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Nadine S.

Welchen "niedrigsten Kurs" für Erbschaftssteuererklärung?

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Nadine S.
· bearbeitet von Nadine S.

Guten Tag,

 

ich habe ein Wertpapierdepot (Fonds und Aktien) geerbt.

 

Die mir vorliegende Depotaufstellung der Deutsche Bank (zum Todestag) beinhaltet für mich nicht nachvollziehbare Kurse (? Eröffnung/Schluss/Mittel).

 

Für die Erstellung des Erbschaftssteuererklärung (Zeile 47-50 im Mantelbogen) stellt sich mir folgende Frage:

 

In "Erb 10 - Anleitung zur Erbschaftssteuererklärung" steht:

 

"Wie diese Anlagen anzugeben und zu bewerten sind, erschließt sich aus § 11 Abs. 1 BewG. Danach müssen diese Geldanlagen mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt werden. Liegt am Stichtag eine Notierung nicht vor, so ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag im regulierten Markt notierte Kurs maßgebend.

Entscheidender Stichtag für die Vornahme der Bewertung ist immer der Todestag des Erblassers und ausdrücklich nicht der Tag, an dem die Steuererklärung gefertigt wird. Wertentwicklungen der Anlagen nach oben oder insbesondere nach unten, die zwischen dem maßgeblichen Stichtag (Todestag des Erblassers) und dem Tag, an dem die Besteuerung festgesetzt wird, führen nicht zu einer Veränderung der Steuerhöhe. Härten bei einer negativen Kursentwicklung sind vom Steuerpflichtigen regelmäßig hinzunehmen.

Vom Finanzamt wird regelmäßig die Vorlage von Depotauszügen verlangt, um die Angaben des Steuerpflichtigen überprüfen zu können. Daneben haben die Finanzbehörden im Bedarfsfall auch die Möglichkeit bei Banken Kontenabfragen zu starten, § 93 AO (Abgabenordnung)."

 

 

Wie bitte ist das mit dem "niedrigsten Kurs" genau anzuwenden ?

 

1.) Demnach muss für den Stichtag (Todestag) der allertiefste Kurs angesetzt werden ?

 

2.) Der "niedrigste Kurs" für welche Börsenplätze (nur deutsche?) kommet in Frage ?

 

3.) Oder gilt es auch für den "niedrigsten Kurs" Kurse von Tradegate, Xetra, Lang&Schwarz, ... etc. ?

 

4.) Gilt es nur für den "niedrigsten Kurs" an Börsenplätzen mit Umsatz ?

 

5.) Wie verhält es sich bei Fonds: Ist hier der "niedrigste Kurs"  über die Börse anzusetzen - oder zählt nur der Tageskurs der Fondsgesellschaft ?

 

 

Bei meinem geerbten Depot (mit exotischen Werten) gibt es Unterschiede bis teils über 5 % in den Kursen.

 

Die Bank estellt mir keine andere Depotaufstellung - schreibt ich müsse mir die Kurse selbst raussuchen.

 

Ich bin dankbar für eure Hilfestellungen

und wünsche weiterhin ein schönes Wochenende.

Nadine

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Quailman

In welchem Verwandschaftsverhältnis etc stehst du zum Erblasser? Ist das geerbte Vermögen größer als der auf dich anzuwendende Freibetrag im Sinne von §§ 16 - 17 ErbStG? Erst dann wären die von die gestellten Fragen von Bedeutung hinsichtlich der entstehenden ErbSt.

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Nadine S.

Ich bin die Tochter.

Das geerbte Vermögen ist größer als der Freibetrag.

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Ramstein
vor einer Stunde von Nadine S.:

Ich bin die Tochter.

Das geerbte Vermögen ist größer als der Freibetrag.

 

Dann sollte doch auch das Geld für einen versierten Steuerberater da sein, oder?

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Nadine S.

Über sachdienliche Hinweise zur Fragestellung würde ich mich freuen.

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whister
vor 6 Stunden von Nadine S.:

Über sachdienliche Hinweise zur Fragestellung würde ich mich freuen.

Dein Zitat enthält doch bereits den Hinweis auf den entsprechenden § im Gesetz. Deine Fragen werden dort beantwortet, aber vermutlich ist es wohl einfacher für dich hier einfach zu fragen.

 

Am 5/19/2019 um 15:45 von Nadine S.:

1.) Demnach muss für den Stichtag (Todestag) der allertiefste Kurs angesetzt werden ?

 

2.) Der "niedrigste Kurs" für welche Börsenplätze (nur deutsche?) kommet in Frage ?

 

3.) Oder gilt es auch für den "niedrigsten Kurs" Kurse von Tradegate, Xetra, Lang&Schwarz, ... etc. ?

 

4.) Gilt es nur für den "niedrigsten Kurs" an Börsenplätzen mit Umsatz ?

Siehe § 11 Abs. 1 BewG: "Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt. Liegt am Stichtag eine Notierung nicht vor, so ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag im regulierten Markt notierte Kurs maßgebend. Entsprechend sind die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind."

 

Am 5/19/2019 um 15:45 von Nadine S.:

5.) Wie verhält es sich bei Fonds: Ist hier der "niedrigste Kurs"  über die Börse anzusetzen - oder zählt nur der Tageskurs der Fondsgesellschaft ?

Siehe § 11 Abs. 4 BewG: "Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs verbriefen, sind mit dem Rücknahmepreis anzusetzen."

 

Hervorhebung durch mich - diese Worte sollten deine Fragen beantworten.

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Nadine S.

Ich bedanke mich für eure Hilfestellung.

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MeinNameIstHase

Bei Fonds gibt es regelmäßig zwei "Kurse": Der Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft und der Börsenkurs. Der Rücknahmepreis ist der Preis, zu dem ein Fonds sein Anteile täglich bewertet und zurück nimmt (aus dem Verkehr zieht). Der Börsenwert, zu dem zwei Leute sich einigen und den Fondsanteil handeln. 

 

Auch wenn im ErbStG von "deutschen Börsen" die Rede ist, kannst du bei ausländischen Wertpapieren auch "Börsen" des Heimatlandes wählen und deren Preise in Euro umrechnen. Im Regelfall wird das akzeptiert. Unproblematisch sind Euro-Referenzkurse der EZB (online abrufbar bei der Bundesbank) für die Umrechnung von Devisen. Letztlich geht es um eine "marktnahe" Bewertung.

 

Der "niedrigster Kurs am Stichtag" ist genau das, was es heißt. Man schaut nach dem sogenannten Tagestief des Wertpapiers an den verschiedenen deutschen Börsen (Frankfurt, Xetra, Stuttgart usw.) Aufpassen musst du, dass zu dem Preis tatsächlich Börsenumsätze getätigt wurden. (Zusätze wie "Brief" oder "Geld" zum Kurs zeigen an, dass zwar jemand zu dem Kurs die Papiere anbietet oder nachfragt, aber es fand halt kein Handel statt. Da geht man bis zu 30 Tage in die Vergangenheit. Findet sich immer noch nichts, geht man in die "Zukunft" und gibt diesen als Schätzungsgrundlage event. mit Abschlägen an, denn solche Papiere haben offensichtlich keinen Handel und sind nur schwer verkäuflich.)

Wenn du online z.B. auf Onvista recherchierst, machst du am Besten von den Sachen eine Bildschirmkopie und legst diese als Anlage zur Vermögensaufstellung bei.

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