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soulmate

Beitragsjahre GRV

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soulmate

Hallo zusammen,

 

um Anspruch an die GRV zu erhalten muss man ja sieben Beitragsjahre in diese eingezahlt haben. Leider finde ich nirgendswo die Information, ob dieses am Stück erfolgen muss, dh ob man 7 fortlaufende Jahre versichert sein muss.

 

Zum Hintergrund: Ich werde in meinen Berufsjahren häufig zwischen der Selbstständigkeit und Festanstellung wechseln. Bei der Selbstständigkeit sorge ich selber vor und bei der Festanstellung sorge ich ebenfalls selber vor, zahle jedoch gleichzeitig natürlich in die GRV ein. 

Mich würde nun interessieren, ob die Ansprüche an die GRV entfallen können. 

 

Beste Grüße

 

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Flip
· bearbeitet von Flip

Für den Anspruch auf Altersrente beträgt die allgemeine Wartezeit 5, nicht 7 Jahre. Sie müssen nicht am Stück erbracht werden. Sobald Du 5 Versicherungsjahre zusammen hast, hast Du Ansprüche erworben, die (nach aktueller Gesetzeslage) nicht entfallen.

 

Edit: Anders sieht es bei Ansprüchen auf Erwerbsunfähigkeitsrente aus.

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CorMaguire
vor 7 Minuten schrieb soulmate:

Hallo zusammen,

 

um Anspruch an die GRV zu erhalten muss man ja sieben Beitragsjahre in diese eingezahlt haben. Leider finde ich nirgendswo die Information, ob dieses am Stück erfolgen muss, dh ob man 7 fortlaufende Jahre versichert sein muss.

 

Zum Hintergrund: Ich werde in meinen Berufsjahren häufig zwischen der Selbstständigkeit und Festanstellung wechseln. Bei der Selbstständigkeit sorge ich selber vor und bei der Festanstellung sorge ich ebenfalls selber vor, zahle jedoch gleichzeitig natürlich in die GRV ein. 

Mich würde nun interessieren, ob die Ansprüche an die GRV entfallen können. 

 

Beste Grüße

 

Ich meine es sind nur 5 Jahre und die müssen nicht am Stück sein. Schon mal bei  https://www.deutsche-rentenversicherung.de geschaut? Da gibt's jede Menge Informationen und auch eine Telefonnummer (kostenlos).

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gravity
vor 14 Minuten schrieb soulmate:

... um Anspruch an die GRV zu erhalten muss man ja sieben Beitragsjahre in diese eingezahlt haben.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/00_rentenarten_und_leistungen_node.html

 

Zitat

Für den Anspruch auf die so genannte Regelaltersrente genügen bereits fünf Jahre Versicherungszeit.

 

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chirlu

Ja, fünf Jahre bzw. genauer 60 Kalendermonate. Ein Kalendermonat zählt voll mit, sobald er auch nur teilweise belegt ist (z.B. am 31. 1. neue Stelle angetreten, am 2. 2. fristlos entlassen = zwei Kalendermonate). Die Zeiten dürfen beliebig gestückelt sein.

 

Für andere Leistungen der Rentenversicherung gelten andere Voraussetzungen. Beispielsweise Rehabilitation: entweder fünfzehn Jahre beliebig gestückelt oder sechs Kalendermonate Pflicht(!)beiträge in den letzten zwei Jahren.

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