Trauerschwan März 27, 2019 Am 3/23/2019 um 08:15 schrieb Rider: Es gibt Berichte, dass Interaktive Brokers zwar die meisten Verbote befolgt, aber US-Anleihen weiter kaufbar sind. Kann das jemand bestätigen? Habe vor zwei, drei Wochen ein Depot bei Lynxbroker eröffnet, weil ich gehört (und Screenshots gesehen) habe, dass viele US Corporate Anleihen dort handelbar sind. Habe das Bar-Depot und heute meine erste Anleihe gekauft, die bei der ING nicht mehr handelbar war. Es handelt sich dabei um die 5,200% Ensco PLC 2025 mit der WKN: A1ZYDN. Eine weitere Order für eine andere bei der ING nicht mehr handelbare US Corporate Anleihe steht noch mit Limit in der Ordermaske. Wäre übrigens die 8,000% California Resources Corp 2022 mit der WKN: A18V77 Lynxbroker ist auf jeden Fall etwas komplexer und nächstes Jahr wird die Steuererklärung vermutlich deutlich komplizierter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher März 28, 2019 Am 27.3.2019 um 22:02 schrieb Trauerschwan: Lynxbroker ist auf jeden Fall etwas komplexer und nächstes Jahr wird die Steuererklärung vermutlich deutlich komplizierter. Ganz schön aufwendig, aber erscheint machbar: http://www.invest-basics.de/einkommenssteuererklärung-mit-interactive-brokers-captrader-lynxbroker-oder-banxbroker.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rider März 28, 2019 Am 3/27/2019 um 22:02 schrieb Trauerschwan: Habe vor zwei, drei Wochen ein Depot bei Lynxbroker eröffnet, weil ich gehört (und Screenshots gesehen) habe, dass viele US Corporate Anleihen dort handelbar sind. Habe das Bar-Depot und heute meine erste Anleihe gekauft, die bei der ING nicht mehr handelbar war. Es handelt sich dabei um die 5,200% Ensco PLC 2025 mit der WKN: A1ZYDN. Eine weitere Order für eine andere bei der ING nicht mehr handelbare US Corporate Anleihe steht noch mit Limit in der Ordermaske. Wäre übrigens die 8,000% California Resources Corp 2022 mit der WKN: A18V77 Lynxbroker ist auf jeden Fall etwas komplexer und nächstes Jahr wird die Steuererklärung vermutlich deutlich komplizierter. Danke! Dann gibt es wieder Licht am Ende des Tunnels. US Corporates halte ich im momentanen Zinsumfeld für eines der interessantesten Anlagegebiete. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen März 28, 2019 · bearbeitet März 28, 2019 von Cai Shen Der Artikel ist mit den Dokumenten zum Download sicher nicht schlecht gedacht, lässt aber die wirklich spannenden Themen aus, ist teils doch sehr oberflächlich (Quellensteuer anrechnen) und der Autor füllt am Ende die falschen Zeilen (inländische Kapitalerträge) der Anlage KAP aus. Dass in Deutschland gesperrte Anleihen bei IB dauerhaft handelbar sind, würde ich jedoch nicht annehmen. Neben den US Regularien hält sich IB durchaus auch an die hiesigen Auflagen, derzeit offenbar noch nicht in Bezug auf Anleihen ohne Warnhinweis. Viele Hybridanleihen z. B. waren bei IB noch nie handelbar, da sie nicht US Recht entsprechen. Bei Fonds und der Zielmarktdefinition sind sie letztes Jahr mitgezogen. US Fonds sind im US Depot so gut wie nicht kaufbar, es bleibt bei den hochliquiden Vertretern (USO, GLD,...) jedoch mit dem Trick über die Einbuchung von Optionen möglich. Ich empfinde es ja als Schildbürgerstreich, die Besteuerung aller Investmentfonds in jahrelanger Vorbereitung zu ändern und kaum steht das System sind die eigentlich betroffenen ausländischen Fonds wegen eines ausufernden Anlegerschutzes gar nicht mehr handelbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Axel April 1, 2019 A191ny 9,5% Mogo Finance S.A. EO-Bonds 2018(18/22) ist bei flatex wieder "für alle Kunden geeignet" siehe Kategorie eingestuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uang April 29, 2019 Detailliertere Ausführungen zur Thematik in diesem Schreiben ab 12. (Seite 17) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/Stellungnahme-bwf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Ein paar Auszüge... Zitat Technisch wurde dies in Deutschland insbesondere durch eine Parameteränderung im von vielen Banken genutzten WM-Stammdatensatz vom Februar 2019 umgesetzt, wonach insbesondere Anleihen mit einer sog. „make whole“-Klausel29 zukünftig durchgängig als PRIIP klassifiziert werden. Hierdurch wurden nach Marktäußerungen allein an der Frankfurter Wertpapierbörse geschätzt 7000 Anleihen für Retail-Kunden de facto nicht mehr handelbar.30 Nach Angabe der an der Frankfurter Wertpapierbörse als Spezialisten/Market Maker tätigen Wertpapierfirmen, ist der Handel in den betroffenen Papieren häufig nahezu vollständig zusammengebrochen. Von anderen Börsenplätzen werden uns ähnliche Szenarien berichtet. Zitat In Ihrem bereits zitierten Brief an die Kommission vom 19. Juli 2018 verkennen die ESAs zwar, dass es sich bei Unternehmensanleihen in der Regel schon des halb nicht um PRIIPs i.S.d. Verordnung handeln kann, weil der Rückzahlungsbetrag (vgl. hierzu Wilhelmi, Kuschnereit, a.a.O., S. 295) keinen Fluktuationen unterliegt, sie geben aber mit Blick auf „make whole“ zu bedenken, dass mit derartigen Klauseln ausgestattete Anleihen die Bedingungen zur Kategorisierung als PRIIPs nach Art 4 (1) der Verordnung zumindest dann wohl nicht erfüllen, sofern der Mechanismus der Berechnung des Barwertausgleichs dem Anleger vorab bekannt ist Zitat Mit anderen Worten macht sich die BaFin eine lediglich vermeintlich offizielle Auffassung der Kommission zu eigen, die nach Auffassung der ESAs jedoch noch gar nicht existiert („absence of guidance“) (sic!) und die durch eigene Interpretation des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden – mangels Zuständigkeit – auch nicht ersetzt werden kann (ungeachtet dessen, dass die ESAs sich eine insofern unverbindliche Meinung bilden können), weshalb man sich gerade entschlossen habe, den –vom 19. Juli 2018 datierenden, trotz der mehr als deutlich formulierten Dringlichkeit, bis heute unbeantworteten – Brief an die Kommission zu richten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass April 30, 2019 Am 22.2.2019 um 12:48 von Rider: Dieser ganze Mist mit Mifid II wird nicht nur Bondanleger betreffen, die ersten Verbote für Aktien und ETFs liegen auch schon vor. Wie ich gerade feststellen muss, geht es bei mir damit los LYXOR Bund Daily (-2x) Inverse UCITS ETF LYX0FW / FR0010869578 "Achtung! Bitte beachten Sie die Transaktionskosten beim ETF Handel! Achtung! MiFID Sperre" Das bedeutet die "Strategie" (eher verzweifelter Ansatz) eines Nachkaufs bei bestimmten Marken, um theoretisch den Einstandskurs zu drücken, ist für den A** (Bitte nicht die Strategie kommentieren, ich kenne die Diskussionen über diesen ETF) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej April 30, 2019 vor 16 Stunden von koageld-koaspass: Wie ich gerade feststellen muss, geht es bei mir damit los Bei welchem Broker ist das der Fall? Der ETF is UCITS-konform, es gibt ein Basisinformationsblatt und der Fonds ist für Privatkunden geeignet. In der Kombination dürfte es eigentlich keine Probleme bei der Handelbarkeit geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass Mai 1, 2019 FIL Fondsbank (FFB) scheint nur bei denen so zu sein Erläuterung ist angefordert aber steht noch aus... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass Juni 6, 2019 Am 1.5.2019 um 01:20 von Maciej: Bei welchem Broker ist das der Fall? Der ETF is UCITS-konform, es gibt ein Basisinformationsblatt und der Fonds ist für Privatkunden geeignet. In der Kombination dürfte es eigentlich keine Probleme bei der Handelbarkeit geben. Am 1.5.2019 um 12:52 von koageld-koaspass: FIL Fondsbank (FFB) scheint nur bei denen so zu sein Erläuterung ist angefordert aber steht noch aus... gehört zwar überhaupt immer nochh nicht in den Thread, aber wenigstens um eine Antwort zu geben: Bank und Vermittler haben keine brauchbare Antwort geben können. Die Fondsgesellschaft hat dann wohl nach drei Wochen "Verhandlung?" erreicht, dass besagter ETF wieder frei zu handeln ist. Die Rede war von erfolgter "Anlegerkenntnisabstufung" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher August 28, 2019 · bearbeitet August 28, 2019 von finisher Es tut sich was: https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/zeit-fuer-veraenderungen-finanzministerium-sieht-ueberarbeitungsbedarf-bei-finanzmarktvorschriften-7927474 Zitat Außerdem soll es Regulierungserleichterungen für den Zugang von Privatanlegern zu Standardanleihen geben, etwa zu Unternehmensanleihen Ich hoffe man kann dann bald wieder USD-Corporate Bonds mit Whole Call-Klausel handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rider August 29, 2019 Am 8/28/2019 um 12:45 von finisher: Es tut sich was: https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/zeit-fuer-veraenderungen-finanzministerium-sieht-ueberarbeitungsbedarf-bei-finanzmarktvorschriften-7927474 Ich hoffe man kann dann bald wieder USD-Corporate Bonds mit Whole Call-Klausel handeln. Das wird sicher noch ein Jahr dauern. Bis dahin Interactive Brokers oder einen seiner Ableger. Nur den Steuerkram muss man dann selber machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Milchmädchen777 September 1, 2019 Mir ist aufgefallen, dass es für die NIBC ISIN: XS0210781828 (WKN: A0DXGJ) (EUR 100m Bermudan Callable due 21 Feb 2040) ein KID gibt:https://www.nibc.com/about-nibc/investor-relations/capital/xs0210781828/ Dennoch ist dieses schöne Teil in D. nicht mehr handelbar, weil es an einer deutschen Fassung des KID fehlt und die PRIIPs-VO ein in der jeweiligen Landessprache verfasstes Dokument vorschreibt... Zitat REGULATION (EU) No 1286/2014 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 26 November 2014 on key information documents for packaged retail and insurance-based investment products (PRIIPs) Article 7 (...) 1. The key information document shall be written in the official languages, or in one of the official languages, used in the part of the Member State where the PRIIP is distributed, or in another language accepted by the competent authorities of that Member State, or where it has been written in a different language, it shall be translated into one of these languages. The translation shall faithfully and accurately reflect the content of the original key information document. Ich habe bereits die IR der NIBC auf dieses Problem hingewiesen und darum gebeten, eine Übersetzung des KIDs in die deutsche Sprache zu veranlassen. Wer ebenfalls daran interessiert ist, die NIBC XS0210781828 in Deutschland handeln zu können, möge sich mit der Bitte um eine dt. Übersetzung einfach direkt an Toine wenden:https://www.nibc.com/about-nibc/investor-relations/capital/ Möglicherweise ist eine mehrfache Interessenbekundung (auch hier) hilfreich... Gibt es eigentlich vergleichbare Fälle, wo ein englisches KID für eine Anleihe existiert, es aber an einer deutschen Übersetzung mangelt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 Oktober 2, 2019 vor 6 Stunden von bondholder: Solange es nur ums Verkaufen geht, bestehen durch MIFID grundsätzlich keine Einschränkungen für Kleinanleger. eben Verkaufen können Alle. Und dann git's ja noch all die als Professionals eingestuften Privaten, die nicht notwendigerweise jede Order mit 100K platzieren. P.S.: Übrigens MiFID gibts hier auch -> Thread "Zahlreiche Anleihen nicht mehr erhältlich ..." Hab da aber noch nicht reingeschaut, da auch erst gerade frisch "migriert". (edit (vanity): diesen und die nächsten drei Beiträge aus den Senivita-Thread hierher verschoben) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Loschuh Oktober 2, 2019 · bearbeitet Oktober 2, 2019 von Loschuh Hallo, vor 2 Stunden von BF19: Und dann git's ja noch all die als Professionals eingestuften Privaten, die nicht notwendigerweise jede Order mit 100K platzieren. Wie werde ich Professional Private? Ich habs versucht als "Professional Private" bei meiner Bank eingestuft zu werden: nee geht nicht. Und da habe ich schon die höchste Risikostufe mit der ich handeln kann. Generell muss man doch zweierlei unterscheiden: a) kein Prospekt ins System der Bank eingepflegt (wenn das passiert bist, dann event handelbar) und b) dann steht in Prospekt drin für welche Personen das Papier gedacht ist (nur für professionellr Anleger ...). Dann ist Prospekt da, aber ich kanns nie handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 Oktober 2, 2019 vor 2 Stunden von Loschuh: ... Wie werde ich Professional Private? ... Ist jetzt kein Senivita Issue mehr hier. Vielleicht steht was dazu im MiFID Thread ("Zahlreiche Anleihen nicht mehr erhältlich - BIB fehlt - Mifid II lässt grüßen"), s. Bondholder oben. Hab den hier noch nicht checken können. Im alten BB wurde das mehrfach im MiFID Thread hinlänglich diskutiert, nützt Dir jetzt natürlich wenig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 Oktober 2, 2019 vor 6 Stunden von BF19: P.S.: Übrigens MiFID gibts hier auch -> Thread "Zahlreiche Anleihen nicht mehr erhältlich ..." Hab da aber noch nicht reingeschaut, da auch erst gerade frisch "migriert". (edit (vanity): diesen und die nächsten drei Beiträge aus den Senivita-Thread hierher verschoben) @Vanity: Danke für die Verschiebung von Senivita nach hierher. @ bondholder: schau einafch mal an den Beginn dieses Threads, dort ist das WphG mit seinen 3 Anforderungen zitiert, von denen 2 für die Einstufung zum "priv.Profi" erfüllt sein müssen. Die ganze Problematik ist hier also auch schon durchdiskutiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
joe17 Oktober 10, 2019 Hier auch ein "altes" Bondboardmitglied - wenn auch sicher nicht so aktiv und "wissend" wie die Kerntruppe des Bondboards wie viele von Euch auch habe ich Probleme bestimmte Anleihen zu kaufen insbesondere US-Dollar Anleihen. Ich weiß es wurde schon einiges dazu geschrieben - heute gerade wieder John Silver im "Bondboard geschlossen" thread. Wollte aber ein paar Sachen ergänzen bzw. in die Runde fragen: @ John Silver - Danke für die Zusammenfassung 1. Eingruppierung als professioneller Kunde - klar ist aber nicht einfach - bei den größeren Direktbanken leider bisher erfolglos (habe es schon vorsucht und obwohl ich 2 von den drei Kriterien erfülle leider bisher Fehlanzeige, arbeite eben nicht in der Branche wenn auch von Hause aus Ökonom) - bei kleineren Volks-und Sparkassen soll es leichter sein (werde es da versuchen und berichten) aber dort sind natürlich die Gebühren höher vor allem gibt es oft keine Deckelung und bei größeren Anleiheumschichtungen kann das leicht "ins Geld gehen" 2. Eröffnung eines Auslandsdepots z.B. in der Schweiz - hier wurde auch schon Swissquote genannt - hat das einer tatsächlich ausprobiert, ist sicher im Hinblick auf das Finanzamt problematisch? 3. Handel über FlatEx und & Co. für z.B. US-Bonds - lassen die wirklich Handel zu den sonstige Banken in Deutschland nicht erlauben für Privatanleger? Ist immerhin ein deutscher Onlinebroker 4. Lynxbroker (@ Trauerschwan siehe seine Post an Anfang des Threads) - hat dies jemand getestet? Hintergrund ist ich will nicht mein ganzes Depot umschiften und dann nach kurzen erfahren es geht doch nicht. Um es konkreter zu machen ich habe den Kauf folgender Anleihen getestet bei Consors, 1822 und Maxblue. Name WKN Währung Kaufoption bei Bank Consors 1822 Maxblue NLB NLB8B3 $ ja ja ja BNP BN0FEB $ ja nein nein GM A19PGH $ ja ja ja Sprint 177015 $ nein nein nein T-Italia A0TWG4 $ nein nein nein T-Mobile US A1ZPDW$ nein nein nein T-Mobile US A1Z9Z5 $ nein nein nein RWE A13SHX $ nein nein nein DZ DZ1JBZ $ ja ja ja Citi A181SA $ ja ja ja Microsoft A1HCEW $ nein nein nein ist wie man sieht nicht immer konsistent so kann man die BNP (ein CoCo) bei der Consors kaufen - ist ja auch von der Muttergesellschaft :-) - bei den anderen nicht. Auch die Citigroup geht aber Microsoft geht leider nicht für den "dummen" Privatanleger. Beides "einfache" Anleihen mit festem Rückzahlungsdatum. Ich suche eine Bank wo ich solche Anleihen wieder problemlos handeln kann ohne gleich das Problem mit einer Steuererklärung mit Schweizer Konto zu bekommen - würde die Sachbearbeiter in meinem Finanzamt sicher "rießig" freuen Ich gehe davon aus andere sind auch auf der Suche und wenn einer gerade die Nr. 3 und 4 getestet hat oder weiß welche Direktbank es einem einfach macht als professioneller Kunde eingestuft zu werden würde das sehr helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bercow Oktober 10, 2019 Joe, ich hatte das im alten BB schon mal gepostet: ich bin dieses Jahr zur V-Bank München gewechselt und handele über einen Finanzdienstleister. Seitdem habe ich bisher keine Anleihe gefunden, die ich nicht hätte kaufen können. Dies ist zugegebenerweise etwas teurer (ca. 0,6% des Depotvolumens per annum), aber das habe ich schon verdient, weil ich z.B. attraktive Neuemissionen zeichnen konnte und fast in voller Höhe bedient worden bin, während Privatanleger oft nur geringe Zuteilungen erhalten haben. So hat halt alles seine Vor- und Nachteile. Good luck! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 Oktober 10, 2019 vor 51 Minuten von Bercow: ... ich bin dieses Jahr zur V-Bank München gewechselt und handele über einen Finanzdienstleister. Seitdem habe ich bisher keine Anleihe gefunden, die ich nicht hätte kaufen können. ... Kannst Du das mit dem Finanzdienstleister bitte noch etwas präzisieren. Orderst Du selber von z.B. zu Hause aus, oder mußt Du alle Orders Deinem Finanzberater mitteilen, der das dann ins System hackt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241023 Oktober 10, 2019 vor 2 Stunden von joe17: wie viele von Euch auch habe ich Probleme bestimmte Anleihen zu kaufen insbesondere US-Dollar Anleihen. Ich suche eine Bank wo ich solche Anleihen wieder problemlos handeln kann ohne gleich das Problem mit einer Steuererklärung mit Schweizer Konto zu bekommen - würde die Sachbearbeiter in meinem Finanzamt sicher "rießig" freuen Ich gehe davon aus andere sind auch auf der Suche und wenn einer gerade die Nr. 3 und 4 getestet hat oder weiß welche Direktbank es einem einfach macht als professioneller Kunde eingestuft zu werden würde das sehr helfen. ich nehme als Kriterium mal „Direktbank“ und „einfache“ Einstufung als professioneller Kunde: Wenn man die klassische Direktbank wählt (und nicht die Variante Privatbank/Geschäftsbank mit Onlinezugriff) gibt es derzeit nur wenige, die die Einstufung überhaupt vornehmen. Bei Interesse an vernünftiger Anleihenauswahl kenne ich eigentlich nur Consors, ( und deren Tochter DAB Bank mit Finanzdienstleister) und ViTrade als Teil der Flatex-Gruppe. Wenn Du mit „einfach“ meinst, dass die gesetzlichen Anforderungen locker oder grosszügig ausgelegt werden, so wirst Du wohl keine Direktbank finden. Alle drei halten sich fest an die gesetzlichen Anforderungen und bei allen drei Anbietern ist das erforderliche Vermögen von 500TE auf das Depot bzw. Verrechnungskonto einzubringen, bevor die sich in der Frage Umstufung als professioneller Kunde überhaupt bewegen. Die erforderliche Anzahl relevanter Transaktionen kann in der Regel bei der Erstüberprüfung mit Nachweisen einer Fremdbank erfolgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bercow Oktober 10, 2019 vor 48 Minuten von BF19: Kannst Du das mit dem Finanzdienstleister bitte noch etwas präzisieren. Orderst Du selber von z.B. zu Hause aus, oder mußt Du alle Orders Deinem Finanzberater mitteilen, der das dann ins System hackt? Gerne präzisiere ich das: wobei "hacken" würde ich das nicht nennen, aber ja, ich muß da anrufen oder eine Email schicken. Dauert wenige Minuten, dann ist meine Order im Markt. Weiterer Vorteil: ich kann auch um eine OTC Order bitten (natürlich nicht bei Minibeträgen) und ich hatte es mehrfach, dass mein Kauf/Verkauf für mich günstiger ausgeführt wurde als mein Limit oder an einer Präsenzbörse im Geld oder Brief angezeigt wurde. In normalen Marktsituationen funktioniert das bisher für mich hervorragend, aber wie das bei einem Börsencrash aussieht, wage ich nicht vorherzusagen. Dann könnte alles verstopft sein ... oder auch nicht. Time will tell. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 10, 2019 vor 2 Minuten von Bercow: wobei "hacken" würde ich das nicht nennen In diesem Zusammenhang: hacken = tippen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF19 Oktober 10, 2019 vor 13 Minuten von chirlu: In diesem Zusammenhang: hacken = tippen. Klaro, so wars gemeint. at Bercow: vielen Dank für die Klarstellung. Muß ich mal mit den Kosten für Swissquote benchmarken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej Oktober 10, 2019 vor 2 Stunden von Bercow: ich muß da anrufen oder eine Email schicken. Dauert wenige Minuten, dann ist meine Order im Markt. Weiterer Vorteil: ich kann auch um eine OTC Order bitten Gibt es da rechtlich eine Unterscheidung von der persönlich aufgegebenen Online-Order und der Order, die durch einen Bankmitarbeiter aufgegeben wird? Bei einzelnen Direktbanken scheint es bspw. auch so zu sein, dass gewisse Werte online nicht handelbar sind, gibt man die Order dagegen telefonisch auf, ist ein Kauf plötzlich möglich. Existiert da eine "Lücke" in MiFID II, die da ausgenutzt wird, oder spielen die Banken hier nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag