TeaAge81 April 10, 2019 16 hours ago, Laser12 said: Da beziehst Du Dich auf eine Vorschrift für gemeinnützige Entitäten. Die Spardosen GmbH ist gerade nicht gemeinnützig sondern sie soll den Gesellschafter fett machen, ist also genau im Gegenteil eigennützig. Da fällt GewSt ganz normal an. Wie gesagt, es gibt andere Infos im Netz, die behaupten es sei unter geiwssen Bedingungen möglich. Da ich in anderer Sache eh hoffentlich bald einen Termin bei einem Steureberater haben werde, versuche ich dieser Frage dort zu klären. Fällt die Gewerbesteuerbefreiung weg bzw. ist nicht möglich, dann ist eine Spardosen Kap-Gesellschaft in meinen Augen deutlich unatraktiver als bisher angenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slowcapital 15. April On 4/7/2019 at 10:35 PM, bene1775 said: Guten Abend zusammen, ich möchte zusammen mit Freunden eine eigene bzw. private Vermögensverwaltung gründen, die ausschließlich meiner Buy&Hold Strategie von Aktien folgt. Es soll eine GmbH & Co. KG gegründet werden, in der ich die Mehrheit des Kapitals der GmbH stelle und meine Freunde als Kommanditisten in die KG mit aufnehme. Meine Frage würde nun lauten, ob ich etwaige Zulassungen z.B. von der BaFin brauche, da ich kein Kundenvermögen verwalte und das auch nicht tun werde sondern lediglich das Kapitalvermögen der Gesellschafter investiere. Das Startkapital würde sich auf 200k belaufen, falls das Volumen eine entscheidende Rolle spielt. Kann ich also sofort zum Notar laufen oder muss ich vorher nochmal zur BaFin? Schon mal vielen Dank für die Antworten Hallo Benne, haben Sie das gemacht? war es moeglich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 15. April vor 33 Minuten von Slowcapital: Hallo Benne, haben Sie das gemacht? war es moeglich? Benne1775 war 2019 zum letztenmal im Forum angemeldet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 15. April vor einer Stunde von Slowcapital: Hallo Benne, haben Sie das gemacht? war es moeglich? https://www.dsw-info.de/anlegerschutz/investmentclubs/gruendung/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
i3nAwh1Te 17. April · bearbeitet 17. April von i3nAwh1Te Soll nicht das Ziel sein, so wenig wie möglich Abgestlungssteuer/Kapitalertragssteuer zu bezahlen? Wenn ich als GmBH in Malta gründe oder ein Privatkonto halte, kommt es doch nur darauf an, wie hoch das Geamtvolumen ist mit der ich handle bzw. halte oder nicht? Mit 50.000.- fahre ich ja bestimmt privat besser, was ist aber mit 200.000 Euro nach einem Immobilienverkauf oder wenn ein Firmenkapital ohnehin schon siebenstellig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag