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fluxxx

Interactive Brokers und Steuer: Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Jein, ich weiss es nicht.

Da ausländische Kapitalerträge entstehen gebe ich das jedes Jahr an und das Finanzamt weist mich total scharfsinnig jedes Jahr auf die mögliche Vereinfachung durch Ausnutzung der Freibeträge hin, die jedoch grundsätzlich überschritten wurden.

So kann zumindest keiner kommen, ich hätte irgendeine Deklarationspflicht verletzt.
Ich glaube ja wirklich, meine Steuererklärung wird seit Jahren nur durchgewunken, obwohl dieses Jahr (von wem auch immer) ein Prüfvermerk drauf war.
Die meisten Finanzbeamten sehen in diesen kleinteiligen Vorschriften wahrscheinlich selbst nicht durch, ich kann es ihnen nicht verübeln.

 

Zitat

EStG §20 (8)

1Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.

 

Und aus einem parallelen Faden gleich noch das BMF Schreiben von 2016 zur Abgeltungssteuer, aus dem (irgendwo bei Punkt 35) hervorgeht, dass Optionsprämien zum Zeitpunkt der Eröffnung voll zu versteuern sind, wenn der Trade erst im Folgejahr geschlossen wird.
Das macht IB tatsächlich falsch bzw. nicht entsprechend deutscher Rechtsauffassung.
Der "realisierte Gewinn" bei Optionen stimmt nur dann, wenn Optionsshorts nur unterjährig gehandelt werden, also nicht über den Jahreswechsel gehalten werden.

2016-01-18-Einzelfragen-zur-abgeltungsteuer - BMF Schreiben.pdf

 

Zitat

Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Kaufoption
25 Der Stillhalter erhält die Optionsprämie für seine Bindung und die Risiken, die er durch die Einräumung des Optionsrechts während der Optionsfrist eingeht. Die Optionsprämie stellt bei ihm ein Entgelt i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG dar.
Werden Stillhalterprämien vereinnahmt, unterliegen diese in diesem Zeitpunkt dem Kapitaler-tragsteuerabzug i. S. des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 EStG. Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die gezahlten Prämien und die damit im Zusammenhang ange-fallenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer Kapitalertrag in den sog. Ver-lustverrechnungstopf i. S. des § 43a Absatz 3 Satz 2 EStG einzustellen.

 

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DrFaustus

Danke. Ja, das mit den sofort zu versteuernden Optionsprämien hatte ich gewusst. Deshalb dachte ich eigentlich ich verkaufe noch am Jahresende Aktien mit Verlust um das auszugleichen.

Erst schlau machen, dann handeln.

Naja, den Verlustvortrag gleiche ich dann dieses Jahr wieder aus. Hab noch paar schöne Positionen mit Gewinnen, die ich dafür nehmen werde.

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fairy
· bearbeitet von fairy

Mein Steuerbescheid ist da und ging ohne Anpassung durch bei Deklaration gemäß Beitrag #16

 

ausl. Aktienverlust wurde mit Aktiengewinn gem. Steuerbescheinigung von dt. Bank verrechnet und der Rest gesondert festgestellt (für Vorträge in Folgejahre).

 

Hatte die volle Bandbreite in 2017 dabei:

a) Aktiengewinne & Verluste (inkl. Leerverkäufe)

b) Anleihengewinne

c) Dividenden

d) Zinsen

e) Optionengewinne & Verluste

 

Alles dezidiert aufgestellt und ausgerechnet. Einzeltransaktionsübersichten und Ertragsberechnung wurden nach Einreichung des Bescheids gefordert.

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beamter97
vor einer Stunde schrieb fairy:

nach Einreichung des Bescheids

das möcht ich auch können:

Selber meinen Steuerbescheid erstellen und dann nur noch beim FA einreichen

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fairy
· bearbeitet von fairy
vor 29 Minuten schrieb beamter97:

das möcht ich auch können:

Selber meinen Steuerbescheid erstellen und dann nur noch beim FA einreichen

sprachlich schlecht ausgedrückt,

 

(macht aber grds. jeder Unternehmer der z. B. Umsatzsteuer abführt ;))

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beamter97
vor 2 Stunden schrieb fairy:

macht aber grds. jeder Unternehmer der z. B. Umsatzsteuer abführt

Da kommt der Begriff "Bescheid" aber auch nicht drin vor, sondern "Voranmeldung" bzw. "Erklärung"

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fluxxx
· bearbeitet von fluxxx

Nochmal zu meiner Frage:

 

Wir waren uns ja einig, dass ich das so in meine Steuererklärung eintragen muss:

 

Zeile 15:  -8500

Zeile 16:  0

Zeile 17:  6800    

Zeile 18:  2000 

 

 

Folgende Änderung:

 

Ich hatte bei Interactivebrokers auch Dividendeneinnahmen in Höhe von 2000 Euro. Davon hat Interactivebrokers ja automatisch 2000 x 0,26375 = 527,5 Euro Quellensteuer einbehalten. Mir wurden also nur 1472,5 Euro gutgeschrieben. Diese 527,5 Euro Quellensteuer kann ich mir ja vom Finanzamt zurückholen. Wie geht das?

Wo muss ich die 527,5 Euro Quellensteuer eintragen, die ich schon bezahlt habe, damit ich die zurück erstattet bekomme? Die Dividenden sollen ja mit meinen Verlusten verrecchnet werden. 

 

Ist es so richtig?:

 

Zeile 15: -8500 + 2000 Dividenden = -6500
Zeile 16:  0
Zeile 17:  6800
Zeile 18:  2000

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Portfolio2055

Dividenden kannst du nicht mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen.

Es gibt aber die Möglichkeit, Dividendeneinnahmen mit Quellensteuer zu verrechnen und zT mit sonstigen Verlusttöpfen.

Das ganze ist umfangreich und manchmal spitzfindig. Um welchen Prozentsatz handelt es sich bei der Quellensteuersteuer? Doppelbesteuerungsabkommen? Angerechnet werden meist 15%, dann deutsche Steuer. Die zuviel gezählte Quellensteuer nach Anrechnung/Abrechnung nach deutschem Steuerrecht musst du im ,Quellenland‘ zurückfordern. Dies ist jedoch meist teuer und zeitaufwändig.

 

Das ist wie viele Fragen derzeit zu DeGiro.

Möglichst billiger Broker aber dann keine Ahnung wie das mit der Steuererklärung funktioniert. Da hilft nur der Gang zum Steuerberater- lernen wie es geht und dann anwenden 

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Taxadvisor
vor 28 Minuten schrieb fluxxx:

Nochmal zu meiner Frage:

 

Wir waren uns ja einig, dass ich das so in meine Steuererklärung eintragen muss:

 

Zeile 15:  -8500

Zeile 16:  0

Zeile 17:  6800    

Zeile 18:  2000 

 

 

Folgende Änderung:

 

Ich hatte bei Interactivebrokers auch Dividendeneinnahmen in Höhe von 2000 Euro. Davon hat Interactivebrokers ja automatisch 2000 x 0,26375 = 527,5 Euro Quellensteuer einbehalten. Mir wurden also nur 1472,5 Euro gutgeschrieben. Diese 527,5 Euro Quellensteuer kann ich mir ja vom Finanzamt zurückholen. Wie geht das?

Wo muss ich die 527,5 Euro Quellensteuer eintragen, die ich schon bezahlt habe, damit ich die zurück erstattet bekomme? Die Dividenden sollen ja mit meinen Verlusten verrecchnet werden. 

 

Ist es so richtig?:

 

Zeile 15: -8500 + 2000 Dividenden = -6500
Zeile 16:  0
Zeile 17:  6800
Zeile 18:  2000

Die deutschen (?) Dividenden müssen unter Zeile 7 erklärt werden, die QuSt ist dann keine QuSt sondern AbgSt, die in KapErtSt und Solz zerlegt werden muss und dann in die anrechenbaren Steuern eingetragen werden. Sofern die deutschen Dividenden vollständig mit AbgtSt belegt sind, keine KiSt anfällt und keine Günstigerprüfung beantragt wird, kann auf die Erklärung auch verzichtet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Portfolio2055

Er verrechnet aber Aktienverluste mit Dividenden in Zeile 15. Das geht nicht 

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chirlu
vor einer Stunde schrieb fluxxx:

Diese 527,5 Euro Quellensteuer kann ich mir ja vom Finanzamt zurückholen.

 

Bei deutschen Dividenden? Nur wenn du sonst fast nichts verdient hast. Oder teilweise, wenn du mit inländischen Konten/Depots den Freibetrag nicht ausgeschöpft hast.

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fluxxx
· bearbeitet von fluxxx

Ich weiß, dass ich die Dividenden nicht mit Verlusten aus Aktien verrechnen kann. Aber ich kann Sie mit Verlusten aus Futures und Zertifikaten verrechnen. So dass ich die gezahle Steuer wieder zurück bekommen muss. 

Wie die Steuer genau heißt, weiß ich nicht. Interactive Brokers behält die einfach ein. Es sind genau 26,375 %.

Wie kann ich die wieder zurück holen?

vor 1 Stunde schrieb Portfolio2055:

Er verrechnet aber Aktienverluste mit Dividenden in Zeile 15. Das geht nicht 

Ich glaube das stimmt so. Das hatten wir alles schon in Beitrag Nr. 16 besprochen:

 

Zeile 15: Gewinne Aktien + Erträge Allgemein +  Gewinne Allgemein + Verluste Aktien + Verluste Allgemein

 

Ist es so richtig?:

 

Zeile 15: -8500 + 2000 Dividenden = -6500
Zeile 16:  0
Zeile 17:  6800
Zeile 18:  2000

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Portfolio2055

Mal ganz ehrlich, dass was du hier möchtest ist eine Beratung bezüglich deiner Steuererklärung. Sowas ist kostenpflichtig, erfordert Expertise und ist über das Internet nicht wirklich legal.

Wer ist denn haftbar für Fehler?

Du hast Dir nen billigen Broker gesucht und möchtest jetzt wissen, wie funktioniert meine Steuer?

Geh zum Steuerberater- tue ich auch jedes Jahr... lerne dazu und bringe Anregungen hinein durch SELBST gelesenes...

 

 

Warum soll ich kostenlos dein Steuerproblem lösen?

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fluxxx
vor 54 Minuten schrieb Portfolio2055:

Mal ganz ehrlich, dass was du hier möchtest ist eine Beratung bezüglich deiner Steuererklärung. Sowas ist kostenpflichtig, erfordert Expertise und ist über das Internet nicht wirklich legal.

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Du brauchst es ja nicht zu lösen.

Aber hier gibt es viele andere hilfsbereite Leute, die gerne helfen.

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Portfolio2055

Das mag sein- nur gehen diese ein Risiko ein...

Du solltest dich damit beschäftigen! 

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odensee
vor 13 Minuten schrieb Portfolio2055:

Das mag sein- nur gehen diese ein Risiko ein...

Nein.

 

vor 13 Minuten schrieb Portfolio2055:

Du solltest dich damit beschäftigen! 

Ja.

:rolleyes:

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Belgien
vor einer Stunde schrieb Portfolio2055:

Mal ganz ehrlich, dass was du hier möchtest ist eine Beratung bezüglich deiner Steuererklärung. Sowas ist kostenpflichtig, erfordert Expertise und ist über das Internet nicht wirklich legal.

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Erzähl ihm doch einfach irgendetwas, er hat ohnehin keine Ahnung. Seit einem Monat versucht er sein steuerliches Problem des Ausfüllens der Anlage KAP durch zusammengeschnorrte Antworten zu lösen anstatt sich selbst das notwendige Wissen anzulesen. Die Aufforderung, sich einen Steuerberater zu suchen, hat er auch schon von anderen lesen dürfen, doch hat er das geflissentlich überlesen und startet nach einer Pause einen neuen Versuch, die kostenlose Schwarmintelligenz anzuzapfen, irgendein freundlicher und hilfsbereiter Mitmensch wird sich schon ausnutzen lassen. Bei solchen Zeitgenossen helfen keine Ratschläge, sich selbst zu informieren oder sich kompetente Unterstützung kostenpflichtig zu organisieren, gezielte Desinformation ist da wesentlich effektiver.

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Portfolio2055

Oder ein Broker- der eine Bescheinigung macht 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Er verrechnet aber Aktienverluste mit Dividenden in Zeile 15. Das geht nicht 

Doch, geht und muss auch so.

 

Wir diskutieren hier nicht wie es versteuert wird, sondern wie es erklärt werden muss. Und da ist Zeile 15 nun mal der Gesamtsaldo.

 

Zitat

Das mag sein- nur gehen diese ein Risiko ein...

Naja, erstmal hast du hier etwas falsches geschrieben (s.o.).

Übertrieben gesagt: Wäre fluxxx dir gefolgt und hätte in Zeile 15 etwas anderes eingetragen (was eigentlich?), dann könnte das bereits Steuerhinterziehung sein.

 

Stefan

 

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