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egbert02

Änderung kanadische Quellensteuer

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egbert02

Und wieder macht man es dem Kleinanleger ein Stückchen schwieriger, mit Aktien bzw. Dividenden etwas Geld zu verdienen. Heute informierte die ING Diba darüber, dass zukünftig bei kanadischen Aktien nicht mehr automatisch die Quellensteuer abgezogen werde (weil man aus Datenschutzgründen die dafür notwendigen Daten des Anlegers nicht herausgeben könne), sondern dass dies dann nur noch im Rahmen einer direkten Rückforderung möglich sei. Nicht schön - werde wohl meine Anteile an der Bank of Nova Scotia verkaufen (auf den notwendigen Papierkram einer Rückforderung habe ich keine Lust). Meiner Ansicht nach ist es wohl auch nur noch eine Frage der Zeit, bis uns dasselbe bei US-Aktien droht.

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Maikel
vor 26 Minuten schrieb egbert02:

Und wieder macht man es dem Kleinanleger ein Stückchen schwieriger, mit Aktien bzw. Dividenden etwas Geld zu verdienen. Heute informierte die ING Diba darüber, dass zukünftig bei kanadischen Aktien nicht mehr automatisch die Quellensteuer abgezogen werde (weil man aus Datenschutzgründen die dafür notwendigen Daten des Anlegers nicht herausgeben könne), sondern dass dies dann nur noch im Rahmen einer direkten Rückforderung möglich sei. Nicht schön - werde wohl meine Anteile an der Bank of Nova Scotia verkaufen (auf den notwendigen Papierkram einer Rückforderung habe ich keine Lust). Meiner Ansicht nach ist es wohl auch nur noch eine Frage der Zeit, bis uns dasselbe bei US-Aktien droht.

Eigentlich sollten doch dank CETA Geschäfte mit Kanada einfacher werden. Aber die Anrechnung der Quellensteuer klappt ja nicht mal innerhalb der EU (zumindest mit Spanien jahrelang nicht).

 

Zum Thema "notwendige Daten": Ich bekomme regelmäßig Schreiben von Maxblue, in dem ich über "Auskunftsersuchen ausländischer Gesellschaften" informiert werde; z.B. zu meinen Nokia-Aktien, früher (vor Depot-Transfer) auch zu Philips.

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Marfir
· bearbeitet von Marfir

Stimmt. Habe das Schreiben gerade gesehen. Schöner Mist.

 

Zitat

Bei der Rückforderung können wir Sie allerdings nicht unterstützen. Hintergrund ist, dass diese zum
einen mit einem hohen Kostenaufwand verbunden ist. Daher lohnt sich eine Rückforderung in den
meisten Fällen für Sie als Anleger gar nicht. Zum anderen ist der dafür erforderliche Aufwand nicht
mit unserem kostenlosen Direkt-Depot vereinbar.

Ab welchen Beträgen lohnt sich das denn? Ich habe das bisher noch nie gemacht.

Ich hab das Formular gefunden: Quellensteuer - Bundeszentralamt für Steuern

Der letzte Satz klingt so, als gäbe es ein kosten-pflichtiges Depot wo man dabei unterstützt wird?

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hund555
· bearbeitet von hund555

Sie würden sich zu Weitergabe der persönlichen Daten verpflichten, ja und ? Das wäre doch dem Anleger viel lieber .

Hat jemand kanadische Aktien bei einem anderen Broker und hat auch so ein Schreiben bekommen? Maxblue, DKB ?

 

Echt ärgerlich, anstatt dem privaten Anleger immer leichter zu machen wird es immer schwerer gemacht!

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Marfir

Naja notfalls mit der Einkommenssteuererklärung zurück holen.

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Ramstein
vor 24 Minuten schrieb Marfir:

Naja notfalls mit der Einkommenssteuererklärung zurück holen.

 

Ausländische Quellensteuer, die man sich holen kann, ist nicht anrechenbar, auch nicht in der Steuererklärung. Warum sollte der deutsche Staat die kanadische Steiner bezahlen, nur weil du diese nicht zurückforderst. :thumbsup:

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 10 Stunden schrieb hund555:

Sie würden sich zu Weitergabe der persönlichen Daten verpflichten, ja und ? Das wäre doch dem Anleger viel lieber .

 

Seit knapp einem Jahr gilt die DSGVO; es lassen sich sicherlich auch weitere Datenschutzgesetze als Begründung/Ausrede finden.

 

 

vor 50 Minuten schrieb Ramstein:

Warum sollte der deutsche Staat die kanadische Steiner bezahlen

 

Wegen eines entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen; wie es mit vielen Staaten üblich ist, und im Zusammenhang mit CETA auch mit Kanada angemessen wäre.

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hund555
vor 11 Minuten schrieb Maikel:

 

Seit knapp einem Jahr gilt die DSGVO; es lassen sich sicherlich auch weitere Datenschutzgesetze als Begründung/Ausrede finden.

 

Wenn es wegen DSGVO liegt, dann hat diesen Schritt gerade wohl nur DIBA gemacht, denn DSGVO gibt es ja schon länger.

 

vor 11 Minuten schrieb Maikel:

Wegen eines entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen; wie es mit vielen Staaten üblich ist, und im Zusammenhang mit CETA auch mit Kanada angemessen wäre.

Angemessen wäre es schon, nur ist es nicht durchführbar. Genauso wie Aktien aus Schweiz, Frankreich, Spanien, ...

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Conus

MaxBlue hat bislang noch nichts zu meinem kanadischen Bestand verlauten lassen und informiert mit hohem Aufwand per Brief bei jeder Weitergabe der personenbezogenen Daten. Dies war bislang so bei Aktien aus NL/GB und NO.

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Ramstein

Weitergabe personenbezogener Daten ist für Namensaktien Standard und in den Bedingungen der meisten Banken vorgesehen.

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hund555

Ich habe bei DKB angefragt:

Mann muss ca. alle 3 Jahre Formular NR301 ausfüllen und dennen zuschicken, für Hinterlegung wird eine Gebühr in Höhe von 11,90 Euro berechnet. (wohl auch alle 3 Jahre)

 

Leider habe ich bei Maxblue keine Auskunft erhalten, weil ich dort kein Kunde bin, vielleicht kann da jemand was genaues sagen.

 

Zur Not übertrage ich die Aktien zur DKB, wäre aber viel schöner einen Broker zu haben wo man den Aufwand nur einmalig durchführt und keine weitere Arbeit und Kosten hat.

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Mithrandir77
vor 14 Stunden schrieb hund555:

Sie würden sich zu Weitergabe der persönlichen Daten verpflichten, ja und ? Das wäre doch dem Anleger viel lieber .

Hat jemand kanadische Aktien bei einem anderen Broker und hat auch so ein Schreiben bekommen? Maxblue, DKB ?

 

Echt ärgerlich, anstatt dem privaten Anleger immer leichter zu machen wird es immer schwerer gemacht!

unsere Daten haben die in Kanada ja eh schon...denke mal die wollen sich einfach nur die Arbeiten sparen 

 

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Ramstein
vor 14 Minuten schrieb hund555:

Leider habe ich bei Maxblue keine Auskunft erhalten, weil ich dort kein Kunde bin, vielleicht kann da jemand was genaues sagen.

 

Habe dort "seit ewigen Zeiten" nichts mehr ausgefüllt oder bezahlt. Namensaktien, Vorabbefreiung und Rückholung funktionieren aber kostenfrei.

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Marfir
· bearbeitet von Marfir
vor 10 Stunden schrieb Ramstein:

 

Ausländische Quellensteuer, die man sich holen kann, ist nicht anrechenbar, auch nicht in der Steuererklärung. Warum sollte der deutsche Staat die kanadische Steiner bezahlen, nur weil du diese nicht zurückforderst. :thumbsup:

Das deutsche FA schreibt selbst:

Zitat

Soweit die Entlastung im Quellenstaat nicht vollständig möglich ist, kommt eine Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer in Betracht. Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Einkommensteuer beantragen Sie mit der Einkommensteuererklärung bei ihrem (Wohnsitz-) Finanzamt.

 

In Anlage KAP der EK-St-Erkl. ist doch auch ein extra Feld dafür vorgesehen. Lt. meinem Steuerprogramm würde das auch zu einer Gutschrift führen.

Mit Kanada gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Ich hab ja keine Aktien von irgend einem Niemandsland.

Es ist halt nur der Nachteil, dass man ein Jahr auf die Rückzahlung warten muss.

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Ramstein

Textverständnis mangelhaft. Das gilt nur für nicht erstattbare Anteile der ausländischen Quellensteuer.

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Franziskus2013

Für schwedische Aktien gilt das ebenfalls. Habe heute auch von der ING ein gleichlautendes Schreiben bezüglich schwedischer Aktien erhalten. Bislang wurden nur 15% Quellensteuer abgezogen, jetzt werden es wohl 30% und man muss sich die 15% vom schwedischen Finanzamt zurückholen.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Die Targo braucht kein Formular 301- abgebucht wird der reduzierte Satz von 15% bei meinen Toronto Dominions ohne irgendwelche Kosten. Die wollten nur vorher eine DBA-Vollmacht.

Da kam auch bisher noch nichts.

- Schweden habe ich immer selbst geholt, als ich noch H&M bei der DAB hatte. Vor sehr langer Zeit. :-)

 

 

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Maciej
Am 21.2.2019 um 17:56 schrieb egbert02:

Heute informierte die ING Diba darüber, dass zukünftig bei kanadischen Aktien nicht mehr automatisch die Quellensteuer abgezogen werde (weil man aus Datenschutzgründen die dafür notwendigen Daten des Anlegers nicht herausgeben könne), sondern dass dies dann nur noch im Rahmen einer direkten Rückforderung möglich sei.

Nur zum Verständnis: Die Quellensteuer wird schon in vollem Umfang abgezogen, die 15% werden aber nicht mehr automatisch zurückgefordert, richtig? Heißt also, man muss sich nicht noch aktiv um eine korrekte Versteuerung kümmern?

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reko
· bearbeitet von reko
vor 9 Stunden schrieb Maciej:

Nur zum Verständnis: Die Quellensteuer wird schon in vollem Umfang abgezogen, die 15% werden aber nicht mehr automatisch zurückgefordert, richtig? Heißt also, man muss sich nicht noch aktiv um eine korrekte Versteuerung kümmern?

Ich bin zwar nicht bei ING Diba:

Die deutsche Steuer muß die deutsche Bank korrekt einbehalten. Dabei werden für kanadische Dividenden maximal 15% der kanadischen Quellensteuer angerechnet. Falls dies nicht korrekt geschieht, kann man es in der Steuererklärung nachholen.

 

Ist man in Kanada steuerpflichtig, dann erhebt Kanada 25% Quellensteuer. Ist man in Kanada nicht steuerpflichtig, dann kann man sich vorab die Steuer auf 15% ermäßigen lassen (die man in DE angerechnet bekommt) oder sich die 10% Differenz nachträglich von Kanada zurückholen (das wird von manchen Banken gegen Gebühr veranlaßt).

Für die Vorabermäßigung mußte ich bei meinen Banken einmalig bei der Depoteröffnung ein Formular und Vollmacht ausfüllen. Nach meinen Verständnis wird diese Vorabermäßigung für Kanada von der Ing Diba beim kostenlosen Depot nicht mehr durchgeführt. Für die USA wird der analoge Vorgang aber weiter durchgeführt. Dort und beim kostenpflichtigen Depot gibt es offenbar keine Bedenken bezüglich Datenschutz.

bzst.de..Auslaendische_Quellensteuer

 

 

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Für jede einzelne Dividendenzahlung darf man dann Formular 7-r ausfüllen.

https://www.canada.ca/en/revenue-agency/services/forms-publications/forms/nr7-r.html

 

Ich hatte diesen Ärger schon mal mit der DAB, die nur 25% abzog, 15% auf die deutschen Steuer anrechnete und nicht in der Lage war, die Vorabbefreiung durchzuführen. Da waren meine Kanadier ganz schnell bei der damaligen Citibank. Zu der Zeit brauchte man  dort nicht mal eine DBA-Vollmacht.

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Schlumich

Damit hat sich eine geplante Investition in Enbridge erledigt. Auch gut....

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Maciej

@reko Danke für die Erklärung. Beim Lesen ist mir klargeworden, dass ich die Steuerberechnung bei ausländischen Erträgen bisher völlig falsch verstanden hatte. :unsure:

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Reinsch

Hatte vergangene Woche ein Telefonat dazu mit der Comdirect. Dort werden auch 25% kanadische Quellensteuer abgezogen, plus dann nochmal 10% aus Deutschland.

 

Man kann zwar eine Vollmacht für die automatische Rückholung einreichen, allerdings werden sie nur ab einem Betrag ab 50,-€ aktiv. Sprich ab 500,-€ Quartalsdividende. Akkumulieren ist nicht, es muss für jede Dividendenzahlung separat gemacht werden.

 

Braucht also schon eine größere Position wenn das greifen soll...

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monopolyspieler

Die comdirect möchte auch noch pro Dividendenzahlung 5 Euro.

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Reinsch
vor 30 Minuten schrieb monopolyspieler:

Die comdirect möchte auch noch pro Dividendenzahlung 5 Euro.

 

DAS wäre mir nun wieder neu...

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