Holzhirsch Februar 13, 2019 · bearbeitet Februar 13, 2019 von Holzhirsch Guten Tag, ich habe den im Titel genannten Bausparvertrag. Da die Verzinsung nur bei 1% liegt und ich das Darlehen nicht benötige, frage ich mich, ob ich diesen nicht einfach kündigen sollte. Er wurde nur mit vermögenswirksamen Leistungen bespart, diese bekomme ich aber bei meinem neuen Arbeitgeber nicht mehr, Wohnungsbauprämie auch nicht. Die 7 Jahre sind auch dieses Jahr rum (Vertragsbeginn Juli 2012). Sind knapp 3k drauf, die ich gerne anders investieren würde. Kann ich diesen dann direkt zum 31.7.2019 kündigen und mir auszahlen lassen? Könnt ihr mir sagen, was das dann an Gebühren kosten würde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 13, 2019 vor 8 Minuten schrieb Holzhirsch: Kann ich diesen dann direkt zum 31.7.2019 kündigen und mir auszahlen lassen? Könnt ihr mir sagen, was das dann an Gebühren kosten würde? Was sagt denn der BHW-Verkäufer deines Vertrauens dazu? Der muss es wissen.... Gibt es deine / eure Immobilienpläne noch oder hat sich da was geändert? Falls immer noch Immo-Wunsch: ich würde das Geld einfach auf dem Bausparer lassen. 3K "sicher" angelegt zu 1% ist angesichts Immobilienplanungen nicht ganz dumm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Februar 13, 2019 § 15 Kündigung des Bausparvertrages (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich. (2) Die Bausparkasse berechnet dem Bausparer für besondere, über den regelmäßigen Vertragsablauf hinausgehende Leistungen, Entgelte / Gebühren nach Maßgabe ihrer Gebührentabelle in der jeweils gültigen Fassung. Die Bausparkasse stellt die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. (3) Erbringt die Bausparkasse im Auftrag des Bausparers oder in dessen mutmaßlichem Interesse Leistungen, die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann sie dem Bausparer hierfür im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch Februar 13, 2019 vor 22 Minuten schrieb odensee: Was sagt denn der BHW-Verkäufer deines Vertrauens dazu? Der muss es wissen.... Gibt es deine / eure Immobilienpläne noch oder hat sich da was geändert? Falls immer noch Immo-Wunsch: ich würde das Geld einfach auf dem Bausparer lassen. 3K "sicher" angelegt zu 1% ist angesichts Immobilienplanungen nicht ganz dumm. Beantwortet mir die Fragen leider nicht ansatzweise per Postbox und auf ein "Verkaufsgespräch" per Telefon oder vor Ort habe ich einfach keine Lust. Immo-Wunsch gibt es noch, allerdings wissen wir nicht ansatzweise wann oder wo (ggf. verlassen wir Deutschland). Von der 1% Verzinsung muss man auch noch die jährlichen Gebühren abziehen. vor 21 Minuten schrieb Cai Shen: § 15 Kündigung des Bausparvertrages (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich. (2) Die Bausparkasse berechnet dem Bausparer für besondere, über den regelmäßigen Vertragsablauf hinausgehende Leistungen, Entgelte / Gebühren nach Maßgabe ihrer Gebührentabelle in der jeweils gültigen Fassung. Die Bausparkasse stellt die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. (3) Erbringt die Bausparkasse im Auftrag des Bausparers oder in dessen mutmaßlichem Interesse Leistungen, die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann sie dem Bausparer hierfür im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen. Genau daraus werde ich nicht schlau. §15 (1) scheint nicht zu greifen, da über 1,5k und wenn, würde ich das komplette Guthaben auszahlen lassen. Die Gebührentabelle ist für mich nicht durchschaubar. Ich verstehe nicht, was davon bei mir zutrifft und was nicht. Kündigung 100€ lese ich da? Aber was kostet das es, das Guthaben auszuzahlen? Oder ist das bei der Kündigung inklusive? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Februar 13, 2019 Gerade eben schrieb Holzhirsch: Kündigung 100€ lese ich da? Na wunderbar, Fall gelöst. Zum 31.02.2019 kündigen und die BHW überweist das Geld abzüglich 100 € im August. Um die 100 € zu sparen, würde ich schauen, wann der Bausparer regulär zuteilungsreif ist. Bei konstanter Zahlung der Regelsparrate müsste der BSV ungefähr im 10. Jahr soweit sein. Wenn das Geld nicht dringend benötigt wird, vielleicht eine Option, da als einlagengesichertes Festgeld über 2-3 Jahre durchaus konkurrenzfähig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White Februar 13, 2019 Ich würde nicht kündigen, sondern zuteilen lassen wenn denn zuteilungreif. Du hast bestimmt ein entsprechendes Schreiben erhalten oder im Online Banking kannst du das sofort erledigen. Ich habe das vor 2 Wochen so Gemacht per BHW online. Zuteilung annehmen, Per sofort abrechnen und überweisen lassen auf dein Konto. Dauert gut eine Woche dann hast du das Geld. Die Knöpfen dir für 2019 noch einmal die Service Pauschale von 12 Euro ab. Falls noch nicht zuteilungreif könntest du überlegen, so hatte ich das gemacht, wenn denn möglich die monatliche Rate zu erhöhen, 1% ist immer noch ein guter Deal bis zur Zuteilung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch Februar 13, 2019 vor 28 Minuten schrieb Cai Shen: Na wunderbar, Fall gelöst. Zum 31.02.2019 kündigen und die BHW überweist das Geld abzüglich 100 € im August. Um die 100 € zu sparen, würde ich schauen, wann der Bausparer regulär zuteilungsreif ist. Bei konstanter Zahlung der Regelsparrate müsste der BSV ungefähr im 10. Jahr soweit sein. Wenn das Geld nicht dringend benötigt wird, vielleicht eine Option, da als einlagengesichertes Festgeld über 2-3 Jahre durchaus konkurrenzfähig. Klingt recht einfach, ja. Wie kommst du jetzt auf den 31.02.? Wäre das dann nicht innerhalb der Sperrfrist (7 Jahre)? Die Summe ist auf 10k festgelegt, daher wäre der Vertrag erst mit 5k zuteilungsreif, oder? Ich bespare ihn nicht mehr und möchte auch keine Sondereinzahlungen durchführen, die kosten dann ja bestimmt auch wieder etwas. Wenn es wirklich 1% wäre, was ich bekomme, sicherlich nicht ganz uninteressant, aber ich blick immer noch nicht ganz durch, was etwas kostet und was nicht. vor 17 Minuten schrieb Walter White: Ich würde nicht kündigen, sondern zuteilen lassen wenn denn zuteilungreif. Du hast bestimmt ein entsprechendes Schreiben erhalten oder im Online Banking kannst du das sofort erledigen. Ich habe das vor 2 Wochen so Gemacht per BHW online. Zuteilung annehmen, Per sofort abrechnen und überweisen lassen auf dein Konto. Dauert gut eine Woche dann hast du das Geld. Die Knöpfen dir für 2019 noch einmal die Service Pauschale von 12 Euro ab. Falls noch nicht zuteilungreif könntest du überlegen, so hatte ich das gemacht, wenn denn möglich die monatliche Rate zu erhöhen, 1% ist immer noch ein guter Deal bis zur Zuteilung. Leider noch nicht zuteilungsreif und wird auch nicht mehr bespart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Februar 13, 2019 vor 1 Stunde schrieb Holzhirsch: Die 7 Jahre sind auch dieses Jahr rum (Vertragsbeginn Juli 2012). Sorry, bei mir sind nur die 7 Jahre angekommen, 31.02. wird eh schwierig Also zum 31.07.19 kündigen und gegen Januar/Februar 2020 mit dem Geldeingang rechnen. Ich würde mich trotzdem zu den Fortführungsmöglichkeiten des Vertrags und dem vorraussichtlichen Zuteilungstermin informieren. Mit 1% Verzinsung liegt man aktuell ganz am obereren Ende vergleichbarer Banksparpläne, auch wenn die Servicepauschale das auf 0,6% p.a. effektiv runterzieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White Februar 13, 2019 · bearbeitet Februar 13, 2019 von Walter White vor 17 Minuten schrieb Cai Shen: Ich würde mich trotzdem zu den Fortführungsmöglichkeiten des Vertrags und dem vorraussichtlichen Zuteilungstermin informieren. Mit 1% Verzinsung liegt man aktuell ganz am obereren Ende vergleichbarer Banksparpläne, auch wenn die Servicepauschale das auf 0,6% p.a. effektiv runterzieht. Das unterschreibe ich formlos, ich habe wie o.g. meine Sparrate noch deutlich erhöht (geht auch alles online) um a) schnell in Zuteilung zu kommen , b) 1% war bis dahin voll in Ordnung, da würde ich gar nicht groß nachdenken bei aktueller Zinslage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Februar 13, 2019 vor 11 Minuten schrieb Walter White: ich habe wie o.g. meine Sparrate noch deutlich erhöht Genau deshalb hilft nur ein Telefonat mit der BSK, weil die Anbieter abhängig vom Vertrag teils nur die Regelsparleistung zulassen, siehe Debeka Faden. Wenn der Vertrag noch deutlich mehr als 5 Jahre braucht, kommt die Servicepauschale wieder in die Nähe der Kündigungsgebühr. Außerdem hält der Vertrag auch das Konstrukt der Wahlzuteilung parat, das kann ich nicht ad hoc einschätzen und habe auch keine Lust mich einzulesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 13, 2019 vor einer Stunde schrieb Holzhirsch: Ich bespare ihn nicht mehr und möchte auch keine Sondereinzahlungen durchführen, die kosten dann ja bestimmt auch wieder etwas. Die Kosten hast du mit Unterschrift der (für einen reinen VL-Vertrag) hohen Bausparsumme bereits bezahlt. Bis zu welchem Betrag die Bausparkasse höhere Einzahlungen annimmt, kannst du dort erfragen. Welche Alternativanlage des Geldes planst du? Erwartest du damit eine höhere Rendite? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shong09 Februar 15, 2019 Am 13.2.2019 um 11:48 schrieb Holzhirsch: 1.Die Summe ist auf 10k festgelegt, daher wäre der Vertrag erst mit 5k zuteilungsreif, oder? Ich bespare ihn nicht mehr und möchte auch keine Sondereinzahlungen durchführen, die kosten dann ja bestimmt auch wieder etwas. 2.Wenn es wirklich 1% wäre, was ich bekomme, sicherlich nicht ganz uninteressant, aber ich blick immer noch nicht ganz durch, was etwas kostet und was nicht. Leider noch nicht zuteilungsreif und wird auch nicht mehr bespart. 1. Zuteilung erfolgt auch bei vielen Beträgen schon ab 35/40% 2. Von den 1% Verzinsung musst natürlich Kontoführungsgebühren abziehen, dürfte dann bei ca. 0 liegen. Aber da bei Kündigung 100€ zahlen musst, darfst du die als netto Zinsen auf die Jahre verteilen, und bist wahrscheinlich bei über 1% Verzinsung. 3. Guck in die Vertragsbedingungen, ob nicht evtl. sowas wie Bonuszinsen bei nicht Annahme des Darlehens bei bestimmter Vertragslaufzeit (meist zwischen 7 und 10) abgreifbar sind. Bei der BSK (nicht Vertreter) anrufen, da sind meist kompetente Mitarbeiter, die gut Auskunft erteilen ohne was zu verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch Februar 16, 2019 Am 2/13/2019 um 13:14 schrieb bondholder: Die Kosten hast du mit Unterschrift der (für einen reinen VL-Vertrag) hohen Bausparsumme bereits bezahlt. Bis zu welchem Betrag die Bausparkasse höhere Einzahlungen annimmt, kannst du dort erfragen. Welche Alternativanlage des Geldes planst du? Erwartest du damit eine höhere Rendite? Als Alternativanlage könnte ich mir gut vorstellen, das Geld in einen All Country World ETF oder so zu stecken. Das wäre mir sicher genug und ja, ich erhoffe mir tatsächlich eine höhere Rendite, Flexibilität und Unabhängigkeit. Bin aber auch für Alternativen offen, falls jemand die Idee für Schwachsinn hält. Was mich vor allem an dem Bausparvertrag stört, ist diese Abhängigkeit von Kündigungsfristen, der Kommunikation mit der Bank etc. und dazu noch die Gebühren hier und da. Mir werden auch meine Fragen nicht verständlich beantwortet und statt dessen nur Standard Formulierungen immer wieder zugeschickt. Kann ich natürlich auch irgendwo verstehen, dass die mir nicht sagen wollen, wie ich am günstigsten da raus komme. Frage mich halt nur, wofür dann die Service Gebühren sind, die ja sicherlich in den Abschlussgebühren mit drin waren. Die Gebühren fallen zwar bei anderen Produkten auch an, allerdings nicht in dieser Höhe und ich hätte dann auch endlich das Thema vom Tisch. Die Zeit, die es kostet, sich mit so etwas zu beschäftigen, kostet mich mehr, als das , was es mir einbringt. Mir kommt das alles auch irgendwie so lahm und altbacken vor. Gut, sind ja auch schon fast 7 Jahre her. Wollte halt nur irgendwie die VL sammeln und da braucht man ja leider solche Konstrukte. Meine Riester Rente (hier Link zum Thread einfügen) treibt mir auch immer noch den Schweiß auf die Stirn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 16, 2019 vor 17 Minuten schrieb Holzhirsch: Als Alternativanlage könnte ich mir gut vorstellen, das Geld in einen All Country World ETF oder so zu stecken. Das wäre mir sicher genug und ja, ich erhoffe mir tatsächlich eine höhere Rendite, Flexibilität und Unabhängigkeit. Ist dieser Bausparvertrag deine einzige risikoarme Geldanlage? Warum willst du deine Aktienquote erhöhen – gibt es dafür einen guten Grund? Zitat Bin aber auch für Alternativen offen, falls jemand die Idee für Schwachsinn hält. Was spricht gegen ein Tagesgeldkonto? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 16, 2019 vor 33 Minuten schrieb Holzhirsch: Wollte halt nur irgendwie die VL sammeln und da braucht man ja leider solche Konstrukte. Einen 10.000-Euro-Bausparvertrag braucht niemand, um VL inklusive Subventionen mitzunehmen. Da hast du dich übers Ohr hauen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White Februar 17, 2019 vor 15 Stunden schrieb Holzhirsch: und ich hätte dann auch endlich das Thema vom Tisch. Dann kündige einfach und gut ist. Kündigungsfrist sollte 6 Monate betragen (das steht so in meinen Vertragsbedingungen). Wenn es in deine Asset Al. passt kannst du das Geld sicherlich in einen All World ETF stecken, alternativ eben TG/FG oder einen Sparbrief wenn es denn in den risikolosen Teil fließen soll. Für VL reicht ein normaler Banksparplan, wie z.B. bei der ING oder Degussa (Mein Favorit) https://www.ing-diba.de/sparen/vermoegenswirksame-leistungen/ https://www.degussa-bank.de/vlsparen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch Februar 18, 2019 Am 2/16/2019 um 22:21 schrieb bondholder: Ist dieser Bausparvertrag deine einzige risikoarme Geldanlage? Warum willst du deine Aktienquote erhöhen – gibt es dafür einen guten Grund? Was spricht gegen ein Tagesgeldkonto? Ich habe noch eine eiserne Reserve in Form von drei Monatsgehältern. Oder welche Risiken meinst du? Am 2/16/2019 um 22:32 schrieb bondholder: Einen 10.000-Euro-Bausparvertrag braucht niemand, um VL inklusive Subventionen mitzunehmen. Da hast du dich übers Ohr hauen lassen. Jetzt wo du es sagst. Aber finde das mal als junger Azubi im ersten Lehrjahr selbst heraus. Immer wieder schlimm, was “Berater” einem so verkaufen. Finde der Name sollte geschützt werden und nicht mehr von Verkäufern genutzt werden dürfen. Am 2/17/2019 um 13:40 schrieb Walter White: Dann kündige einfach und gut ist. Kündigungsfrist sollte 6 Monate betragen (das steht so in meinen Vertragsbedingungen). Wenn es in deine Asset Al. passt kannst du das Geld sicherlich in einen All World ETF stecken, alternativ eben TG/FG oder einen Sparbrief wenn es denn in den risikolosen Teil fließen soll. Für VL reicht ein normaler Banksparplan, wie z.B. bei der ING oder Degussa (Mein Favorit) https://www.ing-diba.de/sparen/vermoegenswirksame-leistungen/ https://www.degussa-bank.de/vlsparen Hört sich solide an. Danke für den Tipp. Falls ich noch einmal irgendwo VL bekomme, werde ich eine solche Variante in Betracht ziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White Februar 18, 2019 vor 4 Minuten schrieb Holzhirsch: Oder welche Risiken meinst du? Er meint wohl deinen risikolosen Anteil deiner Geldanlage wie TG/FG/Sparbriefe usw, unabhängig von deiner "Eisernen Reserve", deiner Liquidität. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch Februar 18, 2019 vor 5 Minuten schrieb Walter White: Er meint wohl deinen risikolosen Anteil deiner Geldanlage wie TG/FG/Sparbriefe usw, unabhängig von deiner "Eisernen Reserve", deiner Liquidität. Achso. Habe ich nicht. Da war mir bisher immer das Risiko der Opportunitätskosten und Inflation zu hoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White Februar 18, 2019 · bearbeitet Februar 18, 2019 von Walter White vor 4 Minuten schrieb Holzhirsch: Achso. Habe ich nicht. Also 100% Aktien? Sportlich, ich und viele Investoren hier machen diesen Fehler nicht. Sicherheit kostet eben Inflation und eventuelle Kosten, denk man in Ruhe darüber nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Februar 19, 2019 vor 3 Stunden schrieb Holzhirsch: Achso. Habe ich nicht. Da war mir bisher immer das Risiko der Opportunitätskosten und Inflation zu hoch. Das kann ich gut verstehen. Ich halte das auch nicht für einen Fehler. Auch nach längerem Nachdenken nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzhirsch April 11, 2019 Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist: Bei den 7 Jahren, die man warten muss. Rechnet man da ab der letzten Einzahlung oder ab Vertragsbeginn? In meinem Beispiel habe ich nur vermögenswirksame Leistungen selbst eingezahlt. Heißt das, ich muss ab der letzten Einzahlung +7 Jahre rechnen, damit diese nicht verloren gehen? Ich würde wirklich ungern die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen verlieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu April 11, 2019 vor 5 Stunden von Holzhirsch: Ich würde wirklich ungern die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen verlieren. Verlorengehen können nur die beim Finanzamt vorgemerkten Arbeitnehmersparzulagen (falls du auf die Anspruch hast). Das Ende der Sperrfrist steht u.a. im Steuerbescheid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 April 12, 2019 · bearbeitet April 12, 2019 von BigSpender09 vor 17 Stunden von Holzhirsch: Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist: Bei den 7 Jahren, die man warten muss. Rechnet man da ab der letzten Einzahlung oder ab Vertragsbeginn? Die Sperrfrist von 7 Jahren gilt ab Vertragsbeginn. Verlieren kannst du die VL nicht. vor 11 Stunden von chirlu: Das Ende der Sperrfrist steht u.a. im Steuerbescheid. Du meinst bestimmt die Steuerbescheinigung von der BHW. Den Steuerbescheid bekommst du vom Finanzamt. Anscheinend hat chirlu Recht, wenn es um die Sparzulage geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu April 12, 2019 vor 2 Stunden von BigSpender09: Du meinst bestimmt die Steuerbescheinigung von der BHW. Den Steuerbescheid bekommst du vom Finanzamt. Ich meine den Steuerbescheid (vom Finanzamt), in dem die Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag