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BertiH

Anfängerfrage Verlust realisiert oder nicht und in der Steuererklärung angeben?

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Hallo!

 

Erst einmal Entschudligung für die Anfängerfrage. Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich das hinbekomme als ich anfing zu traden, insbesondere hatte ich mich auf die Formulare von meinem Broker verlassen.

 

Nun ist es wie folgt, eigentliich banal, aber ich weiß nicht genau, was richtig ist zu tun bzw. wie ich überhaupt jetzt meinen Verlust beim Finanzamt korrekt angebe:

Ich habe im Jahr 2018, im Juli mein Konto bei Interactive Brokers angelegt und munter getradet. Am Anfang recht übersichtlich nur Aktien gekauft und gehalten. Dann später hauptsächlich nur noch Optionen. Nach einigen aufs und abs habe ich dann kurz vor Silvester, alle meine Positionen geschlossen. Nun war es so, dass ich insgesamt 4 Einzahlungen hatte, in Euro und eine kleine von 450 Euro gleich wieder mir hab zurücküberweisen lassen, als Test ob alles funktioniert. Ich habe dann meine Euros gleich in US-Dollar getauscht. Am Ende kurz vor Silvester habe ich alle Positonen geschlossen, also Gewinn/Verlust alles realisiert. Und zwar (leider) einen "kleinen" Verlust in Höhe von ca. knapp 900 Euro. Für mich recht einfach zu übersehen, da ich ja weiß, was ich insgesamt eingezahlt habe (knapp über 11000 Euro) und am Ende stand ich halt mit etwas weniger da. Ich dachte dann, ok, im März wird IB ja die Reporte zur Verfügung stellen und dann haste halt im Jahr 2018 einen kleinen Verlust auszuweisen gegenüber dem Finanzamt. Es sei zu erwähnen, dass ich bis heute die US-Dollars nicht in Euro zurück gewechselt habe. Nun ist es so, dass zu meiner Überraschung im Formular 1042S beim Gross Income 2 "9.00" angegeben ist (was ich mir nicht erklären kann, da ich etwas mehr Dividende bekommen habe, ca. 30 Euro und viel mehr Provisionen als 30 Euro bezahlte habe). Ich hatte die Hoffnung, hier taucht irgendwo die 900 Euro Verlust auf.

 

Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Meine erste eigentliche Frage mit Unterfrage:

 

Frage:

Ich habe gedacht, ich habe einen Verlust von 900 Euro realisiert, aber:
Gilt das als Finanzamt gegenüber als Verlust, oder ist es deshalb noch überhaupt kein Verlust, da ich dass noch nicht in Euro zurück gewechselt habe?

 

Wenn ich nur in US Dollar getauscht hätte (ohne irgendwelche Aktien/Optionen zu kaufen) und der Kurs sich so verändert hätte, dass ich einen Gewinn/Verlust habe, aber halt noch nicht zurückgetauscht habe, so wäre diese Position ja auch noch nicht realisiert?

 

Unterfrage:

Generell kann es ja aber eigentlich nicht sein, dass dies nicht realisiert ist, da ich ja dann bis in alle Ewigkeiten Aktien und Optionenim US-Markt in US-Dollar traden würde/könnte (und Verluste oder Gewinne machen würde) und dies nie zur Angabe beim Finanzamt kommt, solange ich es nicht zurück in Euro zurückwechsle und auszahlen lasse?

 

(Der Verlust als solches ist definitiv entstanden und ich würde es auch schon gerne beim Finanzamt angeben. Da ich es halt sauber und übersichtlich pro Jahr haben möchte. In 2019 ging es mit dem traden direkt weiter.)

 

Zweite Frage:

Ich habe die Threads zur Steuererklärung in Bezug auf IB durchgelesen, teilweise recht alte Antworten. Wie gehe ich jetzt genau vor? Kann mir jemand erklären, wie genau ich meinen Verlust von 900 Euro am einfachsten nachweisen kann? (falls dies als realisiert gilt, das ist ja meine erste Frage). Es wäre für mich nahezu ungmöglich irgendwie alle trades selbst zusammenzurechnen, da mit den ganzen Optionen eine ganze Menge trades zusammenkommen (stand teilweise recht gut da, ging hoch und runter, eine ganze Menge gehandelt). Ich weiß, es gibt auch andere reports bei IB, vllt. kann mir hier jemand genau sagen, was und wie es zu tun ist.

 

Danke für hilfreiche Antworten!

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Portfolio2055

Oh man- der nächste. Billiger Broker und dann keine Ahnung wie beim Finanzamt agieren. Ganz ehrlich- diesen ganzen Kram habe ich mit selbst erarbeitet- auch einen Steuerberater habe ich. Mich nervt das! Ihr wollt billige Broker, aber dann wollt ihr eine Anleitung für die Steuererklärung?!?

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whister
vor 20 Minuten schrieb BertiH:

falls dies als realisiert gilt, das ist ja meine erste Frage

Ja, es gilt als realisiert.

 

vor 21 Minuten schrieb BertiH:

Es wäre für mich nahezu ungmöglich irgendwie alle trades selbst zusammenzurechnen, da mit den ganzen Optionen eine ganze Menge trades zusammenkommen (stand teilweise recht gut da, ging hoch und runter, eine ganze Menge gehandelt).

Genau das wirst du machen müssen. Die IB Reportings sind nicht nach dem deutschen Steuerrecht erstellt. Selbst wenn die Daten in den Reportings halbwegs passen müsstest du die Werte zusätzlich selbst nocheinmal ermitteln um Fehler auszuschließen. Im Zweifel haftest du für eine Steuerhinterziehung und nicht IB.

 

Viel Spaß bei der Steuererklärung. ;) (und vllt. macht es Sinn zeitnah zu einem deutschen Broker zu wechseln)

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 41 Minuten schrieb BertiH:

Ich habe die Threads zur Steuererklärung in Bezug auf IB durchgelesen, teilweise recht alte Antworten. Wie gehe ich jetzt genau vor?

Glaube ich nicht, das Thema wurde die letzten Jahre rauf und runter diskutiert. 

 

Zieh dir eine Auswertung über die Kontoverwaltung in der zumindest die Übersicht der (un)realisierten Gewinne und Verluste, Dividenden und Forex für das Kalenderjahr enthalten ist. 

Wenn alle Positionen innerhalb eines Kalenderjahres eröffnet und geschlossen wurden, ist das der steuerliche Idealfall. 

Nimmt man hier nur die realisierten G/V aus der Übersicht und trägt alles bei ausländischen Kapitalerträgen in die Steuererklärung ein, kann eigentlich nicht viel schief gehen. 

 

Auch wenn Positionen in Fremdwährung gehandelt werden, rechnet IB Kauf und Verkauf in Basiswährung EUR. 

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Cai Shen
vor 18 Minuten schrieb whister:

und vllt. macht es Sinn zeitnah zu einem deutschen Broker zu wechseln

Sind das die, bei denen man keine ausländischen Anleihen kaufen darf und gern mal 50 Euro Gebühren für einen Optionstrade kassiert? 

Super Tipp, den Eingangspost überhaupt bis zum Ende gelesen? 

 

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BertiH

Erst einmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten, insbesondere Cai Shen und whister.

 

Ich muss aber nochmal nachfragen, mir ist das einfach nicht klar, sorry dafür!

 

Ich habe bisher ja gar keine Gewinne entnommen?

 

Ich bin etwas verwirrt, durch diesen Artiekl hier:

"Wenn ein Trader glaubt, über die richtige Strategie zu verfügen, mit der sein Kapital wachsen kann, muss er keine Steuern zahlen – er braucht nur einfach keine Gewinne zu entnehmen. Dafür spielt es keine Rolle, in welchem Land der Broker seinen Sitz hat. Der Trader kann auch bei einem deutschen Broker das Geld auf dem Tradingkonto lassen und mit immer größeren Positionen sein Kapital immer weiter wachsen lassen. Erst bei einer Entnahme, die über der Summe der Einlagen liegt, ist ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden."

 

Das verstehe ich nicht? Also wenn ich Aktien in USA in US Dollar kaufe und immer verkaufe und dann einen Gewinn oder Verlust realisiere, aber mir nichts auszahlen lasse (ich hatte eine Auszahlung über 450, aber das war eine Testauszahlung und diese Entnahme ist ja unter dem Pauschbetrag), dann muss ich dem Finanzamt gar nichts angeben und auch keine Steuern zahlen? Wenn ich mein Leben lang von meinem deutschen Konto aus Euros einzahle, in den USA in meinem IB Account in Dollars tausche und dann dort handele, kaufe verkaufe und Gewinne und Verluste mache, aber nichts mir auszahlen lasse bzw. dies nur unter dem Pauschbetrag, so muss ich nie dem Finanzamt etwas anzeigen? Erst, wenn ich z,B. 5 Millionen habe, diese langfristig in Aktien anlege und dann mir Dividende auszahlen lasse die über dem Pauschbetrag liegt? Dann wurden ja aber die 5 Millionen die die Dividende erwirtschaften nie versteuert?

 

In meiner Situation, wie ist das. Ich habe einen Verlust realisiert. Bin ich rechtlich verfplichtet dies anzugeben, also gibt es eine Pflicht überhaupt dem Finanzamt etwas zu sagen bzw. muss ich alle Trades aufschlüsseln und angeben? Oder macht es einfach nur Sinn, eben um den Verlust einzureichen, um dem im nächsten Jahr gegebenfalls gegen einen Gewinn anzurechnen?

 

Danke!

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vanity
vor 19 Minuten schrieb BertiH:

 

Ich bin etwas verwirrt, durch diesen Artiekl hier:

...

 

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Cai Shen
vor 27 Minuten schrieb BertiH:

In meiner Situation, wie ist das. Ich habe einen Verlust realisiert. Bin ich rechtlich verfplichtet dies anzugeben, also gibt es eine Pflicht überhaupt dem Finanzamt etwas zu sagen bzw. muss ich alle Trades aufschlüsseln und angeben?

Jetzt bin ich doch bei whister und dem deutschen Depot :unsure:

 

Mir kommen da mehrere Gedanken:

1) Wenn du dieses Jahr Verluste erlitten hast, würde ich diese doch im Eigeninteresse gegenüber den Finanzamt erklären, um diese in den Folgejahren steuerwirksam gegen Gewinne verrechnen zu können. 

2) Woher weißt du, dass nicht doch steuerpflichtige Gewinne bei den vielen Geschäften angefallen sind? 

3) Wenn du weiter bei IB bleiben möchtest, eigne dir frühzeitig und regelmäßig das notwendige steuerliche know-how an. 

Dann wäre so ein relativ einfaches Startjahr doch der ideale Ausgangspunkt. ;)

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 50 Minuten schrieb BertiH:

Ich habe bisher ja gar keine Gewinne entnommen?

Dir ist bei Verkäufen Geld zugeflossen, wenn das mehr ist als beim Kauf abgeflossen ist, dann ist ein Gewinn entstanden. 

In welcher Währung spielt in den allermeisten Fällen erstmal keine Rolle. 

Bei Forex und Krypto-Geschäften mag das anders sein, für übliche börsengehandelte verbriefte Produkte und Derivate gilt das Zuflussprinip. 

Deshalb ist i.d.R. der Verkauf entscheidend, wichtig bei shorts, da hier bereits mit dem ersten Geschäft (Eröffnung) ein Zufluss und  damit steuerlich ein Gewinn anfällt. 

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Danke abermals für den schnellen Support! Ok, also dann bin ich durch diesen Artikel etwas auf den falschen Pfad gekommen?

 

Also bei den einzelnen trades ist natürlich mal ein Gewinn angefallen. Insgesamt aber steht unterm Strich ein Verlust von eben ca. 900 Euro.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Ich habe noch eine weitere Frage:
Um den Verlust zu ermitteln, kann ich doch einfach die Einzahlungen zusammenzählen (minus die eine Auszahlung) und dann schauen, wie der Kontostand am 31.12.2018 war? Die Differenz ist doch dann der korrekte Verlust, den ich angeben kann?

 

Dann eine Frage zum einreichen der Unterlagen,

ich schicke das an den Steuerberater. Füllt der nur das Feld 15 KAP aus mit dem Verlust und reicht das ein, oder wird zusätzlich noch meine Aufstellung der einzelnen trades mit eingereicht? Oder wird das erst notwendig, wenn das FA nachfragt?

 

Danke für jede Hilfe!

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Cai Shen
vor 16 Minuten schrieb BertiH:

Ich habe noch eine weitere Frage:
Um den Verlust zu ermitteln, kann ich doch einfach die Einzahlungen zusammenzählen (minus die eine Auszahlung) und dann schauen, wie der Kontostand am 31.12.2018 war?

Nein! 

vor 17 Minuten schrieb BertiH:

Füllt der nur das Feld 15 KAP aus mit dem Verlust und reicht das ein, oder wird zusätzlich noch meine Aufstellung der einzelnen trades mit eingereicht?

Du solltest zumindest die oben erwähnte Jahresauswertung kommentiert dazu packen, damit das Finanzamt sieht, dass nur verrechenbare Posten zusammengefasst wurden. Aktienverluste z. B. laufen immer in einen eigenen "Topf". 

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Danke für Deine Geduld! Ok danke. Gut, dann habe ich KAP 16,17,18 damit auch verstanden, eben weil es nicht ein Topf ist.

 

Das mit dem Jahresverlust ist mir aber noch nicht klar:

Ich habe meine Einzahlungen und die eine Auszahlung zusammengezählt und den Wert des Portfolios mir in den Unterlagen am 31.12.2018 angeschaut. Die Differenz ist doch mein Jahresverlust? Wenn ich insgesamt im Jahr z.B. 12000 Euro eingezahlt habe, 500 ausgezahlt, so habe ich 11500 Euro. Am Ende am 31.12.2018 sind die z.B. 10800 Euro Wert. Ich habe ja alle Positionen geschlossen, bis auf Dollar nicht zurückgetauscht. Also steht unterm Strich ein Verlust von 11500-10800 Euro? Nun in der detaillierten Aufstellung jedoch, komme ich auf einen anderen Betrag, wenn ich mir die Posten von Aktien, Optionen (und ein wenig cash Gewinn) zusammenrechne? Also Total Realized P&L Options und Total Realized P&L Stocks (Cash vernachlässigt) müsste ja wieder eben mein Jahresverlust ergeben?  Das müsste ja aber übereinstimmen? Wieso stimmt das nicht überein? Das verstehe ich nicht.

 

 

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Wenn du die Dollar wieder zurück tauschst könnte es mit dem Kontostand übereinstimmen bzw. wie sieht es denn aus, wenn du auch die unrealized Forex gains dazu addierst?

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

:-( auch dann komme ich nicht hin.

 

Das mit den Töpfen ist mir auch noch nicht ganz klar:

Wie ist das, wenn ich bei Aktien ein Verlust von 1300 Euro habe und bei Optionen einen Gewinn vonn 900 Euro (alles US). Werde ich dann für das Steuerjahr 2018 Steuern zahlen müssen auf diese 900 Euro? Also 25% (pl Soli) auf die 900? Kann ich dafür den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen, sodass ich nicht auf die 900 Euro, sondern wenn dann nur auf die 900-801 Steuern zahlen muss? Oder gilt der Sparer-Pauschbetrag nur für Einkünfte im Inland (Die Optionen waren alles US Optionen)? Oder kann man das alles verrechnen, sodass ich keine Steuern zahlen muss?

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chirlu

Ja. Ja. Ja. Nein. Nein.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Sorry, aber geht das vllt. etwas ausführlicher? Mir ist das nicht klar. Bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar!

 

Also, das kann ja nicht sein, dass ich unterm Strich ein Verlust gemacht habe, real, und dann Steuern zahlen muss? Das verstehe ich nicht.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Ein ausländischer Broker hat keine Verlusttöpfe im Sinne des Steuerrechts !!

Du musst die Verluste entsprechend dem Steuerrecht in Deiner Anlage KAP (eventuell Anlage SO, wenn es um Währungsguthaben-Verluste geht) erklären. Das FA erlässt einen Steuerbescheid und wird nicht im Veranlagungsjahr verrechenbare Verluste per gesonderte Verlustbescheide dann feststellen. Diese gesonderte Feststellungen sind Voraussetzung dafür, dass man sie im Folgejahr dann berücksichtigen kann (Wiederum in der Steuererklärung). Ohne diese gesonderte Feststellungen sind die Verluste futsch und du kommst später auch durch nachträgliche Korrekturen nur innerhalb der Änderungsfristen im Steuerrecht noch mal dran.

 

Aber jetzt mal praktisch: Wenn man schneller Trades handelt, als dass man sie für sich buchhalterisch erfasst, dann läuft da was falsch ... Verluste sind da vorprogrammiert ...


Im Rahmen einer Steuererklärung muss man JEDES EINZELNE Geschäft zunächst erfassen. Jedes Verkaufsgeschäft löst eine "Steuerpflicht" aus. Zu jedem Verkaufsgeschäft sucht man nach dem passenden Anschaffungsgeschäft, um aus der Differenz (Verkaufserlös abzgl. Anschaffungskosten) den Gewinn des Geschäfts zu ermitteln. Je nach Typus des Geschäfts sortiert man dann die Gewinne/Verluste in 

a) aus Aktiengeschäften
b) aus Nichtaktiengeschäften (aber Wertpapiere, Derivate/'Termingeschäfte mit Diff.-Ausgleich')

c) aus sonstigen Wirtschaftsgütern (keine Wertpapiere, keine 'Termingeschäfte  mit Diff.-Ausgleich') -> nach §23 EStG

ein.

 

dazu kommen Geschäftsvorfälle für Zinseinnahmen und Dividendeneinnahmen (Erträge aus der Kapitalüberlassung)

sowie sonstige Einnahmen z.B. aus Verleihung von Wertpapieren nach §22 EStG (Sachdarlehen)

 

Wichtig ist, dass Geschäfte für die Steuererklärung immer mit ihrem Gegenwert in Euro zu "buchen" sind (jeweils Tageskurs). Grundsätzlich ist der Tag des Zuflusses maßgeblich (auf Kontoauszügen/Abrechnungen unter Wertstellung/Valuta zu sehen. Der Zufluss entscheidet, in welches Jahr ein Geschäft fällt. Ausnahme sind Termingeschäfte, die glattgestellt werden (sog. Closings). Der Gewinn entsteht da am Tag der Glattstellung, selbst wenn der Zufluss erst zum Laufzeitende abgerechnet wird. Der kann sich bis dahin ja nicht mehr ändern.

 

Manche Deals führen nach obiger Logik zu zwei Geschäften, denn ein "Tausch" wird in zwei Geschäfte aufgeteilt: Kauf des Einen gegen Verkauf des Anderen. So ist ein Kauf gegen Fremdwährung immer ein Tausch, denn die Fremdwährung ist eine "Sache" (und kein Wertpapier -> siehe Fall c). Ergo: Man erfasst zwei Geschäftsvorfälle.

Ich gehe jetzt nicht auf die Einzelheiten zum Abgeltungssteuerrecht/Einkommenssteuerrecht oder den Verlustverrechnungsmöglichkeiten/-beschränkungen ein, aber wenn du die Geschäfte nicht mind. nach obigen Muster aufteilen kannst, dann gilt: "Huuston, we've had a problem here" ... denn jede Art von anderweitiger Zusammenfassung erzeugt steuerlich fehlerhafte Daten in der Steuererklärung. Z.B. wenn Währungsumrechnungen einer saldierten Summe mit einem Kurs (welchen dann?) in Euro umgerechnet werden. Ok, das ist immer noch besser als gar nichts. Faulheit schützt nicht vor den Folgen... Wenn's wirklich dumm läuft, fordert Dich das FA per Säumniszuschlag zu einer detailierten Aufstellung im Rahmen der Steuererklärung auf.
Ich kenne nicht die Inhalte der IB-Statistken/Auswertungen, bezweifle aber, dass die nach diesem Schema erfolgen. Zumindest haben viele das Problem, das Schema dort wieder zu finden. ;-)

 

 

 

Exkurs:

Die Technik, wie man zu einem Verkaufsgeschäft die passende Anschaffung zuordnet, nennt man buchhalterisch "Ausziffern". In einer Tabelle stehen chronologisch alle Käufe und Verkäufe und man vergibt "Ziffern" für jedes Verkaufsgeschäft und vergibt die gleiche Ziffernkennzeichnung händisch dem passenden Anschaffungsgeschäft. In Excel sortiert man dann nach diesen Ziffern und erhält Paare jeweils untereinander bestehend aus Kauf und darunter Verkauf (zweites Sortierkriterium wäre das Datum). In Hilfsspalten errechnet man dann den Gewinn/Verlust des Geschäfts. Bei Teilausführungen teilt man die Anschaffungsgeschäfte passend auf***, ziffert den einen Teil aus und lässt den anderen erst mal offen oder ziffert mehrere Anschaffungsgeschäfte auf einmal zu einem Verkaufsgeschäft aus. Zwecks Kontrolle summiert man zu jeder "Ziffer" die Anzahl an Stücken/Nennwerte/Kontrakte, denn da muss dann immer Null rauskommen. (In Excel per "Summewenn" o.ä.).

______________________

***erfahrene Nutzer ersetzen technisch das ursprüngliche eine Anschaffungsgeschäft gegen zwei Teilgeschäfte, was drei Zeilen zusätzlich ergibt:

Beispiel: 100 Aktien gekauft, 10 verkauft ... lfd. Ziffer Verkauf *5*

 

Zeile 1 Kauf 100 Aktien zu 35 = S 3500 am 1.1.1750 ... Ziffer *5* 

Zeile 2 -Kaufaufteilung 100 Aktien zu 35 = H 3500 am 1.1.1750 ... Ziffer *5* (diese technische Buchung sorgt dafür, dass Zeile 1 aufgehoben wird)

Zeile 3 +Kaufaufteilung 10 Aktien zu 35 = S 350 am 1.1.1750  ... Ziffer *5* (... teilweise durch diese ....)

Zeile 4 +kaufaufteilung 90 Aktien zu 350= S 3150 am 1.1.1750                  (und diese Zeile ersetzt wird)

Zeile 5 Verkauf 10 Aktien zu 40 = H 400 am 31.12.1750  ... Ziffer *5* 

 

Gewinn aus Geschäft "Ziffer *5*" ist dann Summe aus 3500-3500+350-400 = H 50 (im H = "Haben") 

Die Zeilen 2, 3, 4 und 5 erzeugt man bei Verkauf, um den Teilverkauf abzubilden. Formeln in Hilfsspalten brauchen dann nicht verändert zu werden. So ist das Ganze auch nachvollziehbar. Eine Alternative wäre, wenn man zum Ausziffern zwei Nummernkreise nimmt: z.B. 100-199 für vollständige Erledigung 900-999 für teilweise Erledigung, so dass man per Filter/Sortierung offene Positionen sofort erkennt und z.B. mit dem Depotauszug abgleichen kann.

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Portfolio2055

Du kannst Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnen 

Du kannst Dividenden mit dem Verlusttopf sonstiges verrechnen zb Fond/ETF mit Verlust verkauft, dann können Dividendenerträge damit verrechnet werden 

Du kannst Dividenden auch mit dem Quellensteuertopf verrechnen sofern vorhanden 

Dein Sparerpauschbetrag wird zunächst aufgebraucht für Gewinne/Dividen und co.

Bei Optionen/Kryptos/Forex gibt es meines Wissens unterschiede 

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde schrieb BertiH:

:-( auch dann komme ich nicht hin.

 

Das mit den Töpfen ist mir auch noch nicht ganz klar:

Wie ist das, wenn ich bei Aktien ein Verlust von 1300 Euro habe und bei Optionen einen Gewinn vonn 900 Euro. Werde ich dann für das Steuerjahr 2018 Steuern zahlen müssen auf diese 900 Euro? Also 25% (pl Soli) auf die 900?

Verluste aus Veräußerungsgeschäfte mit Aktien dürfen nicht durch Gewinne aus anderen Geschäften verrechnet werden. Man muss sie sich als "nicht verrechenbare Verluste aus Veräußerungsgeschäften mit Akiten" gesondert feststellen lassen und kann sie dann in Folgejahren mit Gewinnen aus "Veräußerungsgeschäften mit Aktien" verrechnen. Und nur mit solchen.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Erst einmal ein riesen Danke, insbesondere an MeinNameIstHase!

 

Also erst einmal: Ich habe selbst keine Einzelauflistung gemacht. Ich kann die jetzt im Nachhinein ja auch nicht herzaubern, nicht weil ich nicht will, sondern weil ich es nicht gemacht habe. Ich habe nun nur den report von IB vom PortfolioAnalyst und Kontoauszug. Prinzipiell zeigen die Dokumente eben an, dass ich ein Verlust aus Aktiengeschäften habe und eben ein Gewinn aus Optionen.

 

Mh und was nun?

 

Ich muss nochmal nachfragen:
Wenn ich 1300 Euro mit Aktien verloren habe und 900 Euro mit Optionen gewonnen in 2018. Dann muss ich was an Steuern bezahlen?

 

Mir ist das inhaltlich nicht klar, wieso ich dann jetzt hier Steuern zahlen muss, wenn ich Geld verloren habe von meinem ursprünglich eingesetzen Kapital. Die 1300 Euro lass ich als nicht verrechenbaren Verlust aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien gesondert feststellen. Die 900 Euro muss ich voll Steuern zahlen? Oder Pauschbetrag kommt zur Anwendung in Höhe von 801 Euro?

 

Wenn ich im nächsten Jahr 2019 hypotetisch einen Total-Verlust erleide in Höhe von 10.000 Euro. Also alles verliere durch Aktien und Optionen und vor allem eben bei Optionen ein fettes Minus steht. Dann habe ich ja nachweislich defacto nichts verdient, wie werden dann die Steuern auf die 900 zurückerstattet? Wie kommen die zu mir zurück? Wenn ich ein Verlust erleide, kann es ja nicht sein, dass ich am Ende Steuern zahlen muss? Das funktioniert ja nicht? Also kann ich den Verlust aus Optionsgeschäften in 2019 mit dem Gewinn aus Optionsgeschäften (900 Euro) aus 2018 verrechnen, sodass ich die Steuern von 2018 auf den Optionsgewinn von 900 zurückbekomme? Wie funktioniert das dann?

 

Hier ein Gedankenspiel 1:
Investor investiert in 2018 10.000 US Dollar. Es resultiert ein Verlust in Höhe von 2.000 US Dollar in Aktien und ein Gewinn in Höhe von 1.000 US Dollar durch Optionen. Investor lässt sich die 2.000 Verlust bescheinigen und muss auf die 1.000 US Dollar Optionsgewinn Steuern bezahlen? Im nächsten Jahr investiert der Investor das verbleibende Kapital, also 10.000 - 2.000+1.000 = 9.000 in Optionen. Die Optionen verfallen alle wertlos. Was nun?

 

Hier ein Gedankenspiel 2:
Investor investiert in 2018 10.000 US Dollar. Es resultiert ein Verlust in Höhe von 2.000 US Dollar in Aktien und ein Gewinn in Höhe von 1.000 US Dollar durch Optionen. Investor lässt sich die 2.000 Verlust bescheinigen und muss auf die 1.000 US Dollar Optionsgewinn Steuern bezahlen? Im nächsten Jahr investiert der Investor das verbleibende Kapital, also 10.000 - 2.000+1.000 = 9.000 in diesmal Aktien. Die Aktie stürtzt ab und es ist nur noch 1.000 am Ende Wert. Der Investor löst sein Depot auf. Nun hat er ja die 9.000 US Dollar verloren und musste 2018 Steuern auf die Optionsgeschäfte zahlen? Es hat den Investor also real mehr gekostet, also die 9.000 US Dollar? Ist das so, das verstehe ich nicht??

 

Dann noch eine Frage in Form vom Aktien-Gedankenspiel:

Wenn ein Investor im Jahr 2018 ein Gewinn nur durch Aktien in Höhe von 1.000 versteuert. Im nächsten Jahr aber fast all sein Kapital verliert, also die 10.000 Euro sind nur noch wenige Euros wert. Kann der Investor dann den Steuergewinn aus 2018 mit dem Verlust aus 2019 verrechnen, sodass er die gezahlte Steuer aus 2018 zurückbekommt? Das will nicht in meinen Kopf rein, sorry, für all die Fragen!!

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JS_01

Du kannst zukünftige Verluste nicht rückwirkend mit Erträgen der Vergangenheit verrechnen. Wenn du 2018 Steuern auf Erträge bezahlt hast und 2019 alles verzockst, ist das dein Problem und nicht das des Staats.

 

Natürlich kannst du die Verluste 2019 aber für die Zukunft feststellen lassen mit mit Erträgen aus 2020 verrechnen.

 

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west263

da bist Du ja ganz schön naiv an die Sache heran gegangen. und dann auch noch einen Broker gewählt, der nicht dazu verpflichtet ist, dir die Steuersachen mundgerecht aufzuzeigen.

 

"Aktiengewinne" können auch mit "sonstigen Verlusten" verrechnet werden.

"Aktienverluste" werden nur mit "Aktiengewinnen" verrechnet werden.

"Dividenden" werden mit "sonstige Verluste" verrechnet werden.

"Fonds / ETF" Gewinne werden mit "sonstige Verluste" verrechnet.

 

Das habe ich mir so aufgeschrieben, was womit verrechnet werden kann. Da ich Optionen nicht handel, weiß ich nicht, in welche Kategorie diese hineingehören. Ich gehe mal davon aus, das das hier schon jemand geschrieben hat, womit die Gewinne aus Optionen verrechnet werden können.

 

vor 22 Minuten schrieb BertiH:

Also kann ich den Verlust aus Optionsgeschäften in 2019 mit dem Gewinn aus Optionsgeschäften (900 Euro) aus 2018 verrechnen, sodass ich die Steuern von 2018 auf den Optionsgewinn von 900 zurückbekomme?

Verluste können beim Finanzamt bestätigt und dann mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Gewinne werden versteuert und können nicht mit späteren Verlusten verrechnet werden.

 

vor 15 Minuten schrieb BertiH:

Also erst einmal: Ich habe selbst keine Einzelauflistung gemacht. Ich kann die jetzt im Nachhinein ja auch nicht herzaubern, nicht weil ich nicht will, sondern weil ich es nicht gemacht habe.

Das interessiert das Finanzamt nicht. Du bist verpflichtet. 

Also solltest Du dich hinsetzen und deine Hausaufgaben machen.

vor 44 Minuten schrieb MeinNameIstHase:

Im Rahmen einer Steuererklärung muss man JEDES EINZELNE Geschäft zunächst erfassen.

Wenn er / sie das so schreibt, nehme ich das erstmal als gegeben hin. Also weißt Du jetzt, was deine erste Hausaufgabe ist.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Vorausgesetzt ich habe einen Verlust in Aktiengeschäften von z.B. 1000 Euro und einen Gewinn aus Optionsgeschäften in Höhe von 900 Euro. Dann lasse ich den Verlust bestätigen und auf den Gewinn muss ich Steuern bezahlen. Wenn das US-Optionen beim ausl. Broker waren, kann ich da den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro ansetzen? Oder muss ich volle 25 % pl. Soli auf die 900 bezahlen?

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Belgien

Wenn Du keinerlei andere Kapitalerträge hattest, die von der Besteuerung durch Erteilen eines FSA verschont geblieben sind, dann ja, sonst nur der nicht genutzte Rest.

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