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SmithA

Bausparvertrag und dessen Verwendung / Wohnförderkonto

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SmithA

Hallo zusammen,

hier scheint ja ein reger Verkehr bezüglich WFK zu herrschen. Daher würde ich gerne mein Anliegen hier platzieren. Ich versuche es kurz zu machen (klappt meistens sowieso nicht ;)):

 

1. Darlehen ohne Tilgung nur mit Zinsen bei der Sparkasse, gleichzeitig BSV mit Zulagen um nach zehn Jahren das tilgungsfreie Darlehen abzulösen

2. Per heute (zwei Jahre vor der Zehn-Jahres-Zinsbindung und BSV Laufzeit) wurde das Darlehen bei der Sparkasse aufgrund von Fehlern von mir widerrufen (bereits vor dem OLG entschieden)

 

Punkt zwei führt dazu, dass ich aktuell das Darlehen zurückzahlen kann/muss. Hierzu habe ich die finanziellen Mittel. Die Verwendung des BSV kommt hierfür jedoch nicht in Frage, da ja noch nicht zuteilungsreif (oder vielleicht doch möglich durch Kündigung?).

 

Mir stellt sich nun die Frage, wie ich mit dem BSV und deren Förderungen (Zulagen, Steuerersparnis) umgehen soll. Nach meiner Berechnung wären das:

 

a. Seit 2013 Förderbetrag (inklusive Zulagen) pro Jahr (6 Jahre x 2.100€ (Mann) + 6 Jahre x 1.167€ (Frau) = 19.602 €

--> Dies wäre doch der Betrag der bei Entnahme auf dem WFK stehen würde oder? Dieser wäre mit 2% zu verzinsen --> macht im Rentenalter dann 33.458€ die versteuert werden müssten (mit 70% sofort oder über 20 Jahre).

 

b. Zulagen seit 2013 = 154€ (Mann) + 154€ (Frau) + 185€ (Kind) = 493€ Zulagen --> 2.958€ für die Gesamtzeit bis jetzt

c. Steuerersparnis seit 2013 gemäß Steuererklärungen: 2.576€ Gesamt

b+c = Wert, der mir vom Bausparguthaben abgezogen werden würde, sollte ich förderschädlich über das Geld verfügen

 

Mögliche Optionen sind (wenn ich das nun korrekt verstanden habe gemäß ZfA, Bank und Bausparkasse; So richtig konnte mir das jedoch keiner genau erklären):

 

A) Förderschädliche Entnahme (egal wann) --> Rückzahlung (bzw. Reduzierung des Bausparguthabens) um 2.958€ (Zulagen) und 2.576€ (Steuerersparnis) --> Wohnförderkonto = 0€ 

B) Sofortige Tilgung des Bankdarlehens aus eigenen Mitteln --> Bausparvertrag sofort kündigen (6 Monate Frist soweit ich weiß) und das Geld indirekt als Tilgung nutzen (ZFA meinte, ich könne innerhalb eines halben Jahres noch nachweisen, dass ich das Bausparguthaben erhalten und quasi für die Tilgung verwendet habe, auch wenn ich es de facto erst aus eigenen Mitteln gezahlt habe). --> WFK wird angelegt mit allen bereits erwähnten Auflagen

C) Sofortige Tilgung des Bankdarlehens aus eigenen Mitteln --> Bauspardarlehen irgendwann bzw. wenn zuteilungsreif für die Tilgung eines anderen Darlehens für die Immobilie (Labo-Kredit) nutzen --> WFK wird angelegt mit allen bereits erwähnten Auflagen

D) Alle Förderungen auf ein anderes, neues Riester Produkt (nicht Wohn-Riester) übertragen. Hier lese ich aber immer öfter, dass das zwar theoretisch geht in der Praxis jedoch mangels Anbieter scheitert.

 

So, das wären meine Optionen. Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir etwas Denkhilfe bzw. Denkanstöße liefern könnte, wie ich mich entscheiden soll und ob ich alles bedacht habe. Irgendwie ist das alles nicht so einfach und keiner der Personen (Bank, BSK, ZFA) konnten mir final weiterhelfen. 

 

Danke euch schon mal und hoffe, es ist nicht zu viel Text geworden.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Redaktionell
vor 9 Stunden von SmithA:

1. Darlehen ohne Tilgung nur mit Zinsen bei der Sparkasse, gleichzeitig BSV mit Zulagen um nach zehn Jahren das tilgungsfreie Darlehen abzulösen

2. Per heute (zwei Jahre vor der Zehn-Jahres-Zinsbindung und BSV Laufzeit) wurde das Darlehen bei der Sparkasse aufgrund von Fehlern von mir widerrufen (bereits vor dem OLG entschieden)

Oft sind in solchen Fällen beide Produkte aneinander gekoppelt. Dann teilen beide ihr Schicksal, d. h. der Bausparvertrag müsste auch abgewickelt werden. 

vor 9 Stunden von SmithA:

a. Seit 2013 Förderbetrag (inklusive Zulagen) pro Jahr (6 Jahre x 2.100€ (Mann) + 6 Jahre x 1.167€ (Frau) = 19.602 €

--> Dies wäre doch der Betrag der bei Entnahme auf dem WFK stehen würde oder? Dieser wäre mit 2% zu verzinsen --> macht im Rentenalter dann 33.458€ die versteuert werden müssten (mit 70% sofort oder über 20 Jahre).

Bei der Riesterförderung, muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag haben. Ist das bei euch nicht der Fall? Ansonsten stimmt die Berechnung.

 

vor 9 Stunden von SmithA:

b. Zulagen seit 2013 = 154€ (Mann) + 154€ (Frau) + 185€ (Kind) = 493€ Zulagen --> 2.958€ für die Gesamtzeit bis jetzt

c. Steuerersparnis seit 2013 gemäß Steuererklärungen: 2.576€ Gesamt

b+c = Wert, der mir vom Bausparguthaben abgezogen werden würde, sollte ich förderschädlich über das Geld verfügen

.

A) Förderschädliche Entnahme (egal wann) --> Rückzahlung (bzw. Reduzierung des Bausparguthabens) um 2.958€ (Zulagen) und 2.576€ (Steuerersparnis) --> Wohnförderkonto = 0€ 

Richtig. Voraussetzung wäre die Kündigung (beider) BSV.

 

vor 9 Stunden von SmithA:

B) Sofortige Tilgung des Bankdarlehens aus eigenen Mitteln --> Bausparvertrag sofort kündigen (6 Monate Frist soweit ich weiß) und das Geld indirekt als Tilgung nutzen (ZFA meinte, ich könne innerhalb eines halben Jahres noch nachweisen, dass ich das Bausparguthaben erhalten und quasi für die Tilgung verwendet habe, auch wenn ich es de facto erst aus eigenen Mitteln gezahlt habe). --> WFK wird angelegt mit allen bereits erwähnten Auflagen.

Hierzu sollte m. E. zuvor die vollständige Entnahme zur förderunschädlichen Tilgung der Schulden einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden. Mit der nachfolgenden vollständigen Auszahlung wird dann der Vertrag beendet.

vor 9 Stunden von SmithA:

C) Sofortige Tilgung des Bankdarlehens aus eigenen Mitteln --> Bauspardarlehen irgendwann bzw. wenn zuteilungsreif für die Tilgung eines anderen Darlehens für die Immobilie (Labo-Kredit) nutzen --> WFK wird angelegt mit allen bereits erwähnten Auflagen.

Sollte so funktionieren.

vor 9 Stunden von SmithA:

D) Alle Förderungen auf ein anderes, neues Riester Produkt (nicht Wohn-Riester) übertragen. Hier lese ich aber immer öfter, dass das zwar theoretisch geht in der Praxis jedoch mangels Anbieter scheitert.

Hier muss es heißen: Das gesamte geförderte Kapital in eine andere Riester-Sparform überführen. Dies  dürfte wesentlich einfacher sein, als eine Überführung (Neueinzahlung) des WFK-Kapitals. Wenn dann alles im neuen Vertrag ist, dann würde ich - falls ich nicht weiter riestern wollte -  so spät wie möglich, nur so viel Kapital förderunschädlich zur Tilgung der Schulden meiner selbst bewohnten Immobilie entnehmen, dass der Betrag einer Kleinbetragsrente im Riester-Vertrag verbleibt. Damit stellt man sicher, dass man selbst über sein Rentenkapital verfügen kann.

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SmithA
17 hours ago, Knacker said:

Oft sind in solchen Fällen beide Produkte aneinander gekoppelt. Dann teilen beide ihr Schicksal, d. h. der Bausparvertrag müsste auch abgewickelt werden. 

Es sind separate Verträge für die BSV vorhanden. Daher gehe ich davon aus, dass diese für sich gültig sind. Im Darlehensvertrag ist der BSV zwar aufgeführt unter "Finanzierungsübersicht"; ich gehe aber davon aus, dass dies nur zu informatorischen Zwecken dient.

 

17 hours ago, Knacker said:

Bei der Riesterförderung, muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag haben. Ist das bei euch nicht der Fall? Ansonsten stimmt die Berechnung.

 

Ja, wir haben jeweils einen eigenen Vertrag. 

 

17 hours ago, Knacker said:

Richtig. Voraussetzung wäre die Kündigung (beider) BSV.

 

Genau, das ist natürlich Voraussetzung, da ich ja sonst nicht an das Geld käme (oder habe ich dich hier falsch verstanden?).

 

17 hours ago, Knacker said:

Hierzu sollte m. E. zuvor die vollständige Entnahme zur förderunschädlichen Tilgung der Schulden einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden. Mit der nachfolgenden vollständigen Auszahlung wird dann der Vertrag beendet.

Wie genau muss ich das verstehen? Ich glaub ich steh auf dem Schlauch oder dein Satz ist so einfach und klar, dass ich zu viel hinein interpretiere :)

 

17 hours ago, Knacker said:

Hier muss es heißen: Das gesamte geförderte Kapital in eine andere Riester-Sparform überführen. Dies  dürfte wesentlich einfacher sein, als eine Überführung (Neueinzahlung) des WFK-Kapitals. Wenn dann alles im neuen Vertrag ist, dann würde ich - falls ich nicht weiter riestern wollte -  so spät wie möglich, nur so viel Kapital förderunschädlich zur Tilgung der Schulden meiner selbst bewohnten Immobilie entnehmen, dass der Betrag einer Kleinbetragsrente im Riester-Vertrag verbleibt. Damit stellt man sicher, dass man selbst über sein Rentenkapital verfügen kann.

Das verstehe ich jetzt auch nicht genau. Könntest du mir das genauer erläutern?

 

 

Vielen Dank schon mal für deine Einschätzung. Was mich noch interessieren würde: Welche der Varianten sollte ich wahrnehmen? Ich weiß, hier wird keiner eine konkrete Berechnung machen geschweige denn mir die Entscheidung abnehmen können. Aber evtl. gibt es ein paar gute Hinweise für den einen oder anderen Weg. Bin nämlich unentschlossen ob ich so ein Wohnförderkonto überhaupt möchte. Andererseits werden die aktuellen Steuerersparnisse vielleicht der im Alter zu zahlenden Steuern überwiegen, da die Steuer dann ja - aufgrund des geringeren Einkommens - geringer ausfällt.

 

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Knacker
vor 12 Stunden von SmithA:

Im Darlehensvertrag ist der BSV zwar aufgeführt unter "Finanzierungsübersicht"; ich gehe aber davon aus, dass dies nur zu informatorischen Zwecken dient.

Da würde ich auf Nummer sicher gehen und beim Finanzier nachfragen.

 

vor 12 Stunden von SmithA:

Genau, das ist natürlich Voraussetzung, da ich ja sonst nicht an das Geld käme (oder habe ich dich hier falsch verstanden?).

Wenn aus einem Riestervertrag das gesamte Kapital zur förderunschädlichen Schuldentilgung entnommen wird, dann endet dieser Riestervertrag ohne Kündigung.

 

vor 12 Stunden von SmithA:

Wie genau muss ich das verstehen? Ich glaub ich steh auf dem Schlauch oder dein Satz ist so einfach und klar, dass ich zu viel hinein interpretiere :)

Der Satz ist einfach geschrieben und einfach zu verstehen.

 

vor 12 Stunden von SmithA:

Das verstehe ich jetzt auch nicht genau. Könntest du mir das genauer erläutern?

Mit der Überführung des geförderten Bausparkapitals - sofern der Finanzier es überhaupt zulässt - in eine andere Riester-Sparform schafft man sich folgende Flexibilität:

- man kann Teilentnahmen zur Schuldentilgung (nicht bei fairr) vornehmen,

- man kann diese - zur Verringerung des fiktiven Zinses - so spät wie möglich vornehmen,

- man kann diese so dosieren, dass das Kapital einer auszuzahlenden Kleinbetragsrente im Vertrag verbleibt und

- man kann nach Erreichen des 62. Lebensjahres förderschädlich kündigen und für einen Gewinn die 12/62er-Regelung beanspruchen

 

Ich selbst bin absolut gegen eine Verrentung des angesparten Riesterkapitals. Das sollen die machen, die nicht mit einem größeren Geldbetrag umgehen können. Deshalb empfehle ich zur Umgehung einer Rente den Abzug des Kapitals bei folgender Überlegung:

1. Bei sehr geringer Ansparung Kapitalisierung in Form einer Kleinbetragsrente anstreben.

2. Bei mittlerer Ansparung und Immobilienschulden bietet sich die förderunschädliche Teilentnahme zur Schuldentilung an (Teilentnahme, weil Restbetrag Kleinbetragsrente werden soll).

3. Bei höheren Summen würde ich nach Erreichen des 62. Lebensjahres förderschädlich kündigen und die 12/62er-Regelung anstreben.

 

In allen drei Fällen kann ich selbst und relativ schnell über das  angesparte Kapital verfügen und zahle sicher weniger Steuern als bei einer Verrentung.

 

Ich selbst kann nicht verstehen, warum man Riesterkapital zur Schuldentilgung entnimmt und dieses anschließend wieder in einen neuen Riestervertrag einzahlen will. Man verbaut sich dabei oft den Weg in die 12/62er-Regelung und ist zur steuerpflichtigen Verrentung - die man erst mal erleben muss - gezwungen. Das ist allenfalls Jüngeren anzuraten, die das Riesterkapital zur Verbesserung ihres Eigenkapitals (Finanzierungsauslauf) benötigen und es relativ schnell tun können. Diese sollten idealerweise einen Vertrag wählen, bei dem Teilentnahmen und ggf. eine Fortführung der Förderung möglich ist. Bei Fairriester ist dies leider nicht möglich:

Zitat

7.4 | Entnahmen für Wohn-Riester

Du kannst Dein gesamtes angespartes und steuerlich gefördertes Kapital aus dem fairriester für den Bau oder Kauf einer Wohnung oder zur Finanzierung auf-genommener Darlehen verwenden. Danach wird dein fairriester-Vertrag aufgelöst und ein sogenanntes Wohn-förderkonto bei der Zulagenstelle weitergeführt, um die nachgelagerte Besteuerung des entnommenen Kapitals im Rentenalter zu berechnen. Eine Teilauszahlung zu Wohnzwecken ist im fairriester nicht möglich.

 

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SmithA

Vielen Dank für die vielen Infos. Ich versteht noch nicht alles, daher werde ich mich noch mal in Ruhe intensiv damit befassen.

 

Momentan stellt die förderschädliche Kündigung der BSV die einfachste Lösung dar. Zumal auch hierdurch kein WFK angelegt wird. Fairr kannte ich noch nicht. Es scheint ja ein ETF-"Sparplan" zu sein, der zertifiziert ist und somit die Riester Auflagen erfüllt. Muss ich mir auch noch näher ansehen. Ich bin in anderen ETFs investiert. Mir scheint Fairr aber auch eine gute Alternative zu sein bei der man auch noch Steuern sparen kann.

 

Danke schon mal für die Hilfe.

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