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Börsennewbie

Fragen zur Kündigungsabwicklung einer Fondsgebundenen Rentenversicherung

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Börsennewbie

Hallo,

 

ich habe meine fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt und nun brauche ich Hilfe bzgl. des weiteren Vorgehens:

 

- In meinem konkreten Fall habe ich aufgrund der Abschlusskosten mehr eingezahlt als ich als RKW rausbekomme

- dennoch zahle ich Kapitalertragssteuer auf die Erträge auf die eingezahlten Beträge. Korrekt?

- kann ich mir diese Steuern über die Steuererklärung wiederholen?

- Welchen Verlust kann ich nun konkret absetzen? Und wie genauß? (über die Anlage KAP?)

 

Und hier steht das Thema was ich meine ansatzweise drin:

 

https://www.n-tv.de/ratgeber/Verluste-lassen-sich-absetzen-article13749351.html

 

Danke für eure Hilfe!!

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Schnitte82

Hi :)

 

Dein Vertrag wurde doch erst nach 2004 abgeschlossen, oder? Dann unterliegt der Vertrag dem seit 2005 geltenden Steuerrecht. Dort wird geschaut, was hast Du eingezahlt, was bekommst Du raus -> die Differenz ist der Ertrag. Sollte der negativ sein - wie in deinem Fall - dann wird auch keine Steuer fällig.

 

Der letzte Satz des verlinkten Artikels kann sich daher nur auf das bis 2004 gültige Steuerrecht beziehen.

 

Über die negativen Kapitalerträge kannst Du eine Bescheinigung bekommen. Diese musst Du evtl. anfordern. Diese wird bei Versicherungen nicht immer automatisch erstellt - soviel ich weiß.

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Framal

@Börsennewbie,

Zitat

ich habe meine fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt und nun brauche ich Hilfe bzgl. des weiteren Vorgehens:

Okay. 

 

Zitat

 

In meinem konkreten Fall habe ich aufgrund der Abschlusskosten mehr eingezahlt als ich als RKW rausbekomme … dennoch zahle ich Kapitalertragssteuer auf die Erträge …… . Korrekt?

 

Dann ja, beachte die "Weglassung" oben. Oder anders gesagt, hier spielt es keine Rolle, was Du insgesamt eingezahlt hast, sondern wieviel Erträge die Fonds erwirtschaftet haben. Und das wird nicht viel sein, eher wenig. 

 

Zitat

… kann ich mir diese Steuern über die Steuererklärung wiederholen? …

Welche Steuern hast Du denn bezahlt, die Du wiederholen willst? 

Die ERTRÄGE: Wozu wiederholen? Du hast doch einen Freistellungsbetrag, welchen Du bei Bedarf nutzen kannst. Die Erträge sollten nicht umwerfend hoch sein, wenn es sich um die Police handelt, über die wir vorab geschrieben hatten. Die AL wird Dir eine Abrechnung zusenden, da steht alles drin. Wenn Fragen sind, einfach bei denen anrufen. 

Die KOSTEN: Nee, die siehst Du nicht wieder, die sind weg. 

 

Zitat

 

Welchen Verlust kann ich nun konkret absetzen? Und wie genauß? (über die Anlage KAP?)

 

Das "wie genau" erübrigt sich. Denn Du hast steuerlich gesehen sehr wahrscheinlich KEINEN Verlust gemacht. Die Fonds selbst haben ja ein Plus erwirtschaftet. Was bei Dir weg ist, sind Kosten. Und die sind weg. 

 

Viel Erfolg

Framal

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Börsennewbie
vor 3 Stunden schrieb Framal:

@Börsennewbie,

Okay. 

 

Dann ja, beachte die "Weglassung" oben. Oder anders gesagt, hier spielt es keine Rolle, was Du insgesamt eingezahlt hast, sondern wieviel Erträge die Fonds erwirtschaftet haben. Und das wird nicht viel sein, eher wenig. 

 

Welche Steuern hast Du denn bezahlt, die Du wiederholen willst? 

Die ERTRÄGE: Wozu wiederholen? Du hast doch einen Freistellungsbetrag, welchen Du bei Bedarf nutzen kannst. Die Erträge sollten nicht umwerfend hoch sein, wenn es sich um die Police handelt, über die wir vorab geschrieben hatten. Die AL wird Dir eine Abrechnung zusenden, da steht alles drin. Wenn Fragen sind, einfach bei denen anrufen. 

Die KOSTEN: Nee, die siehst Du nicht wieder, die sind weg. 

 

Das "wie genau" erübrigt sich. Denn Du hast steuerlich gesehen sehr wahrscheinlich KEINEN Verlust gemacht. Die Fonds selbst haben ja ein Plus erwirtschaftet. Was bei Dir weg ist, sind Kosten. Und die sind weg. 

 

Viel Erfolg

Framal

Ok verstanden es geht nur um die Eträge aus den Fonds.

 

Wenn ich nun bspw. 50 Euro Ertrag habe, zahle ich darauf Kapitalertragssteuer. Normalerweise innnerhalb einer Rentenversicherung ja nicht (nachgelagerte Besteuerung). In diesem aber ja doch.

 

Nun sind die Erträge ja bspw. 2010, 2011, 2012 usw. angefallen. Kann ich hierfür denn noch nachträglich einen Freistellungsauftrag stellen? Oder werden die Steuern auf die Eträge aufgrund der Kündigung alle auf das Jahr 2019 bezogen?

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Framal

@Börsennewbie,

 

Zitat

… zahle ich darauf Kapitalertragssteuer. Normalerweise innerhalb einer Rentenversicherung ja nicht ...

Doch, auch innerhalb einer RV, wenn diese, wie in Deinem Fall, "außerordentlich" gekündigt wird. Vergünstigt wäre sie, wenn Du 5 Jahre Beiträge gezahlt hättest, das Ding länger als 12 Jahre gelaufen wäre und Du älter als 62 wärst. Weil das nicht der Fall ist, sind Erträge zu versteuern. 

Du wirst aber eine Abrechnung bekommen. Da wird drin stehen, wie hoch Deine Erträge wahrscheinlich sein werden. Wenn nicht, kann/sollte/muss man (Du) das erfragen.  

 

Lg

Framal

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Börsennewbie
vor 22 Minuten schrieb Framal:

@Börsennewbie,

 

Doch, auch innerhalb einer RV, wenn diese, wie in Deinem Fall, "außerordentlich" gekündigt wird. Vergünstigt wäre sie, wenn Du 5 Jahre Beiträge gezahlt hättest, das Ding länger als 12 Jahre gelaufen wäre und Du älter als 62 wärst. Weil das nicht der Fall ist, sind Erträge zu versteuern. 

Du wirst aber eine Abrechnung bekommen. Da wird drin stehen, wie hoch Deine Erträge wahrscheinlich sein werden. Wenn nicht, kann/sollte/muss man (Du) das erfragen.  

 

Lg

Framal

Ja das versteh ich alles.

 

Die Frage ist doch, ob ich einen FSA auf diese Erträge stellen kann. Die sind ja nicht alle in diesem Jahr angefallen....vorher konnte ich aber auch keinen FSA setzen, da es ja den Schutz über RV gab.

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odensee
vor 1 Minute schrieb Börsennewbie:

Die Frage ist doch, ob ich einen FSA auf diese Erträge stellen kann. Die sind ja nicht alle in diesem Jahr angefallen....vorher konnte ich aber auch keinen FSA setzen, da es ja den Schutz über RV gab.

Lass das doch einfach vom Finanzamt klären. Die machen das für dich, wenn du die Steuererklärung einreichst. Und wenn dir das Resultat nicht gefällt, legst du Widerspruch ein.

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Framal
· bearbeitet von Framal

@Börsennewbie,

die Erträge fallen doch für Dich erst JETZT an! INNERHALB der Police waren sie steuerfrei. Die Abrechnung wird etwa so aussehen:

Auszahlungssumme: 1.600 €

drin enthaltene steuerpflichtige Erträge: 100 €. 

Und diese 100 € musst Du dann freistellen. Also FstA über 100 € stellen, fertig.

 

@odensee,

das FA wird hier wohl gar nichts klären.

Stellt er einen FstA, sehen die kein Geld von Börsennewbie. Und wenn der FstA nicht falsch war, dann hört auch er diesbezüglich nie was vom FA.

Stellt er keinen FstA, gehen lt. obigen Beispiel  26,25 € als Abgeltungssteuer an den Fiskus. Kümmert ER sich dann nicht darum, verbleiben die da, sind die weg.  

 

Folgt für Börsennewbie: Jetzt "dran bleiben" und Steuerabzug vermeiden. Da ist er ja mit der hiesigen Anfrage auf einem sehr guten Weg. 

 

Lg

Framal

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vanity
vor 3 Stunden schrieb Börsennewbie:

Nun sind die Erträge ja bspw. 2010, 2011, 2012 usw. angefallen. Kann ich hierfür denn noch nachträglich einen Freistellungsauftrag stellen? Oder werden die Steuern auf die Eträge aufgrund der Kündigung alle auf das Jahr 2019 bezogen?

Erträge werden in dem Jahr versteuert, in welchem sie zufließen und nicht in dem Jahr, in welchem sie entstanden sind (Zuflussprinzip - Kursgewinne bei Aktien werden auch erst versteuert, wenn die Aktie verkauft wird).

 

Die Jahre 2018 und früher kannst du damit geistig abhaken.

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Börsennewbie
vor 2 Stunden schrieb Framal:

@Börsennewbie,

die Erträge fallen doch für Dich erst JETZT an! INNERHALB der Police waren sie steuerfrei. Die Abrechnung wird etwa so aussehen:

Auszahlungssumme: 1.600 €

drin enthaltene steuerpflichtige Erträge: 100 €. 

Und diese 100 € musst Du dann freistellen. Also FstA über 100 € stellen, fertig.

 

@odensee,

das FA wird hier wohl gar nichts klären.

Stellt er einen FstA, sehen die kein Geld von Börsennewbie. Und wenn der FstA nicht falsch war, dann hört auch er diesbezüglich nie was vom FA.

Stellt er keinen FstA, gehen lt. obigen Beispiel  26,25 € als Abgeltungssteuer an den Fiskus. Kümmert ER sich dann nicht darum, verbleiben die da, sind die weg.  

 

Folgt für Börsennewbie: Jetzt "dran bleiben" und Steuerabzug vermeiden. Da ist er ja mit der hiesigen Anfrage auf einem sehr guten Weg. 

 

Lg

Framal

Ok jetzt hab ichs zu 99%

 

Bei einer Bank setz ich den FSA ja direkt bei der Bank. Würde ich den nun in diesem Falle bei der Versicherung setzen oder irgendwie separat auf der Steuererklärung für die RV kenntlich machen?

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odensee
vor 3 Stunden schrieb Framal:

 

@odensee,

das FA wird hier wohl gar nichts klären.

Natürlich wird es das..... sofern er das Finanzamt damit beauftragt ("Steuererklärung"). So wie ich es oben geschrieben habe...

 

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Framal

@odensee,

ja, ja, ist mir schon klar. Aber macht er jetzt einfach nix, ist dieses Jahr erst einmal ein Teil der Kohle weg und er muss nächstes Jahr aktiv werden. Das ganze Prozedere kann er sich sparen, wenn er einen FstA stellt. 

 

Lg

Framal

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Börsennewbie
vor 7 Minuten schrieb Framal:

@odensee,

ja, ja, ist mir schon klar. Aber macht er jetzt einfach nix, ist dieses Jahr erst einmal ein Teil der Kohle weg und er muss nächstes Jahr aktiv werden. Das ganze Prozedere kann er sich sparen, wenn er einen FstA stellt. 

 

Lg

Framal

Ja genau darum ging es mir....damit abschließen...ganz im Sinne von Marie Kondo :-) Merci

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