4R3S Februar 7, 2019 Hi, soweit ich weiß bin ich in der Lage in ein Unternehmen Anlagevermögen in die Bilanz einzubringen. Bedeutet, wenn ich einen Computer habe, dann kann ich diesen ins Anlagevermögen - bei der Gründung des Unternehmens - überführen. Was mich jetzt jedoch interessiert ist, ob ich dafür die Vorsteuer von diesen erworbenen Produkten zurückverlangen kann. Auch wenn der Kauf vor der Unternehmensgründung stattgefunden hat. Was meint ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
utopie84 Februar 7, 2019 Geht mWn nicht. OFD Frankfurt/M. v. 24.02.2010 - S 7316 A - 2 - St 111 Tz. 3.1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
4R3S Februar 8, 2019 · bearbeitet Februar 8, 2019 von 4R3S Heute mit einem Steuerberater geredet. Der meinte, dass man es wohl doch durchführen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag