hattifnatt Oktober 24, 2020 · bearbeitet Oktober 24, 2020 von hattifnatt Vielen Dank, @intInvest, für das Excel! Ein für mich überraschendes Fazit ist, dass Ausschütter vor allem für größere Vermögen um einiges angenehmer im "Handling" sein dürften und man dafür wahrscheinlich gern auf ein wenig mehr Rendite verzichtet - z.B. für folgendes Szenario: Ehepaar Anfang 50 500k Depotwert relativ hohe Sparrate von 5k p.m. = 60k p.a. Alle anderen Parameter nach Voreinstellung: Grundeinstellungen Startwert Depot [€] 500.000 Sparrate p.a. [€] 60.000 Rendite p.a. [%] 6,0% Ausschüttungsrendite p.a. [%] 1,8% Steuer [%] 26,375% Basiszins [%] 0,870% Teilfreistellung [%] 70% Freibetrag [€] 1.600 Anlagehorizont [Jahre] 25 Nach 25 Jahren ist der Mann dann vielleicht schon tot, die Frau ca. 75 Jahre alt, und wir haben folgende Renditen p.a. [%] nach Steuern (dass sie vorteilhafter Weise schon regelmäßig Geld an potentielle Erben unter Nutzung der Freibeträge verteilt haben sollte, ignoriere ich mal, um das Beispiel nicht zu kompliziert zu machen): Ausschütter: 5,19% Thesaurierer: 5,28% Das Depot steht nach diesen 25 Jahren für den Ausschütter bei 5.323.944€, für den Thesaurierer bei 5.548.986€, also gut 200k mehr. Das klingt erstmal nach einer ganzen Stange Geld (aber das ist der Depotwert ja auch). Aber für den Thesaurierer fällt einiges an Verwaltungsaufwand an, und da geht es dann auch schon um größere Beträge: ca. 32.000€ 5.500€ (edit: sorry, war in der Spalte verrutscht, "Steuer", nicht "Vorabpauschale" - das Argument ist dann nicht mehr so stark) zu entrichtende Steuer (je nach den Gewinnen im Vorjahr stark schwankend, mit steigender Tendenz), die Anfang des Jahres auf dem Abrechnungskonto vorliegen sollte (die Bank wird bestimmt unangenehm, wenn man das Konto um solche Summen überzieht). ca. 365.000€ "zu verrechnende Vorabpauschale", die dann bei Verkäufen hoffentlich korrekt anteilig angerechnet wird. Und wenn Teile mal übertragen worden sind, z.B. für die Schenkungen oben, dann von den jeweiligen Depotbanken. Ansonsten freut sich wahrscheinlich der Steuerberater, wenn er größere Summen vom Finanzamt zurückforden kann ... Die 75-jährige Frau muss bezüglich der aktuellen und vergangenen Steuergesetze auf dem Laufenden bleiben und entsprechend reagieren oder hat hoffentlich Erben, die ihr dabei helfen ... Auf diese Weise kann, denke ich, ein so hohes Vermögen auch mal zur Last werden (die Planung der regelmäßigen Entnahmen für die Lebenshaltungskosten kommt noch dazu). Dagegen beim Ausschütter: Es wird jährlich alles automatisch abgegolten und dadurch wieder "resetted", man schleppt keinerlei Ansprüche auf Abgeltung mit sich herum. die lustige Witwe hat neben dem Millionenvermögen eine jährliche Ausschüttung von 95.831€ (auch mit steigender Tendenz) oder 8k monatlich on-top auf die Rente, über die sie frei verfügen kann - zur Wiederanlage oder für Konsum, Geschenke, ... - ansonsten läuft alles mehr oder weniger auf "Autopilot". Auch wenn manche mir da irrationales Verhalten vorwerfen würden - unter Berücksichtigung der Lebensumstände würde ich eindeutig die (geringen) Renditeeinbußen in Kauf nehmen und die ausschüttende Variante bevorzugen, zumal unklar ist, wie sich das Szenario durch zukünftige Steueränderungen verändern wird (wurde ja schon öfter diskutiert, auch da könnte es von Vorteil sein, wenn beim Ausschütter jährlich "resetted" wird). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerAnleger47 Oktober 24, 2020 Ganz ehrlich bei so einem Vermögen nimmst du dir einen Vermögensverwalter der sich um alles kümmert für 1,0% der Anlagesumme und fertig. Da macht man sich kein Stress als 75 jährige das selber zu verwalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt Oktober 24, 2020 vor 45 Minuten von DerAnleger47: nimmst du dir einen Vermögensverwalter der sich um alles kümmert für 1,0% der Anlagesumme und fertig. Hmm, ja, wäre vielleicht zu überlegen - die Gerd Kommer Invest GmbH macht es bei 5 Mio sogar schon für 0,56% p.a. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DST Oktober 24, 2020 · bearbeitet Oktober 24, 2020 von DST vor 15 Stunden von hattifnatt: Auch wenn manche mir da irrationales Verhalten vorwerfen würden - unter Berücksichtigung der Lebensumstände würde ich eindeutig die (geringen) Renditeeinbußen in Kauf nehmen und die ausschüttende Variante bevorzugen, zumal unklar ist, wie sich das Szenario durch zukünftige Steueränderungen verändern wird (wurde ja schon öfter diskutiert, auch da könnte es von Vorteil sein, wenn beim Ausschütter jährlich "resetted" wird). Generell habe ich den Eindruck, dass die, die theoretisch die maximale Rendite erzeugen wollen, Thesaurierer (oder gar Ausschütter + Thesaurierer) bevorzugen während die Praktiker eher Ausschütter bevorzugen. Ich bevorzuge Ausschütter, da ich lieber selbst entscheide wie ich mit meinen Ausschüttungen umgehe als dies den ETF-Anbietern zu überlassen. Außerdem muss man bedenken, dass diese immerhin günstiger als Verkäufe sind, da keine Verkaufskosten anfallen. Wenn man wie ich eine relativ hohe Aktienquote verfolgt und damit ein entsprechendes Risiko eingeht, dann kann es nicht schaden immer wieder mal ein bisschen Geld zurück zu bekommen. Dieses kann ich dann entweder zum Zeitpunkt und in das Asset meiner Wahl investieren oder anderweitig nutzen. Trotzdem habe ich Thesaurieren noch nicht völlig den Rücken zugekehrt. Insofern bin ich gespannt auf Intivests Web-Anwendung. Bei kleineren Vermögen fällt zudem sowieso die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte keine Vorabpauschale an, da diese vollständig mit dem Sparerpauschebtrag verrechnet werden kann. Erst bei größeren Vermögen bekommt man es mit der geführchteten Vorabpauschale zu tun, die dann defintiv zu einem praktischen Nachteil der Thesaurierer wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alexan Oktober 26, 2020 Einen schönen Montag an alle. Gleich wird wieder gehandelt Ich habe noch eine Frage zur Besteuerung beim Verkauf und fände es super, wenn mir jemand anhand dieses Beispiels erklären könnte: ETF: Höhe der thesaurierten Erträge: 2.000€ Wert der Fondsanteile am Jahresanfang: 100.000€ Wert der Fondsanteile am Jahresende: 107.000€ Wertzuwachs: 7.000€ Schritt 1: Berechnung des Basisertrags 100.000€ (Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn) * 0,52% (Basiszinssatz 2019) * 0,7 (Kostenpauschale) = 364€ Schritt 2: Prüfen, ob Basisertrag den realen Wertzuwachs übersteigt 364€ (Basisertrag) > 7.000€ (realer Wertzuwachs) = nein Schritt 3: Berechnung der Vorabpauschale 364€ (Basisertrag) – 0€ (keine Ausschüttungen) = 364€ Schritt 4: Berechnung der Steuerlast 364€ (Vorabpauschale) * 0,7 (Teilfreistellung) * 26,38% (Abgeltungssteuer inkl. Soli) = 67,22€ Ich möchte jetzt meinen Freibetrag i. H. v. 1.144,29 € (801 €/0,7) anwenden. Stimmt die folgende Rechnnung? Die Steuerlast i. H. v, 67,22 € wird nicht fällig, da sie unter dem Freibetrag liegt. Von den 1.144,29 € bleiben dann noch 1.077,07 € übrig (1.144,29 € - 67,22 €). Wenn ich jetzt verkaufe, mache ich 7.000 € Gewinn. Davon ziehe ich meinen noch verbleibenden Steuerfreibetrag (1.077,07 €) ab und muss auf die verbleibenden 5.922,93 € Gewinn Steuern zahlen (ich bin nicht in der Kirche): 5.922,93 € * 25% Abgeltungssteuer = 1.480,73 € 1.480,73 € * 5,5% Soli = 81,44 € Summe = 1.562,17 € Von den 1.562,17 € Steuern sind schon 67,22 € angefallen (Steuerlast durch Vorabpauschale, auch wenn die durch den Freibetrag weg fielen). Fällig werden dann 1.494,95 € Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Oktober 26, 2020 · bearbeitet Oktober 26, 2020 von Peter Grimes Sachliche Korrektur vor 26 Minuten von Alexan: Die Steuerlast i. H. v, 67,22 € wird nicht fällig, da sie unter dem Freibetrag liegt. Von den 1.144,29 € bleiben dann noch 1.077,07 € übrig (1.144,29 € - 67,22 €). Sachlich falsch (die Zahlen habe ich nicht nachgerechnet). Der Sparerpauschbetrag deckt die Kapitalerträge, nicht die Steuern darauf. Außerdem beträgt der Sparerpauschbetrag für eine Einzelperson 801,- EUR. 1144,- EUR wären rechnerisch gedeckt, wenn ausschließlich Erträge aus Aktienfonds mit 70% Teilfreistellung bezogen werden. Edit zur Korrektur: 30% Teilfreistellung, also 70% steuerpflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 26, 2020 vor 16 Minuten von Alexan: Fällig werden dann 1.494,95 € Steuern. Du hast die Teilfreistellung vergessen. Und es ist auch sonst nicht so sinnvoll, vor Teilfreistellung zu rechnen; damit verwirrst du alle (wie @Peter Grimes gerade demonstriert hat ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 26, 2020 Hier noch einmal die normale Rechnung: 7000 Euro Rohgewinn, d.h. 4900 Euro nach Teilfreistellung von 30% abzüglich 254,80 Euro Vorabpauschale, verbleiben 4645,20 Euro abzüglich 546,20 Euro Freibetrag, verbleiben 4099 Euro darauf 25% Steuer (1024,75 Euro) und darauf wieder 5,5% Solidaritätszuschlag (56,36 Euro), insgesamt 1081,11 Euro; verbleiben 3017,89 Euro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alexan Oktober 26, 2020 vor 8 Minuten von chirlu: Du hast die Teilfreistellung vergessen. Und es ist auch sonst nicht so sinnvoll, vor Teilfreistellung zu rechnen; damit verwirrst du alle (wie @Peter Grimes gerade demonstriert hat ). Danke zum Zusatz wegen der Teilfreistellung. Es ändert sich dann: 5.922,93 € * 25% Abgeltungssteuer = 1.480,73 € 1.480,73 € * 5,5% Soli = 81,44 € Summe = 1.562,17 € 1.562,17 € * 0,7 (30 % Teilfreistellung) = 1.093,52 € Von den 1.093,52 € Steuern sind schon 67,22 € angefallen (Steuerlast durch Vorabpauschale, auch wenn die durch den Freibetrag weg fielen). Fällig werden dann 1.026,30 € Steuern. Stimmt das so? Mir gehts darum, wie die Steuerlast durch die Vorabpauschale am Ende auf die Auszahlung angerechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Oktober 26, 2020 Hatte hier nicht vor kurzem schon jemand den Rechner von Finanzfluß samt Screenshot verlinkt? https://www.finanzfluss.de/geldanlage/vorabpauschale-berechnen/ Trag Deine Zahlen doch dort einfach mal ein, und vergleich mit dem, was bei Deiner Rechnung herauskommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 26, 2020 vor 2 Minuten von Alexan: Mir gehts darum, wie die Steuerlast durch die Vorabpauschale am Ende auf die Auszahlung angerechnet wird. Gar nicht, sondern die Vorabpauschale (nach Teilfreistellung) wird auf den steuerpflichtigen Gewinn (nach Teilfreistellung) angerechnet. vor 7 Minuten von Alexan: 5.922,93 € * 25% Abgeltungssteuer = 1.480,73 € Die 5922,93 sind schon falsch, weil der darin verrechnete Freibetrag falsch ist. Von dem Vor-Teilfreistellung-Freibetrag von 1144,29 muß in deiner Rechenweise (von der ich, wie gesagt, abrate) die Vor-Teilfreistellung-Vorabpauschale abgezogen werden und nicht die Nach-Teilfreistellung-Steuer-auf-Vorabpauschale; d.h. nicht 67,22, sondern 364,00. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alexan Oktober 26, 2020 vor 42 Minuten von chirlu: Gar nicht, sondern die Vorabpauschale (nach Teilfreistellung) wird auf den steuerpflichtigen Gewinn (nach Teilfreistellung) angerechnet. Die 5922,93 sind schon falsch, weil der darin verrechnete Freibetrag falsch ist. Von dem Vor-Teilfreistellung-Freibetrag von 1144,29 muß in deiner Rechenweise (von der ich, wie gesagt, abrate) die Vor-Teilfreistellung-Vorabpauschale abgezogen werden und nicht die Nach-Teilfreistellung-Steuer-auf-Vorabpauschale; d.h. nicht 67,22, sondern 364,00. Ich versuche es nochmal: ETF: Wert der Fondsanteile am Jahresanfang: 100.000€ Wert der Fondsanteile am Jahresende: 107.000€ Wertzuwachs: 7.000€ Schritt 1: Berechnung des Basisertrags 100.000€ (Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn) * 0,52% (Basiszinssatz 2019) * 0,7 (Kostenpauschale) = 364€ Schritt 2: Prüfen, ob Basisertrag den realen Wertzuwachs übersteigt 364€ (Basisertrag) > 7.000€ (realer Wertzuwachs) = nein Schritt 3: Berechnung der Vorabpauschale 364€ (Basisertrag) – 0€ (keine Ausschüttungen) = 364€ Schritt 4: Berechnung der Steuerlast 364€ (Vorabpauschale) * 0,7 (Teilfreistellung) * 26,38% (Abgeltungssteuer inkl. Soli) = 67,22€ Ich möchte jetzt meinen Freibetrag i. H. v. 1.144,29 € (801 €/0,7) anwenden. Stimmt die folgende Rechnung? Die Vorabpauschale i. H. v, 364 € reduziert den steuerpflichtigen Gewinn: 7.000 € - 364 € = 6.636 € Die Vorabpauschale i. H. v, 364 € reduziert auch den restlichen Freibetrag: 1144,29 € - 364 € = 780,29 € Wenn ich jetzt verkaufe, mache ich 7.000 € Gewinn. Davon ziehe ich meinen noch verbleibenden Steuerfreibetrag (780,29 €) ab und muss auf die verbleibenden 6219,71 € Gewinn Steuern zahlen (ich bin nicht in der Kirche): 6219,71 € * 25% Abgeltungssteuer = 1.554,93 € 1.554,93 € * 5,5% Soli = 85,52 € Summe = 1.640,45 € Von den 1.640,45 € Steuern sind schon 67,22 € angefallen (Steuerlast durch Vorabpauschale, auch wenn die durch den Freibetrag weg fielen). Fällig werden dann 1.573,23 € Steuern. Ist es nun korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerAnleger47 Oktober 26, 2020 Am 25.10.2020 um 00:44 von DST: Generell habe ich den Eindruck, dass die, die theoretisch die maximale Rendite erzeugen wollen, Thesaurierer (oder gar Ausschütter + Thesaurierer) bevorzugen während die Praktiker eher Ausschütter bevorzugen. Ich bevorzuge Ausschütter, da ich lieber selbst entscheide wie ich mit meinen Ausschüttungen umgehe als dies den ETF-Anbietern zu überlassen. Außerdem muss man bedenken, dass diese immerhin günstiger als Verkäufe sind, da keine Verkaufskosten anfallen. Wenn man wie ich eine relativ hohe Aktienquote verfolgt und damit ein entsprechendes Risiko eingeht, dann kann es nicht schaden immer wieder mal ein bisschen Geld zurück zu bekommen. Dieses kann ich dann entweder zum Zeitpunkt und in das Asset meiner Wahl investieren oder anderweitig nutzen. Trotzdem habe ich Thesaurieren noch nicht völlig den Rücken zugekehrt. Insofern bin ich gespannt auf Intivests Web-Anwendung. Bei kleineren Vermögen fällt zudem sowieso die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte keine Vorabpauschale an, da diese vollständig mit dem Sparerpauschebtrag verrechnet werden kann. Erst bei größeren Vermögen bekommt man es mit der geführchteten Vorabpauschale zu tun, die dann defintiv zu einem praktischen Nachteil der Thesaurierer wird. Die Ansicht ist leider falsch, einen guten Beitrag dazu gibt es auf der Seite von Gerd Kommer. Die Ansicht das man Geld ”zurück bekommt“ ist völlig irrational. Genau so kann ich auch genau das verkaufen was ich eben brauche. Es macht keinen Unterschied. Im Gegenteil wenn ich Pech habe und zh wenig ausgeschüttet bekomme muss ich noch zusätzlich verkaufen. Wird dagegen zu viel ausgeschüttet was ich ja auch nicht beeinflussen kann muss ich es mit Gebühren wieder anlegen. Es kann sicherlich motivierend sein immer wieder Geld als Ausschüttung auf dem Konto zu haben aber die Versuchung es dann anders auszugeben ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Oktober 26, 2020 vor 10 Minuten von Alexan: Die Vorabpauschale i. H. v, 364 € reduziert auch den restlichen Freibetrag: 1144,29 € - 364 € = 780,29 € Warum machst Du es Dir mit dieser verqueren Rechenweise eigentlich unnötig selber schwer? Ohne Teilfreistellung: 801,- EUR Sparerpauschbetrag - 364,- EUR Vorabpauschale = 437,- EUR verbleibender Sparerpauschbetrag. Mit 30% Teilfreistellung: 801,- EUR Sparerpauschbetrag - (364,- x 0,7 = 254,80) = 546,20 EUR verbleibender Sparerpauschbetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alexan Oktober 26, 2020 vor 53 Minuten von Peter Grimes: Warum machst Du es Dir mit dieser verqueren Rechenweise eigentlich unnötig selber schwer? Ohne Teilfreistellung: 801,- EUR Sparerpauschbetrag - 364,- EUR Vorabpauschale = 437,- EUR verbleibender Sparerpauschbetrag. Mit 30% Teilfreistellung: 801,- EUR Sparerpauschbetrag - (364,- x 0,7 = 254,80) = 546,20 EUR verbleibender Sparerpauschbetrag. Weil ich bei "deiner" Rechnung 546,20 € verbleibenden Sparerpauschbetrag habe, aber (wenn ich es richtig verstehe) 780,29 € steuerfrei als Gewinn mitnehmen kann. Diese 546,20 müsste man auch nochmal durch 0,7 dividieren. Oder vertue ich mich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DST Oktober 26, 2020 · bearbeitet Oktober 26, 2020 von DST vor 1 Stunde von DerAnleger47: Die Ansicht ist leider falsch, einen guten Beitrag dazu gibt es auf der Seite von Gerd Kommer. Die Ansicht das man Geld ”zurück bekommt“ ist völlig irrational. Genau so kann ich auch genau das verkaufen was ich eben brauche. Es macht keinen Unterschied. Doch, es gibt einen Unterschied. Verkaufen kann Geld kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Oktober 26, 2020 vor 14 Minuten von Alexan: Weil ich bei "deiner" Rechnung 546,20 € verbleibenden Sparerpauschbetrag habe, aber (wenn ich es richtig verstehe) 780,29 € steuerfrei als Gewinn mitnehmen kann. Diese 546,20 müsste man auch nochmal durch 0,7 dividieren. Oder vertue ich mich? Was nur dann gilt, wenn dieser Gewinn einer 30%igen Teilfreistellung unterliegt. Wenn Dein Freistellungsauftrag komplett nur für diesen einen Broker gilt, und alle erzielten Kapitalerträge nur zu 70% steuerpflichtig sind, kommt diese Annahme hin. Bei einer anderen Aufteilung und höherer Steuerpflicht nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 26, 2020 vor 2 Stunden von Alexan: Fällig werden dann 1.573,23 € Steuern. Ist es nun korrekt? Das habe ich dir schon im voraus beantwortet: vor 3 Stunden von chirlu: darauf 25% Steuer (1024,75 Euro) und darauf wieder 5,5% Solidaritätszuschlag (56,36 Euro), insgesamt 1081,11 Euro Also nein, denn 1573,23≠1081,11. Du hast wieder die Teilfreistellung vergessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerAnleger47 Oktober 26, 2020 vor einer Stunde von DST: Doch, es gibt einen Unterschied. Verkaufen kann Geld kosten. Neu anlegen wenn zu viel ausgeschüttet oder extra verkauf weil zu wenig ausgeschüttet kostet auch Geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alexan Oktober 27, 2020 vor 16 Stunden von chirlu: Das habe ich dir schon im voraus beantwortet: Also nein, denn 1573,23≠1081,11. Du hast wieder die Teilfreistellung vergessen. Danke sehr. Dritter Versuch: Ich versuche es nochmal: ETF: Wert der Fondsanteile am Jahresanfang: 100.000€ Wert der Fondsanteile am Jahresende: 107.000€ Wertzuwachs: 7.000€ Schritt 1: Berechnung des Basisertrags 100.000€ (Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn) * 0,52% (Basiszinssatz 2019) * 0,7 (Kostenpauschale) = 364€ Schritt 2: Prüfen, ob Basisertrag den realen Wertzuwachs übersteigt 364€ (Basisertrag) > 7.000€ (realer Wertzuwachs) = nein Schritt 3: Berechnung der Vorabpauschale 364€ (Basisertrag) – 0€ (keine Ausschüttungen) = 364€ Schritt 4: Berechnung der Steuerlast 364€ (Vorabpauschale) * 0,7 (Teilfreistellung) * 26,38% (Abgeltungssteuer inkl. Soli) = 67,22€ Ich möchte jetzt meinen Freibetrag i. H. v. 1.144,29 € (801 €/0,7) anwenden. Die Vorabpauschale i. H. v, 364 € reduziert den steuerpflichtigen Gewinn: 7.000 € - 364 € = 6.636 € Die Vorabpauschale i. H. v, 364 € reduziert auch den restlichen Freibetrag: 1144,29 € - 364 € = 780,29 € Wenn ich jetzt verkaufe, mache ich 7.000 € Gewinn. Davon ziehe ich meinen noch verbleibenden Steuerfreibetrag (780,29 €) ab und muss auf die verbleibenden 6219,71 € Gewinn Steuern zahlen (ich bin nicht in der Kirche): 6219,71 € * 0,7 (Teilfreistellung) = 4.343,80 € 4.343,80 € * 25% Abgeltungssteuer = 1.088,45 € 1.088,45 € * 5,5% Soli = 59,86 € Summe (1.088,45 € + 59,86 €) = 1.148,31 € Von den 1.148,31 € Steuern sind schon 67,22 € angefallen (Steuerlast durch Vorabpauschale, auch wenn die durch den Freibetrag weg fielen). Fällig werden dann 1.081,09 € Steuern. Bitte absegnen/korrigieren! @ panta rhei: ich habe meine Freistellung bei Smartbroker und kaufe da nur ETFs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 27, 2020 vor einer Stunde von Alexan: Bitte absegnen/korrigieren! Na ja, die zwei Cent Differenz sind eben Rundungsfehler, ansonsten kommt es hin. Einen Segen bekommst du von mir aber nicht, einerseits weil ich auch kirchenfern bin, andererseits weil es … vor 21 Stunden von chirlu: auch sonst nicht so sinnvoll (ist), vor Teilfreistellung zu rechnen – und sei es nur wegen der Rundungsfehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Oktober 27, 2020 vor einer Stunde von Alexan: Wenn ich jetzt verkaufe, mache ich 7.000 € Gewinn. Und im Übrigen kannst du dir bei einem Verkauf die gesamte Rechnerei mit der Vorabpauschale sparen, weil sie da gar nicht anfällt. Die Steuerlast beträgt schlicht ((7000 * 0,7) - 801) * (0,25 * 1,055) = 1081,11 Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alexan Oktober 27, 2020 Danke @ Chirlu! Ich überdenke mal, ohne Teilfreistellung zu rechnen. @ Vanity: Das erste Wort was du von mir zitierst ist "wenn"... Was passiert bei der ganzen Vorabpauschale nächstes Jahr mit negativem Basiszins? Zahlt man dann gar nichts mehr, wenn man nur Anteile kauft/hält und nicht verkauft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DST Oktober 27, 2020 Am 26.10.2020 um 13:40 von DerAnleger47: Neu anlegen wenn zu viel ausgeschüttet oder extra verkauf weil zu wenig ausgeschüttet kostet auch Geld. Stimmt. Mit einem kostenlosen Broker wie Smartbroker ist es kostentechnisch allerdings sowieso egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Birk Oktober 27, 2020 vor 8 Stunden von Alexan: Was passiert bei der ganzen Vorabpauschale nächstes Jahr mit negativem Basiszins? Zahlt man dann gar nichts mehr, wenn man nur Anteile kauft/hält und nicht verkauft? Wahrscheinlich zahlt man dann nichts. Unwahrscheinlich ist, dass aufgrund einer Gerechtigkeitslücke das Investmentsteuergesetz mal wieder reformiert wird und alle Überlegungen und Rechnereien (mal wieder) hinfällig werden. Eines ist jedoch ganz sicher: du wirst bei negativem Basiszins kein Geld herausbekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag