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Sparwunder

kleiner / günstiger Riestervertrag, um Zulagen zu erhalten

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Sparwunder

Hallo liebe Forengemeinde,

 

ich bitte euch, mich bei der Wahl eines geeigneten Riestervertrages (Anbieter / Modell / o.Ä.) zu unterstützen:

 

Ziel ist es hohe Zulagen (2 klein Kinder vorhanden) zu generieren und im Rahmen der Kleinbetragsrente eine komplette Auszahlung zum Rentenbeginn vorzunehmen. Ich möchte so wenig wie möglich selbst einzahlen.

 

Folgendes ist mir wichtig:

- geringe Kosten!

- moderates Risiko (Inflationsausgleich wäre gut, aber nicht zwingend, schließlich soll das Guthaben ja fast ausschließlich aus Zulagen stammen und darf am Ende nicht zu hoch sein)

- verlässlicher deutscher Anbieter (habe wenig Lust auf Wechsel)

 

Welche Riestermodelle würen sich besonders gut eignen (mit / ohne Fonds, Sparplan, Versicherungen, ...) ?

Gibt es konkrete Anbieterempfehlungen?

Könnte Fairr ein passender Anbieter sein?

 

Danke u. Grüße

 

-das Sparwunder-

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AktieGlobal
vor 7 Minuten schrieb Sparwunder:

- moderates Risiko (Inflationsausgleich wäre gut, aber nicht zwingend, schließlich soll das Guthaben ja fast ausschließlich aus Zulagen stammen und darf am Ende nicht zu hoch sein)

 

Hi Sparwunder,

 

was meinst du mit "[das Guthaben] darf am Ende nicht zu hoch sein"?

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jensebluemchen
vor 5 Minuten schrieb AktieGlobal:

Hi Sparwunder,

 

was meinst du mit "[das Guthaben] darf am Ende nicht zu hoch sein"?

 

Damit er/sie alles auf einmal bekommt (Kleinbetragsregelung).

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Sparwunder

Danke, whister. Schaue ich mir mal in Ruhe an.

 

Bin aber gerne auch an weiteren Vorschlägen interessiert.

Ich gehe davon aus, dass es hier noch weitere Mitglieder mit guten Vorschlägen gibt. Ich denke mein Vorgehen, dürfte für viele Familien mit 2 und mehr Kindern sinnvoll sein.

 

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chris1284
· bearbeitet von chris1284

 

vor 2 Stunden schrieb jensebluemchen:

 

Damit er/sie alles auf einmal bekommt (Kleinbetragsregelung).

Setzt das nicht vorraus einen Vetrag mit zugesichertem Rentenfaktor abzuschließen um sicherstellen zu können dass das Gesamtkapital  die 1% der Bezugsgröße (nach heutigem Stand) nicht überschreitet? Da fallen ja dann schon einige weg.

https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/themen/abfindungen-von-riester-kleinbetragsrenten

 Nach der Quelle also ein Rentenfaktor = 30,45 € bzw. 26,95 € bei 10Kapital. Wenn man also zulagenoptimiert riestert muss man dann genau rechnen und/ oder rechtzeitig den Vertrag beitragsfrei stellen damit man die 1% nicht knackt. Wie sieht das aus wenn die Bezugsgröße in Zukunft sinkt und man so über die 1% kommt. Auch ein Fondsparplan wäre doch schlecht da man die Wertentwicklungen nicht kennt und so nicht verlässlich rechnen kann oder sehe ich das falsch?

 

Für meine Frau (nicht verheiratete) überlegen wir auch einen Riestervertrag zulagenoptimiert abzuschließen, aber irgendwie find eich es schwer die 1% zu treffen wenn man möglichst die ganzen Zulagen, solange es geht, mitnehmen will.

300€ Pro Kind x18 Jahre = 5400€  Gesamt pro Kind, das sind bei 2 schon 10800€ + 60€/a x18 Jahre+ 175€x18 Jahre + Wertentwicklungen

Wenn man so quer liest liegt der Rentenfaktor irgendwo zwischen 20€ und 30€/10k€. Alles kann man also garnicht mitnehmen wenn man die Kleinstrente will. Nimmt man nur die 2xKinderzulage mit und hat einen Rentenfaktor von 28€ ist man knapp bei den 1%. Kommt die eigene Einzahlung, die andere Zulage und Wertentwicklungen hinzu ist man schon weit drüber.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde schrieb chris1284:

Wie sieht das aus wenn die Bezugsgröße in Zukunft sinkt

Das wird imho nie passieren. Als Basis für sehr viele Berechnungen, Grenzwerte etc im Sozialversicherungsrecht ist sie eigentlich ein "politische" Größe

https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße

Erinnerst Du Dich, dass vor geraumer Zeit der (ebenfalls "politisch" bestimmte) Rentenwert eigentlich auf grund der Lohnentwicklung hätte sinken müssen?

Da wurde -schwupps - ganz schnell im Bundestag die Rentenformel geändert. Zu sowas ist die Politik immer fähig!

 

 

 

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Sparwunder

Danke chris1284 für deinen Beitrag. Bei der Problematik zu hohes Gesamtkapital in einem Vertrag würde ich einfach bei einem ANDEREN Anbieter einen neuen Vertrag abschließen. Es sollte kein Problem sein anbieterübergreifend mehrere Kleinbetragsrenten zu haben.

 

Auch aus diesem Grund, bin ja auch auf der Suche nach (mehreren guten) Anbietern / Varianten.

 

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TheBit
vor 4 Stunden schrieb Sparwunder:

Ziel ist es hohe Zulagen (2 klein Kinder vorhanden) zu generieren und im Rahmen der Kleinbetragsrente eine komplette Auszahlung zum Rentenbeginn vorzunehmen. Ich möchte so wenig wie möglich selbst einzahlen.

 

Bezüglich dieser Aussage bitte beachten. Die Zulagen werden nur in voller Höhe gezahlt wenn du im Jahr 4% deines Bruttogehaltes des Vorjahres einzahlst. Der maximale geförderte Jahresbeitrag liegt bei 2100€. 

Rechenbeispiele:

 

4% vom vorjahres Brutto >=2100€

  2100€
-  175€ (Grundzulage)
-  600€ (2 Kinder ab 2008 geboren 300€ / Kind, älter Kinder 185€ / Kind)
= 1325€ Eigenbeitrag im Jahr

Solange die 4% vom vorjahres Brutto 60€ übersteigen wird wie oben gerechnet. Liegen die 4% bei <= 60€ sind die 60€ zu zahlen.

Erreicht die Einzahlung im Jahr nicht die 4% bzw. den Sockelbeitrag werden die Zulagen nur Anteilig gewährt.

 

Zitat

Darüber hinaus können die Beiträge in der Anlage AV in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung.


https://www.riester-rente.net/#foerderung

 

Für die Einmalauszahlung darf die monatliche Riesterrente 1% der Kleinbetragsrente (Bezugsgröße West nach §18 Sozialgesetzbuch IV)  des Jahre der Auszahlung nicht überschreiten. Für 2018 gilt z.B. für die Möglichkeit der Komplettauszahlung

 

Bezugsgröße 36.540€

monatliche Riesterrente bis 30,45€

https://www.riester-rente.net/foerderung/auszahlung/

 


 

 

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TheBit
vor 32 Minuten schrieb Sparwunder:

Es sollte kein Problem sein anbieterübergreifend mehrere Kleinbetragsrenten zu haben.

 

Auch aus diesem Grund, bin ja auch auf der Suche nach (mehreren guten) Anbietern / Varianten.

Würde ich mich nicht darauf verlassen. Alle Riesterverträge werden über die Zulagenstelle zusammengeführt. Dies passiert über deine Identifikationsnummer vom Finanzamt. Damit wird auch geregelt das die Zulagen auf mehrere Verträge verteilt werden. Damit erfahren auch alle Anbieter deiner Verträge welcher Teil der Einzahlungen gefördert ist. Alles darüber hinuas wird zwar in den Riestervertrag eingebucht allerdings als ungefördertes und damit auch nicht gesichertes Kapital. Aus reinen Fondsverträgen kann man sich dieses Kapital z.B. mit dem 12/62 Steuervorteil auszahlen lassen. Da Riester Auszahlungen voll zu versteuern sind wird da sicher auch geprüft ob die Auszahlung mehrerer Verträge als Kleinstbeträge nicht die Maximalsumme übersteigt.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Bei einem Aktienfondssparplan trägst Du natürlich das "Risiko", dass Aktien sehr stark steigen können - evtl. auch zu stark, um dann noch eine Kleinbetragsrente erhalten zu können. Wenn es unbedingt eine werden sollte, würde ich mir eher ein sehr gering, aber dafür recht gut planbar verzinstes Produkt zulegen, das die Verrentungskosten nicht bereits vorwegnimmt: also einen Banksparplan.

 

Sinnvollerweise überlegst Du Dir aber gut, ob es wirklich so UNBEDINGT die Kleinsbetragrente werden muss - vielleicht ist eine anständige Rendite doch attraktiver...

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Sparwunder

@TheBit

"Da Riester Auszahlungen voll zu versteuern sind wird da sicher auch geprüft ob die Auszahlung mehrerer Verträge als Kleinstbeträge nicht die Maximalsumme übersteigt."

 

Dazu sage ich mal Folgendes: Die Möglichkeit zu erfahren, dass es mehrere Renten gibt ist, ist ganz klar da. Im 93 Abs 3 EStG steht aber eindeutig:

 

Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

 

Da hätte, wenn es so wäre, auch stehen können anbieterübergreifend / alle oder Ähnliches. Letztlich kann man nie alle Risiken ausschließen, gerade vor dem Hintergrund, dass die Zuteilung noch eine ganze Weile dauern würde.

 

@ImperatoM

"sehr gering, aber dafür recht gut planbar verzinstes Produkt" -> Welches Modell / Anlagevariante meinst du genau? Banksparplan o.Ä.? Ich habe weder die Varianten / noch die "guten" Anbieter auf dem Schirm?

 

Off Topic: Eine normale Riesterrente ist mir zu unflexibel, m.E. sind die Kosten oft zu hoch. Da kann ich auch umgefördert in ETFs investieren und zur lukrativsten Zeit (2 kleine Kinder, nur 1 Erwerbstätiger) einen Kleinbetragsriester mitlaufen lassen.

 

 

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Knacker
vor einer Stunde schrieb TheBit:

Alles darüber hinuas wird zwar in den Riestervertrag eingebucht allerdings als ungefördertes und damit auch nicht gesichertes Kapital.

Hier muss es heißen: alles über insgesamt 2.100 € ist ungefördert.

vor einer Stunde schrieb TheBit:

Da Riester Auszahlungen voll zu versteuern sind wird da sicher auch geprüft ob die Auszahlung mehrerer Verträge als Kleinstbeträge nicht die Maximalsumme übersteigt.

Wenn unterschiedliche Rentenversicherer dahinter stehen, ist das kein Problem.

 

vor 57 Minuten schrieb ImperatoM:

Sinnvollerweise überlegst Du Dir aber gut, ob es wirklich so UNBEDINGT die Kleinsbetragrente werden muss - vielleicht ist eine anständige Rendite doch attraktiver...

Es sollen ja ggf. mehrere werden. Außerdem könnte man ggf. den Betrag durch eine Entnahme zur Schuldentilgung unter den Wert der Kleinbetragsrente drücken.

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chris1284
· bearbeitet von chris1284
vor 3 Stunden schrieb TheBit:

 

Bezüglich dieser Aussage bitte beachten. Die Zulagen werden nur in voller Höhe gezahlt wenn du im Jahr 4% deines Bruttogehaltes des Vorjahres einzahlst. Der maximale geförderte Jahresbeitrag liegt bei 2100€. 

Rechenbeispiele:

 

4% vom vorjahres Brutto >=2100€


  2100€
-  175€ (Grundzulage)
-  600€ (2 Kinder ab 2008 geboren 300€ / Kind, älter Kinder 185€ / Kind)
= 1325€ Eigenbeitrag im Jahr

Solange die 4% vom vorjahres Brutto 60€ übersteigen wird wie oben gerechnet. Liegen die 4% bei <= 60€ sind die 60€ zu zahlen.

Erreicht die Einzahlung im Jahr nicht die 4% bzw. den Sockelbeitrag werden die Zulagen nur Anteilig gewährt.

 

 


 

 

Oder 60€ Sockelbeitrag. Die 2100€ sind nur bei steueroptimierter Sparstrategie relevant, ich sprach von zulagenoptimiert. 4% vom brutto können auch weniger als 2100€ sein.... Wenn Frau keinEinkommen hat sind 5€/ Monat ausreichend um alle Zulagen zu erhalten. Ich meine das war gerade für Hausfrauen bei Geburt eines Kindes an Riester interessant bzw. macht es erst möglich das diese riestern 

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TheBit
· bearbeitet von TheBit
vor 12 Minuten schrieb chris1284:

Oder 60€ Sockelbeitrag. Die 2100€ sind nur bei steueroptimierter Sparstrategie relevant. Wenn Frau keinEinkommen hat sind 5€/ Monat ausreichend um alle Zulagen zu erhalten. Ich meine das war gerade für Hausfrauen bei Geburt eines Kindes an Riester interessant bzw. macht es erst möglich das diese riestern 

Richtig.

Leider fehlt Angabe des Einkommens bzw. das deine Frau kein Einkommen hat im ersten Beitrag. Daher mein Beitrag für die Vorraussetzungen um die vollen Zulagen zu erhalten, den Sockelbeitrag hab ich ja erwähnt. Der trifft immer zu wenn die 4% vom Vorjahresbruttos <= 60€ sind, also auch wenn man 4% von 0€ ausrechnet.

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chris1284
· bearbeitet von chris1284
vor 13 Minuten schrieb TheBit:

Richtig.

Leider fehlt Angabe des Einkommens bzw. das deine Frau kein Einkommen hat im ersten Beitrag. 

Was fast egal ist  wenn 2 Kinderzulagen + die normale Zulage auf 18 Jahre mitgenommen werden (volles ausschöpfen der Förderungen) kommt man selbst mit Sockelbeitrag über die Grenze für die Kleinrente bei heutigen Rentenfaktorwerten. Wenn man eine Versicherung finden würde die den Rentenfaktor auf Wunsch sehr niedrige setzt ....:-*

 

müsste man rechnen ob es nicht sinnvoller ist alles mitzunehmen, nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Vertrag still zu legen und später die 30% zu entnehmen und den Rest zu verrenten

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Sparwunder

Wofür kann man nochmal 30 Prozent entnehmen? Nur Schuldentilgung (vermutlich im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen?) oder gibt es auch andere Möglichkeiten der unschädlichen Entnahme?

Eventuell ist dieses Szenario auch für mich interessant.

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chirlu
vor 24 Minuten schrieb Sparwunder:

Wofür kann man nochmal 30 Prozent entnehmen?

 

Ohne Einschränkung. Nur zum Beginn der Auszahlphase allerdings, nicht jederzeit.

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beamter97
vor 4 Stunden schrieb Sparwunder:

Im 93 Abs 3 EStG steht aber eindeutig:

 

Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 

 

Da sind die 30% mit drin.

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chris1284
vor 7 Stunden schrieb beamter97:

 

Da sind die 30% mit drin.

Ja, wenn das angesparte Kapital verrentet wird und die 1%überschreitet wären die 30% (voll zu versteuern meine ich) immer noch eine gute Option + das man mtl. noch etwas bekommt (das Kapital minus 30% wird dann mit dem Rentenfaktor verrentet).

 

Wenn man sich mal den Swisslife-Rechner schnappt https://www.swisslife.de/private/hilfe-und-informationen/onlinerechner/riester-rechner.html und eine Mutter mit 2 Kindern, Sockelbeitrag (zb Brutto 10k /a)

kommt man auf 13350€ . Der Rentenfaktor müsste unter 23€ liegen, wenn es keine Wertentwicklung gäbe oder diese nicht durch die Vertragskosten aufgefressen wird,  um die 1% zu halten.

Auf den selben Wert kommt laut Rechner auch eine Mutter die 35k im Jahr nach Hause bringt, muss aber 625€/a zuzahlen und hat keine Steuervorteile

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beamter97

Ich wollte damit ausdrücken, dass der TO nicht auf folgende Idee kommen kann:

Die Gesamtsumme ist zu hoch, also lasse ich mir 30% auszahlen. Bei der Verrentung der restlichen 70% wird festgestellt, dass es eine Kleinbetragsrente wird, sodass der Rest auch noch ausgezahlt wird.

 

Dieses Vorgehen ist vom Gesetz nicht gedeckt.

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