ameis Januar 18, 2019 Hallo zusammen, mein Bankberater hat mich vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass es sinnvoll für mich wäre einen sogenannten "Rucksackvertrag" für die Riester-Rente meiner Frau abzuschließen. Meine Frau ist in Deutschland angestellt und zahlt den Mindestbetrag in den Riester-Vertrag ein, damit sie die maximalen Zulagen bekommt (30 Jahre alt, 1 Kind). Da ich Grenzgänger bin und somit kein Einkommen in Deutschland habe, bin ich dementsprechend (wenn ich es richtig verstehe) nur mittelbar begünstigt. Mir wurde deswegen empfohlen einen Riester-Vertrag mit der Mindestsumme von 60€ pro Jahr abzuschließen, sodass ich auch im Todesfall meiner Frau weiterhin die Zulagen bekomme. Ich kann bisher nicht wirklich etwas finden, was dagegen sprechen würde. Und die 60€ im Jahr würden mir auch nicht wirklich weh tun. Was sagt ihr dazu? Habe ich irgendetwas übersehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alter Januar 19, 2019 vor 20 Stunden schrieb ameis: Hallo zusammen, mein Bankberater hat mich vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass es sinnvoll für mich wäre einen sogenannten "Rucksackvertrag" für die Riester-Rente meiner Frau abzuschließen. Meine Frau ist in Deutschland angestellt und zahlt den Mindestbetrag in den Riester-Vertrag ein, damit sie die maximalen Zulagen bekommt (30 Jahre alt, 1 Kind). Da ich Grenzgänger bin und somit kein Einkommen in Deutschland habe, bin ich dementsprechend (wenn ich es richtig verstehe) nur mittelbar begünstigt. Mir wurde deswegen empfohlen einen Riester-Vertrag mit der Mindestsumme von 60€ pro Jahr abzuschließen, sodass ich auch im Todesfall meiner Frau weiterhin die Zulagen bekomme. Ich kann bisher nicht wirklich etwas finden, was dagegen sprechen würde. Und die 60€ im Jahr würden mir auch nicht wirklich weh tun. Was sagt ihr dazu? Habe ich irgendetwas übersehen? Wichtig ist der Zeitpunkt des Todes. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase (vor Rentenbeginn), erhält der Bezugsberechtigte das angesparte Kapital, wenn eine Leistung bei Tod vor Altersrentenbeginn vereinbart worden ist. Handelt es sich bei dem Bezugsberechtigten nicht um den Ehepartner, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Diese Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt für den Ehepartner wenn die Eheleute nicht dauernd getrennt voneinander leben und wenn das hinterlassene Vorsorgekapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird. Ein solcher Altersvorsorgevertrag kann auch abgeschlossen werden, um die Übertragung zu ermöglichen. Vor dem Tod des Versicherten muss also nicht zwingend ein zweiter Vertrag für den Ehepartner abgeschlossen sein. https://www.riesterrente-heute.de/im-todesfall/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ameis Januar 19, 2019 vor einer Stunde schrieb Alter: Wichtig ist der Zeitpunkt des Todes. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase (vor Rentenbeginn), erhält der Bezugsberechtigte das angesparte Kapital, wenn eine Leistung bei Tod vor Altersrentenbeginn vereinbart worden ist. Handelt es sich bei dem Bezugsberechtigten nicht um den Ehepartner, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Diese Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt für den Ehepartner wenn die Eheleute nicht dauernd getrennt voneinander leben und wenn das hinterlassene Vorsorgekapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird. Ein solcher Altersvorsorgevertrag kann auch abgeschlossen werden, um die Übertragung zu ermöglichen. Vor dem Tod des Versicherten muss also nicht zwingend ein zweiter Vertrag für den Ehepartner abgeschlossen sein. https://www.riesterrente-heute.de/im-todesfall/ Danke, aber da ich ja kein Einkommen in Deutschland habe, kann ich dann keinen Riester-Vertrag mehr abschließen. Oder sehe ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker Januar 19, 2019 vor 9 Stunden schrieb ameis: Danke, aber da ich ja kein Einkommen in Deutschland habe, kann ich dann keinen Riester-Vertrag mehr abschließen. Oder sehe ich das falsch? Wenn selbst EU-Ausländer mittelbar berechtigt sein können, dann muss das für einen Inländer, der im EU-Ausland beschäftigt ist, auch gelten. http://www.riester-rente-info.de/foerderung/riesterfaehiger-personenkreis/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alter Januar 19, 2019 vor 12 Stunden schrieb ameis: Danke, aber da ich ja kein Einkommen in Deutschland habe, kann ich dann keinen Riester-Vertrag mehr abschließen. Oder sehe ich das falsch? Vielleicht hilft dir das von der Huk24. https://www.huk24.de/versicherungen/rentenversicherung/riester-rentenversicherung.jsp Bei Fragen und Antworten der vorletzte Punkt. Da geht es um Grenzgänger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ameis Januar 20, 2019 vor 12 Stunden schrieb Knacker: Wenn selbst EU-Ausländer mittelbar berechtigt sein können, dann muss das für einen Inländer, der im EU-Ausland beschäftigt ist, auch gelten. http://www.riester-rente-info.de/foerderung/riesterfaehiger-personenkreis/ Meine Situation wird in dem Artikel leider nicht erwähnt. Ich weiß bereits, dass ich mittelbar berechtigt bin. Es geht mir um die Berechtigung im Todesfall. vor 9 Stunden schrieb Alter: Vielleicht hilft dir das von der Huk24. https://www.huk24.de/versicherungen/rentenversicherung/riester-rentenversicherung.jsp Bei Fragen und Antworten der vorletzte Punkt. Da geht es um Grenzgänger Danke, das hilft mir weiter. Also hatte ich Recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker Januar 20, 2019 Am 18.1.2019 um 10:46 schrieb ameis: Da ich Grenzgänger bin und somit kein Einkommen in Deutschland habe, bin ich dementsprechend (wenn ich es richtig verstehe) nur mittelbar begünstigt. Mir wurde deswegen empfohlen einen Riester-Vertrag mit der Mindestsumme von 60€ pro Jahr abzuschließen, sodass ich auch im Todesfall meiner Frau weiterhin die Zulagen bekomme. Meines Erachtens verlierst Du im Todesfall Deiner Frau auch die mittelbare Zulagenberechtigung und bekommst gar keine Förderung. Daher und auch weil Deine Frau noch jung ist, erschien mir die Frage auf weiteren Zulagenanspruch nach dem Tod Deiner Frau sinnlos. Sinnvoll ist ein zusätzlicher Vertrag allemal, hast Du doch bei einer Mindesteinzahlung von 60 € und Zulage von 175 € eine sehr hohe Förderquote. Und wenn Du den vorzeitigen Tod Deiner Frau fürchtest, dann würde Dir Dein Vertrag die förderunschädliche Möglichkeit zur Übernahme des vorhandenen Kapitals Deiner Frau einräumen. vor 5 Stunden schrieb ameis: Also hatte ich Recht. Aber nicht bezüglich der weiteren Zulagenberechtigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ameis Februar 6, 2019 · bearbeitet Februar 6, 2019 von ameis Nach weiterer Recherche habe ich es nun endlich verstanden und mich entschlossen einen Zulagenvertrag abzuschließen. Welche Anbieter sind denn empfehlenswert? Ich habe mir fairr.de angeschaut, allerdings kommen mir die Kosten mit 2,25€ pro Monat + 1,5% der Depotsumme ziemlich hoch vor. Vielleicht bin ich auch einfach von den ETF-Konditionen verwöhnt Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob es auch möglich ist die Kinderzulage auf meinen Vertrag auszahlen zu lassen? Damit wäre meine Förderquote bei 792%... Das Kindergeld läuft über meine Frau, sofern dieser Fakt ausschlaggebend ist. Dieser Teil hat sich erledigt. Meine Förderquote wird dadurch zwar höher, aber die Gesmtförderquote leidet darunter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shong09 Februar 15, 2019 Um die Zulage zu erhalten, müsstest aber 4% deines Brutto einzahlen oder nicht? Der Punkt des Beraters war glaube ich, 60€ Vertrag abschließen, damit im Fall des Falles die Einzahlungen/Bestand deiner Frau übersehen kannst. 60€ ist vermutlich minimum Für 60€ wirst logischerweise keinen günstigen Vertrag finden (vermute ich) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ameis Februar 21, 2019 Am 2/15/2019 um 20:23 schrieb Shong09: Um die Zulage zu erhalten, müsstest aber 4% deines Brutto einzahlen oder nicht? Der Punkt des Beraters war glaube ich, 60€ Vertrag abschließen, damit im Fall des Falles die Einzahlungen/Bestand deiner Frau übersehen kannst. 60€ ist vermutlich minimum Für 60€ wirst logischerweise keinen günstigen Vertrag finden (vermute ich) Ich erziele keinerlei renterversicherungspflichtiges Einkommen in Deutschland. Daher gilt bei mir der Mindestbetrag von 60€ p.a. Meine nächste Frage ist ob es stimmt, dass meine Frau die kompletten 4% einzahlen muss? Oder bekomme ich auch die volle Förderung, wenn sie lediglich 2% einzahlt? Wenn ich die Daten in den Swisslife Rechner eingebe, veringert sich meine Zulage, sobald ich den Eigenbetrag mein Frau verändere. Ist das korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DenominationPax Februar 21, 2019 · bearbeitet Februar 21, 2019 von DenominationPax vor 2 Stunden schrieb ameis: Ich erziele keinerlei renterversicherungspflichtiges Einkommen in Deutschland. Daher gilt bei mir der Mindestbetrag von 60€ p.a. Meine nächste Frage ist ob es stimmt, dass meine Frau die kompletten 4% einzahlen muss? Oder bekomme ich auch die volle Förderung, wenn sie lediglich 2% einzahlt? Wenn ich die Daten in den Swisslife Rechner eingebe, veringert sich meine Zulage, sobald ich den Eigenbetrag mein Frau verändere. Ist das korrekt? Soweit ich weiß muss der Partner dann mindestens die 4% einzahlen, ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker Februar 21, 2019 vor 20 Minuten schrieb DenominationPax: Soweit ich weiß muss der Partner dann mindestens die 4% einzahlen, ja. 4 % reduziert um alle zustehenden Zulagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag