Anlässe ohne Risikoprüfung (Frist 6 Monate) Heirat, Kind, Scheidung, Einkommenssteigerung (Akademische Weiterbildung zum Master und/oder brutto > 10 % zum Vorjahr), Immobilienerwerb i.H.v. min 50.000 € und Existenzgründung

    HDI:

    - Ohne Ereignis innerhalb der ersten 5 Jahre bis 37 ohne erneute Gesundheitsprüfung

    - Anlässe ohne erneute Gesundheitsprüfung: Heirat, Kind, Volljährigkeit, Berufsausbildungsabschluss, Scheidung, Einkommenssteigerung (brutto > 10 % zum Vorjahr), Immobilienerwerb und Existenzgründung

    Aus dieser Sicht würde dann doch die VL die bessere Wahl sein, wenn meine aufgeführten Angaben so stimmen sollten und ich diese auch richtig verstanden haben sollte." (lokfan87, 05/17)

  • Antwort von polydeikes (WPF, 05/17): "Für den Anfang nicht so schlecht. Bei den beiden fehlen aber bspw. die Obergrenzen. Formal zwar beide 30k p.a., aber AL ohne Dynamiken einzuberechnen, HDI inkl. der gezogenen Dynamiken. Dann fehlt die Schrittfolge, AL binnen 5J bis max 35H von 0 auf 2500 und HDI immer nur um 100 % der Ursprungsrente. Womit via Begriff Dynamik der nächste zu prüfende Punkt ausgelöst wird, ... usw. usf. ..."

 

  • "[...] HDI [...], die sind auch erst 2015 quantitativ auf hohes AVB Level gekommen. Der VWB wäre auf Basis meiner Mindestkriterien bis 09 / 2015 unvermittelbar gewesen, bei entsprechend alternativer Auswahl." (WPF, polydeikes, 03/19)

  • ca. 13,5 % Aufpreis für eine AU-Klausel (im AU-Tarif), wenn man eine möchte; AU-Rente entspricht zu 100 % BU-Rente; maximale Leistungsdauer beträgt 24 Mo.; BU-Antrag notwendig

 

Welche Kombinationen aus Versicherern/Tarifen ist sinnvoll?

  • "LV1871 / HDI ist das korrekte, respektive empfehleneswerte AVB Setting für MINT in der eingangs beschriebenen Konstellation. HDI hat im Grunde eine gute Risikoprüfung, aber da kann es klare Gründe gegeben haben (Gesundheitskonstellation), warum der HDI keinen Sinn macht / nicht berücksichtigt wurde." (WPF, polydeikes, 03/19)
  • "Bayerische ist der Billigheimer in der Auswahl. Kann man schon machen (keine Probleme im Kernleistungsversprechen), sollte aber insbesondere die Fallstricke in der technischen Ausgestaltung sehr genau kennen. Bayerische und HDI in Kombo (2500 Bay, 500 HDI) sind wiederum eine mögliche MINT Musterlösung für maximale technische Freiheit." (WPF, polydeikes, 03/19)
  • "Die Nachversicherung HDI ist bei 2.500 ausgeschöpft und die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in 500er Schritten (Gesundheitsbonus, Hobby, Beruf) die größte Schwäche der Bayerischen. Wähle ich 2500 Bayerische, hab ich da immer noch 500 Reserve auf 3000. HDI leidlich saubere Nachversicherung um 100 % der aktuellen Rente (sowohl ereignisunabhängig befristet, als auch ereignisabhängig). Heißt, rechnerisch komme ich bis 5.500 maximal hoch und eliminiere die Probleme in den AVB der Bayerischen." (WPF, polydeikes, 03/19)
  • Meine Idee: Wenn man z. B. 2700 Netto-Gehalt als Beamter absichern möchte, ist in meinen Augen auch die Kombi aus Alter Leipziger (Vorteil: Beitragsdynamik-Ablehnung beliebig oft) und Bayerischer (Vorteil: DU-Klausel und 150% ereignisabhängige Erhöhung) sinnvoll. Z. B. 1500€ AL + 1200€ Bayerische (z. B. dort im günstigeren Tarif Protect Komfort). Wenn man dann relativ schnell bei der AL von der ereignisunabhängigen Ausbaugarantie (+ 500€ bis 35 J.) und ggf. später von der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie (+ 500€ bis 50 J.) Gebrauch macht, kann man das Limit von bei der AL maximal versicherbarer BU-Rente von 2500€ erreichen - mit der Dynamik gehts aber ggf. noch höher. Bei der Bayerischen (im Tarif Protect Komfort) kann man (nur!) ereignisabhängig um 150% der ursprünglich versicherten Rente aufstocken und direkt auf die dort maximal versicherbare BU-Rente von 3000€ kommen. Somit könnte man rein theoretisch (bei finanzieller Angemessenheit) 5500 € versichern.

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