Zum Inhalt springen
BlueChips

Steuererklärung: Verlustverrechnungstöpfe bei mehreren Banken vs Freistellungsauftrag

Empfohlene Beiträge

BlueChips

Hallo zusammen,

 

ich habe mal eine Frage, wie folgender Sachverhalt in der Steuererklärung behandelt wird und ob sich für mich eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuern ergeben würde

 

Bank A:

Aktien Verlustverechnungstopf: 1000€ nicht verrechnete Verluste

Sonstiger Verlustverechnungstopf: 0€

Freistellungsauftrag: 0€

 

Bank B:

Aktien Verlustverechnungstopf: 500€ nicht verrechnete Gewinne

Sonstiger Verlustverechnungstopf: 0€

Freistellungsauftrag: 800€ (ausgeschöpft, den 1€ sparen wir uns mal)

 

Ich hatte mein Depot ursprünglich bei Bank A und habe dort realisierte Aktienverluste von 1000€

Nach dem Depotumzug zu Bank B habe ich dort durch Aktienverkäufe 1300€ Gewinn gemacht, 800€ davon wurden durch den Freistellungsauftrag abgedeckt und für 500€ habe ich dann noch 26,375% Steuern bezahlt.

Nun habe ich bei Bank B jedoch auch noch 500€ Dividenden erhalten, allerdings nachdem die Aktiengewinne bereits den Freistellungsauftrag ausgeschöpft hatten. Also habe ich nochmal 26,375% von 500€ Steuern bezahlt.

 

Die Frage, die ich mir jetzt stelle ist, ob ich, wenn ich die Verlustbescheinigungen von Bank A und Bank B beantrage, die Verrechnung in der Steuererklärung zu meinen Gunsten ändern kann.

Damit meine ich, dass ich die 1300€ Aktiengewinne bei Bank B mit den 1000€ aus dem Aktien Verlustverechnungstopf von Bank A verrechnen kann, sodass mein verfügbarer Freistellungsauftrag wieder bei 500€ liegen würde und somit frei wäre für die 500€ Dividenden.

 

Im Endeffekt würde ich dann also alles an gezahlten Steuern wieder zurückbekommen.

 

Würde das so funktionieren oder gibt es da etwas zu beachten?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Unter der Voraussetzung, dass du die Aktiengewinne dieses Jahr erzielt hast, wird diese Art der Verrechnung bei der Veranlagung für 2019 funktionieren. Verlustbescheinigung brauchst du nur bei Bank A beantragen (Frist beachten!),  bei Bank B hast du ja keine Verluste und bekommst die nötigen Unterlagen mit der Steuerbescheinigung.

 

(solltest du gerade deine Steuererklärung für 2018 basteln, dann funktioniert es rückwirkend nicht mehr)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Portfolio2055

Die Bank kann das zunächst nicht .

Dir stehen Einzel 800+  zu.

Da wäre die Frage aufs Jahr bezogen:

Wieviel Gewinn?

Wieviel Verlust?

Wieviel Dividenden?

letztlich kannst du deinen Fall über die Steuererklärung machen.

Verlusttöpfe werden ,umgezogen‘

Dividenden gehen nicht in der Verrechnung von Aktienverlusten, sondern unter sonstiges oder Quellensteuer, sofern die 800 überschritten werden....

Wenn Bank A ,nur‘ 500 Freistellung hat..,

dann erstmal STEUER.

Welchen Verlust aus Aktien hast du realisiert? Welchen Gewinn..

Was bleibt von 800 Freibetrag übrig?

Das wäre für zb Dividenden 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Empfehlung: nicht einfach nur drauflos antworten, sondern vorher auch mal die Fragestellung des Beitrags und die darin enthaltenen Angaben lesen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BlueChips
vor einer Stunde von vanity:

Unter der Voraussetzung, dass du die Aktiengewinne dieses Jahr erzielt hast, wird diese Art der Verrechnung bei der Veranlagung für 2019 funktionieren. Verlustbescheinigung brauchst du nur bei Bank A beantragen (Frist beachten!),  bei Bank B hast du ja keine Verluste und bekommst die nötigen Unterlagen mit der Steuerbescheinigung.

 

(solltest du gerade deine Steuererklärung für 2018 basteln, dann funktioniert es rückwirkend nicht mehr)

 

 

Top, danke für die schnelle Antwort und ja, die Gewinne wurden dieses Jahr erzielt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

mal wieder etwas durcheinander gewurstelt, aber ich komme auf 1800 Euro Kapitalerträge (1300 Aktienkursgewinne plus 500 Dividenden) und einen nicht verrechneten Verlust von 1000 Euro. Wenn ich das so richtig verstanden habe dann passt das ganz genau.

 

Zitat

und ja, die Gewinne wurden dieses Jahr erzielt.

OK, es geht also um 2019. Dann würde ich noch etwas abwarten, du weißt ja nicht was noch so passiert dieses Jahr.

Wichtig ist der Termin 15. Dezember, bis dahin musst du ggf. eine Verlustbescheinigung beantragt haben (außer das Konto ist aufgelöst, dann läuft das automatisch).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien

Meine Empfehlung: Verlusttöpfe im Rahmen eines kompletten Depotübertrags von Bank A zu Bank B übertragen, dann übernimmt Bank B die steuerliche Verrechnung und man kommt schneller zur Rückerstattung der gezahlten Steuern, zudem kann man den Bereich der Kapitalerträge aus der ESt-Erklärung heraushalten.

 

Sofern das Depot bei Bank A bereits aufgelöst ist, geht dies natürlich nicht mehr, doch kann ich mir das in der geschilderten Situation nicht vorstellen, denn niemand realisiert einen Depotübertrag mit gleichzeitiger Schließung des Altdepots ohne die vorhandenen Verlusttöpfe übertragen zu lassen. Wenn das Depot bei Bank A noch existiert und keinen Bestand mehr aufweist, kann man dennoch einen Depotübertrag mit gleichzeitiger Schließung des Altdepots und Übertragung aller Verlusttöpfe veranlassen. Dies führt dann zum gewünschten Effekt, d.h. Bank B übernimmt die steuerliche Verrechnung der Verluste.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Man kann auch bei einem Übertrag von nur einer Position oder gar nur einer Teilposition den Verlust mit übertragen lassen.

Voraussetzung ist nur der Übertrag von Wertpapieren, die den Verlusttopf sozusagen huckepack nehmen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 5 Stunden von kleinerfisch:

Man kann auch bei einem Übertrag von nur einer Position oder gar nur einer Teilposition den Verlust mit übertragen lassen.

Voraussetzung ist nur der Übertrag von Wertpapieren, die den Verlusttopf sozusagen huckepack nehmen.

 

Diese Darstellung widerspricht dem, was auf allen Webseiten zum Thema Übertragung von Verlustverrechnungstöpfen bei Depotwechsel zu lesen ist. Dort findet sich stets der Hinweis, dass dies nur bei vollständigem Depotumzug und vollständiger Identität des/der Depotinhaber/s möglich ist (ein Ehepartner kann z.B. keine Verlustverrechnungstöpfe bei einem Depotumzug mitnehmen, wenn er von einem Einzel- auf ein Gemeinschaftsdepots übertragen lässt). Es mag sein, dass alle Webseiten Unfug schreiben und Deine Aussage korrekt ist, doch fehlt mir der Glaube daran.

 

https://www.geld-und-genuss.de/depotuebertrag-das-gilt-es-zu-beachten-1502448768/

https://www.ovb-online.de/weltspiegel/wirtschaft/verlustverrechnung-bank-wechsel-4605389.html

 

Wenn ich bei Ing DiBa einen Depotübertrag online beauftrage, wird mir bei einem Teilübertrag einzelner Wertpapiere auf ein anderes Depot mit Gläubigeridentität übrigens die Möglichkeit, Verlustverrechnungstöpfe mit zu übertragen, nicht im Menü angeboten, wenn ich einen Komplettübertrag des gesamten Depots beauftrage, kommt dagegen stets das Auswahlmenü, welche Verlustverrechnungstöpfe ich ggf. mitübertragen will.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Du hast recht. Meine Erinnerung hat mich getrogen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...