corvus_maximus März 30, 2019 · bearbeitet März 30, 2019 von corvus_maximus Hallo, die UBS hat sich entschieden, meinen ETF mit der ISIN IE00B5PYL424 zwangsweise zurückzunehmen und anschließend zu aufzulösen. Handelbar bleibt er bis 12.4.19 (Aussetzung am 15.4.), die Auflösung ist am 30.4. und die Ausschüttung der Rückkaufserlöse vorauss. am 4.6.19. Hier die Veröffentlichung: WM-Daten Nun habe ich 2 Möglichkeiten: Über meine Bank verkaufen (ca. 38 € Verkaufsgebühren) Abwarten und nichts tun (Zwangsrücknahme durch UBS). Dann kann ich die Anteile ab Mitte April nicht mehr verkaufen und erhalte irgendwann Anfang Juni mein Geld zurück. Über Vor- und Nachteile beider Varianten finde ich in der Dokumentation der UBS nichts. Der Support antwortet auch ausweichend auf meine Fragen zu Vor- und Nachteilen. Auf meine Frage zu den Gebühren der Zwangsrücknahme antwortet die UBS "Die Höhe der Kosten ist aufgrund des aktuellen Marktumfelds leider nicht vorhersehbar. Selbstverständlich liegt es in unserem Interesse, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten." Hat hier jemand Erfahrung, welche Variante besser ist und welche Gebühren mit der Zwangsrücknahme verbunden sind? Ist es also besser, schnell vorher über meine Bank zu verkaufen? Oder ist Abwarten hier vorteilhaft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag