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Flipp147

Geldwerter Vorteil (Firmenwagen) mit Bruttoeigenanteil

Empfohlene Beiträge

Flipp147

Hallo zusammen,

 

hätte noch eine weitere Frage zur Versteuerung von Firmenfahrzeugen:

 

Meine Firma verlangt von den Mitarbeitern einen Eigenanteil für die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs. Dieser Eigenanteil wird bei uns vom Bruttoentgelt abgezogen.

Meine Frage ist nun, wird dieser Brutto-Eigenanteil in irgendeiner Weise auf den Geldwerten Vorteil angerechnet?

Einen Eigenanteil den ich Netto bezahlen müsste könnte ich ja steuerlich auf den Geldwerten Vorteil wieder geltend machen. 

Mir ist nun schon klar, dass sich der Brutto-Eigenanteil  quasi direkt mit dem Geldwerten Vorteil "verrechnet" (da er ja Brutto ist) - aber im Vergleich zu dem Netto-Eigenanteil entsteht ja keine Entlastung für mich.

 

Ich versuche das nochmal kurz an einem Rechenbeispiel zu erläutern (ich nehme der Einfachheit halber mal 50% für Steuer/SV an, auch wenn es etwas viel ist):

 

Variante Netto-Eigenanteil:

+ Bruttogehalt 5.000€
+ Geldwerter Vorteil (aus 1%-Regel) 500€
-------------
Zu versteuerndes Einkommen 5.500€
-------------
./. Steuern/SV (50%) 2750€
./. Geldwerter Vorteil 500€
./. Eigeanteil-Netto 200€ 
-------------
Netto-Einkommen: 2050€

In dieser Variante würde ich erwarten, dass ich den Eigenanteil-Netto steuerlich wieder geltend machen kann und damit durch eine Steuer-Rückzahlung effektiv auf ein Netto-Einkommen von 2.150€ kommen würde.

 

Variante Brutto-Eigenanteil:

+ Bruttogehalt 5.000€
+ Geldwerter Vorteil (aus 1%-Regel) 500€
./. Eigenanteil-Brutto 400€
-------------
Zu versteuerndes Einkommen 5.100€
-------------
./. Steuern/SV (50%) 2550€
./. Geldwerter Vorteil 500€
-------------
Netto-Einkommen: 2050€

In dieser Variante habe ich zwar monatlich das gleiche Einkommen - aber kann hier jetzt steuerlich irgendetwas geltend machen? Oder habe ich hier generell einen Denkfehler?

 

Viele Grüße und vielen Dank

 

Flipp

 

 

 

 

 

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phlp112

Der Eigenanteil ist vom geldwerten Vorteil (Brutto) abzuziehen. 

 



Neu ist nun, dass sowohl die Zuzahlung als auch die Übernahme von individuellen Kosten wie Sprit oder Versicherung zur Reduzierung der Privatnutzung führen und somit den steuerlichen Ansatz mindern, so ausdrücklich der BFH über die bisherige Praxis im Sinne der Steuerbürger (BFH, Urteile v. 30.11.2016 VI R 2/15 und IV R 49/14).

Beispiel: Monatliche Zuzahlung

Geschäftsführer X zahlt monatlich 200 EUR für die Nutzung seines Firmenwagens mit einem Bruttolistenneuwagenpreis von 60.000 EUR.

Lösung:

X hat dank des BFH nur noch die Differenz zum 1-%igen Nutzungsentgelt zu versteuern – also monatlich 600 EUR abzgl. Zuzahlung von 200 EUR = 400 EUR.

 

Hier ist ein bisschen Lektüre: https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/firmen-pkw-endlich-klarheit-bei-zuzahlung-und-1-regelung_190_399410.html

 

Dein Gehalt kannst du ganz einfach mit dem Brutto-Netto-Rechner errechnen (der berücksichtigt auch den Firmenwagen): https://www.brutto-netto-rechner.info/

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42long

Hallo, 

ich habe auch eine Frage zu dem Thema:

So hab ich auch einen neuen Job angeboten bekommen inkl. Dienstwagen. Fast 50% mehr, top. Der Haken: rund 300km von meinem jetzigen Wohnort weg. In dem Gehaltsplus müsste also zumindest mal eine kleine Pendlerwohnung eingepreist sein (Komplettumzug kommt nicht infrage), ABER: in dem neuen Job braucht man schon aufgrund der Tätigkeit einen Dienstwagen.

Jetzt habe ich mich mal mit dieser 1%-Regelung auseinander gesetzt, bisher war mir das eher unbekannt. Hierfür habe ich den Firmenwagenrechner bei https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html bemüht.

Die Distanz zum Wohnort scheint ja auch eine entscheidende Rolle zu spielen. So schlagen die gegebenen Parameter bei mir mit ca. 300km und einem angenommenen Listenpreis von 40.000€ schon ordentlich ins Kontor. 

So lohnt sich der neue Job dann auf einmal doch nicht und auf dem neuen Gehaltszettel würde unter „Netto“ plötzlich weniger stehen als beim alten!

Oder gibt es da irgendeinen Trick, den ich übersehen habe? Könnte man beispielsweise auch die Pendlerwohnung angeben, woraufhin sich die km-Anzahl von 300 auf vielleicht 3km reduzieren würde? Oder ist hier ohnehin nur eine tägliche Pendelei angenommen, die bei 300km ohnehin nicht darstellbar wäre.

Fragen über Fragen,

danke für Hinweise.

Servus

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 16 Minuten von 42long:

Hallo, 

ich habe auch eine Frage zu dem Thema:

So hab ich auch einen neuen Job angeboten bekommen inkl. Dienstwagen. Fast 50% mehr, top. Der Haken: rund 300km von meinem jetzigen Wohnort weg. In dem Gehaltsplus müsste also zumindest mal eine kleine Pendlerwohnung eingepreist sein (Komplettumzug kommt nicht infrage), ABER: in dem neuen Job braucht man schon aufgrund der Tätigkeit einen Dienstwagen.

Jetzt habe ich mich mal mit dieser 1%-Regelung auseinander gesetzt, bisher war mir das eher unbekannt. Hierfür habe ich den Firmenwagenrechner bei https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html bemüht.

Die Distanz zum Wohnort scheint ja auch eine entscheidende Rolle zu spielen. So schlagen die gegebenen Parameter bei mir mit ca. 300km und einem angenommenen Listenpreis von 40.000€ schon ordentlich ins Kontor. 

So lohnt sich der neue Job dann auf einmal doch nicht und auf dem neuen Gehaltszettel würde unter „Netto“ plötzlich weniger stehen als beim alten!

Oder gibt es da irgendeinen Trick, den ich übersehen habe? Könnte man beispielsweise auch die Pendlerwohnung angeben, woraufhin sich die km-Anzahl von 300 auf vielleicht 3km reduzieren würde? Oder ist hier ohnehin nur eine tägliche Pendelei angenommen, die bei 300km ohnehin nicht darstellbar wäre.

Fragen über Fragen,

danke für Hinweise.

Servus

Wenn du eine angemeldete Pendlerwohnung hast, ist der Weg zur Arbeit ja der Weg von dieser Wohnung zur Arbeitsstätte und nicht von deinem Heimatort.

Gleichzeitig kannst du dann natürlich Familienheimfahrten etc. geltend machen.

 

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42long
vor 6 Stunden von DrFaustus:

Wenn du eine angemeldete Pendlerwohnung hast, ist der Weg zur Arbeit ja der Weg von dieser Wohnung zur Arbeitsstätte und nicht von deinem Heimatort.

Gleichzeitig kannst du dann natürlich Familienheimfahrten etc. geltend machen.

 

ach herrje, die Heimfahrten wirken dann wiederum steuerlich begünstigend? 

Gibt es irgendwo einen etwas ausgefeilteren Steuer-Brutto-Netto-Zweitwohnung-Dienstwagenrechner, bei dem man das mal genau austüfteln kann?

Böse Überraschungen würde ich gerne vermeiden;)

Servus

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DrFaustus
vor 23 Stunden von 42long:

ach herrje, die Heimfahrten wirken dann wiederum steuerlich begünstigend? 

Gibt es irgendwo einen etwas ausgefeilteren Steuer-Brutto-Netto-Zweitwohnung-Dienstwagenrechner, bei dem man das mal genau austüfteln kann?

Böse Überraschungen würde ich gerne vermeiden;)

Servus

Wenn du eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz hast und jedes Wochenende zur Familie fährst, ja.

Du musst halt nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt dort ist.

 

Excel is your friend...

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Taxadvisor
vor 5 Stunden von DrFaustus:

Wenn du eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz hast und jedes Wochenende zur Familie fährst, ja.

Du musst halt nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt dort ist.

 

Excel is your friend...

Die Familienheimfahrten lösen aber auch geldwerte Vorteile aus...

 

Gruß

Taxadvisor

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42long
vor 15 Stunden von Taxadvisor:

Die Familienheimfahrten lösen aber auch geldwerte Vorteile aus...

 

Gruß

Taxadvisor

ouch, jetzt bin ich doch verwirrt. Ist das in dieser 1%-Regelung nicht pauschal eingepreist bzw. abgegolten? So wird es zumindest hier ausgeführt, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Ziehe ich beispielsweise diesen charmanten Brutto-Netto-Firmenwagenrechner zu Rate: 

Sagen wir das Brutto ist 75k

Der Listenpreis Firmenwagen 40k

Entfernung Wohnung (in diesem die angenommene Pendlerwohnung: 7km). 

(= Geldwerter Vorteil 484,00 €)

Alter 40

Kirche: Nein

Kinder 1

ansonsten alles gesetzlich.

 

Mir wird dann hier ein Netto von 3.948,87 € ausgeworfen. 

 

Mit der Pendlerwohnung hat das jetzt aber erstmal nur insofern zu tun, als dass ich hier statt 300 km, 7 km angeben kann. Die Miete von der Pendlerwohnung muss ich natürlich vom Netto abziehen und diese könnte ich später erst im Rahmen der Steuererklärung angeben, so richtig verstanden?

 

Servus

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Taxadvisor
vor 41 Minuten von 42long:

ouch, jetzt bin ich doch verwirrt. Ist das in dieser 1%-Regelung nicht pauschal eingepreist bzw. abgegolten? So wird es zumindest hier ausgeführt, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Ziehe ich beispielsweise diesen charmanten Brutto-Netto-Firmenwagenrechner zu Rate: 

Sagen wir das Brutto ist 75k

Der Listenpreis Firmenwagen 40k

Entfernung Wohnung (in diesem die angenommene Pendlerwohnung: 7km). 

(= Geldwerter Vorteil 484,00 €)

Alter 40

Kirche: Nein

Kinder 1

ansonsten alles gesetzlich.

 

Mir wird dann hier ein Netto von 3.948,87 € ausgeworfen. 

 

Mit der Pendlerwohnung hat das jetzt aber erstmal nur insofern zu tun, als dass ich hier statt 300 km, 7 km angeben kann. Die Miete von der Pendlerwohnung muss ich natürlich vom Netto abziehen und diese könnte ich später erst im Rahmen der Steuererklärung angeben, so richtig verstanden?

 

Servus

Soweit es sich um Werbungskosten handelt, sind diese Familienheimfahrten nicht als geldwerter Vorteil anzusetzen, das ist korrekt (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG). Es kann dann aber für Familienheimfahrten auch kein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung mehr erfolgen.

 

Gruß

Taxadvisor

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42long
Am 7.12.2019 um 13:55 von Taxadvisor:

Soweit es sich um Werbungskosten handelt, sind diese Familienheimfahrten nicht als geldwerter Vorteil anzusetzen, das ist korrekt (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG). Es kann dann aber für Familienheimfahrten auch kein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung mehr erfolgen.

 

Gruß

Taxadvisor

Sorry für die Anfängernachfragen aber

1) das hat dann aber nichts mit der Absetzbarkeit der Mietkosten für die Zweit- bzw. Pendlerwohnung zu tun, oder wie ist das genau gemeint? 

2) Und unabhängig davon: sind in so einer 1%Regelung eigentlich i.d.R. auch die Spritkosten mit eingepreist (d.h. dass das vom Arbeitgeber übernommen wird) oder ist dies auch wieder individuell bzw. Verhandlungssache?

 

Servus

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42long

Bonusfrage: Mir war noch gar nicht aufgefallen, dass es da einen Haken für Hybrid- bzw. Elektroautos gab. Hier wird es ausgehend vom Listenpreis anscheinend wesentlich billiger (0,5%??). Ist das tatsächlich pauschal so oder gibt es hier auch wieder ohne Ende komplizierte Abstufungen. Dem deutschen Steuerrecht traue ich ja alles zu ;-) 

 

Servus

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Funkadelic

Der Wagen muss nur gewisse Forderungen erfüllen. Min 40km elektrische Reichweite oder Max. 50g CO2

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42long

Danke für die Antworten. Immerhin das scheint dann ja einfach zu sein ;-)

Das mit der Zweitwohnung usw. scheint allerdings zu sein, wie man es vom dt. Steuerrecht erwartet: etwas komplizierter... https://www.focus.de/auto/experten/heimfahrten-mit-dem-dienstwagen-pendler-aufgepasst-falle-in-der-steuererklaerung_id_6710865.html . PS: Und dann kommen in einigen Städten sogar noch eine "Zweitwohnsitzsteuer" hinzu. Toll... <_<

Am 9.12.2019 um 08:37 von 42long:

Sorry für die Anfängernachfragen aber

1) das hat dann aber nichts mit der Absetzbarkeit der Mietkosten für die Zweit- bzw. Pendlerwohnung zu tun, oder wie ist das genau gemeint? 

2) Und unabhängig davon: sind in so einer 1%Regelung eigentlich i.d.R. auch die Spritkosten mit eingepreist (d.h. dass das vom Arbeitgeber übernommen wird) oder ist dies auch wieder individuell bzw. Verhandlungssache?

 

Servus

Servus

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42long

Servus,

hier mal ein anschauliches Beispiel, dass ich sogar verstanden habe:wub:

Servus

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Jlagreen
· bearbeitet von Jlagreen

@42long

Mal eine Frage, kannst du mit deinem AG nicht sowas wie einen Home Office / Reisen zu Kunden Vertrag verhandeln, also als Außendienst MA tätig sein?

Wenn du beruflich einen Dienstwagen brauchst, wirst du ja auch reisen.


Die Frage ist also, ob du eine Anwesentheitspflicht in der Arbeitsstätte hast?

 

Als Außendienstler mit entsprechendem Vertrag wäre dein zu Hause auch zugleich der Bezug für die 0,03% Regel, da du ja keine regelmäßigen Fahrten mehr zum Hauptsitz deines AG hättest. Dann wäre der Firmenwagen insbesondere als Hybrid sehr günstig im Vergleich.

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Noob1981

Hat jemand mal eine Musterrechnung fürs Fahrtenbuch? setz ich dann die echten Vollkosten auch nur hälftig an?

 

Bin gerade auch am Überlegen, ob ich auf Plug-In umsteige. Leider sind die spannenden Modelle übel vom LF. Q5 und Passatt sind ok, aber ich mag keine SUVs und der Passat ist etwas schwach

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