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lergal

Steuerfrage zu Kapitalerträgen verschiedener Herkunft

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lergal

Hallo!

 

Vorbeugend für nächstes Jahr mal eine Frage bzgl. der ordnungsgemäßen Versteuerung in meiner Situation.

 

Ich habe (noch ausschüttende) ETF's und seit kurzem ein Darlehen an eine GmbH mit einem festen Zinssatz vergeben.

 

Sowohl (hoffentlich) die ETF's, als auch die Erträge aus dem Darlehen würden dieses Jahr den Pauschbetrag übersteigen. Daher werde ich die ausschüttenden ETF's zunächst mal durch thesaurierende ersetzen.

 

Ich würde der Einfachheit halber den Freistellungsauftrag an den Broker zurückziehen; damit wird der fällige Betrag der ETF's vom Broker ja direk abgeführt!?

 

Nun aber die Frage: Wie gebe ich die Erträge aus dem Darlehen in der Steuererklärung an? Die GmbH wird mir ja kaum eine Steuerbescheinigung ausstellen können...

 

Und: muss ich die Erträge der ETF's auch angeben, auch wenn die Steuer durch den Broker bereits abgeführt wurde?

 

Bei Elster habe ich auf die Schnelle jetzt nichts gefunden.

 

 

 

 

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chirlu
vor 20 Minuten schrieb lergal:

Nun aber die Frage: Wie gebe ich die Erträge aus dem Darlehen in der Steuererklärung an? Die GmbH wird mir ja kaum eine Steuerbescheinigung ausstellen können...

 

Wenn sie Steuer einbehält, dann schon. Ansonsten in Anlage KAP, „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“.

 

vor 21 Minuten schrieb lergal:

muss ich die Erträge der ETF's auch angeben, auch wenn die Steuer durch den Broker bereits abgeführt wurde?

 

Nein, mit der Abgeltungssteuer ist das normalerweise erledigt.

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lergal

Super, danke.

 

Also einfach unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" (Zeile 14, Anlage KAP) den Ertrag aus dem Darlehen eintragen.

 

Den Pauschbetrag berücksichtigt das FA dann automatisch? Müsste ja dann unter "Sparer-Pauschbetrag", Zeile 13 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) einfach eine Null eintragen, richtig?

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bobby13

Bei dem Darlehen musst du auch beachten, dass es in dem Jahr zu versteuern ist, wenn die Zinsen deinem Konto gut geschrieben werden.

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lergal
vor 5 Minuten schrieb bobby13:

Bei dem Darlehen musst du auch beachten, dass es in dem Jahr zu versteuern ist, wenn die Zinsen deinem Konto gut geschrieben werden.

 

Ja, ist klar, danke. Erträge gehen ab diesem Jahr ein.

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