Micha78 Juli 7, 2022 vor 9 Minuten von beamter97: Das FA wird rechnen 801 € Aktiengewinne abzgl. 2000 € Verluste => 1199 € Verlustvortrag, Pauschbetrag verfällt. aber: falls die 801 € freigestellte "sonstige" Erträge sind, können die nicht mit den Aktienverlusten verrechnet werden und der Freibetrag kommt zum tragen. Alles richtig. Aber das Ergebnis ist doch nicht erwünscht. Ich erhöhe mal die versteuerten Gewinne auf 3001 EUR. Dann müsste ich eigentlich nur 200 EUR versteuern und bekäme die Steuer auf 2000 EUR zurück. Ohne Erklärung der Gewinne gibt es nichts zurück, keinen Pauschbetrag und nur den Verlustvortrag von 1199 EUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 7, 2022 vor 17 Minuten von Micha78: Aber das Ergebnis ist doch nicht erwünscht. Wer kennt schon die Wünsche anderer Steuerzahler? Es kann ja Absicht dahinterstecken, in diesem Jahr 250 € Steuern zu zahlen, und die Verluste erst im nächsten Jahr geltend zu machen, z.B. um sich für die Berechnung der dann beginnenden KiTa-Beiträge arm zu rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etf-friese Juli 8, 2022 vor 19 Stunden von chirlu: Daß dem nicht so ist, sieht man gut hieran: Es gibt in der Anlage KAP eigens ein Feld für die Angabe des verbrauchten Pauschbetrags, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Einkünfte entfällt. Danke, das werde ich nächstes Jahr mal ausprobieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 Dezember 4, 2022 Ich hatte ja die Verlustbescheinigung aus dem Jahr 2020 muss ich dann bei der Steuererklärung KAP unbedingt wieder ausfüllen ? Habe dieses Jahr keine Aktiengewinne gehabt, nur ein paar Dividenden erhalten und sonst Zinsgewinn auf dem Tagesgeldkonto. Ich nehme an ich bekomme wieder eine Steuerbescheinigung 04/23 von den Banken und muss ich dann KAP ausfüllen oder kann ich das ignorieren bis ich wieder mit den Aktien im plus bin und gewinne gemacht habe wo Steuern gezahlt wurden sodass ich dann im darauffolgenden Jahr KAP ausfüllen muss ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shoe77 Dezember 4, 2022 Wenn es sich bei dem Verlustvortrag um Aktien handelt dann sind Sonstige Erträge nicht verrechenbar. Insofern keine KAP notwendig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod Dezember 4, 2022 Würde ich trotzdem angeben, da der Bescheid in dem Fall generell vorläufig ist, weil beim BVerfG eine Klage anhängig ist wegen der Rechtmässigkeit getrennter Verlusttöpfe. Aber man kann es auch ignorieren- dann gibt es bei Abschaffung des Topfes eben das Geld ein Jahr später. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 Dezember 13, 2022 Am 4.12.2022 um 23:50 von Shoe77: Wenn es sich bei dem Verlustvortrag um Aktien handelt dann sind Sonstige Erträge nicht verrechenbar. Insofern keine KAP notwendig. Okey aber ich muss jetzt nicht die Bescheinigung von der Depotbank und die Bescheinigung von der Tagesgeldkonto bank zusammenrechnen und eintragen oder doch ? Oder reicht es wenn ich die Bescheinigung einfach nur von der Depotbank jedes Jahr eintrage bis ich irgendwann im plus bin gewinne angefallen sind und das ich dann steuern erstattet bekomme. ? Am 5.12.2022 um 00:07 von B.Axelrod: Würde ich trotzdem angeben, da der Bescheid in dem Fall generell vorläufig ist, weil beim BVerfG eine Klage anhängig ist wegen der Rechtmässigkeit getrennter Verlusttöpfe. Aber man kann es auch ignorieren- dann gibt es bei Abschaffung des Topfes eben das Geld ein Jahr später. Würdest du dann die Bescheinigung der Depotbank und der Tagesgeldkonto bank alles zusammen dann mit eintragen ? Oder nur die Bescheinigung der Depotbank wo ich gerade im Minus bin ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod Dezember 13, 2022 Du solltest alles (getrennt) eintragen- wenn Du keine Gewinne angibst, kann ein Verlust nicht verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 Februar 21, 2023 So muss man dann aber immer auf die Bescheinigungen der Banken warten. Wenn man 2022 auch keinen Gewinn mit Aktien hatte sondern nur ein paar Dividenden unter und zinsgewinne Tagesgeld beides unter Freibetrag muss man dann diese Kap immer ausfüllen ? Ich hatte bei ner Depotkündigung 2020 eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen und seitdem geb ich immer die Kap mit ab obwohl ich keine Lust darauf habe. Macht es nicht Sinn wenn man im plus war und viele Steuern gezahlt hat im Vorjahr dann erst die Kap auszufüllen oder muss man das jährlich dann wiederkehrend ausfüllen auch wenn man unter dem Freibetrag geblieben ist. Danke euch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 21, 2023 vor 6 Minuten von Neuling67: muss man das jährlich dann wiederkehrend ausfüllen auch wenn man unter dem Freibetrag geblieben ist. Muss man, denn die Gewinne werden vorrangig mit dem Verlustvortrag verrechnet. (Daher ist es auch ungeschickt, unter dem Freibetrag zu bleiben, wenn man einen Verlustvortrag hat ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Februar 21, 2023 Ist eine Verlustbescheinigung bei mehreren Brokern übrhaupt sinnvoll, oder lieber ohne und läßt es den Broker direkt verrechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Februar 21, 2023 Eine Verlustbescheinigung bei mehreren Banken? Da fällt mir allenfalls so etwas Commerzbank mit Comdirect ein. Meinst du das wirklich? Versuche deine Frage bitte etwas zu konkretisieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SvenDom Februar 21, 2023 Am 5.12.2022 um 00:07 von B.Axelrod: Würde ich trotzdem angeben, da der Bescheid in dem Fall generell vorläufig ist, weil beim BVerfG eine Klage anhängig ist wegen der Rechtmässigkeit getrennter Verlusttöpfe. Habe ich gar nicht mitbekommen. Gibt es da mittlerweile ein Urteil zu? Weiß das jemand spontan? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 21, 2023 vor 6 Minuten von SvenDom: Gibt es da mittlerweile ein Urteil zu? Nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag