Rohlöff Februar 28, 2019 ...und kann mir sagen, wie lange es gedauert hat bis das Guthaben (nach Abzug von Zulagen und Steuervorteilen) ausgezahlt worden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker Februar 28, 2019 vor 32 Minuten schrieb Rohlöff: ...und kann mir sagen, wie lange es gedauert hat bis das Guthaben (nach Abzug von Zulagen und Steuervorteilen) ausgezahlt worden ist. Du willst wohl die 12/62er-Regelung nutzen? Mein Sohn hat förderschädlich gekündigt. Ich meine, es waren von der Kündigung bis zur Auszahlung nicht mehr als 6 Wochen. Ich würde jedem raten auf ein Jahr mit geringen zvE zu kündigen. Ich selbst habe zwar nicht förderschädlich gekündigt, muss aber dennoch 70% von ca. 12.000 € versteuern und zusätzlich für meine Frau ca. 5.000 € nach der Fünftelregelung. Deshalb werde ich zur Reduktion meines zvE einige notwendige Dinge in meiner vermieteten Immobilie austauschen und die 5.000 € ggf. erst ein Jahr später versteuern. Bei einer Kleinbetragsrente kann man nur ein Jahr schieben, beim Wohnförderkonto kann man beliebig viele Jahre verschieben, muss dann aber bereits anteilig versteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff März 1, 2019 Hallo, nein, ich möchte nicht die 12/62er-Regelung nutzen. Ich möchte (nach vollständiger Minderung des Wohnförderkontos) meinen Riestervertrag förderschädlich kündigen, um nichts mehr mit diesem Konstrukt zu tun zu haben. Es stellte sich halt die Frage wie lange es zwischen Einzahlung der vollständigen Minderungsbeiträgen und Auszahlung des Restguthabens dauern kann. Die genannten 6 Wochen habe ich auch schon an anderer Stelle im Netz gefunden. Ich wollte hier nur nach konkreten Fällen fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 1, 2019 vor 32 Minuten schrieb Rohlöff: Hallo, nein, ich möchte nicht die 12/62er-Regelung nutzen. Du wirst sie wahrscheinlich auch nicht nutzen können, weil Du mit Deinem neuen Vertrag die 12 Jahre nicht zusammenbringst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne März 1, 2019 Ich hatte einen Banksparplan bei der Mainzer VB. Gegen Ende bekam ich Angebote über diverse Rentenmodelle, die mir allesamt nicht gepasst haben. So habe ich statt dessen gekündigt. An unerwartete Verzögerungen kann ich mich nicht erinnern. Es gab eine Frist und ein Datum, die Bank hat sich daran gehalten. Mein Rat: Kläre das im Vorfeld verbindlich mit dem Versorgungsträger! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch März 1, 2019 Witzig, habe meine auch vorgestern erst abgeschickt und heute schon beim in den Briefkasten gucken gehofft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff März 3, 2019 Den Auszahlungstermin im Vorfeld verbindlich festzusetzen halte ich für nicht möglich. Bei der Auszahlung gibt es schließlich mehrere beteiligte Parteien. Die Bank, die die Daten an die ZFA weiterleitet und das Finanzamt, welches dann noch die gewährten Steuervorteile nennen muss. Ich hatte mir vorgestellt, dass die ZFA im Vorfeld sagen könnte, welcher Betrag bei einer förderschädlichen Kündigung als Rest überwiesen werden würde. Laut Aussage ZFA ist dies jedoch im Vorfeld nicht möglich. Es muss erst gekündigt werden und dann laufen die weiteren Schritte ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag